Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Beim Reflektieren, d. h. dem Aufnehmen, Nachdenken, Auswählen, Ordnen und Zuordnen von Konzepten und künstlerischen Beispielen, eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten und zu dem der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie zu Kunst, Kultur und gestalteter Umwelt.
Kommunizieren
Bildnerisches Gestalten, Wahrnehmen und Reflektieren als aktive und produktive Vorgänge fördern die Assoziations- und die Mitteilungsfähigkeit. Zugleich wird beim Kommunizieren über die eigene bildnerische Praxis, über Wahrnehmungen und sinnlich-ästhetische Erlebnisse das bildnerische Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen angeregt.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):
Schulstufe:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen bildnerisch ausdrücken.
– mit unterschiedlichen Materialien 13 , Werkzeugen und Medien 4 spielerisch experimentieren und sie themenorientiert einsetzen.
– einfache bildnerische Techniken erproben und anwenden.
– einfache Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, sich dazu Gedanken machen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede erkennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien mit allen Sinnen wahrnehmen und vorurteilsfrei betrachten.
Kompetenzbereich Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit ausgewähltem Fachwortschatz benennen.
– sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede 5 benennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien vorurteilsfrei benennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Ich und die Welt: Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten aus der unmittelbaren Umwelt 12 , ua. Kennzeichnung durch Farbe, Form und Größe
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden 1, 2 , ua. Märchen und Träume. Neue Sinnzusammenhänge in bildnerischen Werken 8 herstellen
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Der Zufall führt mich – spielerischer Umgang mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien 13
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit (was im Kunstwerk zu entdecken ist), Zeichen, Symbole und Piktogramme im Alltag 7, 10, 12
Schulstufe:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen bildnerisch ausdrücken.
– mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Medien 4 spielerisch experimentieren und sie themenorientiert einsetzen, um Neues zu schaffen.
– einfache bildnerische Techniken auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig anwenden.
– einfache Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede erkennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien mit allen Sinnen wahrnehmen und vorurteilsfrei 9 betrachten.
Kompetenzbereich Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit ausgewähltem Fachwortschatz benennen.
– sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede benennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung 5 benennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Ich und die Welt: Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten aus der unmittelbaren und näheren Lebenswelt 12 , ua. Kennzeichnung durch Farbe, Form und Größe
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden 1, 2 , ua. Märchen und Träume. Neue Sinnzusammenhänge in bildnerischen Werken sowie spielerisch-spontanen Handlungen und Aktionen herstellen
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Spielerisches Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien 11, 13 , Zufallseffekte, Gruppierungen und Ordnungen
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit (was uns Kunstwerke erzählen), Einladungen, Plakate 8 , ggf. für gemeinschaftliche Projekte in Klasse und Schule 1, 2, 10, 12
Schulstufe:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen und mit zunehmender Differenzierung bildnerisch ausdrücken. 4, 6
– mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Medien 4 experimentieren, sie themenorientiert und überlegt einsetzen, um Neues zu schaffen.
– sich bildnerische Techniken und Ausdrucksformen auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig aneignen.
– Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.
– Schrift und Bildzeichen 4, 6, 10 anhand unterschiedlicher Materialien und Arbeitsweisen ausdrucksvoll einsetzen.
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und Zusammenhänge erkennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien differenziert wahrnehmen und vorurteilsfrei 9 betrachten.
Kompetenzbereich Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit erweitertem Fachwortschatz benennen.
– sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Beziehungen und Zusammenhänge 5 benennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung benennen, beschreiben und vergleichen.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Ich und die Welt: Zunehmend detailreiches Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten und Bewegungen aus unmittelbaren Lebenssituationen und in erweiterten Kontexten 12 , ua. Kennzeichnung und Hervorhebung durch Farbe, Form und Größe
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden, ua. Träume, Fantasiereisen und utopische Orte. In bildnerischen Werken sowie spielerisch-spontanen Handlungen und Aktionen mit zunehmend strukturiertem Handlungsablauf 1, 2 neue Sinnzusammenhänge herstellen
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien 13 , Spiele mit Licht und Schatten, ua. Arbeiten im Freien, in zunehmend strukturierten Situationen mit zunehmender Selbstorganisation und Selbstmotivation 1, 2
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit; die Welt der Werbung und der Spielzeugkultur, visuelle Werbemedien für Kinder 8, 10, 12, 13
Schulstufe:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen und mit zunehmender Differenzierung bildnerisch ausdrücken.
– mit unterschiedlichen Materialien 13 , Werkzeugen und Medien 4 experimentieren, sie themenorientiert und überlegt einsetzen, um Neues zu schaffen.
– bildnerische Techniken und Ausdrucksformen auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig anwenden.
– Bildnerische Projekte zielgerichtet planen, ausführen und präsentieren 1, 2, 13 , demokratische Formen der Entscheidungsfindung einsetzen. 7
– elementare Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Zusammenhänge und Strukturen erkennen.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien fokussiert wahrnehmen und vorurteilsfrei unterschiedliche Perspektiven einnehmen.
Kompetenzbereich Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit erweitertem Fachwortschatz benennen, mit nonverbalen Mitteln kommunizieren.
– sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Beziehungen, Zusammenhänge und Strukturen benennen und beschreiben.
– Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung beschreiben, vergleichen und ihre Eindrücke und Meinungen begründen.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
– Ich und die Welt: Zunehmend detailreiches Darstellen und Erkennbarmachen 4, 6, 12 ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten und Bewegungen, Beziehungskonstellationen, gestalteter Umwelt in erweiterten Kontexten, ua. Kennzeichnung und Hervorhebung durch Farbe, Form und Größe und in einfachen räumlichen Beziehungen
– Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen in bildnerischen Werken, Aktionen mit zunehmend strukturiertem Handlungsablauf 1, 2 eigene Wege und Deutungen finden; auch in einfachen Projekten
– Probieren, Entdecken, Ergründen: Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien 13 , in strukturierten Situationen mit zunehmender Selbstorganisation und Selbstmotivation 1, 2 sowie Möglichkeiten zur Anwendung in weiteren Bereichen
– Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit unter Gesichtspunkten der Verwendung von digitalen und analogen Medien 4, 6 Einblicke in Gesellschaft und gesellschaftliche Zustände 10 ua. Rollenbilder 8, 9, 12 , politische Meinungen und Überzeugungen 7 , historische und interkulturelle Bezüge 5
| 1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
|---|---|---|
| 4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
| 7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
| 10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
TECHNIK UND DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):
Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Gestaltung der Lebensumwelt miteinander in Beziehung. Design ist als Gestaltungs- und Problemlösungsprozess vom Entwurf bis zur Entwicklung von Gegenständen und Systemen zu verstehen. Technik meint alle vom Menschen hergestellten funktionellen Gegenstände, deren Produktion und An- bzw. Verwendung.
Der Unterrichtsgegenstand vermittelt elementare Zugänge zu Technik und Design über die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit vielfältigen Produkten menschlichen Schaffens. Die kognitive Begegnung mit und der Transfer zur technischen und gestalteten Wirklichkeit werden dabei angebahnt und die Basis für Technikmündigkeit gelegt. Wahrnehmung, Experimentierfreude, Spontaneität, Flexibilität und Kreativität nehmen einen zentralen Stellenwert ein. Die Entwicklung von Selbstkompetenz, Eigenverantwortung, Kooperationsbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit wird gezielt gefördert.
Motorische Grundfertigkeiten und handwerkliche Kulturtechniken sowie fachgerechter Werkstoff- und Werkzeugeinsatz werden erlernt und im Rahmen von Arbeitsprozessen gezielt eingesetzt. Einsichten in die Bedeutung von Ordnung am Arbeitsplatz und die Wichtigkeit von Unfallverhütung führen zu Sicherheitsbewusstsein auch im außerschulischen Leben. Der Umgang mit verschiedenen Materialien und ein wachsendes Verständnis für deren ökologische Bedeutung und deren ökonomischen Wert tragen zu verantwortungsvollem Verhalten der Umwelt gegenüber bei. Die Begegnung mit dem Eigenen und dem Fremden findet in der Auseinandersetzung mit selbst gemachten Gegenständen, denen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie Objekten aus unterschiedlichen Kulturkreisen und Epochen statt.
Die Förderung selbstständigen, reflektierenden Denkens und Handelns legt einen Grundstein zur Orientierung in einer sich wandelnden hochtechnisierten, digitalisierten Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt.
Der Unterrichtsgegenstand bietet mannigfaltige Ansatzpunkte für vernetzten, fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht. Theoretische Grundlagen werden im Sachunterricht und in Mathematik abgebildet.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):
Das Tun ist ein menschliches Grundbedürfnis. Handelnd gestaltet das Kind seine Umwelt und erfährt so seine Selbstwirksamkeit.8 Probieren, Nachahmen, Forschen und Experimentieren sind grundlegende Lernformen. Neugier, Sinnlichkeit und die Freude am Tun müssen unterstützt werden, damit sie erhalten bleiben. So kann die Bereitschaft für lebensbegleitendes Lernen grundgelegt und die kritische Betrachtung der vom Menschen gestalteten und zu gestaltenden Umwelt angebahnt werden. Das Wissen über die Welt der Dinge und deren Herstellung, über die Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt11 sowie der Transfer dieses Wissens in die Lebens- und Arbeitswelt13 nehmen eine zentrale Rolle ein.
Zur Schulung der Kleinmotorik, der Dosierung von Hand- und Fingerkraft und zur Koordination von Auge und Hand müssen Bewegungsabläufe entdeckt, durchschaut, erprobt und trainiert werden. Alltagswelten, vorangegangene Erfahrungen und verschiedene Interessen bilden den Ausgangspunkt für die kindgemäße, anschauliche Aufbereitung von Inhalten. Dabei können Aufgabenstellungen sowohl von Lehrerinnen und Lehrern als auch Schülerinnen und Schülern formuliert werden. Unterschiedliche Lösungswege, Ergebnisse sowie Sozialformen sind zu ermöglichen.1, 2 Das Erkennen des Prinzips von Ursache und Wirkung führt zum Verständnis technischer Funktionszusammenhänge. Baukästen, die modellhaft Technikbegriffe veranschaulichen, können hierbei hilfreich sein. Der Auftrag zum Erarbeiten von kreativen und innovativen Lösungswegen schließt das reine Nachbilden und die Verwendung von fertigen Bausätzen weitgehend aus.
Verwenden der Fachsprache, Beschreiben von Zusammenhängen10, Prüfen von Ergebnissen und gegebenenfalls Überarbeiten gelten als wichtige Bestandteile der forschenden Praxis. Eine wertschätzende Haltung gegenüber eigener und fremder Arbeit wird entwickelt, um das Selbstwertgefühl zu stärken.1, 2, 8 Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen.
In jeder Schulstufe ist der Umgang mit unterschiedlichen Materialien und den entsprechenden Werkzeugen/Maschinen/Verfahren im Rahmen der Anwendungsbereiche zu vermitteln. Aufgaben sind in aufsteigender Komplexität zu stellen.
Handlungsorientierung im Bereich Technik und Design ist hoch komplex; die folgenden Aspekte stellen einen Überblick dar:
Materialien
Abfallmaterialien, Fasern, Fäden, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoffe, Metalle, Papiere, Stein, textile Flächen, Verbundstoffe, Wachs
Werkzeuge
Biege/Schneidevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Bügeleisen, Cutter, Feilen, Hämmer, Handbohrer, Heißklebepistole, Locheisen, Lötkolben, Messinstrumente, Nadeln (Filz-, Häkel-, Näh-, Stick, Strick-, Webnadeln, …), Raspeln, Sägen, Scheren, Schraubendreher, Spindeln, Zangen, Zwingen etc.
Maschinen
Dekupiersäge, Nähmaschine, Standbohrmaschine
Verfahren
– Fügen (Zusammenhalt vermehren): Bauen, Dübeln, Flechten, Häkeln, Kleben, Knoten, Knüpfen, Leimen, Löten, Nageln, Nähen, Nieten, Schrauben, Spinnen, Stricken, Weben, Zwirnen
– Messen, Steuern, Regeln, Programmieren (Handlungsanweisungen erstellen) 4
– Oberflächen verändern und gestalten: Applizieren, Beschichten, Drucken, Einbrennen, Färben, Glasieren, Lasieren, Reservieren, Schleifen, Sticken
– Sammeln, Vergleichen, Messen, Sortieren und Ordnen 4 : nach Gewicht, Länge, Materialeigenschaften, Rohstoffen, Volumen, Winkel, Zeit; wo möglich, über a) Körpermaße, b) willkürlich gewählte Maße, c) genormte Maße
– Trennen (Zusammenhalt vermindern): Bohren, Feilen, Raspeln, Reißen, Sägen, Scheren, Schneiden, Schnitzen
– Umformen: Abbinden, Biegen, Bügeln, Dehnen, Falten, Modellieren, Treiben, Wickeln
– Urformen (Zusammenhalt schaffen): Filzen, Gießen, Papierschöpfen, Pressen, Schmelzen
Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Werkräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung erforderlich. Beim Einsatz von Werkzeugen, Maschinen, Werkstoffen und Verfahren sind Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein durch Vorbildwirkung und entsprechende Einführung zu vermitteln.
Der Einsatz von Maschinen ist nur unter Aufsicht der Lehrperson erlaubt. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mittels Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden.
Standortspezifische Werkraumordnungen sind zu erstellen und einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.
.Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):
Das Konzept Produkt und Produktion umfasst vergangene, gegenwärtige und zukünftige materielle Kulturen. Dabei spielen die Eigenschaften von Werkstoffen und das sich mit dem Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wandelnde Handwerk eine wesentliche Rolle.
Das Konzept Mensch und Umwelt beinhaltet den ganzheitlichen, sinnlichen, handelnden und reflektierten Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen sowie Erfahrungen mit Konsum- und Produktkreisläufen. Daraus ergeben sich Zugänge zu Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie zu Technikfolgenabschätzung und Produktethik.
Das Konzept Lebens- und Arbeitswelt definiert die Bedeutung von Planung, Produktion, Qualität und Normen sowie von analogen und digitalen Technologien.
Das Thema Sicherheit durchdringt alle fachlichen Konzepte.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):
Das Kompetenzmodell gliedert sich in die am Designprozess orientierten Kompetenzbereiche Entwickeln, Herstellen und Reflektieren sowie die Anwendungsbereiche. Im fachspezifischen Kompetenzerwerb stehen der Prozess und das Produkt gleichermaßen im Fokus.
Entwickeln meint das Wahrnehmen und Erkunden von Werkstoffen, Objekten und Räumen mit allen Sinnen sowie Kontrolle und Steuerung der Kleinmotorik. Das Ausprobieren, Erlernen und Üben unterschiedlicher Verfahren, das Erkennen und Verstehen technischer und textiler Abläufe und Zusammenhänge durch gezieltes Beobachten und Überprüfen fallen in diesen Bereich. Verschiedene Methoden der Informationsbeschaffung eröffnen unterschiedliche Perspektiven auf Prozess und Produkt.4
Herstellen umfasst Recherchieren, Planen, Skizzieren und Konstruieren sowie das Anwenden unterschiedlicher Verfahren zur Lösung einer Aufgabenstellung. Materialien werden fach- und werkstoffgerecht verarbeitet, nachhaltig eingesetzt und entsorgt. Werkzeuge und Maschinen werden sachgemäß verwendet. Die Organisation des eigenen Arbeitsplatzes sowie die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und der Werkraumordnung schaffen ein grundlegendes Bewusstsein für Unfallverhütung.
Reflektieren meint vorrangig die Beschreibung von Zusammenhängen, das Überprüfen von Ergebnissen und das Ziehen von Schlüssen, um die gewonnenen Erkenntnisse auf aktuelle und neue Aufgaben sowie den Alltag übertragen zu können.1, 2, 8 Darunter fallen zudem die Präsentation eigener Arbeiten und das Verbalisieren von Sach- und Fachwissen in der entsprechenden Fachsprache.10
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):
Schulstufe:
Kompetenzbereich Entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kleinmotorik kontrollieren und steuern.
– Fäden, Fasern, Holz, Papier erkunden.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: bauen, falten, kleben, knoten, messen und über Körpermaße vergleichen, nageln, reißen, sägen, schneiden, Schnur drehen, schleifen, wickeln.
Kompetenzbereich Herstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Werkstücke alleine oder gemeinsam erarbeiten. 13
– Materialien verarbeiten, nachhaltig einsetzen, pflegen und richtig entsorgen. 11, 13
– Werkzeuge richtig einsetzen. 13
– Werkraumordnung und Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Kompetenzbereich Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Arbeiten präsentieren. 1, 2, 10
– Fachsprache verwenden. 10
Anwendungsbereiche
– Flug- oder Schwimmkörper
– Gebrauchsgegenstände
– Spiele
– Türme
Schulstufe:
Kompetenzbereich Entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kleinmotorik kontrollieren und steuern.
– Fäden, textile Flächen, Holz, keramische Massen, Papier erkunden.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: bauen, drucken, feilen, flechten, handnähen, leimen, Maschen bilden, modellieren, raspeln, reißen, sägen, schneiden, schrauben, über willkürlich gewählte Größen messen und vergleichen, weben.
Kompetenzbereich Herstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Werkstücke planen und erarbeiten. 13
– unterschiedliche Verfahren anwenden.
– Materialien nachhaltig und Werkzeuge richtig einsetzen. 11, 13
– Werkraumordnung und Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Kompetenzbereich Reflektieren
– eigene Arbeiten präsentieren. 1, 2, 10
– Fachsprache verwenden. 10
Anwendungsbereiche
– Baukonstruktion
– textile Spielwerkstatt
– Fahrzeuge, Flug- oder Schwimmkörper
Schulstufe:
Kompetenzbereich Entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fäden, Karton, keramische Massen, Kunststoff, Metall, textile Flächen materialgerecht verarbeiten.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: biegen, bohren, färben, Maschen bilden, modellieren, reservieren, sägen, schneiden, schrauben, sticken/nähen; über Norm Maße messen und vergleichen.
– eigene Werkstücke planen.
Kompetenzbereich Herstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Verfahren und Materialien für Werkstücke richtig auswählen und nachhaltig einsetzen. 11, 13
– Werkzeuge, gegebenenfalls Maschinen einsetzen.
– ihren Arbeitsplatz übersichtlich organisieren, Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Kompetenzbereich Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ergebnisse prüfen, Schlüsse ziehen und verbalisieren. 1, 2, 10
Anwendungsbereiche
– Einfache Werkzeuge
– Transportbehältnis/textile Hüllen
– Kräfteübertragung
– Luft oder Wasser als Energiequelle
– Räume und Raumpläne
– Stromkreis
Schulstufe:
Kompetenzbereich Entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fäden, Hölzer und Holzarten, Metalle, textile Flächen verarbeiten, Microcomputer 4 ver-/ einarbeiten.
– mit den jeweils geeigneten Materialien: applizieren, bauen, biegen, bohren mit der Standbohrmaschine, bügeln, falten, leimen, Maschen bilden, nageln, nähen auch mit der Nähmaschine, programmieren 4 , sägen, schneiden, schrauben, sticken.
– Werkstücke allein oder in der Gruppe planen. 1, 2
Kompetenzbereich Herstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Materialien für das persönliche Werkstück auswählen und entsprechende Verfahren anwenden.
– ihren Arbeitsplatz übersichtlich organisieren, Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Kompetenzbereich Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ergebnisse prüfen und beschreiben, Schlüsse ziehen und in Hinblick auf Nachhaltigkeit beurteilen. 1, 2, 10, 11
– Erkenntnisse auf neue Aufgaben und den Alltag übertragen (Transfer). 1, 2
Anwendungsbereiche
– Kräfteübertragung
– Kleidung
– Gebrauchsgegenstände
– Raummodelle
– Stromkreis
Ergänzende Anwendungsbereiche
Ergänzend zu den verpflichtenden Anwendungsbereichen für die einzelnen Schulstufen sind hier weitere Möglichkeiten angeführt.
– Alltagsgegenstände: Behältnisse, Verpackungen; Herstellung einfacher Geräte (zB Armband mit Schrittzähler 4 , Stricknadeln, Spindel; Strickbrett; Webrahmen; Wippe), Gebrauchs-, Wohntextilien; Re-/Upcycling; Dekonstruktion/Untersuchung/Experiment (Textilien, Papiere, Hölzer, technische Geräte, …); Produktanalyse
– Gebaute Umwelt: Raumwahrnehmung, Raumvermessung, Belastung, Gleichgewicht, Schwerpunkt, Standsicherheit, textile Räume, Massiv- und Skelettbauweise (Brücken, Türme, Häuser), Raumkörper
– Kleidung: Accessoires, Alltagskleidung, Mode, Re-/Upcycling, Schmuck, Textilpflege, Verkleidung
– Spiel/Sport: Bewegungs-, Faden-, Geschicklichkeits-, Gesellschafts-, Sinnesspiele; Musikinstrumente; Fingerpuppen, Stabfiguren, Marionetten; Bühnenbilder, Kulissen, Requisiten; Sportgeräte
– Bewegung/Energie: fahren/lenken, fallen/gleiten/fliegen, schwimmen/schweben/sinken; Kräfte sparen; Hebel, Kurbel, Achse, Welle, Nocke, Räder, Lenkung, einfache Getriebe und Maschinen; Bewegungsenergie/Antriebsenergie (Wasser, Wind, Sonne, Wärme), einfache elektrische Schaltungen (Stromquelle, Schalter, Verbraucher); basale Erfahrungen mit Robotik und Codierung von Nachrichten; Microcomputer 4
| 1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
|---|---|---|
| 4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
| 7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
| 10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport ermöglicht Schülerinnen und Schülern über unmittelbare Körper- und Bewegungserfahrungen und emotionale Erlebnisse einen Zugang zur Umwelt und zu sich selbst aufzubauen. Mit der Entwicklung einer individuellen bewegungs- und sportbezogenen Handlungsfähigkeit leistet der Unterrichtsgegenstand einen zentralen Beitrag zu einer umfassenden und reflexiven Bildung und Erziehung. Die Koppelung von Wahrnehmung und Bewegung (ua. Primärerfahrungen) ist von elementarer Bedeutung für die körperliche, sensomotorische, soziale, emotionale, motivationale und intellektuelle Entwicklung der Kinder und dient dem Aufbau eines differenzierten Körper- und Selbstkonzepts.2
Lern- und Reflexionsanlässe sollen den Kindern die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Bewegung und Sport (ua. Team und Individuum, Freude und Leistung, Gesundheit und Wohlbefinden) vermitteln und zu einem aktiven Lebensstil führen.3
Der Unterricht verfolgt nachfolgende Absichten:
– Erweiterung von Körper- und Bewegungserfahrungen sowie Anleitung zur Entwicklung vielfältiger motorischer Basiskompetenzen von Bewegung und Sport.
– Nutzen der in dieser Altersstufe guten motorischen Lernfähigkeit (ua. in Hinblick auf die Förderung der Wahrnehmung und der koordinativen Fähigkeiten).
– Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung durch bewegungsbezogenes Erleben, Erfahren, Bearbeiten und Reflektieren von subjektiven Wahrnehmungen und Erlebnissen.
– Erleben von sozialen Begegnungen und sozialem Lernen in vielfältigen Bewegungssituationen, wobei vor allem Lernprozesse zu Kooperation und Konkurrenz sowie gelungene Interaktionen im Mittelpunkt stehen.
– Unterstützung einer individuellen Lern- und Leistungsbereitschaft durch positive Körper- und Bewegungserfahrungen.
– Wecken von Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Ausüben sportlicher Aktivitäten.
– Aufbau eines gesundheitsorientierten Bewegungsverhaltens.
– Teilnahme an der aktuellen Bewegungs- und Sportkultur.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport orientiert sich an den Grundlagen des kompetenzorientierten Unterrichts. In den Kompetenzbereichen der Schulstufen werden jene Kompetenzen beschrieben, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Einstellungen in den jeweiligen Erfahrungs- und Lernbereichen erworben werden sollen. Über unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und Aufgabenstellungen im Unterricht werden dabei vielfältige Bedeutungen und Spannungsfelder sportlichen Handelns erschlossen (ua. Erleben des Mit- und Gegeneinanders, Freude an Leistung, am Spielen, Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit, Körpererfahrung, Wagnis, Gesundheit).
Um den Kompetenzerwerb in den Schulstufen sicherzustellen, ist es daher zum Teil erforderlich, diesen über längere Zeiträume hinweg zu planen und mit der Entwicklung mitunter bereits in frühen Schulstufen zu beginnen.
Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges sind folgende Aspekte bedeutsam:
– längerfristig angelegte Planungsmaßnahmen: zeitliche Erstreckung der Kompetenzentwicklung auf die Planungsperiode; Differenzierung und Individualisierung; Feedback.
– eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Lern- und Aufgabenkultur: aktive Teilnahme aller Kinder unabhängig vom jeweiligen Bewegungsvermögen; Setzen vielseitiger und lernwirksamer Entwicklungsreize auf körperlicher, emotionaler, kognitiver und sozialer Ebene; offene Lernangebote/-formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen sowie geschlossene, instruktive Vermittlungsformen; Anbieten von Reflexionsmöglichkeiten über den eigenen Entwicklungsprozess; Schaffen einer wertschätzenden und offenen Atmosphäre, die auch die Auseinandersetzung mit heiklen Themen wie Angst oder Scham ermöglicht.
– schul- und unterrichtsorganisatorische Hinweise: regelmäßige Bewegung durch gleichmäßig aufgeteilte Bewegungseinheiten pro Woche; Kompetenzerwerb auch in anderen Organisationsformen (ua. Blockungen, Kurse, Sportfeste) sowie bei Schulveranstaltungen; bei der Durchführung auf ein ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln achten. Setzen von Impulsen im Sinne einer „bewegten Schulkultur“; Verbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen; Möglichkeit der Verschiebung bestimmter Kompetenzen (ua. Schwimmen) in andere Schulstufen innerhalb des Lehrplans der Primarstufe aufgrund von organisatorischen (ua. räumlichen) Rahmenbedingungen.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8. Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):
Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ ab: Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.
Mensch und Bewegungswelt
Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Facetten des Selbstkonzepts.
Sport und Sinn
Bewegen und Sporttreiben sind sinnoffene Phänomene, die durch die Sporttreibenden sowohl individuell als auch in sozialen Gruppen mit Sinn erfüllt werden.1 Die Sinnperspektiven haben eine bedeutsame motivationale Funktion:
– Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezügen erfahren, verstehen und reflektieren
– Sich selbst und etwas wahrnehmen, etwas gestalten und darstellen
– Sich selbst und etwas erleben und etwas wagen
– Um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen
– Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: miteinander (kooperieren), gegeneinander (konkurrieren), füreinander (helfen, unterstützen) und nebeneinander
– gesundheitliche Wirkungen erfahren
Mensch und Gesellschaft
Bewegung und Sport findet vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung).8
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):
Der Lehrplan der Primarstufe basiert auf einem zweidimensionalen Kompetenzmodell in der Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die Dimensionen einer umfassenden Handlungsfähigkeit im und durch Sport in den Bereichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz dar.
FACHKOMPETENZ bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden, auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können.
METHODENKOMPETENZ umfasst die Fähigkeit, das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“)10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten.2
SOZIALKOMPETENZ beschreibt die Fähigkeit, das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mitzugestalten und zu reflektieren (ua. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Rollen- und Funktionsverständnis, Empathie und die Bereitschaft, fair zu handeln).1, 2, 5, 8
SELBSTKOMPETENZ meint die Fähigkeit, unterstützendes Wissen und die Bereitschaft, sich mit eigenen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinanderzusetzen, ihre Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden. Anstrengungsbereitschaft Gewissenhaftigkeit, Emotionsregulation und realistische Selbsteinschätzung sind zentrale Aspekte.2, 3, 8
Die zweite Achse umfasst die inhaltliche Dimension, die die sechs Erfahrungs- und Lernbereiche des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport ausweist.
Die Erfahrungs- und Lernbereiche sind: „MOTORISCHE GRUNDLAGEN“, „SPIELEN“, „ELEMENTARE BEWEGUNGSFORMEN (turnen; laufen/springen/werfen; schwimmen; gleiten/rollen)“, „WAHRNEHMEN UND GESTALTEN“, „GESUND LEBEN“, „ERLEBEN UND WAGEN“.
Kompetenzbeschreibungen, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):
Schulstufe:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen
– sich beim Spielen einbringen und Spielideen umsetzen.
– elementare (freie) turnerische Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen.
– mit unterschiedlichen Anforderungen laufen, springen und werfen.
– Körperhaltungen und körperliche Fitness wahrnehmen. 3
– einfache Gelegenheiten zum Bewegen und Spielen im Freien bzw. in der Natur aufgreifen, erschließen und nützen und dabei mit der Umwelt verantwortungsbewusst umgehen. 11
Anwendungsbereich
„Motorische Grundlagen“
– Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
– Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
– Beweglichkeit
„Spielen“
– Spielideen verstehen
– miteinander spielen (auch mit unterschiedlichen Spielgeräten und Materialien)
– Spielregeln anerkennen
„Elementare Bewegungsformen (turnen)“
– Bewegen und Spielen an Geräten (ua. Balancieren, Rollen, Stützen, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Hängen, Hangeln)
„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“
– schnell, ausdauernd, rhythmisch und über Hindernisse laufen
– in die Weite und Höhe springen
– mit verschiedenen Wurfgeräten in die Weite und auf Ziele werfen
„Gesund leben“
– ihre Muskulatur kräftigen (ua. Rücken-, Bauch-, Fußmuskulatur)
– ihren Körper stabilisieren und mobilisieren
„Erleben und Wagen“
– über vielfältige Bewegungs- und Spielimpulse den Bewegungsraum im Freien eigenständig nützen
– über Bewegung unmittelbare Naturerfahrungen machen sowie die Natur/Umwelt als sensiblen Lebensraum verstehen
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– fachspezifische Organisationsstrukturen und Rahmenbedingungen verstehen und einhalten.
– bewegungs- und sportbezogene Aufgaben verstehen und umsetzen. 2
Anwendungsbereich
– einen Ordnungsrahmen einhalten 12
– mit Sportgeräten und Spielmaterialien in den Sportstätten sachgerecht umgehen
– Verhaltens-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beachten
– zuhören und beobachten; Fragen stellen
– wesentliche Merkmale einer Bewegung erkennen
– Aufgabenstellungen merken und Bewegungsaufgaben nachmachen
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in eine Gruppe integrieren und miteinander kooperieren. 2
Anwendungsbereich
– einfache Bewegungsaufgaben gemeinsam lösen
– einen aktiven Beitrag leisten
– Kompromisse eingehen
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihren Körper bewusst wahrnehmen und Bewegungen gezielt steuern.
Anwendungsbereich
„Wahrnehmen und Gestalten“
– sich und die Umwelt mit verschiedenen Sinnen (ua. visuell, taktil, kinästhetisch, vestibulär) wahrnehmen
– Körperteile und Körperhaltungen unterscheiden, zuordnen und steuern
– die Stellung des Körpers im Raum wahrnehmen und sich orientieren
– Teilbewegungen koordinieren (ua. Auge-Hand-Koordination)
Schulstufe:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen.
– ein vielseitiges Spielkönnen und Spielverhalten zeigen.
– elementare (freie) turnerische Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen und situativ anwenden.
– laufen, springen, werfen in vielfältigen und spielerischen Bewegungsformen anwenden.
– mit dem Körper, mit Handgeräten und (Alltags-)Materialien vielfältige Bewegungs- und Ausdrucksformen zeigen.
– in spielerischer Form ihre Kräfte messen und mit anderen achtsam umgehen.
Anwendungsbereich
„Motorische Grundlagen“
– Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
– Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
– Beweglichkeit
„Spielen“
– Spielideen verändern
– mit- und gegeneinander spielen
– Spielgeräte (ua. Ball) annehmen und abspielen
– Spielvereinbarungen gemeinsam treffen und Spielregeln einhalten
„Elementare Bewegungsformen (turnen)“
– Bewegen und Spielen an Geräten (ua. Balancieren, Rollen, Stützen, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Hängen, Hangeln)
„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“
– schnell, ausdauernd, rhythmisch und über Hindernisse laufen
– in die Weite und Höhe springen
– in die Weite, auf Ziele, mit verschiedenen Wurfgeräten werfen
„Wahrnehmen und Gestalten“
– Bewegungen imitieren, in verschiedene Rollen schlüpfen und Gefühle darstellerisch ausdrücken 9
– Handgeräte und Alltagsmaterialien zum Bewegen einsetzen
– Bewegungen ausdrucksvoll gestalten und eigene Bewegungen finden
„Erleben und Wagen“
– den Partner/die Partnerin aus dem Gleichgewicht bringen
– auf Bewegungen des Partners/der Partnerin reagieren
– eigene Grenzen und die von anderen berücksichtigen
– Stoppsignale setzen und beachten
– Körperdistanz und Körpernähe erkennen und akzeptieren
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– zwischen gesundem und weniger gesundem Verhalten unterscheiden und gesundheitsförderliche Bewegungs- und Verhaltensmuster stabilisieren. 3
– bewegungs- und sportbezogenes Wissen verstehen und anwenden. 10
Anwendungsbereich
„Gesund leben“
– (Alltags-)Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen
– Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten
– altersadäquate fachliche Begriffe sowie Übungs- und Spielanleitungen verstehen
– ein fachspezifisches Grundwissen über Sportarten und Geräte anwenden
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich auf das Können und Verhalten anderer einstellen, Rücksicht nehmen und Bewegungsaufgaben gemeinsam lösen. 7
Anwendungsbereich
– unterschiedliche Voraussetzungen und Fähigkeiten anderer Personen wahrnehmen
– andere respektieren sowie deren Bedürfnisse und Wahrnehmungen akzeptieren
– mitarbeiten, mithelfen und Solidarität zeigen
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Gefühle und Emotionen wahrnehmen, einordnen und regulieren. 9
Anwendungsbereich
– eigene Emotionen wahrnehmen und benennen 8
– Entscheidungen akzeptieren und mit Sieg und Niederlage adäquat umgehen
– ihre Verhaltensweisen und Handlungen steuern (exekutive Funktionen)
Schulstufe:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten erweitern und zeigen.
– eine altersgemäße Spielfähigkeit in einfachen Spielformen umsetzen.
– elementare turnerische Fertigkeiten am Boden und an Geräten ausführen.
– elementare leichtathletische Fertigkeiten ausführen.
– sich rhythmisch bewegen sowie einfache gymnastische und tänzerische Bewegungsformen auch mit Handgeräten/Materialien umsetzen.
– sich im Wasser auf vielfältige Weise sicher bewegen sowie die Baderegeln verstehen und einhalten. (Allenfalls kann die Kompetenzentwicklung der 3. und 4. Schulstufe aufgrund von organisatorischen (ua. räumlichen) Rahmenbedingungen in einer Schulstufe zusammengezogen werden.)
– sich auf einem gleitenden oder rollenden Gerät sicher fortbewegen und auftretende Kräfte (ua. Schwerkraft, Rollwiderstand und Fliehkraft) regulieren. 12
Anwendungsbereich
„Motorische Grundlagen“
– Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
– Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
– Beweglichkeit und Gewandtheit
„Spielen“
– Ball rollen, prellen, dribbeln, zielgerichtet werfen, fangen; treffen
– untereinander zuspielen, sich freilaufen und sich gegen Mitspieler/innen verteidigen
– sich partnerschaftlich verhalten
„Elementare Bewegungsformen (turnen)“
– formgebundene Bewegungsformen (ua. Sprünge, Rollen, Handstand/Rad am Boden; Stützsprünge; Schwingen; Auf-, Abschwünge)
„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“
– über kurze Strecken schnell laufen (Grundtechnik Kurzstreckenlauf)
– eine Grundtechnik/Grobform im Weit-/Hochspringen zeigen
– ihr Lebensalter in Minuten laufen (Ausdauerlauf)
– eine Grundtechnik/Grobform im Werfen (ua. Schlagballwurf) zeigen
„Wahrnehmen und Gestalten“
– ihre Bewegung an Raum, Rhythmus, Partner/in, Gruppe anpassen
– gymnastische und tanzspezifische Grundtechniken (ua. Laufen, Hüpfen, Springen, Federn, Drehen; Tanzschritte) nachmachen
– Bewegungsformen mit verschiedenen Handgeräten/Materialien (ua. Ball, Reifen, Seil, Band, ...) ausführen
„Elementare Bewegungsformen (schwimmen)“
– Wirkungen des Wassers (ua. Auftrieb, Widerstand) bewältigen
– im Wasser gleiten sowie mit Arm- und Beintempi einen Vortrieb des Körpers erzeugen
– auf, in, unter Wasser ausatmen
– untertauchen und sich unter Wasser orientieren
„Elementare Bewegungsformen (gleiten/rollen)“
– elementare Fertigkeiten (ua. Abstoßen, Bremsen, Beschleunigen, Gleiten, Richtungsänderungen, Spurhalten, Kurven) zeigen
– Wissen über die geeignete Sportausrüstung (Funktionalität und Sicherheit) wiedergeben 13
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– Risiken und Gefahrenquellen erkennen und sich situationsgemäß verhalten. 12
Anwendungsbereich
– mögliche Gefahrenquellen in unterschiedlichen Bewegungsräumen sowie beim Einsatz von Sport- und Spielgeräten wahrnehmen und benennen
– Regeln bzw. Maßnahmen zur Unfallprävention akzeptieren und einhalten (ua. eine passende Schutzausrüstung verwenden)
– altersadäquat helfen und sichern
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– Verantwortung übernehmen und übertragene Aufgaben im Unterricht erfüllen. 2
Anwendungsbereich
– Spielaufgaben (ua. Zählen, Beobachtungen) übernehmen
– dokumentieren (ua. Ergebnisse, Leistungen)
– Rückmeldungen geben
– gemeinsam Geräte aufbauen und abbauen
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre eigenen Stärken realistisch einschätzen und herausfordernde Bewegungssituationen bewältigen. 1
Anwendungsbereich
– sich selbst sowie den eigenen körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten vertrauen und dies adäquat zeigen
– Hemmungen/Ängste überwinden und ihre individuellen Leistungsgrenzen verschieben und entsprechend handeln 8
– sich mit den Bereichen Raumlage, Höhe, Schwerkraft, Körperschwerpunkt, Gleichgewicht und Fliehkraft auseinandersetzen und sich in diesen Bereichen bewähren
Schulstufe:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten in unterschiedlichen Situationen anwenden.
– altersgemäße Spielfähigkeiten in komplexeren Spielformen umsetzen.
– elementare turnerische Fertigkeiten am Boden und an Geräten ausführen, variieren und verbinden.
– elementare leichtathletische Fertigkeiten anwenden und dabei ihre individuelle (Best-) Leistung erbringen.
– gymnastische, tänzerische und akrobatische Bewegungsfolgen gestalten und präsentieren.
– elementare Fertigkeiten des Schwimmens (Grundtechnik in einer Schwimmlage, Tauchen, Springen) ausführen. (Allenfalls kann die Kompetenzentwicklung der 3. und 4. Schulstufe aufgrund von organisatorischen (zB räumlichen) Rahmenbedingungen in einer Schulstufe zusammengezogen werden.)
– sich auf einem weiteren gleitenden oder rollenden Gerät sicher fortbewegen und auftretende Kräfte (ua. Schwerkraft, Rollwiderstand und Fliehkraft) regulieren. 12
Anwendungsbereich
„Motorische Grundlagen“
– Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
– Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
– Beweglichkeit und Gewandtheit
„Spielen“
– Ball rollen, prellen, dribbeln, zielgerichtet werfen, fangen; treffen
– Spielgeräte führen
– untereinander zuspielen, sich freilaufen und sich gegen Mitspieler verteidigen
– Gruppen bilden
„Elementare Bewegungsformen (turnen)“
– formgebundene Bewegungsformen (ua. Sprünge, Rollen, Handstand/Rad am Boden; Stützsprünge; Schwingen; Auf-, Abschwünge)
„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“
– über kurze Strecken schnell laufen (Grundtechnik Kurzstreckenlauf)
– eine Grundtechnik/Grobform im Weit-/Hochspringen zeigen
– ihr Lebensalter in Minuten laufen (Ausdauerlauf)
– eine Grundtechnik/Grobform im Werfen (ua. Schlagballwurf) zeigen
„Wahrnehmen und Gestalten“
– Bewegungsmuster zu Bewegungsfolgen verbinden
– sich kleine Tanzkombinationen merken und diese zeigen
– kleine Bewegungskunststücke mit Materialien (ua. Ball; Jongliertuch) präsentieren
– einfache akrobatische Übungen ausführen
„Elementare Bewegungsformen (schwimmen)“
– eine kurze Distanz in einer Schwimmlage (Grobform) schwimmen
– eine kurze Strecke tauchen
– ins Wasser springen
„Elementare Bewegungsformen (gleiten/rollen)“
– elementare Fertigkeiten auf einem gleitenden oder rollenden Gerät anwenden
– Wissen über die geeignete Sportausrüstung (Funktionalität und Sicherheit) wiedergeben
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– positive Einstellungen für das Bewegungslernen zeigen.
Anwendungsbereich
– aktiv und aufmerksam am Unterricht teilnehmen.
– selbstständig Arbeitsaufträge lösen. 2
– Anstrengungsbereitschaft, Durchhaltevermögen, Leistungswillen zeigen.
– Feedback annehmen.
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– faires bzw. unfaires Verhalten unterscheiden und sich selbst fair verhalten. 8
Anwendungsbereich
– Merkmale für faires Verhalten finden, benennen und umsetzen.
– (eigenes, fremdes) Spielverhalten beobachten.
– Mitspieler und Mitspielerinnen respektieren und zeitweise ohne Spielleitung spielen.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– Reaktionen des Körpers im Zusammenhang mit sportlicher Anstrengung und Erholung wahrnehmen und beschreiben.
Anwendungsbereich
„Gesund leben“
– Körperreaktionen wie ua. Puls, Atmung, Schwitzen erkennen und benennen. Einsatz von digitalen Geräten um Erkenntnisse zur täglichen Bewegungszeit, Schrittanzahl, zurückgelegter Wegstrecke, Puls, Ruhe und Erholung zu ermöglichen.
– Erholung und Entspannung beschreiben.
| 1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
|---|---|---|
| 4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
| 7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
| 10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEBENDE FREMDSPRACHE (1. UND 2. SCHULSTUFE)
Siehe neunter Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lebende Fremdsprache“.
VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):
Verkehr und Mobilität sind wesentliche Herausforderungen für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Der zunehmende Verkehr und eine steigende Vielfalt von Mobilitätsformen verlangen Orientierungswissen über die Bedeutung von Mobilität für das Leben der Menschen und reflexives Wissen über (Risiko-)Verhalten im Verkehr.
Schon Kindern ist die Bedeutung von Mobilität unter räumlichen und zeitlichen Aspekten zu vermitteln. Durch praktische Auseinandersetzung mit vielfältigen Herausforderungen im Alltag sollen sie erfahren und verstehen, dass Verkehr ein vielschichtiges Phänomen ist, für das die Bereiche soziales Verhalten, Sicherheit und Umwelt maßgebend sind. Durch Beobachten, kritisches Analysieren und Üben sollen Kinder befähigt werden, selbstständig und sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):
Erfahrungs- und Lernbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern in Beziehung zueinander zu setzen und sinnvoll zu verknüpfen. Aufbauend auf den Vorerfahrungen der Kinder sollen Einsichten in gesetzliche Vorschriften und Regeln und Erkenntnisse darüber gewonnen werden, sodass Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht wird. Diese Inhaltsvielfalt der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ braucht neben einzelnen Sequenzen Unterstützung aus der gesamten Bandbreite der Unterrichtsgegenstände; die Themenfelder sind in fächerübergreifendem Unterricht anzubieten – mit Schwerpunktsetzung im Sachunterricht sowie in Bewegung und Sport – und sollen bei Lehrausgängen, Exkursionen und fachspezifischen Aktionen Anwendung finden. Durch regelmäßiges, oftmaliges Wiederholen und Üben im geschützten Raum ist – ansteigend mit dem Entwicklungsstand – die situationsadäquate Anwendung des erworbenen Wissens in einer Gruppe und auch selbstständig zunehmend im realen Umfeld sicherzustellen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen
– durch Üben im Schonraum (Turnsaal, Schulgarten, Schulverkehrsgarten, …) und in der Verkehrsrealität (Schulweg, Schulumfeld) zunehmend Erfahrungen und Fertigkeiten gewinnen, um selbstständig sicher im Straßenverkehr unterwegs sein zu können.
– die Möglichkeit haben, ihr Wissen in Form von Aktionen und Projekten sowie im Austausch mit außerschulischen Institutionen zu vertiefen.
– befähigt werden, speziell in Not- und Ausnahmesituationen (zB Unfall, Baustelle auf Schulweg, Belästigung durch fremde Personen, …) altersadäquat entsprechend zu reagieren.
– die Erkenntnis gewinnen, dass gerade im Straßenverkehr auf ein geordnetes Miteinander zu achten und Eigenverantwortung zu übernehmen ist, um die Sicherheit für sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten, und dass durch die gezielte Wahl von umweltschonenden Fortbewegungsarten 11 ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Schonung von Ressourcen geleistet wird.
Gesundheitsförderung und Umweltschutz11 sind wesentliche Teilbereiche einer umfassenden Verkehrs- und Mobilitätsbildung und beeinflussen deren Umsetzung.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Gesundheitsförderung3, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):
Zentrale fachliche Konzepte sind als wiederkehrende fachliche Wissenselemente der Verkehrs- und Mobilitätsbildung zu verstehen. Sie prägen das Denken über Sicherheit und Mobilität und sind damit auch handlungsrelevant im Verkehr. Sie ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen im Straßenverkehr zu strukturieren.
Verkehr und Sicherheit
Verkehr, ein zentraler Lebensbereich von Menschen in fortgeschrittenen Mobilitätsgesellschaften, ist grundsätzlich ein Risikogeschehen, da die Anwendung der Verkehrsordnung Spielräume für das menschliche Ermessen und die Gefahren abschätzende Interpretation von Situationen eröffnet. Verkehrs- und Mobilitätserziehung basiert – wegen der möglichen Bedrohung der Unversehrtheit von Menschen – auf dem zentralen Konzept Sicherheit im Verkehr. Sicherheitsfaktoren liegen sowohl in menschlichem Können und zwischenmenschlichem (Interaktions-)Verhalten als auch in der Technologie sowie im Zusammenspiel aller Teilaspekte.
Verkehr als soziales System
Annahmen über die Realität des Verkehrsgeschehens gehen davon aus, dass Verkehr als komplexes Kommunikations- und Interaktionssystem auf der Basis einer gesetzlich definierten Verkehrsordnung begriffen werden kann.
Mobilität und gesundheitliche Verantwortung3
In Gesellschaften mit fortgeschrittener Mobilität sind die jeweiligen Bewegungskonzepte und Bewegungsmittel Grundlagen des gesellschaftlichen und individuellen Bewegungsverhaltens. In engem Zusammenhang damit sind die Erhaltung der menschlichen Gesundheit und präventives Verhalten angesichts gesundheitsschädigender Entwicklungen zu sehen.
Mobilität und Umwelt11
Die Nutzung von umweltfreundlichen, ressourcenschonenden Fortbewegungsarten entsteht aus der grundlegenden Einsicht in den Zusammenhang von Mobilität und Umwelt. Verschiedene Umwelten wie städtische Ballungsräume, ländliche Naturlandschaften und Kulturlandschaften sowie eigene Verkehrszonen mit besonderer Mobilitätsnutzung bedingen unterschiedliche Formen von Mobilität.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):
Die verbindliche Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich im Verkehrsgeschehen zunehmend selbstständig, sicher, flexibel und verantwortungsvoll zu verhalten. Im Folgenden beschriebene verkehrs- und mobilitätsbezogene Kompetenzen sollen in nachstehenden Kompetenzbereichen erworben werden:
Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren können; sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht beteiligen können. Das eigene Handeln soll im sozialen Miteinander des Verkehrsalltags bewusst wahrgenommen, in Beziehung zur Vielfalt menschlicher Kommunikationsabsichten und Interaktionsformen gesetzt und kritisch reflektiert werden. Dabei kommt dem Einüben in den Perspektivenwechsel va. der Grundstufe 2 eine ganz besondere Bedeutung zu. Dieser stellt für die Verkehrs- und Mobilitätsbildung eine Schlüsselkompetenz dar, die auch Empathie gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern bedingt. Gefahrenabschätzung und Risikobewertung in Verkehrssituationen handlungsorientiert vornehmen können; Situationen sind rasch zu bewerten und Handlungen zu setzen, um sicheres und vorausschauendes Teilnehmen am Mobilitätsgeschehen zu ermöglichen.
Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz
Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen können; Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen können.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):
Schulstufe:
Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie wissen Bescheid über einfache Verkehrseinrichtungen und den sicheren Schulweg.
– sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht – auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie kennen den Sinn von Hilfestellungen durch Polizei und Lotsendienste und nehmen die Hilfe bewusst wahr.
Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen.
– das gemeinsame Zurücklegen von Fußwegen, wo das möglich ist, unter den Aspekten von sozialem Miteinander und Umweltfreundlichkeit sehen und schätzen.
Anwendungsbereiche
– Verkehrsräume: Schulweg
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Farbsignale und akustische Signale
– Übungen im Schonraum (ua. Turnsaal, Schulhof)
– Übungen in der Verkehrswirklichkeit (mit und ohne Exekutive)
– Im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms durch die Exekutive gestaltete Übungen (Standardprogramm)
Schulstufe:
Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– Gefahrenabschätzung und Risikobewertung in Verkehrssituationen handlungsorientiert vornehmen; sie wissen über die Gefahren durch Ablenkung von außen (ua. Handy, Kopfhörer, Umfeld) Bescheid.
– den Einfluss von stressfördernden Faktoren im Verkehrsalltag (ua. Baustellen, schlechtes Zeitmanagement, soziale Konflikte) erkennen und mögliche Folgen durch ihr Verhalten und Handeln günstig beeinflussen.
Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen; sie denken erstmals über eigenes und das Fehlverhalten anderer nach und kennen Aspekte sicheren Verhaltens.
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen.
Anwendungsbereiche
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: optische Signale (ua. Blaulicht, Rotlicht), akustische Signale (ua. Folgetonhorn, Rückfahrwarnsignal LKW)
– Verkehrsraumgestaltung
– Schulwegzeitplan (Zeitreserven einplanen)
– Verhalten und Fehlverhalten (eigenes und Fremdverhalten)
– Im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms durch die Exekutive gestaltete Übungen (Standardprogramm)
Schulstufe:
Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie kennen grundlegende rechtliche Vorschriften.
– sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht – auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie orientieren sich an positiven Vorbildern und können sich als Mitfahrerin oder Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln verantwortungsvoll verhalten.
Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen; sie können Entscheidungen zu Mobilitätsalternativen umweltbewusst treffen.
Anwendungsbereiche
– Verkehrsmittel: Beförderungsrichtlinien der öffentlichen Verkehrsmittel; Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln
– Alternative Bewegungskonzepte
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Verkehrszeichen im Schulumfeld
– Statistiken zu verkehrs- und mobilitätsbezogenen Themen (ua. Schulweg) erstellen und auswerten
Schulstufe:
Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie kennen gesetzliche Vorschriften im Mobilitätsbereich Radfahren und wenden diese ua. in der Vorbereitung auf die freiwillige Radfahrprüfung an.
– sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht –auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie tragen auch bei erweitertem Mobilitätsradius zur Sicherheit im Straßenverkehr bei; sie nehmen aktiv, präventiv und vorbildlich am erweiterten Mobilitätsumfeld teil.
Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen; sie erkennen im Gehen, Radfahren und in der Verwendung muskelbetriebener Fortbewegungsmittel die nachhaltige Alternative zum motorisierten Verkehr.
Anwendungsbereiche
– Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Piktogramme lesen und deuten
– Verkehrsmittel: Theorie und praktische Übungen rund ums Rad
– Texte und Statistiken zu verkehrs- und mobilitätsbezogenen Themen (ua. Unfallursachen) auswerten
– Verkehrswirklichkeit in unterschiedlichen Konstellationen: Gefahrenpotenzial toter Winkel
– Verkehrsraumgestaltung: Wegplanung und Orientierungsübungen
– Virtuelle Trainingsprogramme und Fahrsimulatoren
| 1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
|---|---|---|
| 4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
| 7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
| 10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
| 13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | ||
C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG
Chorgesang ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, in Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musik, ihre musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und trägt zum musikalischem Verständnis bei. Der Unterricht umfasst das Singen von ein- und mehrstimmigen Liedern, Atem- und Stimmbildungs- und Artikulationsübungen, Klangexperimente mit Sprach- und Singstimme, den gelegentlichen Einsatz von Musikinstrumenten und technischen Hilfsmitteln sowie Auftritte bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Die Liederauswahl orientiert sich an altersgemäßen Textinhalten und berücksichtigt unterschiedliche Musikstile.
SPIELMUSIK
Die Freude am Musizieren und die Entwicklung eines musikalischen Verständnisses durch das gemeinsame Spielen charakterisieren diesen Unterrichtsgegenstand. Spielmusik ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel, in der rhythmischen und melodischen Begleitung von Liedern, bei Klangexperimenten und Improvisationen zu erlernen bzw. erwerben. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel.
BEWEGUNG UND SPORT
Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
DARSTELLENDES SPIEL
Darstellendes Spiel ist ein kreativer Prozess, der Schülerinnen und Schülern ermöglicht, verschiedene Übungsformen zur Persönlichkeitsbildung und zur Weiterentwicklung ihrer Ausdrucksfähigkeit zu erschließen. Der Unterricht umfasst unterschiedliche verbale und nonverbale Ausdrucksformen, Elemente des Schauspiels aber auch die Arbeit mit verschiedenen technischen Hilfsmitteln und Requisiten.
MUSIKALISCHES GESTALTEN
Musikalisches Gestalten ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, durch musikalische Aktivitäten Freude und Erfolg zu erleben, Eigeninitiative auf dem Gebiet der Musik zu entwickeln, zusätzliche Anregungen zu lustbetonter musikalischer Betätigung zu erhalten sowie durch Aufführungen oder Projekte in der Schulgemeinschaft über den engeren Bereich der Schule hinaus wirksam zu werden.
Musikalisches Gestalten ermöglicht Schwerpunktsetzungen durch vermehrte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten einzelner Bereiche des Pflichtgegenstandes Musik.
BILDNERISCHES GESTALTEN
Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Die unverbindliche Übung ermöglicht entweder eine Schwerpunktsetzung der verbindlichen Übung bzw. des Pflichtgegenstands Lebende Fremdsprache oder die Einführung einer weiteren lebenden Fremdsprache. Dabei findet der Lehrplan für die verbindliche Übung bzw. den Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache sinngemäß Anwendung.
INTERESSENS- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die unverbindliche Übung zur allgemeinen Interessens- und Begabungsförderung eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre persönlichen Interessen und ihre individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen. Dafür ist die Förderung der kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten unerlässlich.
Die Bildungsaufgaben der jeweiligen unverbindlichen Übungen orientieren sich an Themen und Tätigkeiten, die sich aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und aus den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzen sowie den übergreifenden Themen ergeben.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Interessens- und Begabungsförderung bietet Freiräume, um aktuelle, für Schülerinnen und Schüler interessante Bereiche und Themenfelder zu behandeln. Die Auswahl der Bereiche und Themenfelder ist flexibel und an den Schülerinnen und Schülern orientiert. Sie werden aktiv in die Wahl der Bereiche und Themenfelder sowie in allfällige Entscheidungen zu Rahmenbedingungen einbezogen (Arbeitsmittel, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...).
Innovative Lehr- und Lernverfahren sowie der offene, interessengeleitete, an den Schülerinnen und Schülern ausgerichtete Zugang zeichnen die allgemeine Interessens- und Begabungsförderung aus. Die Lehrerin bzw. der Lehrer fördern die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche hat an der Schule zu erfolgen.
ERSTSPRACHENUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):
Der Erstsprachenunterricht hat die Aufgabe, die individuellen Sprachen der Schülerinnen und Schüler um die Standardsprache ihrer Erstsprache, Zweitsprache bzw. Alltags-und/oder Familiensprache zu erweitern und deren Erwerb sowie eine damit verbundene mehrsprachige Identitätsentwicklung und die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation (weiter) zu unterstützen. Dabei sind unterschiedliche Sprachausgangslagen (ua. migrationsbedingte Variation der Standardsprache, familiäre oder regionale Sprachverwendung) und Lernvoraussetzungen zu berücksichtigen.
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RIS
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