Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 28. April 1956, womit der Sprengel der Israelitischen Kultusgemeinde Graz kundgemacht wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1956-05-17
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Gesetzes vom 21. März 1890, RGBl. Nr. 57, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft, wird kundgemacht:

§ 1. Der Sprengel der Israelitischen Kultusgemeinde Graz umfaßt die Bundesländer Steiermark und Kärnten sowie die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf des Burgenlandes.

§ 2. Die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 27. August 1951, BGBl. Nr. 212, betreffend die Feststellung des Sprengels der Israelitischen Kultusgemeinde in Graz, tritt außer Kraft.

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