Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-01
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2023-06-02
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 19
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11.

Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen (zB Pflege eines Schulgartens) und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

11.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

– Lebensräume der näheren Umgebung unter Umweltaspekten erkunden und dabei lokale und globale Zusammenhänge erkennen.

– über ökologische Kreisläufe und die verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen nachdenken und sich entsprechend verhalten.

– Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen und einen achtsamen Umgang mit sich selbst, mit Mitmenschen und mit der Umwelt entwickeln.

– Merkmale eines natur- und umweltbewussten Verhaltens benennen und die Bedeutung des eigenen Handelns erkennen.

– sich über Einrichtungen und Maßnahmen zu Umweltthemen selbstständig informieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht, Technik und Design, Verkehrs- und Mobilitätsbildung

12.

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

12.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

– als Fußgänger und als Radfahrer Gefahren einschätzen und sich entsprechend verhalten.

– eigenes Verkehrsverhalten reflektieren und dadurch sicher, rücksichtsvoll und verkehrsgerecht handeln sowie Verantwortung für sich und andere übernehmen.

– verkehrsüberwachende Personen erkennen und unterstützen sowie bei Unfällen und Notsituationen altersadäquat handeln.

– eine umweltbewusste Wertehaltung einnehmen und Folgerungen für die eigene Mobilität ableiten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Musik, Sachunterricht

13.

Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (ua. Arbeitsmarkt, Finanzmärkte, Marktplätze und Börsen) sowie Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schülern dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

13.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

– Kaufwerte einschätzen, Einkaufsmöglichkeiten für Waren nennen sowie altersadäquate Einkäufe tätigen.

– mit Geld sorgfältig umgehen sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Sparformen und des Schuldenmachens kennen.

– ihr Konsumverhalten und Kriterien nachhaltigen Konsums analysieren, die Funktion von Werbung reflektieren und die Auswirkungen des eigenen Konsums abschätzen.

– wirtschaftliche Strukturen (zB Unternehmen, Arbeitnehmerschaft, Konsum, Produktion, Weg von Gütern) und Zusammenhänge (zB Umwelt, Wohlstand, Arbeitsmarkt) altersadäquat beschreiben.

– die Bedeutung von Bildung und Ausbildung für die Gesellschaft und die Einzelne/den Einzelnen erläutern und Ursachen von Armut und Reichtum benennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren wie die regionalen Gegebenheiten und Bedarfe, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Schulausstattung konstruktiv mitzudenken. Ebenso ist die Entscheidung über die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der Volksschule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können.

1.

Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort

Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Dadurch erhalten Lehrerinnen und Lehrer Ansatzpunkte für die alltägliche Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung, über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung).

Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort bzw. Schulcluster, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich), der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.

Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort/Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.

2.

Schulische Gestaltungsfreiräume

Die Ausgestaltung der schulischen Freiräume werden an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, erarbeitet und ausverhandelt. Voraussetzung für das Wirksamwerden schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist eine Beratung oder Beschlussfassung im Schulforum bzw. im Klassenforum der jeweiligen Volksschule entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Die inhaltlich-thematischen Angebote und die angestrebten Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe der Volksschule sowie auf den Erhalt der Übertrittsmöglichkeiten in weiterführende Schularten abzustimmen.

Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt werden. Unter „Content and Language Integrated Learning“ versteht man die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen.

Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für Kinder in Deutschförderklassen, in Deutschförderkursen sowie ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.

Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

3.

Erhöhung bzw. Verringerung des Stundenausmaßes von Pflichtgegenständen

Im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten können in der 1. bis zur 4. Schulstufe der Volksschule die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände um insgesamt höchstens vier Stunden erhöht bzw. verringert werden.

Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht bzw. verringert, sind jedenfalls die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoffe“ und gegebenenfalls die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend zu ergänzen bzw. zu verringern. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.

4.

Dauer einer unterrichtlichen Einheit

Die Dauer einer unterrichtlichen Einheit in der Volksschule soll sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder ausrichten und hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung und vom Themenbereich ab. Sie muss sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Technik und Design) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren, wobei darauf Bedacht genommen werden muss, dass die in der Stundentafel vorgegebene Gesamtstundenanzahl einzuhalten ist. Im Stundenplan sind jedenfalls die raum- und personengebundenen Unterrichtsstunden auszuweisen. Andere Unterrichtseinheiten des Unterrichtstages können unter einer Sammelbezeichnung gesamthaft (Gesamtunterricht) ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

Die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ ist integrativ zu führen, dh. in kürzeren Einheiten fächerübergreifend im Ausmaß von jeweils 32 Jahresstunden in der 1. und 2. Schulstufe. Die verbindliche Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ ist auf jeder Schulstufe integrativ im Ausmaß von jeweils zehn Jahresstunden zu führen.

5.

Vorschulstufe

Entlang der verbindlichen Übungen sind Lernsituationen für alle Kinder und individuelle Fördermaßnahmen flexibel zu gestalten. Auf einen Wechsel der Lernbereiche und der Sozialformen, der individuellen und sozialen Lernphasen sowie der Arbeits- und Pausenzeiten ist zu achten; ebenso auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension. Aspekte der Belastbarkeit und gestalteter Erholungsphasen sind bei der Dauer der Lernphasen zu berücksichtigen. Primär sind Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; sie unterstützen Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler und ermöglichen deren individuelle Förderung. Gezielte Fördermaßnahmen sollen nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Genaue Beobachtung und Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder sind Voraussetzung. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht vorgesehen.

6.

Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.

Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplans und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschule anzustreben.

Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.

7.

Schularbeiten

In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind auf der 4. Schulstufe jeweils vier bis sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.

8.

Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet und entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrperson oder die unterrichtende Lehrperson festgestellt wird (§ 12 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz).

Förderunterricht kann entweder in der dafür vorgesehenen Förderstunde laut Stundentafel oder integrativ im Unterricht stattfinden. Die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“ und/oder „Mathematik“), ist in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.

Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht hat sich am Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnern und Schüler zu orientieren und kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

9.

Gestaltung von Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zudem über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. Schulstufe über den weiteren Bildungsweg zu beraten (§ 3 Abs.1 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes).

Diese Zusammenarbeit unterstützt:

– die gemeinsame Beratung von Maßnahmen für die bestmögliche Förderung des Kindes, in der Vorschulstufe mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Kindes

– die gegenseitige Information und den Austausch über Erziehungsformen der Schule und des Elternhauses

– die Information der Eltern über Ziele und Gestaltung des Unterrichts sowie über den individuellen Leistungsstand des Kindes

– den intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind zum Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt: Abstimmung der Erwartungen und Anforderungen, Vermeidung von Belastungen

Für einen gelingenden Schuleintritt und die individuelle Förderung der Kinder ist die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich und hilfreich, insbesondere die Kontaktnahme mit dem Kindergarten.

Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weitere in der Klasse unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer sowie gegebenenfalls durch den Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik der jeweiligen Bildungsdirektion usw. erfolgen. Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst gelingende Übergänge.

Zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich ist ebenso zu vermeiden wie Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Lehrplanes der Vorschulstufe und der darauffolgenden Schulstufen sind dafür zu nutzen. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.

Als besonders empfehlenswert haben sich gemeinsame Projekte mit den weiterführenden Schulen zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).

10.

Öffnung der Schule und des Unterrichts

Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen- und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.

Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).

11.

Begabungs- und Begabtenförderung

Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten. Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen. Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft zählen ua. vorzeitige Einschulung, Wechsel/Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangeboten.

12.

Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (= GTS)

In ganztägigen Schulformen werden Kinder je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden. Die Aufgaben des Betreuungsteils sind:

Allgemein:

– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung

– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung

– sprachliche Förderung

– Leseförderung

– Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung

– Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz

– Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen

Lernzeiten:

– Förderung der Lernmotivation

– Festigung des Unterrichtsertrages

– Unterstützung des schulischen Erfolgs

– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Freizeit:

– Erholung

– individueller Freiraum

– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten

– Förderung der Kreativität

– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

12.1 Konzept und Planung der GTS

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.

Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern.

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.

12.2 Lernzeiten

Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit

– Die gegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich zwei bis vier Stunden zu umfassen. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.

– In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lernstoff darf nicht erarbeitet werden.

– Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben.

Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.

Individuelle Lernzeit

– Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen.

– Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.

– Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.

– Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten.

Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.

Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden. Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Lernzeiten Wochenstunde(n)
Gegenstandsbezogene Lernzeit 1 2 3 4
Individuelle Lernzeit 8 6 4 2

12.3 Freizeit

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden, wenn möglich regionalen und biologischen, Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN

Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen, des Förderunterrichts, der Freigegenstände und der unverbindlichen Übungen

a)

Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen1 Klasse
Religion 2
Sprachen2
Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben 3,5
Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft
Mathematische Früherziehung 2
Sachbegegnung 1,5
Musik, Kunst und Kreativität
Singen und Musizieren 1,5
Kunst und Gestaltung 1
Werkerziehung 1
Verkehrs- und Mobilitätsbildung 0,5
Rhythmisch-musikalische Erziehung 1
Spiel 1
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport 5
Gesamtwochenstundenzahl 20
Förderunterricht3

1 Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen und können bei Bedarf erhöht oder verringert werden, wobei keine verbindliche Übung gänzlich entfallen darf. Eine Verringerung des Stundenausmaßes der verbindlichen Übung Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtwochenstundenzahl darf nicht überschritten werden. Die Aufteilung auf kleinere und fächerübergreifende Lernsequenzen ist möglich. Änderungen, die organisatorischen Probleme bei der gemeinsamen Führung der Vorschulstufe mit der 1. und 2. Schulstufe verhindern sollen, werden gemäß Art. I § 4 Abs. 4 vom Schulforum festgelegt.

2 In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übungen eine besondere Förderung in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.

3 Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden darf.

b)

Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe

Schulstufen und Wochenstunden
Pflichtgegenstände 1. 2. 3. 4. Gesamt
Religion 2 2 2 2
Sprachen
Deutsch 7 7 7 7
Lebende Fremdsprache - - 1 1
Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft
Mathematik 4 4 4 4
Sachunterricht 3 3 3 3
Musik, Kunst und Kreativität
Musik 1 1 1 1
Kunst und Gestaltung 1 1 1 1
Technik und Design 1 1 2 2
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport 3 3 2 2
Verbindliche Übungen
Lebende Fremdsprache x2 x2 - -
Verkehrs- und Mobilitätsbildung x3 x3 x3 x3
Gesamtwochenstundenzahl 20–23 20–23 22–25 22–25 90
Förderunterricht4 1 1 1 1

1 In der 1. bis 4. Schulstufe der Volksschule können im Bereich der Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens vier Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.

2 Das x² bei der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ bedeutet, dass diese in der Grundstufe I mit 32 Jahresstunden integrativ zu unterrichten sind. Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen, die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

3 Das x³ ist bei der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ vermerkt. Das heißt: in allen vier Schulstufen ist die „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ mit jeweils zehn Jahresstunden integrativ, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

4 Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifender Unterricht je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf, für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“ und/oder „Mathematik“), in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.

Unverbindliche Übungen
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: 1
Chorgesang (1)–2 (1)–2 (1)–2 (1)–2
Spielmusik (1)–2 (1)–2 (1)–2 (1)–2
Bewegung und Sport (1)–2 (1)–2 (1)–2 (1)–2
Darstellendes Spiel (1)–2 (1)–2 (1)–2 (1)–2
Musikalisches Gestalten (1)–2 (1)–2 (1)–2 (1)–2
Bildnerisches Gestalten (1)–2 (1)–2 (1)–2 (1)–2
Lebende Fremdsprache (1)–2 (1)–2 (1)–2 (1)–2
Interessens- und Begabungsförderung (1)–2 (1)–2 (1)–2 (1)–2
Erstsprachenunterricht 2–6 2–6 2–6 2–6
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Chorgesang 2 2 2 2
Spielmusik 1 1 1 1
Bewegung und Sport 2 2 2 2
Darstellendes Spiel 1 1 1 1
Musikalisches Gestalten 2 2 2 2
Bildnerisches Gestalten 2 2 2 2
Lebende Fremdsprache – – 1 1
Interessen- und Begabungsförderung 2 2 2 2
Erstsprachenunterricht 2–6 2–6 2–6 2–6

1 Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.

c)

Stundentafeln der Deutschförderklassen

1.

Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester
Deutsch in der Deutschförderklasse 15
Religion 2
Weitere verbindliche Übungen1 3
Gesamtwochenstundenzahl 20

1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2.

Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester
Deutsch in der Deutschförderklasse 15
Religion 2
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 x2
Gesamtwochenstundenzahl x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe (Abschnitt b).


1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe.

SIEBENTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Folgende Lehrpläne sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die jeweiligen Bestimmungen für die Grundschule bzw. die Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe zur Anwendung kommen:

1.

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.

2.

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.

3.

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 63/1989.

4.

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

5.

Israelitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der geltenden Fassung.

6.

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

7.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

8.

Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.

9.

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.

10.

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

11.

Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.

12.

Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE

SPRACHE UND SPRECHEN, VORBEREITUNG AUF LESEN UND SCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die verbindliche Übung hat die Aufgabe, die Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ausgehend von der individuellen Sprache zu einer adäquaten Verwendung der Standardsprache hinzuführen. Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung, zur Identitätsentwicklung und zum Gestalten sozialer Beziehungen. Die individuellen sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind zu festigen und zu erweitern damit Sprache als Verständigungsmittel zunehmend gesichert angewendet werden kann. Der kreative, spielerische Umgang mit Sprache wird gefördert und die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit wird durch die Begegnung mit altersgerechter Kinderliteratur angeregt.

Das Operieren mit Buchstaben und Lauten hat die Aufgabe, sowohl die individuelle Motivation zum Lesen und Schreiben anzubahnen, zu entwickeln und zu fördern, als auch die Grundkompetenzen für das Erlernen des Lesens und Schreibens zu fördern und sicherzustellen. Zu diesen Grundkompetenzen zählen insbesondere die phonologische Bewusstheit (also die Fähigkeit, lautliche Segmente der Sprache zu erkennen und wahrzunehmen), die Benennungsflüssigkeit, das verbale Arbeitsgedächtnis und frühes Buchstabenwissen für die schriftsprachlichen Leistungen. Die Fähigkeit, einzelne Sprachlaute im Sprachfluss identifizieren und segmentieren zu können (Phonembewusstheit), ist ein relativ später Entwicklungsschritt im Spracherwerb, der oft erst in der Auseinandersetzung mit Buchstaben erfolgt. Das Verständnis für die Lautstruktur von Sprache ermöglicht zu verstehen, wie genau Buchstaben und Buchstabengruppen diese Lautstruktur abbilden.

Schon vor dem Schuleintritt machen Kinder Erfahrungen mit Literacy, welche ihnen ua. die Bedeutsamkeit der Schrift näherbringen. Ebenso dienen grafomotorische Fähigkeiten als Voraussetzung für einen gelingenden Schreiblernprozess sowie für das Zeichnen, Malen und weitere feinmotorische Fertigkeiten (Schneiden, Kleben, Radieren, …).

Didaktische Grundsätze:

Der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen ist Aufgabe aller verbindlichen Übungen. Die Kompetenzbereiche sind nicht voneinander isoliert zu betrachten und sollten im Unterricht miteinander verknüpft werden. Die altersgemäße, sprachliche Ausdrucksfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich von spontanen, bedürfnisorientierten Anlässen hin zu mehr an Inhalt und Form orientierter, zielgerichteter Kommunikation. Das sprachliche Handeln von Lehrerinnen und Lehrern hat dabei als Vorbildfunktion grundlegende Bedeutung.

Das sprachliche Lernen in der Vorschulstufe in den Kompetenzbereichen Zuhören, Sprache und Sprechen geht von den individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus. Mit Hilfe gezielter individualisierender und differenzierender Impulse und Maßnahmen wird die kindliche Sprachentwicklung unterstützt. Das kindliche Sprachhandeln wird durch vielfältige Anregungen und behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch erweitert. Das Vertrauen in die eigene Sprachfähigkeit wird geweckt und gestärkt. Durch Probieren, aktives Entdecken, selbstständiges sowie gemeinsames Erarbeiten soll die Freude am Umgang mit Sprache angeregt und erweitert werden. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrem individuellen Spracherwerb zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso können Schülerinnen und Schüler das im Unterricht Erlernte in ihren persönlichen Sprachgebrauch übertragen und schließlich gezielt anwenden.

Im Kompetenzbereich Operieren mit Lauten und Buchstaben steht ein lustvoller und motivierender Umgang mit unterschiedlicher altersgerechter Literatur im Vordergrund. Durch die Beschäftigung mit Texten aller Art und Kinderliteratur verstehen die Schülerinnen und Schüler sukzessive, dass die Schrift ein wichtiges Verständigungs- und Kommunikationsmittel ist. Hinsichtlich der Komplexität des Leselernprozesses erfolgen erste Erfahrungen, dass Buchstaben Sprachlaute abbilden. Dies erfolgt durch eine Vielzahl an spielerischen Übungen, welche den Leselernprozess ganzheitlich anregen und fördern.

Im Kompetenzbereich Grafomotorik soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten werden, Schreiben als eine wichtige Ausdrucksmöglichkeit kennenzulernen sowie vielfältige Erfahrungen und Lernmöglichkeiten durch diverse grafomotorische Aufgabenstellungen und Lernsituationen zu sammeln. Beim Versuch, Zeichen und Buchstaben in jeglicher Form darzustellen (zB Malen, Schreiben, Kleben, Schneiden) entwickeln die Schülerinnen und Schüler erste Schriftkompetenzen.

Zentrale fachliche Konzepte:

Die zentralen fachlichen Konzepte in der verbindlichen Übung Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Deutsch.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Die verbindliche Übung Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben hat die Aufgabe, die verschiedenen Erstsprachen und Sprachvarietäten der Schülerinnen und Schüler um Deutsch als Standardsprache (österreichisches Deutsch als Unterrichts- und Bildungssprache) zu erweitern. Die Kompetenzbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern stehen in Beziehung zueinander und sind sinnvoll zu verknüpfen. Dadurch weckt und fördert der Unterricht das Interesse und die Freude an Sprache(n) beim Zuhören und Sprechen sowie den spielerischen Umgang und das Operieren mit Buchstaben und Lauten. Die Entwicklung der grafomotorischen Fähigkeiten ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen gelingenden Schreib- und Leselernprozess.

Zuhören

Aktives Zuhören bedeutet, dass die Zuhörerin/der Zuhörer ein Ziel hat, worauf sie/er neugierig ist. Dies können zB der Ausgang einer Geschichte, das Interesse an einer bestimmten Situation, die Meinung einer anderen Person oder Erfahrungen im wechselseitigen Austausch inklusive nonverbaler und paraverbaler Signale sein. Bewusstes Zuhören und die Fähigkeit, sich auf kurze gesprochene und vorgelesene Texte zu konzentrieren und diese zu verstehen, fördern und unterstützen den Erwerb einer altersentsprechenden Standardsprache.

Sprache und Sprechen

Für den kindlichen Spracherwerb spielt die vertrauensvolle Interaktion mit den Bezugspersonen eine zentrale Rolle. Den Lehrerinnen und Lehrern kommt daher die Aufgabe zu, die Lernumgebung so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Sprachkompetenzen zur Entfaltung bringen können.

Ausgehend von den individuellen sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler soll durch ein vielfältiges Lernangebot und differenzierte Lernimpulse ein kreativer, situationsangemessener sowie ein bewusster Sprachgebrauch ganzheitlich gefördert werden.

Der Ausdruck von Emotionen und Meinungen sowie der altersadäquate Einsatz von Sprache bei der Wiedergabe von Erlebnissen, Situationen, Sachverhalten sowie Texten stehen dabei im Vordergrund.

Operieren mit Lauten und Buchstaben

Das Verständnis für die Lautstruktur von Sprache ermöglicht zu verstehen, wie genau Buchstaben und Buchstabengruppen diese Lautstruktur abbilden. Wörter, die gut semantisch vernetzt sind, können schneller benannt werden.

Die Fähigkeit, einzelne Sprachlaute im Sprachfluss zu identifizieren und zu segmentieren, erfährt erst in der Auseinandersetzung mit den Buchstaben Bedeutung. Wissen der Buchstabe‐Laut‐Zuordnungen wird aufgebaut, welches in weiterer Folge für den Prozess des lautierenden Lesens und lautorientierten Schreibens angewendet werden kann.

Im Unterricht werden bewusst Vorlesesituationen geschaffen, die das Selbstbild stärken und die literarische Kompetenz fördern. Ausgehend vom Vorlesen hin zur Auseinandersetzung mit dem Gehörten ergeben sich Möglichkeiten zur Erschließung der individuellen und unbekannten Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler. Leseinteresse und Lesebereitschaft werden in einer anregenden Leseumgebung entwickelt und gefördert.

Grafomotorik

Die Entwicklung der Grafomotorik, also die Beschäftigung mit der genauen (Re‐)Produktion von Formen und Schriftzeichen, ist für das Erlernen des Schreibens von Bedeutung. Als eine Teilleistung der Visuomotorik befasst sich die Grafomotorik mit dem Zusammenspiel von visueller Wahrnehmung und der Auge-Hand-Koordination. Man versteht darunter die Fähigkeit bewusste, differenzierte bzw. fließende Schreibbewegungen durchzuführen sowie sich gezielt zeichnerisch oder malerisch auszudrücken.

Die Grundvoraussetzungen für den Schreibprozess werden im Unterricht auf vielfältige Weise angebahnt. Die Grafomotorik wird durch den Einsatz vielfältiger, unterschiedlicher Schreib- und Zeichenmaterialien verbessert, Stifthaltung, Schreibhaltung und Schreibrichtung werden auf spielerische Weise geübt.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Zuhören

Die Schülerinnen und Schüler können

– Gehörtes wahrnehmen und einordnen.

– Gesprächen folgen und ihre Aufmerksamkeit zeigen.

– ihren rezeptiven Wortschatz aktivieren, um das Gehörte angemessen zu verstehen und Gehörtes altersgerecht wiederzugeben.

Anwendungsbereiche

– Spielerische Aufmerksamkeitsübungen zum bewussten und fokussierten Zuhören

– Experimentieren mit Klängen und Geräuschen (zB Heraushören, Einordnen und Zuordnen von Tierstimmen, Glockenspielen, akustischen Signalen)

– Mündliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (zB Heraushören einzelner Laute aus Silben, Wörtern und Reimen)

– Bewusstes Heraushören und Deuten des Tonfalls einer Stimme in einer bestimmten Situation (zB Lautstärke, Geschwindigkeit, Stimmlage)

– Verstehen und Ausführen einfacher Aufträge und Erklärungen zu bekannten Sachthemen und Alltagssituationen (zB alltägliche Abläufe)

– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten Texten der Kinderliteratur durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne (zB gehörte Texte darstellen oder erzählen ohne Anspruch auf Vollständigkeit, erzählte und vorgelesene Texte verstehen und darin den Handlungsstrang erkennen)

Kompetenzbereich Sprache und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

– ihren produktiven Wortschatz und Satzmuster aktivieren, um angemessen flüssig zu sprechen.

– sich aktiv an einem Dialog beteiligen und dabei den Gebrauch und die Wirkung von Sprache erkennen.

– eigene Erfahrungen und selbst Erlebtes strukturiert und zusammenhängend erzählen.

– die Lautstruktur der Sprache erkennen.

Anwendungsbereiche

– Spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik

– Wörter, Wendungen (zB in Fragen, Aussagen, Aufforderung) und Satzmuster in vertrauten Situationen passend verwenden und neue Wörter mit Unterstützung in den Sprachgebrauch integrieren

– Nutzen von Sprech- und Gesprächsanlässen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, (zB Gefühle, Gedanken, Beobachtungen, Erlebnisse und Erfahrungen verbal oder nonverbal mit Unterstützung zum Ausdruck bringen, einfache Sachverhalte mit Unterstützung beschreiben)

– Beobachtungen wiedergeben bzw. einfache Sachverhalte mit Unterstützung beschreiben

– Erzählen von Geschichten nach einer Abfolge von Bildern oder Materialen

– Antworten auf direkte Fragen finden und sich an Gesprächen beteiligen

– Gesprächsregeln (zB andere aussprechen lassen, zu den anderen gerichtet sprechen)

– Sprachenvielfalt in der Klasse nutzen (zB Begrüßungsrituale, Sprachmelodie, Lieblingswörter aus verschiedenen Sprachen)

– sprechmotorisches Isolieren von Lauten

– Experimentieren mit Reimen, Silben und Lauten (phonologische Bewusstheit)

– Sich an Wortspielen zu beliebigen Wortfamilien (zB Kleidung, Spielsachen, Tiere, Lebensmittel) beteiligen

Kompetenzbereich Operieren mit Lauten und Buchstaben

Die Schülerinnen und Schüler können

– Laute mit Buchstaben in Beziehung setzen.

– Wörter in ihre Laute zerlegen.

– kreativ gestaltend mit literarischen Texten umgehen.

Anwendungsbereiche

– kreativer und handlungsorientierter Umgang mit Kinderbüchern und ausgewählten Texten der Kinderliteratur

– Einen linearen Erzählverlauf mit einer dazu gehörenden Bildabfolge verbinden

– Einfache Sachverhalte in Bildern und Aufträgen in Bildform verstehen

– Piktogramme und einfache Wortbilder aus dem Alltagsleben (erkennen, verstehen und beschreiben)

– Einzelne Buchstaben erkennen (zB aus dem eigenen Namen)

– Laute und Schriftbild von Buchstaben in Verbindung bringen

– Anfangsbuchstaben eines Wortes erarbeiten und den dazugehörigen Gegenstand in Verbindung bringen (zB den Buchstaben T auf A3 Papier aufschreiben und auf Tafel, Tisch, Turnsackerl positionieren)

– Wörter in Silben und Laute teilen und Laute zu Wörtern zusammensetzen

– Kreative Briefe oder kurze Mitteilungen an Bezugspersonen verfassen unter zu Hilfenahme von Zeichenfähigkeiten und teilphonetischen Schreibungen

Kompetenzbereich Grafomotorik

Die Schülerinnen und Schüler können

– grafische Gestaltungsmotivation kreativ und vielfältig umsetzen.

– schreibrelevante Formen reproduktiv grafomotorisch umsetzen.

Anwendungsbereiche

– Spielerischer Umgang mit unterschiedlichen Materialien zur Stärkung der Finger und Handmuskulatur (zB Formen mit Knetmasse, Fingerspiele, Kneten von Plastilin, Malen mit Fingerfarben, Perlen mit der Pinzette sortieren, Lockerungsübungen der Finger-, Hand- und Schultermuskulatur)

– Kreativer und handlungsorientierter Umgang mit vielfältigen Zeichen-, Mal- und Bastelutensilien (zB Schere, Kleber, Spitzer, Pinsel, Stifte mit unterschiedlicher Stärke)

– Zu Geschichten zeichnen und spielen, entstandene Zeichnungen und Handlungen in Bezug zur Geschichte setzen und einzelne Episoden daraus erzählen

– Durch vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen die Auge-Hand-Koordination schulen

– Erfahrungen mit unterschiedlichen Schreibgeräten (zB Bleistift, Buntstift, Wachsmalkreide, Kreide) machen

– Orientierungsübungen zur Schreibrichtung (links, rechts, oben, unten)

– Einfache Symbole erfinden und grafisch darstellen

– Formelemente kreativ darstellen (Kreis, Viereck, Girlande, …)

– Einzelne Buchstaben kreativ darstellen zB aus dem eigenen Namen

– kreative Wortschreibungen unter Nutzung der bereits bekannten Buchstabe-Lautzuordnungen (teilphonetische Wortschreibungen)

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR ORDENTICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Es wird auf den neunten Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (Vorschulstufe, 1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler“ verwiesen.

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR AUSSERORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM DEUTSCHFÖRDERKURS

Es wird auf den neunten Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (Vorschulstufe, 1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs“ verwiesen.

MATHEMATISCHE FRÜHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die verbindliche Übung Mathematische Früherziehung ermöglicht ausgehend von den Erfahrungen, Beobachtungen und Tätigkeiten aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler die Auseinandersetzung mit Mengen, Zahlen und Struktur, Größen (Länge, Maße, Zeit, usw.), Ebene und Raum (Unterscheidung von Zweidimensionalität und Dreidimensionalität) sowie Daten und Zufall. Das Erfassen von Daten (Strichliste, Staffeldiagramm) und das Schätzen werden angebahnt, an kombinatorische Denkweisen wird herangeführt.

Aufbauend auf dem bisherigen Erfahrungsschatz werden die bereits erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen, erweitert und differenziert.

Vielfältige Entdeckungsumgebungen und Gelegenheiten zum Forschen und Entdecken ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, die Mathematik in ihrem Alltag zu erschließen und sich mit Phänomenen aus ihrer Lebenswelt auseinanderzusetzen, um kontinuierlich mathematische Denkweisen zu entwickeln.

Das Verknüpfen der verbindlichen Übungen des Vorschullehrplans ermöglicht es, die Bedeutung der Mathematik zu entdecken und mathematische Kompetenzen in vielen unterschiedlichen Situationen einzusetzen und anzuwenden. Die mathematischen Potenziale aller Schülerinnen und Schüler sollen entdeckt und gefördert werden. Entdeckungsumgebungen werden mit Materialien, die eine innere Differenzierung zulassen und somit für unterschiedliche Potenziallevel verwendet werden können, ausgestattet.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von mathematischen Kompetenzen ist der Erwerb von Fähigkeiten aus dem Wahrnehmungsbereich. Diese beziehen sich auf die visuelle und auditive Wahrnehmung, die Figur-Grunddifferenzierung, die Raum-Lage Wahrnehmung, die Auge-Hand Koordination, das Arbeitsgedächtnis sowie die Arbeitshaltung und Aufmerksamkeit.

Ausgehend von der natürlichen Neugier und Entdeckerfreude der Schülerinnen und Schüler zielt der Aufbau grundlegender mathematischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen auf eine umfassende, ganzheitliche Persönlichkeitsförderung ab.

Didaktische Grundsätze:

Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen erfolgt durch Handeln und Erleben in konkreten lebensnahen Situationen und in Verbindung mit Kompetenzbereichen anderer verbindlichen Übungen.

Das Neugierverhalten fordert Schülerinnen und Schüler schon früh zum selbständigen Erkunden und Entdecken heraus und führt sie zu mathematischen Früherfahrungen wie Sortieren, Klassifizieren, Vergleichen, Messen, Legen von eigenen Mustern und zum Erkunden von Strukturen hin.

Vielfältige Lernangebote bieten den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Rahmen für das Sammeln mathematischer Erfahrungen und die Erweiterung mathematischer Kompetenzen ausgehend von ihrem individuellen Wissenstand.

Der handlungsorientierte Umgang und die Auseinandersetzung mit didaktischen Arbeitsmaterialien aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und ihrer kindlichen Erfahrungswelt sowie mit Naturmaterialien oder strukturiertem Material fördern das abstrahierende und strukturierende Denken der Kinder und setzen damit Impulse für die Entwicklung mathematischer Denkprozesse. Durch das Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften, Vergleichen, Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren, in Beziehung setzen, Symbolisieren, Abstrahieren und Verallgemeinern werden Basiskompetenzen, Grundeinstellungen und Mini-Theorien angebahnt.

Mathematische Sensibilität zeigt sich in einem besonderen, ausgeprägten Gespür für geometrische Muster, Zahlen und Zahlenbeziehungen. Dieser Fähigkeit soll Platz und Raum gegeben werden, damit sie sich entfalten kann.

Im spielerischen und ungehemmten Umgang mit mathematischen Inhalten entwickelt sich mathematische Kreativität. Eine mathematisch kreative Tätigkeit wird bereichert durch Intuition, Fantasie und schöpferisches Denken.

. Fragen der Schülerinnen und Schüler führen zum mathematischen Denken und Handeln und können über vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen angestoßen werden. Daraus ergeben sich vielfältige Anlässe und Möglichkeiten, um miteinander in den Dialog zu treten. Der Dialog, der zur Erstellung mathematischer Mini-Theorien bzw. ihrer Überprüfung und Brauchbarkeit führt, ist unabdingbarer Bestandteil des Schulalltags. Das Fragen nach dem Warum führt zur Fähigkeit des verbalen Ausdrucks mathematischer Überlegungen. Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer besteht darin, die Schülerinnen und Schüler anzuregen, ihre Beobachtungen zu beschreiben, eigene Fragen zu stellen, Vermutungen und Erkenntnisse zu äußern sowie Argumente oder Antworten zu formulieren. Somit werden die sprachlichen Kompetenzen erweitert und sukzessive ein altersgemäßer mathematischer Fachwortschatz aufgebaut.

Die verschiedenen Darstellungsformen und Abstraktionsebenen sind auch in der mathematischen Früherziehung zu berücksichtigen und zu fördern. Das Spiel als handelnde Auseinandersetzung mit der Umwelt schafft Möglichkeiten für ein entdeckendes Lernen, in dem mathematische Sachzusammenhänge selbsttätig erfasst werden können. Spielformen wie Regelspiele, Begriffsspiele, Erkundungsspiele oder Planspiele sind besonders geeignet.

Der Einsatz von Arbeitsblättern soll nicht zu früh erfolgen und orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie ersetzen keinesfalls konkrete Aktivitäten.

Als Lernform bieten sich besonders das Spiel, Kleingruppenarbeit sowie Partner- und Einzelaktivitäten an.

Zentrale fachliche Konzepte:

Das Konzept Erfassen und Beschreiben der Umwelt meint das Erschließen der wahrgenommenen Welt unter der strukturierten Sichtweise von Zahlen, Mengen, Größen und geometrischen Formen. Vergleichen, Zählen, Rechnen, Messen und skizzenhaftes Zeichnen sind grundlegende Kompetenzen und das Rüstzeug für eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Phänomenen der Umwelt.

Das Konzept Aufbau regelhafter Strukturen meint das Erkunden von Zusammenhängen, das Entwickeln und Untersuchen von Strukturen sowie die Abstraktion und Verallgemeinerung. Einige Zeichen der Mathematik werden als eigene Sprache und als Regelsystem erkannt. Die Auseinandersetzung mit Zahlen, Rechenoperationen und geometrischen Figuren schafft ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von tragfähigen Begriffen und Regeln. Der Erwerb von Grundvorstellungen mathematischer Inhalte stellt einen wichtigen Aspekt des Mathematikunterrichts dar.

Das Konzept Schulung des Denkens meint die Auseinandersetzung mit und das Analysieren von Problemen als Grundhaltung. Das Vergleichen und Bewerten von Aussagen anderer, das Reflektieren von Lösungswegen führt einerseits zu einer Perspektivenübernahme und andererseits zu ersten Abschätzungen der Folgewirkungen von Entscheidungen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Die allgemeinen Kompetenzen beschreiben Handlungen, die für die Bearbeitung und Nutzung der inhaltlichen Kompetenzen notwendig sind. Für die Lösung einer mathematischen Aufgabenstellung werden beide Komponenten benötigt.

Die inhaltlichen Kompetenzen Arbeiten mit Mengen, Zahlen und Daten, Arbeiten mit Operationen, Arbeiten mit Größen sowie Arbeiten mit Ebene und Raum sind untrennbar mit den allgemeinen mathematischen Kompetenzen verknüpft.

Allgemeine mathematische Kompetenzen:

Beim Modellieren werden in Sachsituationen aus der Erfahrungsumwelt der Schülerinnen und Schüler auf konkrete mathematische Aufgabenstellung gesucht, analysiert und erstellt. Die Übersetzung realer Situationen in mathematische Denkweisen wird unterstützt und gefördert. Individuelle Lösungswege für reale Sachprobleme werden handelnd ermittelt, dargestellt, beschrieben und reflektiert.

Das Operieren umfasst das Arbeiten mit Zahlen und Operationen, Arbeiten mit Größen sowie das Arbeiten mit Ebene und Raum. Operieren bedeutet, mathematische Verfahren zielführend, flexibel und richtig einzusetzen. Dies kann durch Beobachten, Probieren, konkretes Tun sowie zeichnerisches, skizzenhaftes Darstellen von Lösungswegen erfolgen.

Kommunizieren meint das Darstellen und Interpretieren mathematischer Sachverhalte unter Nutzung einer altersgemäßen Fachsprache und geeigneter Repräsentationsformen sowie das Beschreiben und Vergleichen von Denk-und Vorgangsweisen bzw. Lösungswegen. Begründen wird gefördert und angeregt, wenn Schülerinnen und Schüler durch das Hinterfragen dazu motiviert werden, ihre Gedanken zu reflektieren, über ihr Vorgehen nachzudenken, ihre Lösungswege zu vergleichen und einzuschätzen, ob ein Lösungsweg richtig oder falsch ist. Eine altersgerechte mathematische Fachsprache wird angebahnt.

Problemlösen meint das Erkennen von Zusammenhängen, das Formulieren relevanter Fragen und Vermutungen sowie das Finden und Nutzen geeigneter Lösungsstrategien wie Beobachten, Probieren, Vergleichen oder das Bauen von Modellen. Indem die Schülerinnen und Schüler mathematische Problemstellungen selbständig handelnd erkunden, individuelle Lösungswege und eigene Sichtweisen entwickeln, wird die Problemlösekompetenz angebahnt und erweitert. Selbst entdeckte Lösungsstrategien tragen zu einer positiven Einstellung gegenüber mathematischen Aufgabenstellungen bei.

Kompetenzbereiche:

Der Bereich Mengen und Zahlen umfasst die Darstellung von Zahlen und Mengen sowie das Erkennen, Anwenden und Verbalisieren von Beziehungen. Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich dabei in einem, ihrer Entwicklung entsprechenden, Zahlenraum.

Das Entwickeln und Erweitern eines tragfähigen Zahlenverständnisses sowie mathematischen Denkens erfolgt anhand altersgemäßer Sachsituationen und vielfältiger Darstellungen. Dabei orientieren sich die Aufgabenstellungen sowie die Begegnung mit der Fragestellung an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler.

Der Bereich Operationen umfasst die Zahlvorstellung sowie den Aufbau von Vorstellungen zu altersgerechten Rechenoperationen.

Grunderfahrungen mit den Rechenoperationen werden in Situationen des Vergleichens, Vermehrens und Verminderns gesammelt. Die Schülerinnen und Schüler erfahren situativ in Alltagssituationen zB beim Ankommen in der Klasse, im Morgenkreis, beim Spielen, wie sich Mengen verändern können, diskutieren und reflektieren ihre Wahrnehmung und stellen ihre Erkenntnisse auf unterschiedliche Art und Weise dar. In weiterer Folge entwickeln die Schülerinnen und Schüler Vorstellungen für den Zusammenhang von Mengen und Zahlen. Durch spielerisches Handeln erkennen Schülerinnen und Schüler, dass zwei kleine (Teil)Mengen zusammengefasst werden können bzw. dass eine Menge in kleinere (Teil)Mengen geteilt werden kann. Ebenso können Mengen gebündelt werden zB in 2er-, 3er- oder 5er-Mengen. Der Bereich Größen umfasst das Vergleichen, Messen, Interpretieren und Abschätzen von Größen. Realistische Größenvorstellungen werden durch das Vergleichen von zB Längen, Flächen, Maßen, Geldwerten und Zeitspannen gefördert.

Die Begriffsbildungen erfolgen durch den handelnden Umgang mit konkreten Objekten. Das Prinzip des Messens und das Vergleichen von Größen sind dabei wesentlich. Um Verständnis für die unterschiedlichen Bedeutungen von Größe, Einheit und Maßzahl aufzubauen, werden beim Messen zunächst keine genormten Einheiten verwendet. Die Schülerinnen und Schüler können zu einfachen funktionalen Zusammenhängen und Größenbeziehungen Fragen formulieren, diese erforschen sowie Ergebnisse begründen und reflektieren.

Der Bereich Ebene und Raum umfasst das Erkennen, Benennen und Erfassen von Eigenschaften sowie das spielerische Arbeiten mit geometrischen Objekten.

Die Begriffsbildungen erfolgen handelnd über Tätigkeiten, die auch spielerisches Gestalten und schöpferisches Tun fördern. Raumlagen und Raumvorstellungen werden anhand von Beispielen aus der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler erkannt und mit altersgerechten Fachbegriffen verknüpft. Dem Erkennen bzw. Fortführen geometrischer Muster kommt eine besondere Bedeutung zu. Ausgehend vom Hantieren, Benennen und Beschreiben werden geometrische Objekte auf ihre Eigenschaften hin untersucht und beschrieben. Geometrische Formen und Figuren werden anhand konkreter Merkmale unterschieden.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche verdeutlichen die Breite der Kompetenzbereiche, sind Anregungen zur Unterrichtsgestaltung und können erweitert werden.

Kompetenzbereich Mengen und Zahlen

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Zahlen in einem bestimmten, auf den individuellen Lernstand der Schülerin/des Schülers abgestimmten Zahlenraum mit Alltags- und Naturmaterial sowie strukturiertem Material darstellen und Alltagssituationen als Möglichkeit zum Zählen nutzen.

– Zahlen zerlegen, vergleichen, ordnen und grafomotorisch darstellen.

– Eins-zu-Eins-Zuordnungen treffen (Eindeutigkeitsprinzip).

– Mengen klassifizieren (Abstraktionsprinzip).

– die stabile Reihenfolge der Zahlwörter erkennen und begründen (Prinzip der stabilen Ordnung).

– Mengen (simultan und quasi-simultan) erfassen und untersuchen.

– Daten (Zahlen- und Größenangaben, Experimente) erfassen.

– zwischen sicheren, möglichen und unmöglichen Ergebnissen unterscheiden.

Anwendungsbereiche

– Finden, Bilden von gleichmächtigen Mengen

– subjektive Zahlauffassungen (Lieblingszahl, Pechzahl, offene Aufgaben wie „Wie viele Kinder passen auf ein Klettergerüst?“)

– Anzahl einer Menge beschreiben und darstellen (mehr, weniger, gleich viele)

– Anzahl einer Menge klopfen, stampfen, klatschen

– spontanes Erfassen von Mengen (zB anhand von Fingerbildern, Augenzahlen, Alltagsmaterialien, Naturmaterialien)

– Mengen Würfel(bildern) zuordnen

– unterschiedliche Materialien nach Merkmalen sortieren, schätzen, zählen und vergleichen (zB Naturmaterialien, Schulmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielsachen)

– vorwärts oder rückwärts zählen oder von verschiedenen beliebigen Ausgangspunkten fortsetzen

– Alltagstätigkeiten für mathematische Aufgabenstellungen nutzen (zB Zählen und Vorbereiten von Obststücken für ein Rezept, Tischdecken)

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