Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Dienstkarten und Dienstausweise
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 60 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, sowie des § 23 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/1999, wird verordnet:
Anwendungsbereich
§ 1. Diese Verordnung ist auf alle aktiven Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen und seiner nachgeordneten Dienststellen anzuwenden.
Dienstkarte, Dienstausweis
§ 2. Dienstkarten sind Kunststoffkarten, die auf der Vorderseite die Merkmale eines Dienstabzeichens und auf der Rückseite die Merkmale eines Dienstausweises haben.
§ 3. Aktiven Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen und seiner nachgeordneten Dienststellen kann zum Nachweis ihrer dienstlichen Verwendung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine Dienstkarte (Anlage 1) oder ein Dienstausweis (Anlage 2) ausgestellt werden.
§ 4. (1) Sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, haben sich die Bediensteten unaufgefordert vor jeder Außendiensthandlung oder über Verlangen im Parteienverkehr mit ihrer Dienstkarte oder ihrem Dienstausweis auszuweisen.
(2) Die Verwendung des Dienstausweises anstelle der Dienstkarte ist zulässig.
§ 5. (1) Treten Umstände ein, die eine Änderung der auf der Dienstkarte aufgedruckten Daten erforderlich machen, ist die Dienstkarte einzuziehen und eine neuerliche Ausstellung zu veranlassen.
(2) Die Gültigkeit der Dienstkarte ist zu befristen.
§ 6. (1) Es sind nur die vom Bundesministerium für Finanzen - Personalinformationssystem des Bundes zur Verfügung gestellten Dienstkarten zu verwenden.
(2) Die Dienstkarte hat folgende Daten aufzuweisen:
Vorderseite
Schriftzug „Dienstkarte''
Schriftzug „Republik Österreich''
Bundeswappen
Schriftzug „gültig bis ... „
Bezeichnung der Dienststelle oder des Standeskörpers
Dienstnummer
Lichtbild
Schriftzug „Gebühr entrichtet''
Bezeichnung des Ressorts oder der Dienststelle
Logo des Ressorts
Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnung vollständig
Berufstitel
Akademischer Grad
Familienname
Vorname
Dienstnummer
DVR-Nummer
Dienstkartennummer
(3) Ferner kann die Dienstkarte auf der Vorderseite die Funktionsbezeichnung und/oder Organisationseinheit beinhalten.
Dienstbehelfe nach anderen Vorschriften
§ 7. Andere Vorschriften über die Benützung von Dienstbehelfen bleiben von dieser Verordnung unberührt.
Bedienstete in ausgegliederten Einrichtungen
§ 8. (1) Bediensteten, die anderen Rechtsträgern zugewiesen sind, sind keine Dienstkarten auszustellen. Dienstausweise sind an diese Bediensteten nur über deren Antrag und auf deren Kosten auszustellen.
(2) Hinsichtlich Dienstkleidung, Dienstabzeichen, Unternehmensausweisen, Unternehmenskarten und sonstiger Sachbehelfe unterliegen diese Bediensteten den Regelungen des Unternehmens, dem sie zur Dienstleistung zugewiesen sind.
Begriffsbestimmungen
§ 9. (1) Unter Dienstbehörden im Sinne dieser Verordnung sind auch die Personalstellen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 zu verstehen.
(2) Bedienstete im Sinne dieser Verordnung sind Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und Bedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948.
(3) Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen (zB Bedienstete) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Verweisung auf Bundesgesetze
§ 10. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Inkrafttreten
§ 11. Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1999 in Kraft.
Anlage 1
Beschreibung der Dienstkarte
1.1 Allgemeines
Die Elemente, Nationalitäten-Kennzeichen, Achsen,
Textwortpositionen, -farben, Schrift, Schreibweise,
Personalisierungs-Bildgröße, haben den EU-Standards für
Ausweiskarten zu entsprechen.
Lage und Größe für Magnetstreifen und Chip: ISO-Normen 7811 und 7816.
1.1.1 Größe: 85,69 x 53,98 mm gemäß ISO-Norm 7810, Type ID-1
(Scheckkartenformat).
1.1.2 Material: Polycarbonat (PC), vierlagiger Aufbau.
1.1.3 Untergrund: weiß mit Aufdruck in Offsetdruckverfahren.
1.1.4 Sicherheitsmerkmale:
+ zwei Stern- und eine Band-Guilloche in Linienstärke von
30 Mykron,
+ Iris-Druck der Guillochen in zwei mal zwei Farben, links
in weiß auslaufend,
+ Micro-Text „Republik Österreich'' in Wellenlinienform,
+ UV-Sicherheits-Unterdruck - Bundesadler mit dritter
Guilloche,
+ Kipp-Prägehologramm mit 2D-Hologramm-EU- und -A Zeichen
in einfärbiger Flagge,
+ Guillochen innerhalb der Fotozone, verbinden sich mit
Laserbild.
1.1.5 Karten- und DVR-Nummer: senkrecht gestürzt in Schriftart E
(„Laser OCR mager'', 1 mm Versalhöhe) auf Seite 2.
1.1.6 Schriftzug „Gebühr entrichtet'' in Schriftart D („Laser
OCR mager'', 1 mm Versalhöhe, Groß- und Kleinschreibung)
auf Seite 2.
1.2 Seite 1:
1.2.1 Schriftzug „Dienstkarte'': Achse 1, linksbündig;
Schriftart A („Thesis Sans 9 Black'', 8 Punkt, Versalien)
in Blaudruck PANTONE 2945.
1.2.2 Schriftzug „Republik Österreich'': Achse 2, linksbündig,
Schriftart A („Thesis Sans 9 Black'', 8 Punkt, Versalien)
in Rotdruck PANTONE 207.
1.2.3 Bundeswappen (gemäß Bundesgesetz, farbig
Schwarz-Rot-Goldgelb).
1.2.4 Schriftzug „gültig bis ...'': Achse 1, linksbündig,
Schriftart C („Laser Sans mager'', 2 mm Versalhöhe,
Versalien), zweizeilig, Zeilenschritt 3 mm, schwarz.
1.2.5 Bezeichnung der Dienststelle oder des Standeskörpers:
Achse 1, linksbündig, Schriftart B („Laser Sans
halbfett'', 2,5 mm Versalhöhe, Versalien), schwarz, danach
mit Zeilenschritt 4 mm.
1.2.6 Dienstnummer: Achse 1, linksbündig, Schriftart B („Laser
Sans halbfett'', 2,5 mm Versalhöhe, Versalien), schwarz.
1.2.7 Funktionsbezeichnung und/oder Organisationseinheit:
Achse 1, linksbündig, Schriftart C („Laser Sans mager'',
2 mm Versalhöhe, Versalien), ein- bis zweizeilig,
Zeilenschritt 3 mm, schwarz.
1.2.8 Lichtbild: Achse 1, 18 x 22 mm, Laser schwarz.
1.3 Seite 2:
1.3.1 Bezeichnung des Ressorts oder der Dienststelle: Achse 1,
linksbündig; Schriftart C („Laser Sans mager'', 2 mm
Versalhöhe, Versalien), zweizeilig, Zeilenschritt 3 mm,
schwarz.
1.3.2 Logo der Dienststelle/des Ressorts (fakultativ): links vor
der Achse 1, maximal 22 x 15 mm groß, einfarbige
Strichdarstellung in Laserdruck.
1.3.3 Amtstitel (fakultativ).
1.3.4 Berufstitel (fakultativ).
1.3.5 Akademischer Grad.
1.3.6 Familienname.
1.3.7 Vorname (1.3.3 bis 1.3.7: Achse 1, linksbündig,
Schriftart C „Laser Sans mager'', 2 mm Versalhöhe,
Versalien, bis vierzeilig, Zeilenschritt 3 mm, schwarz).
1.3.8 Dienstnummer: Achse 1, linksbündig, Schriftart D („Laser
Sans mager'', 1 mm Versalhöhe) schwarz.
1.3.9 DVR-Nummer am rechten Kartenrand, senkrecht gestürzt,
Schriftart E („Laser OCR mager'', 1 mm Versalhöhe)
schwarz.
1.3.10 Kartennummer am rechten Kartenrand nach DVR-Nummer,
senkrecht gestürzt, Schriftart E („Laser OCR mager'', 1 mm
Versalhöhe) schwarz.
1.3.11 Platzreservierung für Chip.
1.3.12 Platzreservierung für Magnetstreifen.
Maße und Schriften
Kartengröße 85,69 mm x 53,98 mm
(Anm.: Muster nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte
Form des BGBl. verwiesen.)
Textfarbe 1
„REPUBLIK ÖSTERREICH'' Schriftart A
PANTONE 207 (rot) „Thesis Sans 9 Black'' 8 Punkt Versalien,
Zeilenschritt 3,5 mm
Textfarbe 2
„DIENSTKARTE'' Schriftart A
PANTONE 2945 (blau) „Thesis Sans 9 Black'' 8 Punkt Versalien,
Zeilenschritt 3,5 mm
Textfarbe 3
alle Personalisierungen Schriftart B
schwarz „Laser Sans halbfett'' 2,5 mm Versalien,
Zeilenschritt 4 mm
Schriftart C
„Laser Sans mager'' 2 mm Versalien,
Zeilenschritt 3 mm
Schriftart D
„Laser Sans mager'' 1 mm groß und klein
Schriftart E
„Laser OCR mager'' 1 mm
Anlage 2
Beschreibung des Dienstausweises
Der Dienstausweis ist in der Größe von 7 cm Breite und 10 cm Höhe sowie aus einmal gefalteter grauer Schreibleinwand nach folgendem Muster herzustellen:
(Anm.: Muster nicht direkt darstellbar!)
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Seite 2. Seite
```
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Dienstausweis
REPUBLIK ÖSTERREICH Name: ........................
(Raum für die Bezeichnung geboren am ...................
der Dienststelle)
wohnhaft: ....................
(Anm: Bundeswappen nicht
darstellbar!) ..............................
Amtstitel bzw.
Diensteigenschaft:
..............................
Dienststelle: ................
..............................
ausgestellt am ...............
Gültig bis auf Widerruf
L.S. .................
(Unterschrift)
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```
Seite
```
```
```
Nr. ..............
Lichtbild Die vierte Seite bleibt frei für
allfällige Änderungen und
Berichtigungen.
............................
(Unterschrift des Inhabers)
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