Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für 1999 festgesetzt werden (Landeshöchstzahlenverordnung 1999)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1999-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13a Z 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/1997, wird verordnet:

§ 1. Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 1999 wie folgt festgesetzt:

Burgenland ..................... 3 100

Kärnten ........................ 7 000

Niederösterreich ............... 27 600

Oberösterreich ................. 28 500

Salzburg ....................... 15 000

Steiermark ..................... 11 600

Tirol .......................... 17 400

Vorarlberg ..................... 14 300

Wien ........................... 76 000

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft.

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