Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2008 (VGÜ 2008)(CELEX-Nr.: 380L1107, 382L0605, 383L0477, 386L0188, 390L0394, 390L0679, 394L0033, 393L0104)
sonstigen Erkrankungen mit bronchialer Obstruktion.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
ein Jahr;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
sechs Monate.
GASRETTUNGSDIENSTE, GRUBENWEHREN sowie deren ortskundige Führer/innen, Tragen schwerer ATEMSCHUTZGERÄTE (mehr als 5 kg)
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Erkrankungen und Beschwerden von Seiten des Herz-Kreislaufsystems (Angina pectoris,
Herzinfarkt, Claudicatio intermittens, atypische Herzschmerzen),
Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems,
Bewusstseins- und Gleichgewichtsstörungen,
Anfallsleiden,
Klaustrophobie,
Erkrankungen und Beschwerden der Atmungsorgane,
Alkoholabhängigkeit.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Dabei ist die Herz-Kreislauf-Funktion besonders zu berücksichtigen.
Prüfung des Seh- und Hörvermögens (grobklinisch).
Ergometrie:
Die Ergometrie ist bei der Erstuntersuchung und einmal jährlich durchzuführen.
Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des cardio-pulmonalen Systems sowie zur Erkennung Koronarkranker ist die symptomlimitierte Ergometrie nach den „Praxisleitlinien Ergometrie“ der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft durchzuführen.
Weitere Bestimmungen zur Durchführung der Ergometrie sind im Teil I/3 geregelt.
Lungenfunktion:
Bestimmung der:
- Forcierten Vitalkapazität (FVC)
- 1-Sekundenkapazität (FEV1)
- FEV1%FVC
- MEF50 (max. exspir. Flusswert bei 50% der VC)
Durchführung der Spirometrie: siehe Teil I/2 Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Untersuchungen.
d. Beurteilung:
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Diese liegt vor, wenn nach mehrmaliger Messung der beste gemessene Wert den für den/die Untersuchte/n maßgebenden Sollwert um 20% unterschreitet bzw. den MEF50-Sollwert um 50% unterschreitet.
Bei einmaliger Unterschreitung von 100% des entsprechenden Normwertes in der Ergometrie bei einer Folgeuntersuchung.
Eine vorzeitige Folgeuntersuchung ist jedoch nicht erforderlich, wenn im Vergleich zu Vorbefunden der altersabhängige physiologische Abfall der 1-Sekundenkapazität (FEV1) von 40 ml/Jahr nicht überschritten wird oder aus der Beurteilung des Kurvenverlaufes der Forcierten Vitalkapazität (FVC) eine eingeschränkte Mitarbeit des Untersuchten/der Untersuchten ersichtlich ist.
Nichteignung:
Eine Eignung für Tätigkeiten im Rahmen des Einsatzes in Gasrettungsdiensten und Grubenwehren bzw. für solche, die durch das Tragen von schweren Atemschutzgeräten als besonders belastend einzustufen sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:
Vorliegen einer absoluten oder relativen Kontraindikation für die Ergometrie,
Erkrankungen der Atmungsorgane mit hochgradig eingeschränkter Lungenfunktion,
Unterschreitung von 100% des entsprechenden Normwertes in der Ergometrie bei der
Eignungsuntersuchung, wiederholter Unterschreitung von 100% des entsprechenden Normwertes in der Ergometrie bei einer Folgeuntersuchung,
Epilepsie,
insulinpflichtiger Diabetes,
hochgradiger Beeinträchtigung des Sehvermögens und des Hörvermögens.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
zwei Jahre;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
sechs Monate.
Einwirkung durch den Organismus besonders belastende HITZE
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Dabei ist die Herz-Kreislauf-Funktion besonders zu berücksichtigen.
Ergometrie:
Die Ergometrie ist bei der Erstuntersuchung und alle zwei Jahre durchzuführen.
Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des cardio-pulmonalen Systems sowie zur Erkennung Koronarkranker ist die symptomlimitierte Ergometrie nach den „Praxisleitlinien Ergometrie“ der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft durchzuführen.
Weitere Bestimmungen zur Durchführung der Ergometrie sind im Teil I/3 geregelt.
d. Beurteilung:
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Vorliegen einer Leistung von weniger als 80% des Normwertes bei der Ergometrie.
Nichteignung:
Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch den Organismus besonders belastende Hitze verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:
Vorliegen einer absoluten oder relativen Kontraindikation für die Ergometrie,
nachgewiesener Arteriosklerose,
arterieller Verschlusskrankheit,
hochgradiger Fettleibigkeit ab Adipositas Grad II in der Eignungsuntersuchung,
wiederholter Unterschreitung von 80% des entsprechenden Normwertes in der Ergometrie bei
einer Folgeuntersuchung.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
zwei Jahre;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
sechs Monate.
Herabgesetzte SAUERSTOFFKONZENTRATION
(unter 17 Volumsprozent, nicht unter 15 Volumsprozent)
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Beschwerden von Seiten des Herz-Kreislaufsystems und der Atmungsorgane (Atemnot beim
Stiegensteigen oder bei alltäglichen Verrichtungen, nächtliche Atembeschwerden wie z. B. auch Hustenanfälle),
Erkrankungen von Seiten des Herz-Kreislaufsystems (Angina pectoris, Herzinfarkt, Claudicatio
intermittens, Schlaganfall, hämodynamisch wirksame Vitien, pulmonale Hypertonie),
Erkrankungen der Atmungsorgane (chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen, Asthma
bronchiale, interstitielle Lungenerkrankungen mit einer Beeinträchtigung der Diffusion),
Erkrankungen des Blutes (Anämie, Sichelzellanämie).
Gezielt ist zu fragen nach Symptomen einer Höhenkrankheit und Beschwerden, die beim Aufenthalt in den Räumen mit Sauerstoff reduzierter Atmosphäre auftreten (Kopfschmerzen, Atemnot, Übelkeit).
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Dabei ist die Herz-Kreislauf-Funktion besonders zu berücksichtigen.
Blut:
- Rotes Blutbild (Erythrozyten, Hämoglobin, Hämatokrit)
Ergometrie mit Pulsoxymetrie:
Die Ergometrie ist bei der Erstuntersuchung und alle zwei Jahre durchzuführen.
Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des cardio-pulmonalen Systems sowie zur Erkennung Koronarkranker ist die symptomlimitierte Ergometrie nach den „Praxisleitlinien Ergometrie“ der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft durchzuführen.
Weitere Bestimmungen zur Durchführung der Ergometrie sind im Teil I/3 geregelt.
Lungenfunktion:
Bestimmung der:
- Forcierten Vitalkapazität (FVC)
- 1-Sekundenkapazität (FEV1)
- FEV1%FVC
- MEF50 (max. exspir. Flusswert bei 50% der VC)
Durchführung der Spirometrie siehe Teil I/2 Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Untersuchungen.
d. Beurteilung:
Eignung:
Als Grenzwerte sind anzusehen:
| Blut: | |
|---|---|
| Erythrozyten: | 3,2 bis 5,4 Millionen/µl für Frauen |
| 3,8 bis 5,8 Millionen/µl für Männer | |
| Hämoglobin: | 10 g/dl für Frauen |
| 12 g/dl für Männer | |
| Hämatokrit | 30 bis 50% für Frauen |
| 35 bis 52% für Männer | |
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Vorliegen einer Leistung von weniger als 80% des Normwertes bei der Ergometrie.
Bei Überschreiten bzw. Unterschreiten der Grenzwerte im Blut.
Bei deutlichem Abfall der Sauerstoffsättigung unter Belastung.
Bei Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Diese liegt vor, wenn nach mehrmaliger Messung der beste gemessene Wert den für den/die Untersuchte/n maßgebenden Sollwert um 20% unterschreitet bzw. den MEF50-Sollwert um 50% unterschreitet.
Eine vorzeitige Folgeuntersuchung ist jedoch nicht erforderlich, wenn im Vergleich zu Vorbefunden der altersabhängige physiologische Abfall der 1-Sekundenkapazität (FEV1) von 40 ml/Jahr nicht überschritten wird oder aus der Beurteilung des Kurvenverlaufes der Forcierten Vitalkapazität (FVC) eine eingeschränkte Mitarbeit des Untersuchten/der Untersuchten ersichtlich ist.
Nichteignung:
Bei Unterschreiten bzw. Überschreiten folgender Grenzwerte:
Blut:
| Hämoglobin: | mind. 8 g/dl, höchstens 16g/dl für Frauen |
|---|---|
| mind. 8 g/dl, höchstens 18g/dl für Männer | |
Eine Eignung für Tätigkeiten in Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:
Vorliegen einer absoluten oder relativen Kontraindikation für die Ergometrie,
myokardialen Herzerkrankungen,
Zeichen einer Coronarinsuffizienz im EKG,
Erkrankungen der Atmungsorgane mit höhergradiger eingeschränkter Lungenfunktion, Asthma
bronchiale mit häufiger Beschwerdesymptomatik,
Sichelzellanämie mit aufgetretener Sichelzellkrise,
Unterschreitung von 80% des entsprechenden Normwertes in der Ergometrie bei der
Eignungsuntersuchung,
wiederholter Unterschreitung von 80% des entsprechenden Normwertes in der Ergometrie, sofern die Gründe dafür nicht nur im Muskel-Skelett-Bereich liegen.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
zwei Jahre;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
drei Monate.
Arbeitnehmer/innen UNTER 21 JAHREN unter Tage im BERGBAU
(sofern nicht andere Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind)
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Erkrankungen und Beschwerden
des Muskel-Skelett-Apparates,
Cardio-pulmonale Erkrankungen,
Bewusstseins- und Gleichgewichtsstörungen,
Anfallsleiden,
Klaustrophobie.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Dabei sind die Herz-Kreislauf-Funktion und die Funktion der Atemwege sowie der Muskel-Skelett-Apparat besonders zu berücksichtigen.
Ergometrie.
Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des cardiopulmonalen Systems sind die Normwerte für Jugendliche heranzuziehen.
Lungenfunktion:
Bestimmung der:
- Forcierten Vitalkapazität (FVC)
- 1-Sekundenkapazität (FEV1)
- FEV1%FVC
- MEF50 (max. exspir. Flusswert bei 50% der FVC)
Durchführung der Spirometrie: siehe Teil I/2 Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Untersuchungen.
Erforderlichenfalls ein Lungenröntgen bzw. Berücksichtigung eines Röntgenbefunds, nicht älter als zwei Jahre.
d. Beurteilung:
Die Beurteilung der Eignung von Arbeitnehmer/innen unter 21 Jahren, die unter Tage im Bergbau beschäftigt werden, ist im Einzelfall nach dem körperlichen Gesamtzustand entsprechend dem Stand der Arbeitsmedizin vorzunehmen. Sie ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:
Vorliegen einer absoluten oder relativen Kontraindikation für Ergometrie,
Erkrankungen der Atmungsorgane mit hochgradig eingeschränkter Lungenfunktion,
Epilepsie.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt ein Jahr.
Teil III
Untersuchungen bei Lärmeinwirkung (§ 4)
EIGNUNGSUNTERSUCHUNG
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Erkrankungen, die das Tragen von Gehörschutz zeitweilig oder dauernd behindern oder unmöglich machen (z. B. Gehörgangsekzem, Ohrfluss),
Tinnitus,
Einwirkung ototoxischer Substanzen (wie z. B. Blei, Cadmium, n-Hexan, Kohlenmonoxid, Kohlenstoffdisulfid, Mangan, Quecksilber, Styrol, Trichlorethylen, Toluol, Xylol, Zyanide).
b. Arbeitsanamnese:
Die Gesamtzahl der Lärmarbeitsjahre ist zu ermitteln.
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
Es ist eine Beratung über das Hörvermögen durchzuführen, wobei das persönliche Audiogramm zu besprechen ist. Dabei ist nochmals auf die speziellen Schäden aufmerksam zu machen, die ohne gezielten Schutz durch Lärm entstehen können.
c. Befunderhebung:
Otoskopischer Befund:
Der otoskopische Befund ist unmittelbar vor der Aufnahme des Tonschwellenaudiogramms zu erheben.
Tonschwellenaudiogramm:
Das Luftleitungsgehör ist bei den Frequenzen 250, 500, 1.000, 2.000, 3.000, 4.000, 6.000 und 8.000 Hz zu prüfen.
Das Knochenleitungsgehör ist dann zu erheben, wenn der in der Luftleitungskurve zwischen 250 Hz und 1.000 Hz ermittelte Hörverlust 30 dB überschreitet. In einem solchen Fall ist die Hörschwelle über Knochenleitung in den Frequenzen von 250 Hz bis 4.000 Hz zu untersuchen.
Das Audiometer muss die Möglichkeit haben das Gegenohr zu vertäuben.
Zwischen letzter Lärmexposition und Untersuchung muss wenigstens ein Zeitraum von 20 Minuten liegen.
d. Beurteilung:
Die Beurteilung hat nur bei Eignungsuntersuchungen zu erfolgen.
Folgende Kriterien gelten für jugendliche Arbeitnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die vorher beruflich nie lärmexponiert waren:
Nichteignung:
Wenn schon ein Hörverlust in der Knochenleitung des schlechteren Ohres vorliegt, der folgendes Ausmaß überschreitet:
Die Hörschwellenverluste zwischen 250 und 3.000 Hz (Sprachgehörbereich) betragen in mindestens zwei nebeneinander liegenden Frequenzen mehr als 30 dB und unter Einhaltung von Auflagen ist eine Zunahme des Hörverlustes zu erwarten.
Auflagen gemäß § 54 Abs. 1 ASchG: Bereitstellung und Verwendung speziell ausgewählten, gegebenenfalls angepassten Gehörschutzes, besondere Kontrolle der Verwendung des Gehörschutzes, Minimierung des Einsatzes unter gehörgefährdender Einwirkung. Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des Maßnahmenprogramms gemäß § 9 VOLV und dessen Durchführung.
Folgende Kriterien gelten für Arbeitnehmer/innen nach der Vollendung des 18. Lebensjahres:
Die Beurteilung eines Hörverlustes hat nach der vorliegenden Schablone (Prof. Dr. F. Schwetz, Wien), zu erfolgen. Die Schablone enthält drei Hörverlustkurven (Grenzkurven I, II und III), die auf die Anzahl der geleisteten Lärmjahre (bis 10, 11 bis 20 und über 20 Lärmjahre) abgestimmt sind. Ihre Verlaufsformen entsprechen denen einer reinen Lärmschädigung. Falls keine reine Schallempfindungsstörung, sondern eine kombinierte Schwerhörigkeit vorliegt, ist das Ausmaß der allfälligen Lärmschädigung an der Knochenleitungshörschwelle zu beurteilen.
Zur Beurteilung ist der Hörverlust des besseren Ohres heranzuziehen. Bei einseitiger Lärmbelastung (durch ohrnahen Schall) wird das beschallte Ohr zur Beurteilung herangezogen.
Eignung:
Als noch zulässige Hörverlustkurven sind die Grenzkurven der Schablone von Prof. Dr. F. Schwetz anzusehen:
| Grenzkurve I: | bei bis zu 10 geleisteten Lärmjahren |
|---|---|
| Grenzkurve II: | bei 11 bis 20 geleisteten Lärmjahren |
| Grenzkurve III: | bei über 20 geleisteten Lärmjahren |
Taube sowie hochgradig Schwerhörige, deren Gehör sich nach dem Sprachaudiogramm nicht mehr verstärken lässt, sind für Lärmarbeiten prinzipiell geeignet.
Eignung mit vorzeitig wiederkehrender Untersuchung der Hörfähigkeit:
Bei Überschreitung der entsprechenden Grenzkurve in mindestens zwei nebeneinander liegenden Frequenzen.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zur wiederkehrenden Untersuchung beträgt fünf Jahre;
bei vorzeitig wiederkehrender Untersuchung aus den oben genannten Gründen zweieinhalb Jahre.
WIEDERKEHRENDE UNTERSUCHUNG der Hörfähigkeit
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Erkrankungen, die das Tragen von Gehörschutz zeitweilig oder dauernd behindern oder unmöglich machen (z. B. Gehörgangsekzem, Ohrfluss),
Tinnitus,
Einwirkung ototoxischer Substanzen (wie z. B. Blei, Cadmium, n-Hexan, Kohlenmonoxid, Kohlenstoffdisulfid, Mangan, Quecksilber, Styrol, Trichlorethylen, Toluol, Xylol, Zyanide).
b. Arbeitsanamnese:
Die Gesamtzahl der Lärmarbeitsjahre ist zu ermitteln.
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
Es ist eine Beratung über das Hörvermögen durchzuführen, wobei das persönliche Audiogramm zu besprechen ist. Dabei ist auf die speziellen Schäden aufmerksam zu machen, die ohne gezielten Schutz durch Lärm entstehen können.
c. Befunderhebung:
Tonschwellenaudiogramm:
Das Luftleitungsgehör ist bei den Frequenzen 250, 500, 1.000, 2.000, 3.000, 4.000, 6.000 und 8.000 Hz zu prüfen.
Das Audiometer muss die Möglichkeit haben das Gegenohr zu vertäuben.
Zwischen letzter Lärmexposition und Untersuchung muss wenigstens ein Zeitraum von 20 Minuten liegen.
Überschreitet die ermittelte Hörverlustkurve des besseren Ohres (bei einseitiger Lärmbelastung (durch ohrnahen Schall) wird das beschallte Ohr zur Beurteilung herangezogen) die zugehörige Grenzkurve der Schablone von Prof. Dr. F. Schwetz in mindestens zwei nebeneinander liegenden Frequenzen in Richtung eines höheren Hörverlustes, ist eine vorzeitig wiederkehrende Untersuchung der Hörfähigkeit in zweieinhalb Jahren durchzuführen.
Ergibt die vorzeitige Untersuchung eine Progredienz, ist noch einmal eine vorzeitig wiederkehrende Untersuchung der Hörfähigkeit in zweieinhalb Jahren durchzuführen. Alle weiteren wiederkehrende Untersuchungen sind im Zeitabstand von fünf Jahren durchzuführen.
d. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt fünf Jahre.
Teil IV
Sonstige besondere Untersuchungen (§ 5)
Einwirkung durch eindeutig als KREBSERZEUGEND EINGESTUFTE ARBEITSSTOFFE (§ 10 GKV)
Diese sonstigen besonderen Untersuchungen sind nur durchzuführen, wenn keine Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind.
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
wiederholte schwere Infektionskrankheiten,
schlecht heilende Wunden,
ungewollte Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit,
chronischen Reizhusten, blutigen Auswurf,
länger andauernde Heiserkeit,
Blut im Harn,
Stuhlgang von wechselnder Konsistenz mit Blut- und Schleimbeimengungen,
immunsuppressive Therapie,
frühere therapeutische oder sonstige erhebliche Exposition durch ionisierende Strahlen,
frühere berufliche Belastung durch krebserzeugende Stoffe.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
zusätzlichen relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
Auf das Erfordernis der unbedingten Expositionsminimierung ist nachdrücklich hinzuweisen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Es ist besonders zu achten auf:
Hauterscheinungen (Ekzeme, Hyperkeratosen, Ulzerationen, Pigmentstörungen, Naevi, Strahlenhaut),
Schleimhautveränderungen von Mund, Rachen und Nase (Nasenspekulum),
Lymphknotenschwellungen.
Blut:
- CRP
- Blutbild (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild, MCV)
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt fünf Jahre.
Einwirkung durch BIOLOGISCHE ARBEITSSTOFFE der Risikogruppen 2, 3 oder 4 (§ 40 Abs. 5 ASchG)
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
chronische Erkrankungen, die die Abwehrmechanismen des Körpers nachhaltig schwächen (z. B.
bestehende Krebserkrankungen, Zustand nach Milzentfernung),
Behandlung mit Immunsuppressiva, Zytostatika und ionisierenden Strahlen,
systemische Behandlung mit Corticosteroiden oder Antibiotika,
Infektionskrankheiten,
akute oder chronische Hauterkrankungen.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
zusätzlichen relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Es ist besonders zu achten auf Hautekzeme.
Blut:
- CRP
- Blutbild (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild, MCV)
Lungenfunktion:
- VK
- FEV 1
- FEV1%FVC
- MEF50
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt zwei Jahre.
Einwirkung durch VIBRATIONEN
3.1. GANZKÖRPER-Vibrationen:
a. Allgemeine Anamnese:
Es ist besonders zu achten auf:
degenerative Veränderungen im Bereich der Lendenwirbelsäule (L4/L5, L5/S1) nach langjähriger sitzender Tätigkeit auf vertikal schwingenden Arbeitsgeräten,
akute (Lumbago) oder chronisch rezidivierende Schmerzen im lumbosakralen Bereich (vor allem in den letzten 12 Monaten),
Schmerzcharakter (dumpf, brennend, ziehend, stechend, ausstrahlend, z. B. ein- oder beidseitige
Schmerzausstrahlung in die Oberschenkelmuskulatur, Häufigkeit),
Bewegungseinschränkungen, Kraftverminderung und Sensibilitätsstörungen,
teilweise positives Lasèguezeichen, ischialgieforme Fehlhaltung, segmentale
Reflexabschwächungen und motorische Störungen,
langjährigen Zigarettenkonsum,
akute Störungen des allgemeinen Wohlbefindens (Übelkeit und Bewusstseinsstörungen), die
besonders bei tieffrequenten ( 0,5 Hz) Schwingungen, die auch als sog. Kinetosen bezeichnet werden, auftreten können,
funktionelle und organische Magenerkrankungen.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist besonders zu achten auf:
Dauer der aktuellen und vergangenen Einwirkung von Ganzkörper-Vibrationen,
Art der Maschinen, tägliche und gesamte Expositionsdauer in Jahren,
Arbeitspositionen (wie z. B. gebückte oder verdrehte Körperhaltung, Knien oder Hocken,
dauerndes Stehen, Arbeiten mit Händen über Schulterhöhe, dauernde sitzende Tätigkeit),
zusätzliche Aufgaben mit manueller Lastenhandhabung und andere Belastungen der Wirbelsäule, Mehrfachbelastungen wie Lärm, Schichtarbeit, sowie starke psychische Belastungen, die das Auftreten von Magen-Darm-Erkrankungen begünstigen,
Arbeitsunfälle und Operationen.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Klinische Untersuchungen:
| * | Blutdruck |
|---|---|
| * | Inspektion, Palpation, Funktionsprüfungen und orientierender neurologischer Status |
| * | Untersuchung der WS-Funktionen und Evaluierung der Beschwerden durch Mobilisationsprüfung: |
| Rumpfextension, Rumpfflexion, laterale Rumpfflexion, Rotation links/rechts, | |
| * | Prüfung der Nervenirritationen |
| Lasègue Test (bei liegender Person passives Heben des gestreckten Beines im Hüftgelenk; L4 – S1), | |
| * | Prüfung von Hypästhesien im Dermatom L4 – S1, |
| * | Prüfung von motorischen Störungen (Tonusabschwächungen oder |
| einseitige Umfangsminderungen im Bereich M. quadriceps, M. extensor hallucis longus, M. triceps surae), | |
| * | Prüfung von Reflexabschwächungen (Patellarsehnenreflex L3 – L4, Achillessehnenreflex S1). |
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt vier Jahre.
3.2. HAND-ARM-Vibrationen:
a. Anamnese:
Es ist besonders zu achten auf:
Vorliegen peripherer Durchblutungsstörungen und Nervenfunktionsstörungen im Bereich der
Hände, wie eine beginnende Durchblutungsstörung im Sinne eines primären und sekundären Raynaud-Syndroms oder von Sensibilitätsstörungen der Haut,
Symptome irreversibler, degenerativer Veränderungen von Knorpel und Knochen an Hand- und
Armgelenken, wobei die schmerzfreie Funktionsweise der Hand-, Ellbogen- und Schultergelenke einzubeziehen ist,
vorübergehende Ermüdungs- und Reizerscheinungen im Hand-Arm-Bereich, Gelenkschmerzen zunächst bei Arbeitsbeginn, später auch in Ruhe, kalte, steife und gefühllose Finger, wodurch es zu einer Behinderung der feinmotorischen Tätigkeit kommt,
Gefäßspasmen: Minuten bis Stunden anhaltende distal beginnende zyanotische oder
typischerweise weiße Verfärbung (Weißfingerkrankheit) bevorzugt des 2. bis 5. Fingers, provoziert durch Kälte (z. B. im Freien, im Schwimmbad) oder Emotionen, anfallsartig auftretend, Schmerzen nach dem Anfall (durch Dilatation der Gefäße).
Bei Schmerzsymptomatik ist der Beginn, das Intensitätsmuster und Einflussfaktoren (Kälte, Schlaf, körperliche Anstrengung und Nikotineinfluss) zu erheben.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist besonders zu achten auf:
Dauer der aktuellen täglichen, wöchentlichen und gesamten jährlichen Exposition,
Art der Tätigkeit, Art der Maschinen (Arbeitsgeräte),
ob eine starke Ankopplung der Hände an die vibrierenden Handgriffe und ob die
Schwingbelastung vorwiegend in Unterarmrichtung besteht,
zusätzliche Einflussfaktoren auf die Durchblutung, wie Kälte oder Hitze,
Arbeitsunfälle und Operationen.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Klinische Untersuchungen:
Alle Untersuchungen sind bei Zimmertemperatur durchzuführen.
| * | Blutdruckmessung am rechten und am linken Arm |
|---|---|
| * | Inspektion, Palpation, Funktionsprüfungen und orientierender neurologischer Status |
| * | Hand-Arm-Bereich: Druckdolenz, Radialispuls, Hautkolorit, –temperatur und trophik, Sensibilität, Schmerz- und Temperaturempfindung, |
| aktive Beweglichkeit: Faustschluss, Strecken der Langfinger, | |
| Handgelenk Beweglichkeitsprüfung (funktionelle Einschränkung der Handgelenksfunktion), | |
| Schmerzen in Ruhe oder nächtlich, weiters beim Aufstützen, | |
| Prüfung der Sensibilität der betroffenen Finger (2. – 5.) | |
| * | Abklärung von Dys-, Hyp- und Parästhesien (Finger bamstig, taub, gefühllos) und Schmerzen, Ausschluss einer Makroangiopathie durch Tasten aller arteriellen Armpulse (Allentest), Vergleich der Grobkraft beidseits (gegebenenfalls Handdynamometrie zur Verlaufskontrolle), auffällige Muskelatrophien. |
Kaltwasser Provokationstest:
Dazu ist erforderlich: Eine Einrichtung zur automatischen Aufrechterhaltung der Temperatur über die komplette Messzeit, auch bei mehreren Probanden/Probandinnen (Thermostat) sowie ein kalibriertes Messgerät (z. B. Infrarotthermometer).
Die Untersuchungsperson muss vor der Untersuchung in unbelastetem Zustand sein (noch keine Vibrationsbelastung am Tag der Untersuchung).
| * | Messung an den Fingerkuppen vor Untersuchungsbeginn |
|---|---|
| * | Kaltwasserexposition: 2 Minuten mit Wassertemperatur 10,0 bis 12,0° C |
| * | danach vorsichtiges Abtrocknen unter Vermeiden von Reibung |
| * | Temperaturmessungen im Abstand von 5 Minuten jeweils an allen Fingerkuppen |
| * | dazwischen körperliche Ruhe (Sitzen), die Finger und Hände dürfen nicht gerieben werden |
| * | schriftliche Registrierung der Temperaturmessungen an allen Fingern |
| * | 15 Minuten nach dem Ende der Kaltwasserexposition Aufzeichnung der Temperaturen an allen zehn Fingern |
Handlungsbedarf besteht, wenn 15 Minuten nach dem Ende der Kaltwasserexposition an zumindest einem Finger die Temperatur von 28° C noch nicht wieder erreicht ist oder wenn bei der Untersuchungsperson eine mit der Vibrationseinwirkung im Zusammenhang stehende Gesundheitsschädigung oder Anzeichen einer drohenden Gesundheitsschädigung im Rahmen der übrigen klinischen Untersuchungen festgestellt werden.
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt vier Jahre.
NACHTARBEIT
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Appetitlosigkeit, Magen-Darm-Erkrankungen oder Beschwerden,
Diabetes mellitus,
Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Beschwerden,
Schlafstörungen,
Kopfschmerzen,
innere Unruhe, Nervosität, Anfallsleiden,
psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
zusätzlichen relevanten Belastungen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen und der Arbeitsgestaltung bei Nachtarbeit ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Dabei ist die Herz-Kreislauf-Funktion besonders zu berücksichtigen.
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt zwei Jahre;
für Arbeitnehmer/innen nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder nach 10 Jahren als Nachtarbeitnehmer/innen ein Jahr.
Einwirkung durch künstliche OPTISCHE STRAHLUNG
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Episoden von Juckreiz, Hautrötungen und das Auftreten von anderen Hauteffloreszenzen an exponierten Körperstellen,
Vergrößerungen und Veränderungen von Hauteffloreszenzen oder Juckreiz an Hauteffloreszenzen,
„Verblitzen“, starke Blendungen bei der Arbeit, Episoden von Augenrötungen, Veränderungen des Sehfeldes, Flimmern, Fleckensehen, Schleiersehen, Farbsehveränderungen, Skotome.
Besonders zu berücksichtigen sind:
eine besondere Empfindlichkeit gegenüber UV-Bestrahlung (Hautphototyp I nach Fitzpatrick; Personen mit photoinduzierten oder photoaggravierten Dermatosen),
eine deutliche Veränderung von Muttermalen, Pigmentveränderungen,
maligne Melanome oder nicht-melanozytäre Hauttumore (Basaliom, Plattenepithelkarzinom) in der Anamnese,
ein genetisch bedingtes, erhöhtes Risiko an UV-induzierten Hauttumoren zu erkranken (z. B. Basalzellnävussyndrom, Nävuszellnävussyndrom),
der Einfluss von phototoxischen/photoallergischen/immunsuppressiven Medikamenten oder phototoxischen/photoallergischen Arbeitsstoffen,
Auftreten von chronischen durch optische Strahlung induzierten Augenerscheinungen (z. B. Pterygium conjunctivae, Photokonjunktivitis, Photokeratitis, Linsentrübung).
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (Expositionshöhe, Expositionsdauer),
der zeitlichen Abfolge von beruflicher Exposition durch optische Strahlung und dem Auftreten von Symptomen an der Haut und an den Augen,
der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere Schutzbrillen, Schutzbekleidung und Hautschutzmitteln),
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung in Schutzmaßnahmen.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Inspektion beruflich exponierter Hautareale,
Inspektion des äußeren Auges, zentrale Visusprüfung, Amsler-Test.
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt zwei Jahre.
Einwirkung durch elektromagnetische Felder
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Sehstörungen wie Flimmersehen, Lichtblitze (Magnetophosphene),
wiederholte Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen,
das Tragen von aktiven und passiven Implantaten.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
Episoden von elektrischen Überschlägen,
Erwärmung verschiedener Körperregionen,
der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen und Arbeitsgestaltung sowie der Schutzmaßnahmen ist durchzuführen. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Arbeitnehmer/innen, die ein aktives oder passives Implantat tragen, wie z. B. einen Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Innenohrprothesen (Gefahr magnetischer Auswirkung), Gelenksimplantate oder Herzklappenprothesen (Gefahr thermischer Auswirkung), und Arbeitnehmer/innen, die ein am Körper getragenes medizinisches Gerät verwenden, wie z. B. eine Insulinpumpe.
Bei entsprechenden anamnestischen Hinweisen sowie bei möglichen pathologischen Befunden können weiterführende ärztliche Untersuchungen angezeigt sein.
c. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt fünf Jahre.
Einwirkung durch als REPRODUKTIONSTOXISCH EINGESTUFTE ARBEITSSTOFFE (§ 10a GKV)
Sowohl bei Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit mit als reproduktionstoxisch eingestuften Arbeitsstoffen als auch im Rahmen von Folgeuntersuchungen ist eine Beratung hinsichtlich der Reproduktionstoxizität betreffend Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit, Gefährdungen des Kindes im Mutterleib oder vom Säugling über die Muttermilch durchzuführen.
Von Tätigkeiten mit Einwirkung durch als reproduktionstoxisch eingestuften Arbeitsstoffen muss bei bestehendem aktivem Kinderwunsch – unabhängig vom Geschlecht – abgeraten werden. Bei Aktivwerden eines Kinderwunsches oder Eintreten einer Schwangerschaft soll dementsprechend Kontakt mit dem/der zuständigen Arbeitsmediziner/in aufgenommen werden.
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Fertilitätsstörung soll eine fachärztliche Abklärung erfolgen.
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Bestehenden sowie unerfüllten Kinderwunsch,
Zyklusstörungen,
die Sexualanamnese im Hinblick auf Störungen der Libido, Erektion etc.,
die Schwangerschaftsanamnese inkl. Frage nach Fehlgeburten, kindlichen angeborenen Fehlbildungen etc.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
den verwendeten chemisch-toxischen Arbeitsstoffen,
der genauen Tätigkeitsbeschreibung,
den Expositionsbedingungen inkl. Expositionshöhe (in mg/m3 bzw. ppm als Tagesmittelwert),
der Expositionsdauer (Beginn der Exposition, Dauer der Exposition pro Arbeitstag bzw.-woche, Dauer der Exposition seit Beginn der Tätigkeit, Häufigkeit des Einsatzes pro Jahr),
den technischen Schutzmaßnahmen (Beschreibung der installierten technischen Schutzmaßnahmen und der organisatorischen Maßnahmen z. B. Zeitbeschränkung),
bisherigen Zwischenfällen,
zusätzlichen, für die Beurteilung relevanten Belastungen oder Einflüssen wie Einwirkung von weiteren gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen (zB Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), mechanische Beanspruchung der Haut, etc.
c. Befunderhebung:
Der Arbeitsmediziner bzw. die Arbeitsmedizinerin soll ein an die Gefährdung angepasstes Untersuchungsregime durchführen, mit strenger Indikationsstellung und wissenschaftlich fundierter Begründung.
Ein ärztlicher Status soll erhoben werden, dieser ist an die individuelle Risikokonstellation anzupassen.
Ob weitere Untersuchungen (zB Laboruntersuchung des Blutes oder Harns) bzw. eine Zuweisung zur weiterführenden fachärztlichen Abklärung notwendig sind, ist von dem zuständigen Arbeitsmediziner bzw. der zuständigen Arbeitsmedizinerin zu entscheiden.
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt ein Jahr.
Einwirkung durch natürliche UV-Strahlung
a. Arbeitsmedizinische Aufklärung über die mit der Einwirkung verbundenen Gesundheitsgefahren:
Die Beratung muss insbesondere folgende Punkte enthalten:
Anlass und Zweck der Beratung
Mögliche Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung, insbesondere etwaige Veränderungen der Haut wie beispielsweise Erythem, Exanthem, Papel, Pustel, Urtikaria, Schuppung, Atrophien, Teleangiektasien, Pigmentveränderungen
Mögliche Gefährdungen und Symptome der Augen ausgelöst durch natürliche UV-Strahlung wie beispielsweise Rötung, Brennen, Tränenfluss und Juckreiz im Zusammenhang mit der Tätigkeit, Sehverschlechterung und Sehveränderung
Beratung hinsichtlich der krebserzeugenden Wirkung von natürlicher UV-Strahlung (aktinische Keratose, Plattenepithelkarzinom)
Information über die jahres- bzw. tageszeitliche UV-Änderung
Wirksamkeit bzw. Nicht-Wirksamkeit von UV-Schutzmaßnahmen
Aufklärung über das krankheitsbedingt erhöhte Gesundheitsrisiko bei Exposition mit natürlicher UV-Strahlung, wenn solche risikoerhöhenden Krankheiten vorliegen, insbesondere:
Albinismus, Vitiligo
Erythropoetische Protoporphyrie (EPP), congenitale erythropoetische Porphyrie (CEP)
Systemischer Lupus erythematodes (SLE)
Vorangegangene UV-assoziierte maligne Hauttumore (zB: aktinische Keratosen, Plattenepithelkarzinome, Basalzellkarzinome, Lentigo maligna-Melanom)
b. Allgemeine Anamnese:
Es ist besonders zu achten auf:
Vorerkrankungen der Haut und Augen
Teilnahme an früheren Screening-Untersuchungen (zB: Hautkrebsvorsorge, Makuladegeneration- oder Katarakt-Vorsorge)
Hautkrebs, Hautkrebsvorstufen, genetische/familiäre Disposition
Medikamentenanamnese, insbesondere systemische oder kutane Anwendung von phototoxischen, photoallergischen, immunsupressiven Medikamenten (zB: Thiaziddiuretika)
Außerberufliche Exposition (u.a. Hobbys, Aufenthalt im Freien, Sonnenbäder, Solarien)
c. Arbeitsanamnese:
Es ist eine detaillierte Arbeitsanamnese zu erheben. In der Arbeitsanamnese ist besonders auf berufsbedingte Haut- und Augenerkrankungen zu achten.
Weiters sind etwaige Gefährdungspotentiale für das Entstehen von Hauterkrankungen genau zu erheben wie beispielsweise:
Kontakt mit phototoxischen und photosensibilisierenden Substanzen (zB Teer- und Pechbestandteile, Furokumarine, Farbstoffe, Herkulesstaude)
d. Befunderhebung:
Untersuchung der Haut
Bestimmung des Hauttyps nach Fitzpatrick
Beschreibender Hautstatus, insbesondere im Bereich potentieller Expositionsstellen (Hände, Unterarme, Gesicht, Ohren, Nacken, Oberkörper)
Ergänzend: Bei auffälligen Hautläsionen oder auffälliger Anamnese ist eine weiterführende fachärztliche Abklärung zu empfehlen.
Untersuchung der Augen:
Inspektion der vorderen Augenabschnitte (Hornhaut, Iris, Bindehaut, Lider)
Grobe Visusbestimmung mittels Sehtafeln
Amslerfeld-Tafel (frühe Erfassung von Netzhaut- oder Makulaschäden)
Ergänzend: Bei auffälligem Augenbefund oder auffälliger Anamnese ist eine weiterführende fachärztliche Abklärung zu empfehlen.
e. Abschließende Beratung:
Die Beratung sollte entsprechend der Arbeitsplatzsituation und den Erkenntnissen aus Anamnese und Arbeitsanamnese sowie gegebenenfalls den Untersuchungsergebnissen im Einzelfall erfolgen.
Hinweis, dass bei Neuauftreten von Gesundheitsstörungen oder bei relevanten Veränderungen der Haut und/oder Augen Kontakt mit der zuständigen Arbeitsmedizinerin oder dem zuständigen Arbeitsmediziner aufgenommen werden muss.
Hinweis auf das Tragen geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung
Hinweis auf geeignete Kopfbedeckung und körperbedeckende Kleidung
Hinweis auf eine den Arbeitsbedingungen entsprechende Sonnenbrille
Hinweis auf geeignete UV-Schutzmittel
Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen
f. Zeitabstand:
Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit, danach alle 3 Jahre; ab Vollendung des 45. Lebensjahres jährlich.
Teil V Regressionsgleichungen und standardisierter Fragebogen
Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub
REGRESSIONSGLEICHUNGEN
TABELLE 1
Regressionsgleichungen
Männer: n = 4.928, 18 – 90 Jahre, 1,44 – 2,00 m
| r2 | se | ||
|---|---|---|---|
| FVC | = 11.606 + 8172H – 0.0339 A x H + 1.2869 In(A) | 0.594 | 0.628 |
| FEV1 | = 8.125 + 6.212H – 0.0300 A x H + 0.9770 In(A) | 0.611 | 0.533 |
| = 1.798 + 2.311 In(H) + 0.0159A – 0,000248A2 | 0.312 | 0.269 | |
| = 1.581 + 1.854 In(H) + 0.0213A – 0.000283A2 | 0.193 | 0.300 | |
| = 1.490 + 1.290 In(H) + 0.0125A – 0.000218A2 | 0.206 | 0.314 | |
| = 1.314 + 0.898In(H) – 0.0083A – 0.000026A2 | 0.396 | 0.231 | |
| FEV1%FVC | = 101.99 – 1.191H2 – 3.962 In(A) | 0.257 | 5.45 |
| TLC = (1.134 + 0.0053A)VC | se = 1.36se(VC) | ||
TABELLE 2
Regressionsgleichungen
Frauen: n= 6.633, 16 – 90 Jahre, 1,40 – 1,90 m
| r2 | se | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| FVC | = 10. 815 + 6.640H – 0.0408 A x H + 1.7293 In(A) | 0.658 | 0.450 | |||
| FEV1 | = 6.995 +5.174H – 0.0314A x H + 1.0251 In (A) | 0.711 | 0.384 | |||
| = 1.832 + 1.838 In(H) + 0.0078A – 0.000172A2 | 0.391 | 0.236 | ||||
| = 1.779 + 1.421 In(H) + 0.0096A – 0.000179A2 | 0.295 | 0.247 | ||||
| = 1.561 + 1.177 In(H) + 0.0045A – 0.000140A2 | 0.304 | 0.268 | ||||
| = 1.372 + 0.938 In(H) – 0.0152A – 0.000036A2 | 0.545 | 0.212 | ||||
| FEV1%FVC | = 118.993 – 3.0320H2 – 6.9053 In(A) | 0.249 | 5.318 | |||
| TLC = (1.2413 + 0.0036A)VC | se 136se (VC) | |||||
| H = Größe [m], A = Alter[J] | ||||||
| r2 = Bestimmtheitsgrad, se= Standardabweichung der Regression | ||||||
Standardisierter FRAGEBOGEN bei Einwirkung durch ROHBAUMWOLL-, ROHHANF- ODER ROHFLACHSSTAUB
| Name ................................ | Versicherungsnummer ..................... | |
|---|---|---|
| Vorname ............................. | Geburtsdatum ............................ | |
| Plz./Wohnort ......................... | Männlich | ◻ |
| Str./Nr. ............................ | Weiblich | ◻ |
Berufsvorgeschichte:
Haben Sie jemals gearbeitet in
| Kohlenbergwerken | ◻ | Asbestbetrieben | ◻ |
|---|---|---|---|
| Steinbrüchen u. ähnl. | ◻ | anderen Staubberufen | ◻ |
| Gießereien, Eisen- u. Stahlwerken | ◻ | anderen Baumwollbetrieben | ◻ |
Wenn „ja“, in welchem
| Betrieb | Abteilung | von – bis | Jahre |
|---|---|---|---|
| derzeit | |||
Krankheitsvorgeschichte:
An welcher der folgenden Krankheiten haben Sie jemals gelitten?
| Ja | Nein | Ja | Nein | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bronchitis | ◻ | ◻ | Bronchialasthma | ◻ | ◻ | ||||||||||
| Lungenentzündung | ◻ | ◻ | Andere Lungenerkrankungen | ◻ | ◻ | ||||||||||
| Rippenfellentzündung | ◻ | ◻ | Herz-Kreislauf-Erkrankungen | ◻ | ◻ | ||||||||||
| Tuberkulose | ◻ | ◻ | |||||||||||||
| 2. Hatten Sie in den vergangenen drei Jahren irgendeine Lungenerkrankung, | Ja | Nein | |||||||||||||
| welcheArbeitsunfähigkeit bedingt hat oder einen Krankenhausaufenthalt | ◻ | ◻ | |||||||||||||
| notwendig machte? | |||||||||||||||
| Wenn „ja“: | |||||||||||||||
| Jahr | Krankheitsdauer | Auswurf | Ärztliche Diagnose | ||||||||||||
| weniger als 1 Woche | 1 Woche oder mehr | ja/nein | |||||||||||||
| Ja | Nein | ||||||||||||||
| 3. Gibt es Lungenerkrankungen in Ihrer Familie? | ◻ | ◻ | |||||||||||||
| Wenn“ja“, welche: | |||||||||||||||
Husten:
| nie | geleg. | öfter | meistens | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4. Husten Sie in der Früh beim Aufstehen | |||||||||||
| (z. B. nach der ersten Zigarette) | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||||
| 5. Husten Sie beim Gang ins Freie? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||||
| 6. Husten Sie während der Nacht? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||||
| 7. Husten Sie während des Tages? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||||
| 8. Husten Sie an einem oder an mehreren bestimmten Tagen in der Woche? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||||
| Wenn „öfter“ oder „meistens“: | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||||
| 9. Welche(r) Tag(e) ist (sind) das | |||||||||||
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | |||||
| ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||
Auswurf:
| nie | geleg. | öfter | meistens | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 10. Haben Sie Auswurf in der Früh beim Aufstehen | |||||
| (z. B.nach der ersten Zigarette)? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |
| 11. Haben Sie Auswurf beim Gang ins Freie? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |
| 12. Haben Sie Auswurf während der Nacht? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |
| 13. Haben Sie Auswurf während des Tages? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |
| 14. Haben Sie in den vergangenen Jahren drei Wochen oder länger an Husten bzw. Auswurf gelitten? | Ja ◻ | Nein ◻ | |||
| Wenn „ja“: | |||||
| 15. Haben Sie in einem Jahr drei Monate oder länger an Husten und Auswurf gelitten? | ◻ | ◻ | |||
Atemnot (Beklemmung)
| – ohne erkältet (verkühlt) zu sein: | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nie | geleg. | öfter | meistens | ||||||||||||||
| 16. Haben Sie ein Gefühl der Beklemmung oder Atemnot? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||||||||||
| Wenn „öfter“ oder „meistens“: | |||||||||||||||||
| 17. Haben Sie diese Beschwerden nur an einem oder mehreren | nein | manchmal | immer | ||||||||||||||
| bestimmten Tagen in der Woche? | ◻ | ◻ | ◻ | ||||||||||||||
| Wenn „manchmal“ oder „immer“: | |||||||||||||||||
| 18. An welchem Tag der Woche treten diese | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | ||||||||||
| Beschwerden auf? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | ||||||||||
| 19. Zu welcher Zeit treten am Montag diese Beschwerden auf | |||||||||||||||||
| und wie lange dauern sie an? | Von ................... bis .................. | ||||||||||||||||
| 20. Zu welcher Zeit treten am Dienstag Beschwerden auf | |||||||||||||||||
| und wie lange dauern sie an? | Von ................... bis .................. | ||||||||||||||||
| 21. Leiden Sie an Kurzatmigkeit, wenn Sie rasch in der Ebene gehen oder bei kleinen Steigungen? | |||||||||||||||||
| Nein | Ja | ||||||||||||||||
| ◻ | ◻ | ||||||||||||||||
| 22. Leiden Sie an Kurzatmigkeit, wenn Sie mit anderen Leuten im üblichen Tempo in der Ebene gehen? | |||||||||||||||||
| Nein | Ja | ||||||||||||||||
| ◻ | ◻ | ||||||||||||||||
| 23. Müssen Sie wegen Kurzatmigkeit auf einer für Sie üblichen Strecke stehen bleiben? | |||||||||||||||||
| Nein | Ja | ||||||||||||||||
| ◻ | ◻ | ||||||||||||||||
| 24. Leiden Sie an Kurzatmigkeit beim Waschen bzw. Ankleiden? | |||||||||||||||||
| Nein | Ja | ||||||||||||||||
| ◻ | ◻ | ||||||||||||||||
| ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ | |||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | Beurteilungsgrad | ||||||||||||
Wettereinfluss:
| nie | geleg. | öfter | meistens | |
|---|---|---|---|---|
| 25. Hat das Wetter einen Einfluss auf Ihre Atmung? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ |
| 26. Verursacht Ihnen ein bestimmtes Wetter Kurzatmigkeit? | ◻ | ◻ | ◻ | ◻ |
Rauchen:
| 27. Rauchen Sie derzeit oder haben Sie erst kürzlich (bis ca. ein Monat) | Ja | Nein | |
|---|---|---|---|
| aufgehört zu rauchen? | ◻ | ◻ | |
| Zigaretten am Tag | ................... | ||
| Zigarren am Tag | ................... | ||
| Wie viele Jahre rauchen Sie schon? | ................... | ||
| 28. Haben Sie früher geraucht? | Ja | Nein | |
| ◻ | ◻ | ||
| Zigaretten am Tag | ................... | ||
| Zigarren am Tag | ................... | ||
| Wie viele Jahre haben Sie geraucht? | ................... | ||
| Wann haben Sie aufgehört zu rauchen? | ................... | ||
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