Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
| Sprechabsichten: | |
|---|---|
| Kontakte aufnehmen | Grüßen, jemanden ansprechen sich verabschieden sich vorstellen Je m'appelle ... je suis ... Freunde/Familienmitglieder vorstellen C'est ... Voici ... ll/elle s'appelle Einladen Tu peux venir ... Tu viens ... Eine Einladung annehmen bzw. ablehnen Sich am Telefon melden Allo, c'est ... C'est le ... Befinden erfragen Ca va Tu/vous vas / allez bien? Über sein Befinden Auskunft geben Merci, fa va. Je vais bien/mal. (Phrase) J'ai froid / chaud / faim / soif / sommeil etc. Sich entschuldigen |
| Handlungen anbahnen bzw. veranlassen | Vorschläge machen On va ... On joue (zB Weg/Spiel) Bitten äußern, jemanden ersuchen, etwas zu tun Donne/donnez-moi ... s'il te / vous plalt. Passe/passez-moi ... s'il te / vous plait. Hilfe erbitten bzw. anbieten Tu peux m'aider? Je peux t'aider? Prenez donc (Phrase) Anordnungen erteilen Vite ! Arrete ! Attention! V a/ allez ... Viens/V enez ... |
| Informationen einholen und geben | Fragen/Feststellen, wem ein bestimmter Gegenstand gehört C'est ton/ta ... Non, c'est le/la ... de Marc Identifizieren eines bestimmten Gegenstandes (zB anhand der Farbe, Größe) C'est ton/ta ... Non, mon/ma ... est rouge, petit ... ) Allenfalls: Ton/ta ... est de quelle couleur? il/elle esi: rouge ... Bedeutung eines Wortes/einer Beziehung erfragen Quel est le mot allemand/francais pour ... Angaben über sich und andere machen (zB Name, Alter, Besitz, Wohnort) Angaben über Name, Alter usw. vom Partner oder über eine dritte Person erfragen Tu t'appelles comment? Comment t'appelles-tu? Tu/vous as/ avez quel äge? Quel äge as-tu? Qui est ce(ette)garfon ...? Sagen, daß man etwas nicht weiß Je ne sais pas. Je ne le sais pas. (nur als Phrase) Fragen bzw. feststellen, wo sich etwas befindet Ou est ... Ou sont ...? Zeitangaben erfragen und Zeitangaben machen II est quelle heure? II est ... Aujourd• hui, ... nous sommes ... (Phrase) Auskünfte über Fähigkeiten erfragen bzw. geben Tu sais / vous savez ... (zB in Verbindung mit Spiel und Sport) Fragen nach der Menge/ dem Preis Fragen, wieviel etwas kostet ;a fait / coute combien? Sagen, daß man nicht versteht Je ne comprends pas/rien. (nur als Phrase) Um Wiederholung ersuchen Pardon? Comment? Encore une fois. Repete, s'il te plait. |
| Stellungnahmen abgeben | Zustimmung bzw. Ablehnung äußern D'accord. Bien! C'est bien! Avec plaisir. positive und negative Kurzantworten Etwas verneinen Non, ce n'est pas ... Non, je ne peux pas .. . Non, je ne sais pas .. . Um Erlaubnis bitten und darauf reagieren Je peux ... Oui, d'accord ... Anerkennung äußern Bravo! C'est / beau / gentil / parfait. |
| Wunsche und Gefühle ausdrücken bzw. erfragen | Gefallen und Mißfallen äußern J'aime ca ... J'aime beaucoup ... C'est beau/joli … (zB in Verbindung mit Nahrung, Kleidung usw.) Wünsche äußern und danach fragen Je veux ... et toi? Toi aussi? (zB zu Hause/im Restaurant) Zufriedenheit ausdrücken zB Bien. Tres bien. Excellent. Sich bedanken Mitleid/Bedauern ausdrucken Pauvre Marc/chat. |
Wortschatz:
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.
Grammatik:
Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung ( und Benennung ) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher abzusehen.
Aussprache
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Französischunterricht an der Grundschule soll die Kinder an den Klang der französischen Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache anbahnen, wobei neben der Lautschulung auch der französischen Intonation, der Wortbindung und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert betrieben, sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind Vor- und Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der für das Französische charakteristischen Laute; Übungen zur Lautenunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime und Sprüche.
Didaktische Grundsätze
Schülerzentrierte Arbeitsformen
Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird.
Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Phasen (Demonstration, Lehrer – Schüler – Gespräch) schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen.
Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an:
Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit, in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.
Einsprachigkeit:
Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines situativen Rahmens und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache verwendet werden. Als Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Medien:
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht:
Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten, Kassetten und dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.
Fehler:
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung:
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).
Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden, um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.
Hörverstehen:
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über Medien ( Tonband / Kassette ) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen zB aus einer Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht).
Sprechen:
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen) zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.
Lesen und Schreiben:
Leseverstehen und Schreiben nehmen im Französischunterricht der Grundschule einen so bescheidenen Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter, Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.
Das Schreiben ist auch im 2. Lernjahr auf ein Mindestmaß zu beschränken, da der erforderliche Zeitaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.
Wortschatz:
Der Wortschatz soll kontextuell ( im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten, zu üben und vielfältig anzuwenden.
Aussprache:
Die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache ist eine sehr wichtige Aufgabe des Französischunterrichts an der Grundschule. Die Schüler sollen lernen, Laute und Lautfolgen (zB: /in/,/bl/, usw.) richtig zu hören und wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den sinntragenden Phonemen zu schenken, da deren unrichtige Artikulation zur Störung der Verständigung führen kann (zB: // – // – / son – sans/,/s/-/z/-/son – maison/,/b/-/p/-/bon – pont/ua.).
Sie sollen aber auch Wortbindungen (zB: mon ami! C`est un ami!) sowie fallende und steigende Endintonation richtig hören und nachsprechen können und erkennen, daß mit Hilfe der Sprachmelodie auch Gefühle wie Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung, usw., ausgedrückt werden können.
Die französischen Laute werden nicht isoliert an die Kinder herangetragen. Ihr Auftreten ergibt sich aus den einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppen lernen vor allem durch Nachsprechen. Der Lehrer spricht im im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es sich in einigen Ausnahmefällen nützlich erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB:
– Andeuten der Satzmelodie und Wortbindung durch die Hand des Lehrers
– Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf bzw. Nasenflügel /z/ und /*/.
- Sonderzeichen nicht darstellbar!
Siehe gedruckte Form des BGBl
Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren, das Erfinden von Klangbildern (zB: Summen einer Biene „zzzzzzz” usw.) und das Verwenden von Auszählreimen bereitet den Kindern viel Spaß und hilft die bei der Ausspracheschulung leicht drohende Monotonie zu vermeiden.
Übungsformen:
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Französischunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu festigen und anzuwenden.
Der Gebrauch der französischen Sprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen möchte, das offensichtlich allen Spaß bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit oder das Singen fremdsprachlicher Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.
Abzulehnen sind nicht-kontextualisierbare Sätze (wie: je vois un . . . Et toi?) und isolierte „exercices structuraux” (Schüler 1:
Je joue avec un ami, Schüler 2: Tu joues avec un ami, Schüler 3: Il joue avec un ami), mit Hilfe derer Strukturen und Wortschatz ohne den Reiz des Spiels geübt werden sollen.
Lieder und Reime:
Lieder haben vor allem die Funktion, Abwechslung und Spaß in den Unterricht zu bringen. Ihre Auswahl orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit, am Jahresablauf und am sprachlichen Niveau der Texte, und es ist zu beachten, daß die geforderte Sprachleistung immer im Rahmen des für Grundschüler leicht Erlernbaren bleibt.
Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch
Lehrstoff:
und 4. Schulstufe:
Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrenswelt der 8- bis 10jährigen, soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprachabsichten mit einfachsten sprachlichen Mitteln zu verwirklichen. Die Sprechabsichten können im Rahmen folgender Themenkreise realisiert werden:
Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen; Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Ferien; Reisen; Tiere uä.
| Sprechabsichten: | |
|---|---|
| Kontakte aufnehmen | Grüßen, jemanden ansprechen Sich verabschieden Sich vorstellen Freunde/Familienmitglieder vorstellen Einladen Eine Einladung annehmen bzw. ablehnen Sich am Telefon melden Befinden erfragen Über sein Befinden Auskunft geben Jemanden ansprechen Sich entschuldigen Fragen/Feststellen, wem ein bestimmter Gegen- stand gehört |
| Handlungen anbahnen bzw. veranlassen | Vorschläge machen Bitten äußern, jemanden ersuchen, etwas zu tun Hilfe erbitten bzw. anbieten Anordnungen erteilen |
| Informationen einholen und geben | Identifizieren eines bestimmten Gegenstandes (zB anhand der Farbe, Größe) Bedeutung eines Wortes/einer Beziehung erfragen Angaben über sich und andere machen (zB Name, Alter, Besitz, Wohnort) Angaben über Name, Alter usw. vom Partner oder über eine dritte Person erfragen Sagen, daß man etwas nicht weiß Fragen bzw. feststellen, wo sich etwas befindet Auskünfte über Lieblingstiere, Spielsachen, Kleidungsstücke usw. geben bzw. erfragen Zeitangaben erfragen und Zeitangaben machen Auskünfte über Fähigkeiten erfragen bzw. geben (zB in Verbindung mit Spiel und Sport) Fragen nach der Menge/dem Preis Fragen, wieviel etwas kostet Sagen, daß man nicht versteht Um Wiederholung ersuchen |
| Stellungnahmen abgeben | Zustimmung bzw. Ablehnung äußern Positive und negative Kurzantworten Etwas verneinen Um Erlaubnis bitten und darauf reagieren Anerkennung äußern |
| Wünsche und Gefühle ausdrücken bzw. erfragen | Gefallen und Mißfallen äußern (zB in Verbindung mit Nahrung, Kleidung usw.) Wünsche äußern und danach fragen (zB zu Hause/im Restaurant) Zufriedenheit ausdrücken Sich bedanken Mitleid/Bedauern ausdrücken |
Wortschatz:
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.
Grammatik:
Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung (und Benennung) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher abzusehen.
Aussprache:
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Unterricht in der Grundschule soll die Kinder an den Klang der Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache anbahnen, wobei neben der Lautsschulung auch der Intonation, der Wortbindung und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert betrieben, sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind Vor- und Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der charakteristischen Laute; Übungen zur Lautunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime und Sprüche.
Didaktische Grundsätze:
Schülerzentrierte Arbeitsformen:
Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird.
Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch) schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen.
Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an: Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit, in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer, und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.
Einsprachigkeit:
Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines situativen Rahmens und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache verwendet werden. Als Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: sowenig wie möglich, soviel wie nötig.
Medien:
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht:
Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbildern, Tafelskizzen, Folien, Wandbildern, Wort- und Bildkarten, Kassetten u. dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.
Fehler:
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung:
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).
Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden, um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.
Hörverstehen:
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen, als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über Medien (Tonband/Kassette) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen zB aus einer Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht.)
Sprechen:
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen) zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.
Lesen und Schreiben:
Leseverstehen und Schreiben nehmen im Unterricht der Grundschule einen so bescheidenen Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter, Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.
Das Schreiben ist auch im 2. Lernjahr auf ein Mindestmaß zu beschränken, da der erforderliche Zeitaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.
Wortschatz:
Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen, sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten, zu üben und vielfältig anzuwenden.
Aussprache:
Die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des Unterrichts in der Grundschule. Die Schüler sollen lernen, Laute und Lautfolgen richtig zu hören und wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den sinntragenden Phonemen zu schenken, da deren unrichtige Artikulation zur Störung der Verständigung führen kann.
Sie sollen aber auch Wortbindungen sowie fallende und steigende Endintonationen richtig hören und nachsprechen können und erkennen, daß mit Hilfe der Sprachmelodie auch Gefühle, wie Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung usw., ausgedrückt werden können.
Die Laute werden nicht isoliert an die Kinder herangetragen. Ihr Auftreten ergibt sich aus den einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppe lernen vor allem durch Nachsprechen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es sich in einigen Ausnahmefällen als nützlich erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB:
– Andeuten der Satzmelodie und Wortbildung durch die Hand des Lehrers,
– Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf bzw. Nasenflügel.
Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren, das Erfinden von Klangbildern und das Verwenden von Auszählreimen bereiten den Kindern viel Spaß und helfen, die bei der Ausspracheschulung leicht drohende Monotonie zu vermeiden.
Übungsformen:
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Unterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu festigen und anzuwenden.
Der Gebrauch der Fremdsprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen möchte, das offensichtlich allen Spaß bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit oder das Singen fremdsprachiger Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.
Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, dann bieten sich kurze Reihenübungen sowie Frage- und Antwortketten an.
Abzulehnen ist das Üben reiner Grammatiksätze, weil sie infolge des Mangels an Sinnhaftigkeit rasch vergessen werden.
Lieder und Reime:
Lieder haben vor allem die Funktion, Abwechslung und Spaß in den Unterricht zu bringen. Ihre Auswahl orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit, am Jahresablauf und am sprachlichen Niveau der Texte, und es ist zu beachten, daß die geforderte Sprachleistung immer im Rahmen des für Grundschüler leicht Erlernbaren bleibt.
Verbindliche Übung ”Verkehrserziehung”
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die Verkehrserziehung in der Volksschule soll eine kritische, verantwortungsvolle und umweltbewußte Einstellung zum Straßenverkehr geweckt und ein sicheres Verhalten als Fußgänger, Mitfahrer und Radfahrer angestrebt werden.
Lernprozesse in der Verkehrserziehung sind unter dem Anspruch der Förderung sozialer Bewußtseinsbildung und sozialer Haltung zu organisieren. Durch entsprechende Formen der Vermittlung sollen Einsichten, Einstellungen, Verhaltensweisen und Kenntnisse grundgelegt werden; dies sowohl mit dem Ziel, das Grundschulkind zur Teilnahme als Fußgänger am Straßenverkehr zu befähigen, als auch unter dem Gesichtspunkt seiner künftigen Verkehrsteilnahme als Jugendlicher und Erwachsener.
Im einzelnen soll Verkehrserziehung
– Einsichten in elementare Zusammenhänge der Verkehrsregelung und des Verkehrsablaufs sowie zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz erschließen;
– zur Bereitschaft führen, vorgegebene Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Straßenverkehr zu akzeptieren und sich um soziales, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen;
– die optische und akustische Wahrnehmungsfähigkeit, die Motorik, das Konzentrationsvermögen und die Reaktionssicherheit der Kinder als Voraussetzung für eine selbständige, sichere Teilnahme am Straßenverkehr verfeinern;
– die als Grundlage für verkehrsangemessenes Verhalten erforderlichen Kenntnisse über Verkehrseinrichtungen, Verkehrsvorschriften, Verkehrswege und Verkehrsmittel sowie Kenntnisse über den Umweltschutz und seine Bedeutung vermitteln;
– durch Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Fußgänger und als Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch als Radfahrer befähigen.
Lehrstoff:
Die Verkehrserziehung in der Grundschule hat bestimmte Grundleistungen zur Voraussetzung; sie sind auf allen vier Schulstufen zu fördern und durch gezielte Maßnahmen zu sichern.
| Die optische Wahrnehmung verfeinern und das Symbolverständnis für optische Zeichen erweitern | Lichtzeichen von Anlagen und Lichtzeichen an Fahrzeugen wahrnehmen, ihre Signalfunktion verstehen und ihre Bedeutung für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer kennen Verkehrszeichen (Farbe, Form), andere Verkehrseinrichtungen und Fahrzeuge im Verkehr von weitem wahrnehmen Die optischen Wahrnehmungsmöglichkeiten anderer Verkehrsteilnehmer in Betracht ziehen: selbst gesehen werden |
|---|---|
| Die akustische Wahrnehmung verfeinern und das Symbolverständnis für akustische Zeichen erweitern | Verkehrsgeräusche bewußt wahrnehmen, unterscheiden und das eigene Verhalten darauf einstellen: – Motorengeräusche (Moped, Motorrad, Traktor, PKW, LKW usw.) – Fahrgeräusche (Anfahren, Beschleunigen, Bremsen, Rutschen usw.) – Geräuschquellen orten: ihre Lage bzw. Richtung angeben, ihre Entfernung vom eigenen Standpunkt schätzen |
| Die Kommunikationsfähigkeit im Straßenverkehr fördern | Im Straßenverkehr gebräuchliche nonverbale Kommunikationsmuster wahrnehmen, verstehen und das eigene Verhalten darauf einstellen: – Handzeichen, Gesten, Blickkontakt – Bewegungsabläufe von Fahrzeugen (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Verzögerung, Richtungsänderung) – Warnsignale (Fahrradglocke, Hupe, Folgetonhorn usw.) Typische Merkmale bestimmter Verkehrsteilnehmer erkennen und auf ihr mögliches Verhalten Rücksicht nehmen: alte Menschen, Behinderte, Kinder usw. |
| Das Kommunikationsvermögen und die die Reaktionssicherheit verfeinern | Im realen Verkehrsgeschehen wesentliche Einzelheiten wahrnehmen Die Konzentration beeinträchtigende Faktoren Erkennen Entfernungen und Geschwindigkeiten situationsgemäß richtig beurteilen und darauf angemessen reagieren |
Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe)
| Vorgegebene Regeln akzeptieren | |
|---|---|
| Entwickeln von Einsichten in die Notwendigkeit der Verkehrsordnung | Auf Grund von Beobachtungen und Erfahrungen die Einsicht erschließen, – daß der Straßenverkehr durch eine Verkehrsordnung geregelt werden muß und – daß diese Regelungen auch für das eigene Verhalten im Straßenverkehr Schutz und Hilfe bieten |
| Vertrautmachen mit den Verkehrsverhältnissen im Einzugsbereich der Schule | |
| Bewußtmachen besonderer Merkmale der örtlichen Verkehrsflächen | Gehsteig, Gehweg, Fahrbahn; Fußgängerübergang, Kreuzung; Straßen im verbauten Gebiet, Freilandstraßen; schmale/breite Straßen; viel/wenig Verkehr; übersichtliche/unübersichtliche Stellen; Schulwegsicherung |
| Erkennen besonderer Gefahrenstellen | Verparkte Straßen, Haltestellen; Baustellen, Umleitungen; schneller Verkehrsstrom; gefährliche Stellen auf Freilandstraßen, erschwerte Sichtverhältnisse (Kurven, Kuppen, Nebel, Dämmerung usw.) |
| Erkennen von empfehlenswerten Überquerungsstellen | Unter- bzw. Überführung, geregelter Übergang (Ampel, Exekutive, Schülerlotsen, Schulwegpolizei), Zebrastreifen, übersichtliche Stellen |
| Verhalten von Kindern als Mitfahrer | Grundlegende Gesichtspunkte über das Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Schulbus, im PKW |
| Der Fußgänger im Straßenverkehr — Aufbau von angemessenen Verhaltensweisen | |
| Verkehrszeichen beachten | Die für den Fußgänger bedeutendsten Verkehrszeichen kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen |
| Verhalten auf dem Gehsteig oder Gehweg | Die wichtigsten Verkehrsregeln kennen und beachten: – Benützen von Gehsteigen und Gehwegen (Benützungspflicht, auf der der Fahrbahn abgelegenen Seite gehen usw.) – wenn Gehsteige und Gehwege nicht vorhanden sind (zB auf Freilandstraßen): Links gehen – Gefahr sehen – nicht überraschend die Fahrbahn betreten |
| Verhalten vor dem Überqueren der Fahrbahn ohne Überquerungshilfe | Bewußte Auswahl der Überquerungsstelle; Stehenbleiben am Gehsteig-/Fahrbahnrand bzw. an der Sichtlinie; mehrmaliger Blick nach beiden Seiten; allenfalls Kontaktaufnahme mit Fahrzeuglenkern (Blickkontakt); Entscheidung zum Überqueren treffen (witterungsbedingte Straßenverhältnisse berücksichtigen, anderen nicht blindlings nachgehen) |
| Verhalten vor dem Überqueren der Fahrbahn auf Zebrastreifen | Nach Möglichkeit für das Überqueren der Fahrbahn Zebrastreifen wählen; vor dem Betreten den Verkehr genau beobachten; bedenken, daß der Zebrastreifen keinen absoluten Schutz bietet |
| Verhalten vor dem Überqueren der Fahrbahn auf ampelgeregelten Kreuzungen | Sich nach vorhandenen Ampelregelungen (Mittelampel, Fußgängerampel, Druckknopfampel) richten; auch bei Grün nicht gleich gehen, sondern zuerst schauen (zB abbiegende Fahrzeuge) |
| Verhalten vor dem Überqueren der Fahrbahn auf durch Exekutivbeamte oder Schülerlotsen geregelten Kreuzungen | Sich nach den Handzeichen richten, womöglich Blickkontakt herstellen; auch hier beim Freizeichen nicht gleich gehen, sondern zuerst schauen (zB abbiegende Fahrzeuge) |
| Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn | Auch jetzt nach beiden Seiten schauen, rasch gehen (nicht laufen), auf kürzestem Weg überqueren Bei vor dem Zebrastreifen anhaltenden Fahrzeugen auch auf Überholer achten; bei vorzeitigem Phasenwechsel der Ampel weitergehen Beim Herannahen von Einsatzfahrzeugen (Folgetonhorn, Blaulicht) besonders vorsichtig sein |
| Vertrautmachen mit den Regelungen für das Spielen auf der Straße | |
| Die Regelungen für das Spielen auf der Straße kennenlernen und sich entsprechend verhalte | Beachten des prinzipiellen Verbots für das Spielen auf der Fahrbahn, auf dem Gehsteig und auf Gehwegen (Ausnahmeregelungen bei Spiel- und Wohnstraßen) Beachten des Sicherheitsaspekts und Wecken der Rücksichtnahme |
Schulstufe
Die folgenden Lehrstoffe können je nach den regionalen Verkehrsgegebenheiten unterschiedlich akzentuiert werden.
| Das für die Teilnahme als Fußgänger am Straßenverkehr erworbene Wissen und Verhalten erweitern und vertiefen | |
|---|---|
| Verkehrszeichen und Verkehrsregeln kennen und beachten | Zusätzliche, für das Verhalten der Fußgänger bedeutsame Verkehrszeichen und sonstige Verkehrseinrichtungen kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen Die für Fußgänger bedeutsamen Verkehrsregeln kennen, akzeptieren und danach handeln |
| Erweitern des Regelverständnisses | Auch Ausnahmeregelungen sind Verkehrsregeln (zB Zusatztafeln bei Verkehrszeichen, Vorrang für Einsatzfahrzeuge) |
| Soziales, auf Sicherheit gerichtetes Verhalten im Straßenverkehr erweitern | |
| Verantwortungsbewußtes und vorausschauendes Verhalten entwickeln | Das eigene Verhalten im Straßenverkehr kritisch reflektieren; sich zunehmend der eigenen Verantwortung für dieses Verhalten bewußt werden; Konfliktsituationen vermeiden Das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer beobachten; Fehlverhalten erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen Mögliche Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen, zB – Verkehrszeichen, die auf Gefahren hinweisen – besondere Beschaffenheit der Verkehrsfläche (Glatteis, Schnee, Nässe, Laub usw.) – Beeinträchtigung der Sicht (Nebel, Regen, Dunkelheit usw.) |
| Personen der Verkehrsüberwachung unterstützen | „Ordnungshüter“ im Straßenverkehr (Exekutive, Schülerlotsen, Schulwegpolizei) anerkennen und durch eigenes Verhalten unterstützen |
| Richtiges Verhalten bei Unfällen erwerben | Bei Unfällen situationsgerecht und altersgemäß handeln (Hilfe holen, nicht durch Neugier andere behindern, in besonderen Fällen selbst einfache Hilfeleistungen vornehmen) |
| Das Kind als Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln — Aufbau von angemessenen Verhaltensweisen | |
| Öffentliche Verkehrsmittel im Umkreis des Schulstandortes | Das öffentliche Verkehrsnetz im Einzugsbereich der Schule kennen: Bahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn Erste Einsichten in die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs für den Umweltschutz gewinnen |
| Verkehrsgerechtes Verhalten der Benützer von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen | Verhalten vor dem Einsteigen, zB – auf dem Gehsteig bleiben – auf Bahnsteigen Sicherheitsabstand zu den Gleisen einhalten – erst einsteigen, wenn das Fahrzeug/der Zug hält – beim Einsteigen nicht drängen Verhalten im Verkehrsmittel, zB – sich festhalten – nach Möglichkeit Sitzplätze benützen – älteren Menschen und Behinderten den Sitzplatz überlassen – Ruhe und Ordnung bewahren – den Fahrer nicht stören – die Einrichtungen des Verkehrsmittels möglichst schonend behandeln Verhalten beim und nach dem Aussteigen, zB – im Schulbus erst aufstehen, wenn der Bus hält – in öffentlichen Verkehrsmitteln rechtzeitig zum Ausgang gehen – die Fahrbahn erst überqueren, nachdem das Verkehrsmittel abgefahren ist |
| Verkehrsgerechtes Verhalten beim Mitfahren in/ auf anderen (privaten) Verkehrsmitteln | Verhalten als Mitfahrer im PKW, zB – auf der Gehsteigseite ein- und aussteigen – Rücksitz benützen und Sicherheitsgurte anlegen – den Fahrer nicht stören oder ablenken Verhalten als Mitfahrer auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen, zB – nur auf gut gesicherten Sitzen sitzen – sich gut festhalten |
| Das Kind als Radfahrer — Vermittlung erster Kenritnisse, Einsichten und Verhaltensweisen | |
| Das Fahrrad — ein Verkehrsmittel | Anbahnung einer sachlichen Einstellung zum Gebrauch des Fahrrades: kein Spielzeug, sondern ein Verkehrsmittel |
| Gesetzliche Regelungen über Altersgrenzen | Die für das Lenken eines Fahrrades wichtigsten Altersgrenzen kennen, sie akzeptieren und sich entsprechend verhalten |
| Verkehrszeichen beachten | Die für Radfahrer bedeutendsten Verkehrszeichen kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen |
| Verkehrssicheres Fahrrad und Sicherheitsausrüstung des Lenkers | Die Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausrüstung des Fahrrades kennen; das eigene Fahrrad diesbezüglich überprüfen und eventuelle Mängel ergänzen (lassen) Die für die Sicherheit des Lenkers erforderliche Ausrüstung (zB Sturzhelm) kennen und benützen |
Schulstufe
Die folgenden Lehrstoffe können je nach den regionalen Verkehrsgegebenheiten unterschiedlich akzentuiert werden.
| Soziales, auf Sicherheit gerichtetes Verhalten im Straßenverkehr erweitern und vertiefen | |
|---|---|
| Sich als Fußgänger sicher verhalten | Besondere Situationen beim Überqueren der Fahrbahn kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen (wenn die Verkehrsampel nicht funktioniert, wenn Fahrzeuge abbiegen wollen, wenn man allein an einer ungeregelten Kreuzung ist usw.) Sich beim Überqueren von beschrankten und unbeschrankten Eisenbahnübergängen verkehrsgerecht verhalten Sich bei Baustellen, Umleitungen und anderen Verkehrsbehinderungen verkehrsgerecht verhalten |
| Für andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen | Kleinere Kinder im Straßenverkehr führen (zB kleinere Geschwister, Schulwegpartnerschaften) Behinderten und älteren Menschen helfen |
| Mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen und darauf angemessen reagieren | Das eigene Verhalten auf die besondere Art der Fortbewegung von Verkehrsmitteln einstellen, zB – Schwierigkeiten des Spurhaltens einspuriger Fahrzeuge – Spurgebundenheit der Schienenfahrzeuge – Überbreite und/oder Überlänge von Fahrzeugen – Ausscheren langer Fahrzeuge in Kurven |
| Sich als Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln zunehmend selbständig und sicher verhalten | |
| Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel und Schulbusse | Erweiterte Kenntnisse über das öffentliche Verkehrsnetz erwerben (Verkehrsknotenpunkte, Verkehrsanschlüsse, Taktverkehr usw.) Das eigene Verhalten und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer kritisch reflektieren Mögliche Konflikt- und Gefahrenquellen kennen, sie rechtzeitig erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen |
| Mitfahren in/auf anderen (privaten) Verkehrsmitteln | Sich als Mitfahrer im PKW richtig verhalten Die Vorschriften für das Mitfahren auf Fahrrädern kennen und sich dementsprechend verhalten Mögliche Gefahrenquellen kennen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen (zB Sicherheitsgurten, Schutzhelm; aber auch: sich gut festhalten) |
| Einsichten in das Verhalten von Fahrzeuglenkern gewinnen | Durch Technik und Witterung bedingte Probleme kennen: toter Winkel, Bremsweg, Sichtbehinderung usw. Andere Störfaktoren beachten: Lärm, Ablenkung, Behinderung bei der Fahrtätigkeit usw |
| Als Radfahrer Sicherheit im Straßenverkehr erwerben | |
| Das Fahrrad — ein Gebrauchsgegenstand und Verkehrsmittel | Erkennen und einsehen, daß. das Fahrrad ein Verkehrsmittel ist, dessen Benutzung viele Vorteile bringt, aber auch Gefahren in sich birgt Im Einzugsbereich der Schule vorgesehene Verkehrsflächen für Radfahrer kennen und benutzen |
| Sichere Beherrschung des Fahrrades | Die Bedeutung einer sicheren Spurführung auf gerader Fahrbahn und in Kurven für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer kennen Die Bedeutung zeitgerechten Bremsens mit der Vorderrad- und Hinterradbremse erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen |
| Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen kennen | Die für Radfahrer bedeutsamen Verkehrszeichen kennen und sich ihrer Bedeutung entsprechend verhalten Die verschiedenen Bodenmarkierungen kennen und sich ihrer Bedeutung entsprechend verhalten |
| Das Vorrangprinzip, Vorrang- und Nachrangregeln kennen | Die Prinzipien „Vorrang“ — „Nachrang“ und ihre Bedeutung für die Verkehrssicherheit kennen Die für Radfahrer wichtigsten Vorrang- und Nachrangregeln kennen und in praktischen Beispielen im Schonraum erproben |
| Zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen | Die Bedeutung des Defensivverhaltens im Straßenverkehr kennen und selbst beachten, zB – angemessene Geschwindigkeit (insbesondere beim Bergabfahren) – Sicherheitsabstand einhalten (vorne und seitlich) – die Fahrweise der Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn anpassen – Gepäcksstücke (zB Schultasche) sicher befördern – den Vorrang von Einsatzfahrzeugen beachten – die besondere Regelung des Vorrangs für Schienenfahrzeuge beachten |
| Radfahren im verbauten Gebiet und auf Freilandstraßen | Wichtige Verhaltensregeln für das Radfahren in verbauten Gebieten und auf Freilandstraßen kennen und einhalten |
| Verbote und Gebote | Die für Radfahrer gesetzlich festgelegten Verbote und Gebote kennen und einhalten |
| Abbiegen | Sicheres Verhalten beim Rechtsabbiegen auf geregelten und ungeregelten Kreuzungen durch Üben im Schonraum erwerben Die schwierige Situation des Linksabbiegens auf geregelten und ungeregelten Kreuzungen im Schonraum besonders gut einüben |
| Überholen | Die für das Überholen und Überholtwerden geltenden Regelungen kennen und anwenden; mögliche Gefahren bewußtmachen |
| Den Zusammenhang zwischen Straßenverkehr und Umwelt erschließen | |
| Erste Einsichten in die Beziehungen zwischen Wohnumwelt und Straßenverkehr | Den Zusammenhang zwischen Wohnraum, Wirtschaftsraum und Verkehrsnetz an einem regionalen Beispiel erkennen Kritische Aspekte zwischen dem Anspruch auf gesundes Wohnen und dem Bedarf an Straßenverkehr rschließen Möglichkeiten einer Veränderung des Straßenverkehrs im Einzugsbereich der Schule zugunsten besserer Wohnqualität überlegen |
| Luftverschmutzung | Durch den Vergleich Straßenfahrzeuge (ohne Fahrräder) — Schienenfahrzeuge den Unterschied der Luftverschmutzung (Schadstoffemission) erkennen |
| Lärmentwicklung | Verkehrsmittel in solche mit hoher, mit mittelmäßiger, mit geringer und mit keiner Lärmentwicklung einteilen |
| Grundwasserverschmutzung | Gefahren der Grundwasserverschmutzung durch Benzin und Öl erkennen |
| Ausnutzungsgrad | Den unterschiedlichen Ausnutzungsgrad verschiedener Verkehrsmittel erkennen (Menschen- und Gütertransport durch Fahrrad, PKW, LKW, Bus, Bahn; Begriff Massenverkehrsmittel) |
| Landschaftsverbrauch | Den unterschiedlichen Landschaftsverbauch für den Straßenverkehr einerseits und den Schienenverkehr andererseits erkennen |
Didaktische Grundsätze:
Der verbindlichen Übung Verkehrserziehung sind besondere Bildungs- und Lehraufgaben sowie konkrete Lehrstoffe zugeteilt, um eine weitgehend eigenständige Behandlung dieses bedeutsamen Erziehungsauftrags der Grundschule sicherzustellen. Als solche steht sie zwar in engem Zusammenhang mit dem fächerübergreifenden Unterrichtsprinzip Verkehrserziehung, sie ersetzt dieses Prinzip jedoch nicht.
Verkehrserziehung ist ihrem Wesen nach auf die Aneignung normgerechten, situationsangemessenen Verhaltens, das der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer dient, ausgerichtet.
Da sich Verhalten im allgemeinen sowohl aus dem individuellen Selbstkonzept des Kindes als auch durch auf Lernen gerichtete Anregungen und Herausforderungen und die darauf folgenden Rückmeldungen entfaltet, ergeben sich in Übereinstimmung mit den allgemeinen didaktischen Grundsätzen des Lehrplans ua. folgende spezifische didaktische Ansprüche an den Unterricht:
Verkehrserziehung schöpft auf allen vier Schulstufen ihre Lernanlässe und Inhalte überwiegend aus den realen Verkehrsverhältnissen und -ereignissen im Einzugsbereich der Schule. Dies schließt die Möglichkeit von Gelegenheitsunterricht ein. Außerdem können im Sinne des Rahmencharakters des Lehrplans insbesondere auf der 3. und 4. Schulstufe bei der Stoffauswahl die Schwerpunkte den regionalen Verkehrsgegebenheiten entsprechend unterschiedlich gesetzt werden.
Im Hinblick auf den Grundsatz der Kindgemäßheit des Unterrichts ist insbesondere bei der Vermittlung der rechtlichen Vorschriften behutsam vorzugehen. Um auf das Verhalten der Kinder einzuwirken, sind diese Vorschriften wiederholt und in verschiedenen Sinnzusammenhängen aus dem realen Verkehrsgeschehen einsichtig zu machen.
Neben sachlichem Lernen ist Verkehrserziehung wesentlich auch auf soziales Lernen ausgerichtet. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Eingebundenheit des am Verkehr teilnehmenden Kindes in die große Gruppe der Verkehrsteilnehmer im Sinne einer gut eingespielten Verkehrsgemeinschaft hinzuweisen. Jeder trägt nicht nur für sich selbst, sondern in hohem Maß auch für andere Verantwortung. Das Rollenspiel kann als eines der Mittel zur Selbsterfahrung in diesem Lernbereich empfohlen werden.
Um auf die Entfaltung des Verhaltens der Kinder nachhaltig einwirken zu können, ist zur Bewältigung konkreter Verkehrssituationen des Alltags das Einüben von Verhaltensmustern in geeigneten Schonräumen (Verkehrserziehungsgarten, Schulhof, Turnsaal u. dgl.) unerläßlich. Dabei können auch Beamte der Exekutive über das „Standardprogramm für den schulischen Einsatz der Exekutivbeamten in der Verkehrserziehung” und über die Vorbereitung auf die „Freiwillige Radfahrprüfung” hinaus einbezogen werden. Um Lernen durch Einsicht zu ermöglichen, ist die Begründung dieser Verhaltensmuster durch die Schüler notwendig.
Regelmäßige Wiederholung und systematische Festigung der im Abschnitt Lehrstoff angegebenen Verhaltsweisen sind wichtige Voraussetzungen für die Sicherung des Unterrichtsertrages. Dabei ist auf eine enge Verklammerung der Inhalte der Verkehrserziehung von der 1. bis zur 4. Schulstufe zu achten.
Verkehrserziehung sollte auf allen vier Schulstufen vom Lehrer so engagiert angelegt werden, daß sie von jedem Kind als etwa besonders Wichtiges, Lebensbedeutsames erkannt und akzeptiert wird. Richtiges, zunehmend selbständiges Verhalten im Straßenverkehr sollte als echte Lernleistung anerkannt und bei entsprechenden Gelegenheiten auch verstärkt werden.
B. VOLKSSCHULOBERSTUFE
Berufsorientierung
Wie verbindliche Übung „Berufsorientierung“ in Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung.
NEUNTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
A. GRUNDSCHULE
Unverbindliche Übungen
Spielmusik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll Spielmusik die Freude am gemeinsamen Musizieren fördern und das Verständnis für Musik vertiefen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Musizieren in der Gruppe. Spielmusik kann und soll außerschulischen Instrumentalunterricht nicht ersetzen.
| Spielstücke, regionale Volksmusik; Klangexperimente und Improvisationen Rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern | Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung; gelegentlicher Einsatz technischer Medien (Tonbandmitschnitte zur Hörkontrolle, Musikbeispiele als Anregung und zum Vergleich) |
|---|---|
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Spielliteratur hat sich am Leistungsvermögen der Gruppe zu orientieren, um Überforderungen zu vermeiden. Möglichkeiten zum Musizieren auch gemeinsam mit dem Schulchor bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen sollen genützt werden.
Chorgesang
Bildungs- und Lehraufgabe:
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll Chorgesang die Freude am Singen fördern und das Verständnis für Musik vertiefen. Die musikalischen Fähigkeiten des einzelnen sind unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung (Klassen- bzw. Schulchor) zu fördern.
Lehrstoff:
| Ein- und mehrstimmige Lieder (zB Kinderlieder, regionale Volkslieder, Lieder aus anderen Ländern) Sprachgestaltungen, Klangexperimente mit Sprach- und Singstimme | Gezielte Atem-, Stimmbi!dungs- und Artikulationsübungen; gelegentlicher Einsatz von Musikinstrumenten und technischen Medien (fonbandmitschnitte zur Hörlernkontrolle, Musikbeispiele als Anregung und zum Vergieich) |
|---|---|
Didaktische Grundsätze:
Die Liedauswahl hat sich am Leistungsvermögen der Kinder zu orientieren, um Überforderungen insbesondere in stimmlicher Hinsicht zu vermeiden. Dabei hat der Lehrer auch auf kindgemäße Textinhalte und die geschmacksbildende Funktion der Lieder zu achten.
Möglichkeiten zum Singen bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen auch gemeinsam mit der Spielmusikgruppe sollen genützt werden.
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Bewegung und Sport sollen die dort angeführten Lehrstoffinhalte entweder im Sinne
– einer vertieften Behandlung ausgewählter Übungsbereiche,
– eines Aufholens bestehender Defizite bei motorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten oder
– einer besonderen Förderung von Begabten
angeboten werden.
Lehrstoff:
Siehe Pflichtgegenstand
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrstoffauswahl hat sich an den Bedürfnissen der Schüler zu orientieren.
Das Angebot (vor allem) zum Bewegen und Spielen soll besonders jenen Schülern ermöglicht werden, die auf Grund einer geringen Vorerfahrung weniger leistungsbereit sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Ängstlichkeit lernhemmend wirkt und die Lerninhalte daher angstabbauend sein sollten.
Dem unterschiedlichen Leistungsvermögen ist in Gruppen, die dem Aufholen von Defiziten dienen, durch differenzierten Unterricht Rechnung zu tragen.
Das Erleben in Übungsbereiche-, die organisatorisch im Rahmen des Pflichtgegenstandes nur schwer berücksichtigt werden können, soll den Begabten ermöglicht werden.
Leistungsbetonte Aktivitäten können auch durch den Erwerb von kindgemäßen Leistungsabzeichen abgeschlossen werden.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die unverbindliche Übung „Darstellendes Spiel” baut sowohl auf dem Lehrplan der Vorschulklasse auf (siehe verbindliche Übung: „Spiel”) als auch auf dem „Lernen im Spiel”, das in den allgemeinen Bestimmungen des Lehrplans für die Grundschule als Lernform in allen Pflichtgegenständen empfohlen wird.
Das „Darstellende Spiel” dient vor allem der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.
Im einzelnen geht es darum,
– die Lust am Spiel, die Lebensfreude und Heiterkeit der Kinder zu erhalten
– sich mit den eigenen Gefühlen, Ideen, Wünschen und Bedürfnissen auseinanderzusetzen (Selbsterfahrung) und das Selbstwertgefühl zu stärken
– sich in die Rolle des anderen hineinzuversetzen (Empathie)
– kooperative Verhaltensweisen zu entwickeln (soziales Lernen)
– Spannungen zu lösen und Aggressionen im Spiel abzubauen
– Phantasie, Kreativität und divergentes Denken weiterzuentwickeln.
„Darstellendes Spiel” ist im weitesten Sinn „Lernen durch Erfahrung”, betont dabei alle musischen Komponenten und enthält wesentliche Zielsetzungen des sozialen Lernens und der Politischen Bildung.
Lehrstoff:
| Interaktionsspiele zum Aufbau von Kontakt- und Spielbereitschaft | Lockerungs- und Vertrauensspiele, Kontakt- und Kommunikationsspiele, Sensibilisierungsspiele, Spiele zur Entspannung, zur Konzentration und zum Abbau von Aggressionen, Spiele ohne Sieger |
|---|---|
| Ausdrucksübungen zur Förderung der Spielfähigkeit und -fertigkeit | Alle Formen des nonverbalen Repertoires wie Mimik, Gestik, Tanz, Pantomime,... Verbale Ausdrucksmöglichkeiten mit Lauten, Musik, Sprache,... |
| Improvisationen zum Einstieg ins Rollenspiel | Einfache Bewegungs- und Sprechszenen, pantomimische Darstellung, Geräuschbilder, Schatten-,. Figuren-, Masken- und Puppenspiel, Tanz- und Bewegungsspiel, Animation, Singspiel, eventuell auch Planspiel, Parodie, Kabarett und episches Theater |
| Auseinandersetzung mit verschiedenen technischen Mitteln und Requisiten | Verkleidungen, Tücher, Stäbe, Gebrauchsgegenstände, Licht, Tontechnik, Musik in allen Formen, Kostüme, Masken, Bühnenbild,... Einsatz von Film und Video als Kontrollhilfe und zur Dokumentation |
Didaktische Hinweise:
Die Auswahl der Spielinhalte richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder. Das Kind soll auf spielerische Weise, lustbetont, ohne jeden Leistungsdruck lernen, seine individuellen Fähigkeiten zu erleben und darzustellen. Das „Darstellende Spiel” bietet dem Kind eine Möglichkeit der Selbsterfahrung im Rahmen einer Gemeinschaft.
Beim „Darstellenden Spiel” soll der Spielprozeß im Vordergrund stehen. Das Spiel vor Zuschauern kann, muß aber nicht das Ziel sein.
Die Rolle des Lehrers erfordert ein einfühlsames Verhalten den Spielern und den Spielprozessen gegenüber. Leistungsbeurteilungen sollten vermieden werden. Beim „Darstellenden Spiel” ist – neben dem Spiel in der gesamten Gruppe – das Spiel in Kleingruppen anzustreben.
Das Mitspielen und das Darstellen von Rollen sollte immer auf der Freiwilligkeit der Spieler beruhen.
Muttersprachlicher Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Muttersprachlichen Unterrichts ist der Erwerb der Muttersprache zur Herstellung von Kontinuität und Stützung der Persönlichkeitsentwicklung, ausgehend von der Zugehörigkeit zum Sprach- und Kulturkreis der Eltern. Gefördert werden soll eine positive Einstellung zur Muttersprache und zum bikulturellen Prozeß (in der neuen Umwelt Österreich). Die prinzipielle Gleichwertigkeit von Muttersprache und Deutsch muß im Unterricht für die Schüler erlebbar sein, dann kann die Bedeutung der Zweisprachigkeit und der Bikulturalität den Schülern einsichtig gemacht werden.
Die Erreichung der Zweisprachigkeit ist Ziel des Muttersprachlichen Unterrichts, die Gleichwertigkeit von Muttersprache und Deutsch ist anzustreben. Zur Wahrung der Bildungschancen ist auf die Herstellung einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit im schriftlichen wie mündlichen Bereich zu achten, die Kommunikationsbereitschaft und richtiger Sprachgebrauch sind zu fördern und zu festigen. Schließlich sind Grundeinsichten in die Sprachstruktur und in die Literatur der jeweiligen Sprache zu vermitteln.
Der Muttersprachliche Unterricht umfaßt folgende drei Aufgabenbereiche:
– Festigung der Muttersprache/Primärsprache als Grundlage für den Bildungsprozeß überhaupt sowie für den Erwerb weiterer Sprachen
– Vermittlung von Kenntnissen über das Herkunftsland (Kultur, Literatur, gesellschaftliche Struktur, ökonomische, politische Verhältnisse, usw.)
– Auseinandersetzung mit dem bikulturellen Prozeß (das ist Migrantenkultur, neue Sozialisationsbedingungen, neues kulturelles Umfeld, soziokulturelle und psychosoziale Konfliktfelder usw.)
Lehrstoff:
Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe)
Das muttersprachliche Können der Kinder muß (oft) zu einem beträchtlichen Teil erst aufgebaut werden, dh. die Kinder verfügen (in der Regel) über sehr unterschiedliche Spracherfahrungen und unterschiedlich entwickelte Sprachfähigkeiten. Die Umwelt der Schüler bietet sehr unterschiedliche Anlässe und Möglichkeiten zur Verwendung der Muttersprache, die in der bikulturellen Lebenswelt gemachten Erfahrungen haben unterschiedliche Haltungen zur Muttersprache sowie zu Deutsch zur Folge. Deutsch ist als die primäre Unterrichtssprache zu erwerben, während die Muttersprache die primäre Erlebnis-, Erfahrungs- und Sozialisationssprache der Kinder ist. Unter diesen Gegebenheiten bildet sich ein unterschiedlich entwickelter Bilinguismus heraus. Kulturelle Unterschiede, Mißverständnisse und Verunsicherungen sind aufzugreifen, zu verbalisieren und aufzuarbeiten.
In der Grundstufe I umfaßt der Muttersprachliche Unterricht folgende Bereiche und Grobziele:
– Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung der im Vorschulalter erworbenen Sprachkenntnisse
– Förderung und Weiterentwicklung der Begriffsbildung * Grundeinsichten in kontrastive Strukturen Muttersprache – Deutsch
– Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit
– Vermittlung von Grundwissen über das Herkunftsland
– „Integrationsarbeit” (Reflexion über und Auseinandersetzung mit dem bikulturellen Prozeß)
– Durchführung von interkulturellen Projekten
Das Ziel der Kommunikation in der Muttersprache soll auf die Bewältigung realer Kommunikationsanforderungen sowie auf reale Sprachverwendungszusammenhänge ausgerichtet sein. Thematische Kriterien sollen Vorrang vor formallinguistischen haben. Soziokulturelle Situationen, eigene Erfahrungen der Kinder sollen aufgegriffen werden und den gegenwärtigen oder künftigen Verständigungsinteressen und -bedürfnissen Rechnung tragen. Gefordert ist ein Unterricht, der ein offenes, flexibles Angebot zuläßt, darüber hinaus ist eine stark differenzierende und individualisierende Vorgangsweise im Unterricht notwendig.
Lehr- und Lernzieldefinition
– Alphabetisierung in der Muttersprache, Vermittlung allgemeiner Kulturtechniken (ua. Rechnen) sowie nach Möglichkeit anderer Inhalte (Sachunterricht ua.) in der Muttersprache
– Herstellung bzw. Erreichung altersgemäßer muttersprachlicher Sprachstandards
– Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit (und zwar bezüglich des Wortschatzes, der Begrifflichkeit, des Satzbaues sowie hinsichtlich soziokommunikativer Situationen)
– Sensibilisierung für zweisprachige Kommunikation
– Vermittlung einer positiven Einstellung zur Muttersprache und zur Zweisprachigkeit
Teilziele
Mündliche Kommunikation:
Zur Steigerung der Verstehenskompetenz und der Sprechfähigkeit sind folgende Zwischenschritte notwendig:
– Erweiterung des muttersprachlichen Grundwortschatzes bzw. Herstellung gemeinsamer muttersprachlicher und begrifflicher Standards
– Erweiterung der syntaktischen Mittel (vollständige Sätze, komplexere Satzgefüge, usw.)
– Zusammenhängendes mündliches Darstellen von Ereignissen, Erlebnissen, Sachverhalten, usw. aus dem persönlichen Erfahrungsbereich der Kinder
– Nacherzählungen
– Förderung dialogischen Sprechens (später monologisches Sprechen)
– Schaffung von Sprechanlässen, die für die Kinder motivierend sind und ihren Mitteilungsbedürfnissen entsprechen. Dabei sollen die Schüler ihre Ausdrucksmöglichkeiten so einbringen und gezielt erweitern können, daß sie nicht nur einzelne Äußerungen zu verstehen und zu produzieren, sondern nach und nach in ganzen Sequenzen zu denken und sprachlich zu handeln imstande sind.
– Explizite Schulung des Verstehens und der rezeptiven Sprachfähigkeiten (und zwar an Verstehenssituationen, die der Realität möglichst nahekommen)
Schriftliche Kommunikation:
– Alphabetisierung in der Muttersprache
– Beherrschung der Kulturtechniken „Lesen” und „Schreiben”
– Schreiben von Texten als sprachliches Handeln im Kommunikationszusammenhang (Adressatenbezug und Inhalt der Mitteilung spielen dabei eine wichtige Rolle)
– Orientierung der Schreibanlässe an realenKommunikationssituationen (Kurzmitteilungen, Briefe – zB an Verwandte uä.)
Wichtig ist hier die Koordination mit dem Deutschunterricht. In der Regel soll die Alphabetisierung in der Muttersprache dem Lese-/ Schreibunterricht in Deutsch vorangehen oder parallel stattfinden. Allmählich sollen strukturelle Unterschiede zwischen Deutsch und der Muttersprache bewußt gemacht werden. (Dies kann insbesondere anhand von deutsch-muttersprachlichen Paralleltexten veranschaulicht werden.)
Im fortgeschrittenen Stadium des Lese-/Schreibprozesses sind zunehmend sinnvolle Schreibanlässe zu bieten und Motivationen für eigene schriftliche Produktionen zu schaffen.
Lesen:
– Erreichung der Lesefertigkeit
– Frühzeitige Orientierung des Leselernprozesses als Wirklichkeitsaneignung an authentischen Texten und an verschiedenen Textsorten
– Vermittlung der Grundtechniken der Texterschließung (Erfassung des Informationsgehaltes und dessen Einbettung in die eigene Erfahrungswelt), „Übersetzung” eines Textes in zeichnerische, pantomimische ua. kreative Tätigkeit
– Arbeit mit Wörterlisten und Verwendung von Wörterbüchern (einsprachigen wie zweisprachigen) nach Erreichung der Lesefähigkeit
Sprachbetrachtung:
– Bewußtmachen der Unterschiede von gesprochener und geschriebener Sprache
– Segmentieren des Sprechflusses (Erkennen der Wort- und Satzgrenzen) im Zuge des Erwerbs der Kulturtechniken Lesen und Schreiben
– Bewußtmachen von Sprache als Beobachtungs- und Reflexionsfeld (Erkennen sprachlicher Varietäten, Erkennen „des Eigenen und des Fremden” in der Sprache, Reflexion über Sprachgefühl und Sprachrichtigkeit, Stil, uä. ...)
Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe)
In der Grundstufe II umfaßt der Muttersprachliche Unterricht folgende Bereiche und Grobziele:
– Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung der in der Grundstufe I erworbenen Sprachkenntnisse
– Förderung und Weiterentwicklung der Begriffsbildung, insbesondere in Richtung eines Fachwortschatzes
– Grundeinsichten in kontrastive Strukturen Muttersprache – Deutsch
– Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit
– Vermittlung von Grundwissen über das Herkunftsland
– „Integrationsarbeit” (Reflexion über und Auseinandersetzung mit dem bikulturellen Prozeß)
– Durchführung von interkulturellen Projekten
Aufbauend auf Grundstufe I soll das Ziel der Kommunikation in der Muttersprache auf die Bewältigung realer Kommunikationsanforderungen sowie auf reale Sprachverwendungszusammenhänge ausgerichtet sein. Thematische Kriterien sollen Vorrang vor formallinguistischen haben. Soziokulturelle Situationen, eigene Erfahrungen der Kinder sollen aufgegriffen werden und den gegenwärtigen oder künftigen Verständigungsinteressen und -bedürfnissen Rechnung tragen. Gefordert ist ein Unterricht, der ein offenes, flexibles Angebot zuläßt, darüber hinaus ist eine stark differenzierende und individualisierende Vorgangsweise im Unterricht notwendig.
Lehr- und Lernzieldefinition:
– Förderung einer möglichst ausgeglichenen Zweisprachigkeit * Hebung der Kommunikationsfähigkeit (Wortschatzerweiterung mit Orientierung auf thematische Vielfalt)
– Allmähliches Hinführen zur muttersprachlichen und Migrantenliteratur
– Motivierung zum Lesen und zur Benutzung von Bibliotheken * Ausbau der Arbeits- und Lerntechniken
– Hinführung zum selbständigen Arbeiten und Wissenserwerb * Einführung in die Arbeit mit dem (einsprachigen bzw. zweisprachigen) Wörterbuch
– Hebung des Standards der Rechtschreibung
– Selbständiges Verfassen von einfachen Texten
– Durchführung von interkulturellen Projekten
Teilziele
Mündliche Kommunikation:
– Verwendung der Muttersprache in verschiedensten Kommunikationssituationen
– Vermittlung eines altersgemäßen Fachwortschatzes (zB in Mathematik sowie anderen Unterrichtsbereichen)
– selbständiges Nacherzählen und Erzählen
– Vermittlung einer gewissen metasprachlichen Kompetenz, dh. zB Erklärungen über die Sprache, Handlungsanweisungen in der Muttersprache uä.
– Hinführen zu sinngemäßem Übertragen von Inhalten der Muttersprache ins Deutsche und umgekehrt Schriftliche Kommunikation:
– Verfassen von kurzen schriftlichen Äußerungen und Darstellungen aus dem Erfahrungs- und Lebensbereich der Kinder
– Grundprinzipien der Rechtschreibung
– Sprachliche Sensibilisierung für die Unterschiede von geschriebener und gesprochener Sprache (inklusive umgangssprachlicher oder regionalsprachlicher Varianten)
– Hinführen zu selbständigem Gebrauch des Wörterbuches und anderer ein- bzw. zweisprachiger Nachschlagewerke
Lesen:
In der Grundstufe II ist der Schwerpunkt auf sinnerfassendes Lesen zu setzen.
– Anleitung zum selbständigen Lesen
– Lesen von kulturspezifischen Texten (darunter auch mit interkulturellem Inhalt), einfache Beispiele aus der muttersprachlichen und Migrantenliteratur
– Widerspiegelung der zweisprachigen Erfahrung in Lesetexten
– Förderung der sprachlichen Kreativität (Wortspiele, Anspielungen, Sprachwitze uä.)
Sprachbetrachtung:
– Reflexion über Sprachstruktur und Sprachverwendung der Muttersprache
– Sprachliches Sensibilitätstraining, Bewußtmachen von Sprachschwierigkeiten, sprachlichen Varietäten (regionale, dialektale Spracherfahrungen, Sprachgewohnheiten; Abgrenzung zur Standardsprache)
– Vergleiche mit dem Deutschen: Bewußtmachen der Unterschiede in Struktur und Sprachverwendung
– Sprachkritik: zB Werbetexte, soziale Sprachschichtungen, Stil usw.
– Aufgreifen von Interferenzen
Didaktische Grundsätze:
Allgemeines zur Situation des Faches Muttersprachlicher Unterricht
Der Muttersprachliche Unterricht soll Hilfestellung bei der Integration und Identitätsbildung – dh. bei der Auseinandersetzung mit der neuen Lebenswelt bieten. Das Ziel ist die Entfaltung der Bikulturalität und die Entwicklung sowie Festigung der Zweisprachigkeit. Das Unterrichtsprinzip Interkulturelles Lernen (siehe dort) ist auch im Muttersprachlichen Unterricht zu berücksichtigen.
Der Muttersprachliche Unterricht wendet sich an Kinder, deren Primärsprache nicht Deutsch ist. In der Regel unterscheidet sich ihre erworbene Umgangssprache (oft die Haus-/Familiensprache) nicht unerheblich von der „muttersprachlichen” Schulsprache, die gleichzeitig die Standardsprache ist. Diese muttersprachliche Schulsprache muß nicht identisch mit der jeweiligen Staatssprache des Herkunftslandes sein (vgl. zB Kurdisch und Türkisch). Bei vielen Kindern ist daher schon von einer primären Zweisprachigkeit (oder Mehrsprachigkeit) auszugehen. Darüber hinaus ist bei Kindern, die nicht im Milieu ihrer Muttersprache aufwachsen, damit zu rechnen, daß ihre Muttersprache bereits Interferenzen mit dem Deutschen zeigt. Es ist daher insgesamt davon auszugehen, daß die ausländischen Kinder zahlreiche und vielschichtige Abweichungen von der muttersprachlichen Standardsprache zeigen, ua.:
– Abweichungen und Defizite in der Aussprache, im Wortschatz, dialektale Interferenzen
– Defizite insbesondere in der soziokommunikativen Kompetenz auf Grund der oft begrenzten sozialen Erfahrungsmöglichkeiten
– Defizite im kognitiven Bereich, dann, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich mit den Kindern in der neuen Umwelt adäquat auseinanderzusetzen, ihnen Erklärungsmuster zu vermitteln
– Es kann daher nicht vorausgesetzt werden, daß die Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache hinsichtlich ihrer sprachlichen, kulturtechnischen, kognitiven usw. Vorbildung einigermaßen homogen sind.
Besondere Hinweise
– Verwendung unterschiedlicher Sozialformen: insbesondere Sesselkreis, Partnerarbeit, Einzelarbeit, Rollenspiel, Gruppenarbeit, uä. (Vor allem in der Grundstufe I ist auf Grund der unterschiedlichen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder individualisierenden Unterrichtsformen der Vorrang zu geben.)
– Koordination mit dem deutschsprachigen Unterricht, nach Möglichkeit Teamteaching. Der Erstlese- und Schreibunterricht (Alphabetisierung) in der Grundstufe I kann entweder muttersprachlich oder zweisprachig erfolgen. Es sollen auch andere Gegenstandsbereiche (zB Rechnen, Sachunterricht, Musik, ...) in der Muttersprache oder zweisprachig vermittelt werden.
– Aufgreifen und Verbalisieren von unaufgearbeiteten Erfahrungen im Umgang mit der Muttersprache, der Bikulturalität und mit dem Prozeß der Identitätsbildung und -festigung
– Vermittlung verschiedener Arbeits- und Lerntechniken, die in zunehmendem Maße zu selbständigem Bildungserwerb befähigen
– Durchführung von interkulturellen Projekten
– Methodische Stützung für das ungesteuerte Lernen (Lernen außerhalb des Unterrichts, Spracherfahrung)
MUSIKALISCHES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll
Musikalisches Gestalten dem Kinde ermöglichen:
– durch musikalische Aktivitäten Freude und Erfolg zu erleben,
– durch vermehrte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten der einzelnen Bereiche des Pflichtgegenstandes Schwerpunkte zu setzen,
– Eigeninitiativen auf dem Gebiet der Musik zu entwickeln,
– zusätzliche Anregungen zu lustbetonter musikalischer Betätigung zu erhalten,
– durch Aufführungen/Aktionen/Projekte in der Schulgemeinschaft und über den engeren Bereich der Schule hinaus wirksam zu werden.
Lehrstoff:
| Inhalte des Pflichtgegenstandes | Verstärkte Berücksicl:itigung von Arbeiten, die einen höheren Zeit- und Organisationsaufwand erfordern (zB Erarbeiten von größeren musikalischen, aber auch fachübergreifenden Vorhaben, Verbinden von Singen, Musizieren und Darstellen) |
|---|---|
| Szenisch-musikalisches Gestalten | zB Märchenspiele, Kinderbücher, Kinder-Musical, Kinderoper, Kindertänze, Brauchtum im Jahreskreis |
| Musikalische Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Schule | zB schulische Veranstaltungen, J ugendsingen, Adventsingen, Maisingen; der regionalen Tradition entsprechendes Brauchtum |
| Verstärkte Begegnung mit Werken, Interpreten und Komponisten | zB Konzertbesuche, Lehrausgänge zu Instrumentenbauern, in ein Musikstudio, Besuch von Interpreten und Komponisten |
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte, auch fächerübergreifend, richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder sowie den Rahmenbedingungen der Schule.
Fallweise können am musikalischen Geschehen in der Schule Interessierte zu gemeinsamen Projekten eingeladen werden.
Im allgemeinen wird man mit der für die unverbindliche Übung vorgesehenen Doppelstunde das Auslangen finden; in Ausnahmefällen kann vorübergehend eine Blockung erfolgen.
BILDNERISCHES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung soll
Bildnerisches Gestalten dem Kinde ermöglichen:
– in einer offenen, partnerschaftlichen Atmosphäre sein schöpferisches Potential voll zu entfalten,
– durch bildnerische Aktivitäten Freude und Erfolg zu erleben,
– durch vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten der einzelnen Fachbereiche des Pflichtgegenstandes persönliche Schwerpunkte zu setzen,
– bei der praktischen Arbeit vermehrt zu experimentieren,
– durch Ausstellungen/Aufführungen/Aktionen/Projekte in der Schulgemeinschaft und über den engeren Bereich der Schule hinaus wirksam zu werden und dadurch erhöhte Handlungskompetenz zu gewinnen.
Lehrstoff:
| Inhalte des Pflichtgegenstandes | Verstärkte Berücksichtigung von Vorhaben, die einen höheren Zeit- und Organisationsaufwand erfordern oder nur in kleineren Gruppen durchführbar sind (zB Großplastiken, Körper- und Objektbemalungen, großflächiges Malen, Herstellen eines Videofilms, fotografieren mit der Lochkamera, Siebdruck, Wandmalereien; Feste, Projekte) |
|---|---|
| Allenfalls animatorische Aktionen | zB von Mitschülern Begonnenes fortsetzen; gemeinsam an einem Bild malen; Melodien/Rhythmen grafisch oder malerisch umsetzen |
| Verstärkte Begegnung mit Werken und Schaffenden aus den Bereichen Kunst und Alltagsästhetik | zB Atelier-, Museums- und Werkstattbesuche; Lehrausgänge zu Objekten, Bauten und Anlagen; Einladung von Fachleuten |
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte, auch fächerübergreifend, richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder sowie den Rahmenbedingungen der Schule.
Das Hauptgewicht soll auf der Selbsttätigkeit der Kinder liegen, wobei praktisches Arbeiten und das selbständige Suchen von Lösungen im Vordergrund stehen. In entspannter, freundlicher Atmosphäre können positive Einstellungen zB im Sinne des sozialen Lernens entwickelt werden. Fallweise können außerschulische Institutionen oder Personen (zB die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten) zu gemeinsamen Projekten eingeladen werden.
In der Regel wird man mit der für die unverbindliche Übung vorgesehenen Doppelstunde das Auslangen finden; in Ausnahmefällen kann vorübergehend eine Blockung erfolgen.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.