Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 27. September 1955, betreffend die Anerkennung der Anhänger des Religionsbekenntnisses der „Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage“ (Mormonen) als Religionsgesellschaft
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl. Nr. 68, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, wird verordnet wie folgt:
Die Anerkennung der Anhänger der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, österreichischer Distrikt“ wird hiemit ausgesprochen.
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