Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Das Pflichtpraktikum ist in den Unterrichtsgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ sowie „Business Behaviour“ unter dem Gesichtspunkt der Karriereplanung, Bezug nehmend auf das zu erstellende Praxisportfolio, vor- und nachzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler haben in geeigneter Weise Aufzeichnungen zu führen; diese sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantin oder als Praktikant zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie sich bei Problemen auch an die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenden können. Die Lehrerinnen und Lehrer der entsprechenden Unterrichtsgegenstände sollen mit den Betrieben (Praxisstätten), in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, Kontakt halten. Auslandspraktika sind in Hinblick auf (fremd)sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen nach Möglichkeit zu überprüfen ist.
Einsatz von zwei Unterrichtssprachen:
In allen Jahrgängen der zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Lehrstoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweiligen anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schülerinnen und Schüler den Lehrstoff in allen Unterrichtsgegenständen – außer in „Deutsch“ und „Slowenisch“ – in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfasst werden.
III. Unterrichtsprinzipien
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Diese Unterrichtsprinzipien sind insbesondere
– Entrepreneurship Education – Befähigung des Einzelnen zu Eigeninitiative und selbstständigem Denken und Handeln als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, und auch als Konsumentin und Konsument, aktives und verantwortungsbewusstes Agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mitgestalten,
– Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung – kritisch reflexive Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft,
– Umwelterziehung – Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
– Politische Bildung – Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken sowie zur Weltoffenheit,
– Europapolitische Bildungsarbeit – Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsrahmen, Transparenzinstrumente),
– Gender Mainstreaming – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
– Medienbildung – Sensibilisierung für bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
– Gesundheitserziehung – Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln.
IV. Stundentafel1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. | Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Wochenstunden Jahrgang | ||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | Summe | |||
| A.1 | Stammbereich2 | |||||||
| 1. | Persönlichkeit und Bildungskarriere | 23 | ||||||
| 1.1 | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
| 1.2 | Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz | 2 | – | – | – | – | 2 | III |
| 1.3 | Business Behaviour | – | 1 | 1 | 1 | – | 3 | II |
| 1.4 | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) |
| 2. | Sprachen und Kommunikation | 54 | ||||||
| 2.1.a | Deutsch | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 14 | (I) |
| 2.1.b | Slowenisch | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 14 | (I) |
| 2.2 | Englisch einschließlich Wirtschaftssprache | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 14 | I |
| 2.3 | Lebende Fremdsprache3 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | (I) |
| 3. | Entrepreneurship – Wirtschaft und Management | 54 | ||||||
| 3.1 | Betriebswirtschaft | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 14 | I |
| 3.2 | Unternehmensrechnung4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 14 | I |
| 3.3 | Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4 | – | 2 | 2 | 3 | 1 | 8 | I |
| 3.4 | Wirtschaftsinformatik | – | 1 | 2 | 2 | 1 | 6 | I |
| 3.5 | Officemanagement und angewandte Informatik4 | 2 | 2 | 2 | – | – | 6 | II |
| 3.6 | Recht | – | – | – | 3 | – | 3 | III |
| 3.7 | Volkswirtschaft | – | – | – | – | 3 | 3 | III |
| 4. | Gesellschaft und Kultur | 12 | ||||||
| 4.1 | Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) | – | 1 | 2 | 2 | – | 5 | III |
| 4.2 | Geografie (Wirtschaftsgeografie) | 2 | 3 | – | – | – | 5 | III |
| 4.3 | Internationale Wirtschafts- und Kulturräume | – | – | – | – | 2 | 2 | III |
| 5. | Mathematik und Naturwissenschaften | 23 | ||||||
| 5.1 | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 11 | I |
| 5.2 | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 3 | 2 | – | 10 | III |
| 5.3 | Technologie, Ökologie und Warenlehre | – | – | – | – | 2 | 2 | III |
| Wochenstundenzahl Stammbereich | 232 | 36 | 35 | 34 | 29 | 166 | ||
| A.2 | Schulautonomer Erweiterungsbereich5 | |||||||
| 2.1 | Ausbildungsschwerpunkt6 7 | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I |
| 2.2 | Seminar(e)8 | – | – | – | – | – | 0–18 | I/III9 |
| A.3 | Verbindliche Übungen5 | – | – | – | – | – | 0–18 | I–III |
| Gesamtwochenstundenzahl (max. 38 pro Jg.) | 32 | 36 | 37 | 36 | 31 | 172 | ||
| B. | Pflichtpraktikum | 30010 | ||||||
| C. | Freigegenstände5 | |||||||
| D. | Unverbindliche Übungen5 | |||||||
| 1. | Unterstützendes Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | – | – | 6 | III |
| 2. | Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen | 0–5 | 0–5 | 0–5 | – | – | 0–15 | IVa |
| E. | Förderunterricht | |||||||
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4 Mit Computerunterstützung.
5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.
6 Der Lehrstoff der im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich) angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert.
7 In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen.
8 In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.
9 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.
10 Arbeitsstunden zu je 60 Minuten.
V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Der Pflichtgegenstand Religion ist von schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten ausgenommen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der zweisprachigen Handelsakademie zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der fünf Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:
Der Stammbereich ist in allen Parallelklassen gleich zu gestalten, sofern nicht die Profilbildung der Schule eine Abweichung erfordert.
Autonome Verschiebungen zwischen den Clustern sind nicht möglich.
Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes können die für diesen vorgesehenen sechs Wochenstunden zur Erhöhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstände im Stammbereich verwendet werden.
Pflichtgegenstände mit bis zu vier Gesamtwochenstunden dürfen um höchstens eine Wochenstunde und Pflichtgegenstände mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden schulautonom verändert werden. Innerhalb eines Clusters dürfen dabei höchstens drei Gesamtwochenstunden verändert werden. Das gilt nicht für den Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, in dem nur eine Erhöhung der Gesamtwochenstunden um bis zu zwei Wochenstunden, welche aus dem Erweiterungsbereich zu entnehmen sind, in jedem Unterrichtsgegenstand dieses Clusters möglich ist.
Der Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“ ist ab dem ersten Jahrgang als Pflichtgegenstand zu führen.
Wird schulautonom in der Stundentafel bei einem Unterrichtsgegenstand mehr als eine Wochenstunde verändert, ist eine Anpassung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes vorzunehmen.
Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, können bis zu drei Wochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt VII. Unterabschnitt A. 2. 1 vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sechs Wochenstunden (zwei Wochenstunden pro Schulstufe) verschoben werden.
Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden (eine oder zwei Wochenstunden pro Seminar) angeboten werden, wobei einem Kompetenzmodul gemäß dem VII. Abschnitt eine Wochenstunde entspricht. Seminare mit einer Wochenstunde (einem Kompetenzmodul) können ab dem II. Jahrgang mit zwei Wochenstunden in einem Semester geblockt werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Religion“ ist nicht veränderbar.
Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann auf bis zu sechs Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausmaß können bis zu zwei weitere lebende Fremdsprachen vorgesehen werden.
Im Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf im IV. Jahrgang die Wochenstundenzahl von drei nicht unterschritten werden.
Der Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ ist jedenfalls im II. Jahrgang vorzusehen.
Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Z 11.
Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.
Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes „Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)“ sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschäftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen.
Die Jahreswochenstundenzahl von 38 pro Jahrgang darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 168 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.
Gemäß § 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl Nr. 86/1981 in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) ab dem III. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.
VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht
(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012)
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Buddhistischer Religionsunterricht
Freikirchlicher Religionsunterricht
VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände
Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern (Persönlichkeit und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship – Wirtschaft und Management, Gesellschaft und Kultur, Mathematik und Naturwissenschaften) zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.
A. Pflichtgegenstände
A.1 Stammbereich
PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE
Bildungsziele des Clusters „Persönlichkeit und Bildungskarriere“:
Der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ umfasst Unterrichtsgegenstände zur Entwicklung von Persönlichkeit und sozialer Kompetenz sowie von Verhaltensrepertoire und Einstellungen, die zu einer erfolgreichen Gestaltung des öffentlichen, privaten und beruflichen Lebens beitragen. Er beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Religion“, „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“, „Business Behaviour“ sowie „Bewegung und Sport“.
1.1 Religion
Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)
1.2 Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
1.3 Business Behaviour
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
1.4 Bewegung und Sport
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 284/2006.
SPRACHEN UND KOMMUNIKATION
Bildungsziele des Clusters „Sprachen und Kommunikation“:
Der Cluster „Sprachen und Kommunikation“ beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Deutsch“, „Slowenisch“, „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ und „Lebende Fremdsprache“
Die Schülerinnen und Schüler
– gebrauchen die Unterrichtssprachen Deutsch und Slowenisch als Basis für Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen und nutzen die Sprache für die gesamte Lernkarriere,
– verstehen den Aufbau von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben,
– können in den Unterrichtssprachen in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsverhältnissen situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren (Sprachregister),
– können Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen aufnehmen, verarbeiten sowie kritisch bewerten und daraus Entscheidungen und Handlungen ableiten (Methodenkompetenz, Quellenkritik),
– können über die Unterrichtssprachen hinaus in mindestens zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B1 (Lebende Fremdsprache(n)) bzw. auf dem Niveau B2 (Englisch einschließlich Wirtschaftssprache) laut GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren,
– zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie Gemeinsamkeiten sowie unterschiedliche Sichtweisen zwischen der eigenen Kultur und anderen Kulturen erkennen und respektieren sowie situationsadäquat handeln (Interkulturelle Kompetenz),
– können den Wert von Sprachen erkennen und zeigen Bereitschaft, Sprachkenntnisse zu vertiefen bzw. weitere Sprachen zu erlernen,
– verstehen den Einsatz von Sprachen als Bereicherung und als wichtiges Kommunikationsmittel in einer globalisierten Welt sowie in einer plurikulturellen Gesellschaft,
– erkennen die Notwendigkeit von Mehrsprachigkeit für die berufliche Entwicklung.
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache:
Die Schülerinnen und Schüler
– können Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel anwenden, um sich klar auszudrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler zu agieren,
– können Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen erkennen, um diese für das eigene Sprachlernen zu nutzen,
– können kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern erkennen, um plurikulturelles Verständnis zu entwickeln,
– zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten mit und den Unterschieden zwischen der eigenen und fremden Kultur bewusst sind und können situationsadäquat reagieren und agieren.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über
– ausreichende sprachliche Mittel, um sich in der jeweiligen Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen und klar auszudrücken,
– ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen und Standpunkte darzulegen
– einen großen Wortschatz in ihrem Sachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen. Sie können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden,
– ein ausreichendes Spektrum an grammatischen Strukturen, um auf dem Niveau B2 angemessen schriftlich und mündlich kommunizieren zu können,
– eine klare, natürliche Aussprache und Intonation.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“
– die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen Präsentationen verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird,
– Fachdiskussionen im eigenen Ausbildungsbereich und beruflichen Umfeld verstehen,
– längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist,
– audiovisuelle Aufnahmen, Redebeiträge, Diskussionen, Dokumentationen, Präsentationen in Standardsprache verstehen, denen man im beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet, und sie erfassen dabei nicht nur den Informationsgehalt, sondern auch Standpunkte und Einstellung der Sprechenden.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Lesen“
– selbstständig lesen, Lesestil und –tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Nachschlagewerke selektiv benützen und sie verfügen über einen entsprechend großen Lesewortschatz,
– Texte zu aktuellen Fragen lesen und verstehen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird,
– berufsbezogene Korrespondenz und komplexe Texte durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden, Inhalt und Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln und Berichten zu einem breiten Spektrum allgemeiner und berufsbezogener Themen erfassen,
– komplexe Anleitungen im eigenen Fachgebiet und detaillierte Vorschriften oder Warnungen verstehen, sofern schwierige Passagen mehrmals gelesen werden können.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“
– die Sprache fließend, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner und berufsbezogener Themen einsetzen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen und Gedanken deutlich machen, wobei der Grad der Formalität den Umständen anzupassen ist,
– sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch und anhaltende Beziehungen zu Gesprächspartnern und auch Muttersprachlern ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist,
– die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen für sich selbst hervorheben und Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente klar begründen und verteidigen,
– aktiv an routinemäßigen allgemeinen und berufsbezogenen formellen Diskussionen teilnehmen und dabei ihre Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer situations- und adressatenadäquat reagieren,
– wirksam und fließend ein Interview bzw. Gespräch führen, von vorbereiteten Fragen abweichen, auf interessante Antworten näher eingehen und nachfragen,
– ein Alltagsproblem oder ein berufsbezogenes Problem erläutern und zielorientierte Gespräche führen, in denen es darum geht, eine Lösung herbeizuführen.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“
– zu vielen Themen aus ihren Interessens- und Fachgebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern sowie Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben,
– in gleichmäßigem Tempo sprechen, auch wobei kaum auffällig lange Pausen entstehen, auch wenn sie nach Strukturen oder Wörtern suchen,
– etwas klar beschreiben oder erzählen und dabei wichtige Aspekte anführen sowie mit relevanten Details und Beispielen stützen,
– eine Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um ihre Äußerungen zu einem klaren, zusammenhängenden Text zu verbinden, vorbereitete berufsbezogene Präsentationen gut strukturiert und sprachlich klar gestalten, sodass für Zuhörerinnen und Zuhörer die Hauptpunkte und wichtige unterstützende Details eindeutig erkennbar sind und dabei auch spontan auf Nachfragen reagieren,
– verschiedenste Abläufe beschreiben, Regeln erklären, detaillierte Arbeitsanleitungen oder Anweisungen geben, sodass andere danach handeln können.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Schreiben“
– strukturierte Berichte, Artikel und argumentative Texte zu verschiedenen Themen aus dem eigenen Interessens- und Fachgebiet verfassen und dabei zentrale Punkte hervorheben, Standpunkte angemessen darstellen und durch geeignete Beispiele und/oder Begründungen stützen sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutern,
– zusammenhängend und klar verständlich schreiben und dabei die üblichen Konventionen der Gestaltung und der Gliederung in Absätze einhalten,
– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken und sich angemessen auf die jeweiligen Adressateninnen und Adressaten beziehen,
– berufliche Korrespondenz und Protokolle, die sich auf ein vertrautes Aufgabengebiet beziehen, klar formulieren, wobei sie die Regeln der entsprechenden Textsorten beachten.
Lebende Fremdsprache:
Die Schülerinnen und Schüler
– können Spracherwerbsstrategien anwenden, um sich klar auszudrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler zu agieren,
– können Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen erkennen, um diese für das eigene Sprachlernen zu nutzen,
– können kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern erkennen, um plurikulturelles Verständnis zu entwickeln,
– zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten mit und den Unterschieden zwischen der eigenen und fremden Kultur bewusst sind und können situationsadäquat reagieren und agieren.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über
– einen ausreichend großen Wortschatz, um sich mit Hilfe von Umschreibungen über Themen des eigenen Alltagslebens äußern zu können,
– einen guten Grundwortschatz,
– ein ausreichendes Spektrum an grammatischen Strukturen, um auf dem Niveau B1 angemessen schriftlich und mündlich kommunizieren zu können,
– eine verständliche Aussprache,
– sprachliche Mittel, um ein ausreichendes Spektrum von Sprachfunktionen zu realisieren und auf sie zu reagieren.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“
– den Hauptpunkten von längeren Gesprächen folgen, sofern deutlich artikuliert und in Standardsprache gesprochen wird,
– verstehen, was in einem Alltagsgespräch gesagt wird,
– das Wesentliche von kurzen und klar strukturierten Berichten, Präsentationen, Vorträgen und Reden zu vertrauten Themen aus dem beruflichen Bereich verstehen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird,
– Anweisungen, Auskünfte, Nachrichten und Mitteilungen sowie öffentliche Durchsagen in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen verstehen.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Lesen“
– einen klar strukturierten und sprachlich nicht zu komplexen Text global verstehen,
– in Texten aus dem privaten und beruflichen Alltag wichtige Informationen auffinden und verstehen,
– in längeren Texten relevante Informationen auffinden, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen,
– klar strukturierte berufliche Standardkorrespondenz, die sich auf vertraute Situationen bezieht, gut genug verstehen, um angemessen zu reagieren.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“
– Gespräche in vertrauten beruflichen Standardsituationen beginnen, in Gang halten und beenden,
– sich aktiv an formellen und informellen Gesprächen und Diskussionen beteiligen.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“
– Erlebnisse, Sachverhalte und Abläufe im privaten und beruflichen Umfeld einfach, aber strukturiert beschreiben, erklären oder zusammenfassen,
– vorbereitete, unkomplizierte Präsentationen zu einem vertrauten Thema vortragen.
Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Schreiben“
– Texte über Ereignisse, Erfahrungen und Erlebnisse verfassen,
– die eigene Meinung angemessen darstellen und durch geeignete Beispiele und Begründungen illustrieren,
– berufsbezogene schriftliche Kommunikation in vertrauten Bereichen erfolgreich bewältigen,
– einfache Präsentationen im beruflichen Bereich erstellen.
2.1.a Deutsch
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.b Slowenisch
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung der Aspekte der Sprachmittlung in den Bereichen „Zuhören“, „Sprechen“, „Lesen“, „Schreiben“, „Sprachbewusstsein“ und „Reflexion über gesellschaftliche Realität“ die für den Beruf, das Studium, die Weiterbildung und die individuelle Entwicklung in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft mit Slowenisch als Sprache der slowenischen Volksgruppe in Österreich und als Nachbarsprache notwendige rezeptive und produktive Sprachkompetenz erwerben. Im Unterricht werden die bei den Schülerinnen und Schülern manifesten Unterschiede in der Sprachbeherrschung als Basis eines differenzierenden und individualisierten Unterrichts genommen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie aktiv zuhören.
Bereich Sprechen
– Sprache situationsangemessen gebrauchen,
– Gespräche führen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden.
Bereich Lesen
– unterschiedliche Lesetechniken anwenden, indem sie sowohl still sinnerfassend als auch laut gestaltend lesen,
– Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie Texten Informationen entnehmen und relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen,
– Texte adressatenadäquat formulieren,
– Texte redigieren, indem sie Texte formal überarbeiten,
– Schreiben als Hilfsmittel einsetzen, indem sie relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten gewinnen,
– über Aspekte der eigenen Lebenswelt reflektieren.
Bereich Sprachbewusstsein
– grundlegende Sprachnormen sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden,
– einen umfassenden Wortschatz anwenden und Begriffe definieren,
– strukturelle Unterschiede zwischen Slowenisch und Deutsch erkennen und sprachliche Interferenzen vermeiden,
– mit Fehlern konstruktiv umgehen und häufige Fehlerquellen erkennen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien
Grundlagen der Kommunikation, Sprechen in der Standardsprache, Erkennen von und Kommunizieren auf verschiedenen Sprachebenen, Darstellung von Sachverhalten, Gesprächsführung, praxisbezogene Gesprächssituationen (Bewerbungsgespräch, Telefonat, Rollenspiel, Kundengespräch), Feedbackkultur
Sprechhandlungen: Zusammenfassen, Präsentieren
Lesen:
Steigerung der Lesekompetenz und Lesemotivation, Lesetechniken und Lesestrategien (punktuelles Lesen, kursorisches Lesen, Querlesen und Parallellesen), sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen, Informationsbeschaffung und -auswertung
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen), informierende und praxisbezogene Textsorten (Nacherzählung, Inhaltsangabe, Exzerpt, Zusammenfassung, Bericht, Präsentationen), kreative Textformen
Gestaltung der Texte mit informationstechnologischen Mitteln
Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Erzählen, Beschreiben, Berichten
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Sachliche Auseinandersetzung mit Problemen aus Gesellschaft und Arbeitswelt, Entwickeln von Medienkompetenz, unterschiedliche Lebenswelten und Kulturen, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Anwenden von Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Textgrammatik, Erweiterung des Wortschatzes, korrekte Anwendung häufiger Fremdwörter, Rechtschreibregeln und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von ein- und zweisprachigen Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Kerninformationen entnehmen.
Bereich Sprechen
– Sprache partnergerecht gebrauchen, indem sie sprachsensibel formulieren und Gestaltungsmittel angemessen einsetzen,
– Gespräche führen, indem sie praxisbezogene Informationen einholen und weitergeben, indem sie eigene Anliegen sprachlich differenziert vorbringen.
Bereich Lesen
– Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen,
– sich in der Medienlandschaft sowohl rezeptiv als auch produktiv orientieren, indem sie Medienangebote nutzen.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen,
– Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen,
– Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten beschreiben
– über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren,
– zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen.
Bereich Sprachbewusstsein
– grundlegende Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
– einen umfassenden Wortschatz anwenden und Begriffe definieren, Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden,
– strukturelle Unterschiede zwischen Slowenisch und deutsch erkennen und sprachliche Interferenzen vermeiden,
– Strategien zur Fehlervermeidung anwenden.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien
Grundlagen der Rhetorik wie Sprechtechnik, Aufbau und Inhalt einer Präsentation, Einsatz von Präsentationsmedien
Sprechhandlungen: Präsentieren, Referieren, Diskutieren
Lesen:
Lesetraining, Steigerung des Textverständnisses, Rezeption von Sach- und Gebrauchstexten (lineare und nichtlineare Texte), Entwickeln eines Bewusstseins für Textsorten, Erkennen, Filtern, Sammeln, Festhalten und Strukturieren relevanter Inhalte und Kernaussagen
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Protokoll, Zusammenfassung, Textanalyse, Analyse von Infografiken, Blog, Posting; Redigieren von Texten
Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Informieren, Dokumentieren, Analysieren, Argumentieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Entwicklung von Kulturbewusstsein, Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt anhand von Sachtexten und ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von ein- und zweisprachigen Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Kerninformationen entnehmen und Redeabsichten erkennen.
Bereich Sprechen
– Sprache partnergerecht gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen erkennen, sprachsensibel formulieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und Feedback geben,
– Gespräche führen, indem sie praxisbezogene Informationen einholen und weitergeben, indem sie eigene Anliegen sprachlich differenziert vorbringen.
Bereich Lesen
– Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen sowie Textsorten und deren strukturelle Merkmale erkennen,
– sich in der Medienlandschaft sowohl rezeptiv als auch produktiv orientieren, indem sie Medienangebote nutzen und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen,
– Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
– Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten beschreiben,
– über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren,
– zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen,
– den Einfluss von Medien in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht erkennen.
Bereich Sprachbewusstsein
– Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
– einen umfassenden Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen anwenden und Begriffe definieren; ein- und zweisprachige Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden,
– Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Erkennen von Redeabsichten, Fragetechniken
Sprechhandlungen: Argumentieren, Diskutieren
Lesen:
Rezeption von literarischen Texten und Sachtexten, Wahrnehmen von Textintention und Textwirkung, Erkennen von Textsorten und Textgattungen, Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus verschiedenen Medien
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Manuskript für Präsentation oder Referat, Handout, Leserbrief,, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Informieren, Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Erwerb interkultureller Kompetenz, Beschäftigung mit gesellschaftsrelevanten Themen anhand von Beispielen aus Literatur, Kunst und Medien, literarisches Lernen durch die Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Sprachstrukturen wie Satzarten und Textgrammatik, Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten, korrekte Anwendung von Fremdwörtern, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen.
Bereich Sprechen
– Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen unterscheiden, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren,
– öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren.
Bereich Lesen
– sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie diese auf ihre Intention hin analysieren,
– Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten herstellen.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
– Texte gemäß ihrer Funktion verfassen,
– Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– unterschiedlich Kulturen und Lebenswelten beschreiben,
– über Aspekte der Berufs– und Arbeitswelt reflektieren,
– zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen,
– den Einfluss von Medien in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht bewerten.
Bereich Sprachbewusstsein
– Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
– Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
– Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Anwendung von rhetorischen Kenntnissen in Sprech- und Präsentationssituationen unter besonderer Berücksichtigung von para- und nonverbalen Äußerungen
Sprechhandlungen: Präsentieren, Referieren, Diskutieren, Moderieren
Lesen:
Sicherung der Lesekompetenz und des Textsortenwissens, Lesestrategien
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Offener Brief, Kommentar, Textanalyse, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Informieren, Analysieren, Argumentieren, Kommentieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mithilfe unterschiedlicher Medien, Entwickeln eines eigenen Standpunktes, literarisches Lernen anhand von ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch)
Sprachbewusstsein:
Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse, Beherrschung der grundlegenden Kommaregeln, Erweiterung des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache, sicherer Umgang mit Fremdwörtern, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte zuordnen.
Bereich Sprechen
– Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen,
– öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel gezielt einsetzen.
Bereich Lesen
– sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie diese auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
– Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
– Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
– Texte redigieren, indem sie diese formal bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten und ihr historisches Umfeld beschreiben und analysieren,
– über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren,
– gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen,
– den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien erkennen.
Bereich Sprachbewusstsein
– Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
– Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
– Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen verstehen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, gegensätzliche Standpunkte vorbringen und verteidigen
Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Gespräche moderieren
Lesen:
Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, Lesestrategien, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Kommentar, offener Brief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Kommentieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mit Hilfe unterschiedlicher Medien, Entwickeln eines eigenen Standpunktes, Beiträge für Medien gestalten, literarisches Lernen anhand von ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio
Sprachbewusstsein:
Vertiefung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse, Erkennen von Satzstrukturen, Beherrschung der Zeichensetzung, Einsatz des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte zuordnen und Zusammenhänge herstellen.
im Bereich „Sprechen“
– Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern,
– öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppenorientierung einsetzen.
Bereich Lesen
– sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
– Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Weltwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
– Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
– Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten und ihr historisches und aktuelles Umfeld beschreiben und analysieren,
– gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen,
– über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien reflektieren,
– typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten.
Bereich Sprachbewusstsein
– Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
– Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
– Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen einsetzen, sprachliche Register (Standard-, Umgangssprache, Dialekte, Soziolekte) nützen, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, Argumente abwägen, Argumentationsstrategien entwickeln
Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Interpretieren
Lesen:
Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung und -auswertung
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Textanalyse, Erörterung, offener Brief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Analysieren, Erörtern, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Entwickeln eines eigenen Standpunktes, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der slowenischsprachigen Literatur, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Beherrschung komplexer Satzstrukturen, Vertiefung von Ausdruck und Stil, sicherer Umgang mit verschiedenen Mitteln der Redewiedergabe, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Weltwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen.
Bereich Sprechen
– Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerecht appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern,
– öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Kundenorientierung gezielt einsetzen.
Bereich Lesen
– sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
– Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
– Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
– Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen,
– zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen,
– durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen,
– Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen,
– den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren.
Bereich Sprachbewusstsein
– Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
– Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
– Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen,
– innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen,
– die deutsche Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen anwenden, sprachliche Register (Standard-, Umgangssprache, Dialekte, Soziolekte) gezielt einsetzen, Kommunikations- und Argumentationsstrategien anwenden
Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Appellieren
Lesen:
Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung)
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Erörterung, Textinterpretation, Meinungsrede, kreative Textformen, Einführen in das wissenschaftliche Schreiben (Umgang mit Fachsprache, richtiges Zitieren, Anwenden elaborierter Schreibstrategien, Einsatz wissenschaftlicher Textsorten wie Exzerpt, wissenschaftliches Protokoll, Rezension, Mitschrift usw.), Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Erörtern, Interpretieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Medienkompetenz, sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter Berücksichtigung der slowenischsprachigen Literatur vornehmlich des 19. Und 20. Jahrhunderts, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Einsatz von Wissenschaftssprache, sicherer Umgang mit Ausdruck und Stil, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Welt-, Sach- und Fachwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen.
Bereich Sprechen
– Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen unterscheiden und differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern,
– öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppen- und Kundenorientierung gezielt einsetzen.
Bereich Lesen
– sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
– Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
– Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
– Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen,
– zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen,
– durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen,
– Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen,
– den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren.
Bereich Sprachbewusstsein
– Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
– Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
– Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen,
– innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen,
– die slowenische Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Argumentationsstrategien gezielt einsetzen
Sprechhandlungen: Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Argumentieren
Lesen:
Beherrschen von Lesestrategien, Sicherung der produktorientierten Textarbeit, Ausbildung und Anreicherung von Wissensstrukturen durch Leseprozesse, Wahrnehmung ästhetischer Textkomponenten
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Textanalyse, Textinterpretation, Leserbrief, Zusammenfassung, Empfehlung, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Analysieren, Interpretieren, Erörtern, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der slowenischsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse sowie der Kommasetzung, sicherer Umgang mit Fachsprache, Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
– mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte ihrem Welt-, Sach- und Fachwissen zuordnen und Zusammenhänge herstellen.
Bereich Sprechen
– Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen verwenden, sie mit belasteten Begriffen und abwertenden Bezeichnungen kritisch umgehen, Stil- und Sprachebenen unterscheiden und differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und sachliche Kritik äußern,
– öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren und Kommunikationsmittel hinsichtlich Zielgruppen- und Kundenorientierung gezielt einsetzen.
Bereich Lesen
– sich kritisch mit literarischen Texten und Sachtexten auseinandersetzen, indem sie einen Zusammenhang zwischen formalen, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten erkennen, Texte auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten,
– Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt-, Sach- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen.
Bereich Schreiben
– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen,
– Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren,
– Texte redigieren, indem sie diese formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen.
Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität
– typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen,
– zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen,
– durch die Beschäftigung mit Kunstwerken Einblick in unterschiedliche Kunstformen gewinnen,
– Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen,
– den Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren.
Bereich Sprachbewusstsein
– Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre umsetzen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden,
– Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen,
– Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomene erkennen,
– innere und äußere Mehrsprachigkeit in ihrer Bedeutung erfassen,
– die slowenische Sprache und ihre Varietäten im Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, gezielter Einsatz von Kommunikations- und Präsentationstechniken
Sprechhandlungen: Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Argumentieren, Präsentieren
Lesen:
Beherrschen von Lesestrategien, Sicherung der produktorientierten Textarbeit, Ausbildung und Anreicherung von Wissensstrukturen durch Leseprozesse, Wahrnehmung ästhetischer Textkomponenten, Informationsbeschaffung und -auswertung
Schreiben:
Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Erörterung, Kommentar, offener Brief, Meinungsrede, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte
Schreibhandlungen: Erörtern, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren
Reflexion über gesellschaftliche Realität:
Kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt sowie aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der slowenischsprachigen Gegenwartsliteratur, Kulturportfolio (gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand „Deutsch“)
Sprachbewusstsein:
Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse sowie der Kommasetzung, sicherer Umgang mit Fachsprache, Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen
Schularbeiten:
Eine dreistündige Schularbeit
2.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.3 Lebende Fremdsprache
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.1 Betriebswirtschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.2 Unternehmensrechnung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.4 Wirtschaftsinformatik
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.5 Officemanagement und angewandte Informatik
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.6 Recht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
3.7 Volkswirtschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
GESELLSCHAFT UND KULTUR
4.1 Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
4.2 Geografie (Wirtschaftsgeografie)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
4.3 Internationale Wirtschafts- und Kulturräume
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN
5.1 Mathematik und angewandte Mathematik
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
5.2 Naturwissenschaften
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
5.3 Technologie, Ökologie und Warenlehre
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
A. 2 Schulautonomer Erweiterungsbereich
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
A. 2. 1 Ausbildungsschwerpunkt
2.1.1 Informations- und Kommunikationstechnologie – E-Business
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.2 Management, Controlling und Accounting
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.3 Finanz- und Risikomanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.4 Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.5 Entrepreneurship und Management
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.6 Internationale Wirtschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.7 Kommunikationsmanagement und Marketing
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.8 Logistikmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.9 Qualitätsmanagement und integrierte Managementsysteme
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.10 Ökologisch orientierte Unternehmensführung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.1.11 Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2 Seminare
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.1 Softwareentwicklung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.2 Applikationsentwicklung für mobile Geräte
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.3 Desktop Publishing und Film
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.4 Netzwerkmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.5 Enterprise Resource Planning – Materialwirtschaft, Grundlagen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.6 Enterprise Resource Planning – Materialwirtschaft, Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.7 Enterprise Resource Planning – Fertigung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.8 Enterprise Resource Planning – Vertrieb, Grundlagen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.9 Enterprise Resource Planning – Vertrieb, Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.10 Enterprise Resource Planning – Controlling, Grundlagen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.11 Enterprise Resource Planning – Controlling, Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.12 Enterprise Resource Planning – Reporting
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.13 Enterprise Resource Planning – Customizing und Programmierung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.14 Kreditmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.15 Risiko- und Bedarfsmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.16 Private Banking
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.17 Kostenrechnung in der Praxis
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.18 Unternehmensgründung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.19 Unternehmensführung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.20 Strategisches Controlling
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.21 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.22 Arbeits- und Sozialrecht – Vertiefung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.23 Entrepreneurship und Management – Sustainability und vernetztes Denken
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.24 Argumentationstraining für Wirtschaft und Gesellschaft
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.25 Interkulturelles Seminar
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.26 Internationale Messen und Ausstellungen in der Praxis
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.27 Kommunikation in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.28 Kommunikation in der Lebenden Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.29 Präsentation, Moderation und Verkauf
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.30 Journalistische Praxis
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.31 Betriebswirtschaftliche Simulation
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.32 Internationale Logistik
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.33 Abfallmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.34 Sicherheitsvertrauensperson
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.35 Qualitätsauditorin und Qualitätsauditor
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
2.2.36 Wissensmanagement
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
A. 3 Verbindliche Übungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt V.
B. Pflichtpraktikum
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
C. Freigegenstände
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt V.
D. Unverbindliche Übungen
Unterstützendes Sprachtraining Deutsch
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
E. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
Zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. I § 4 Abs. 7.
Anlage A2
Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie
I. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. An der zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht gemäß Art. II des Bundesgesetzes, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird, BGBl. Nr. 420/1990, in allen Klassen in etwa gleichem Ausmaß in slowenischer und deutscher Unterrichtssprache zu erteilen Im Rahmen der Ausbildung an der zweisprachigen Handelsakademie wird in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung vermittelt. Die Ausbildung an der zweisprachigen Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischem Gebiet.
Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Studierfähigkeit (studiability). Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mit zu gestalten.
Nach Abschluss der zweisprachigen Handelsakademie verfügen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz,
– ihr umfassendes und vernetztes wirtschaftliches Wissen sowie ihre praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer Lebenssituation einzusetzen,
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