Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele
– Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten
– taktische Maßnahmen setzen können
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung
– Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen
– Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
– gymnastische Grundformen ohne und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit
– einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erlernen und üben
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen
– bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper
– Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Schwierigkeiten in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung
– Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entdecken und Erschließen von weiteren Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
– Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten festigen allenfalls erweitern
– gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen
– fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben
Lehrstoff:
und 8. Schulstufe
Grundlagen zu Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Ausbau der vielfältigen motorischen Aktivitäten
– weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit
– Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität, Bewegungsökonomie und Erkennen der persönlichen Grenzen
– Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten
– Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren
– möglichst schnell und ausdauernd in einer Lage auch allenfalls in Wettkampfform schwimmen; Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge
– Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen Grundformen
– Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen
– Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
– angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung
Spielerische Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten
– zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen
– taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität
– eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
– kreatives Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
– Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen
– akrobatische und gauklerische Fertigkeiten durchführen
Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– den Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden verstehen (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung)
– Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren
– fachspezifische Informationen über Körperstatik zB Wirbelsäule – und Körperfunktionen zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz erfahren
– Erlernen und Üben der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Beispielsweise:
– Entdecken, Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen – vorzugsweise im Freien
– Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard)
– Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen und zu aktiver Hilfeleistung führen
– fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben und ausbauen
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN
Lebende FremdspracheEnglisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Begegnung mit der englischen Sprache in einer motivierenden Atmosphäre zu ermöglichen, ihr Interesse für diese Sprache zu wecken, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Fähigkeiten zu nutzen und zu erweitern.
Sprachverhalten ist zu entwickeln, um die englische Sprache als Verständigungsmittel im Alltag gebrauchen zu können.
Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten zu sozialem Lernen wahrgenommen werden, die sich beim gemeinsamen Lernen einer fremden Sprache ergeben.
Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen.
Diese Teilbereiche sind fächerübergreifend anzuwenden, ergänzen sich gegenseitig, greifen ineinander und führen zum richtigen Verständnis und Gebrauch der englischen Sprache hin.
Einblicke in die Lebensgewohnheiten der Menschen in englischsprachigen Ländern sind zu vermitteln und können zu einer aufgeschlossenen Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften allgemein beitragen.
Schwerpunkte sind:
– Elemente der englischen Sprache und deren Aussprache kennen zu lernen, diese ständig zu erweitern und Einsichten in die Struktur und Funktion dieser Sprache zu gewinnen
– den richtigen Sprachgebrauch vorwiegend im mündlichen, nach Möglichkeit auch im schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen
– Erfahrungen und Gedanken in englischer Sprache auszutauschen und den lebenspraktischen Nutzen bewusst zu machen
Didaktische Grundsätze:
Aus lernpsychologischen Gründen sollte der Englischunterricht – sofern dies organisatorisch möglich ist – in den Gesamtunterricht integriert werden und sich thematisch am Unterricht anderer Gegenstände orientieren.
Der Englischunterricht hat in erster Linie den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.
Das Hörverstehen ist durch regelmäßige Hörübungen sowohl durch das Verstehenlernen der Äußerungen von Lehrerinnen bzw. Lehrern und Mitschülerinnen und Mitschüler als auch durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen anhand von geeigneten Hörtexten zu entwickeln. Dabei sind die Aufgaben in den ersten beiden Lernjahren so zu gestalten, dass sie ohne Lese- und Schreibfertigkeiten bewältigt werden können.
Der Sprechunterricht hat anhand von Dialogen Situationen aus der Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ist notwendig, sich auf einen leicht erlernbaren jedoch vielseitig verwendbaren Wortschatz zu beschränken. Dieser Wortschatz ist immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen zu wiederholen, zu festigen, in neuen Zusammenhängen zu verwenden und so weit wie möglich zu erweitern.
Durch Verwendung von zB rhythmischen Sprechübungen und kurzen Reimen werden Ausspracheübungen attraktiv und interessant gestaltet.
Leseverstehen beschränkt sich auf zusammenhängende Äußerungen in Verbindung mit den jeweiligen Themen.
Der passive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung von sinnerfassendem Lesen Bedeutung. Erst daraus kann ein aktiver Wortschatz individuell entwickelt und aufgebaut werden. Lautes Lesen trägt wesentlich zur Schulung der Aussprache bei; es sollen in der Regel gemeinsam erarbeitete Texte von den Schülerinnen und Schülern laut gelesen werden.
Schreiben ist als eigene Fertigkeit nur in bescheidenem Ausmaß anzustreben. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.
Die Themen des Fremdsprachenlernens ergeben sich aus der Jahresplanung und werden im Laufe der Unterrichtsjahre immer wieder erarbeitet und erweitert.
Folgende Themen bieten sich beispielsweise an:
– meine Familie, meine Freunde und ich
– meine Schule
– meine Freizeit und meine Interessen
– mein Jahresablauf
– mein Körper und mein Befinden
– meine Umwelt
– Arbeit und Beruf
– Gesellschaft und Kultur
Grundstufe II
Lehrstoff:
und 4. Schulstufe
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung einfacher Sprechsituationen
Beispielsweise:
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum bewussten Zuhören durch Übungen zur Lautwahrnehmung und Lautunterscheidung
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum Einander-Zuhören und zum Verstehen und Erschließen fremdsprachlicher Äußerungen, Anweisungen und Aufforderungen unter Zuhilfenahme aller Sinne
– Bewältigung einfacher Sprechsituationen im sozialen Kontext: einfache Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, einfache Glückwünsche, Dank ausdrücken und Entschuldigungsformen
– Wiedergeben von einfachen Texten: Sprüche, Reime, Lieder und Spiele
Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:
– Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
– Hörtexte über Medien erfassen, sofern sie Thematisches an Bekanntes anschließen
– kurze Dialoge führen und verstehen
– einen Grundwortschatz aufbauen
Sekundarstufe I
Lehrstoff:
und 6. Schulstufe
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung komplexerer Sprechsituationen
Beispielsweise:
– Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hören von Texten, die kommunikativen Wert haben und aus bekannten Elementen bestehen
– Bewältigung von Sprechsituationen im sozialen Kontext: Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, Einladungen, einfache Telefonate, Glückwünsche, Danken und Entschuldigen, Reagieren auf Fragen und Erteilen von Auskünften
– Beziehungen regeln: Befinden erfragen, eigenes Befinden beschreiben, um Erlaubnis bitten und darauf reagieren
– Nichtwissen bzw. Nichtverstehen äußern
– Sprüche, Reime und Lieder
– Spielszenen und Rollenspiele
Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:
– Äußerungen verstehen
– Dialoge führen und verstehen
– den bereits erworbenen Grundwortschatz ständig erweitern
– themenbezogene Hörtexte im Wesentlichen verstehen
– Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
– kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren
Lehrstoff:
und 8. Schulstufe
Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung von Sprech- und Alltagssituationen
Beispielsweise:
– Handlungen anbahnen: um Hilfe ersuchen und Hilfe anbieten, Vorschläge machen und darauf reagieren, Anordnungen erteilen und verstehen
– Alltagssituationen in der Fremdsprache bewältigen: Informationen einholen und geben
– Stellungnahmen abgeben
– Wünsche und Gefühle ausdrücken und erfragen
– Sprüche, Reime und Lieder
– Spielszenen und Rollenspiele
– Texte lesen, eventuell schreiben und verfassen
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– Informationen im Rahmen vorgesehener Themen und Situationen geben und erfragen
– persönliche Befindlichkeiten zum Ausdruck bringen
– Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
– sich über Erlebtes und Erarbeitetes äußern
– kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren
– Texte sinn erfassend und richtig artikuliert lesen
– Mitteilungen und Texte verfassen
Verkehrserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Verkehrserziehung zum bewussten Wahrnehmen, zu einer kritischen, verantwortungsvollen und umweltbewussten Einstellung und zu überlegtem Handeln in Verkehrssituationen geführt werden.
Verkehrserziehung soll:
– Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt aufzeigen
– die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr fördern und trainieren
– erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes vermitteln
– zur Bereitschaft führen, Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren und sich um soziales, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
– durch Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer befähigen
Schwerpunkte sind:
– kritisches, verantwortungsvolles, umweltbewusstes und überlegtes Handeln in Verkehrssituationen
– Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt zu erkennen
– die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr zu gewinnen und weiter zu entwickeln
– erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes zu erwerben
– Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren
– sich um soziales, partnerschaftliches, rücksichtsvolles, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
– konkrete Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer einzuüben
Didaktische Grundsätze:
Verkehrserziehung ist ihrem Wesen nach auf die Aneignung normgerechten, situationsangemessenen Verhaltens, das der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer dient, ausgerichtet.
Neben sachlichem Lernen ist Verkehrserziehung wesentlich auch auf soziales Lernen ausgerichtet. Jeder trägt nicht nur für sich selbst, sondern im hohen Maß auch für andere Verantwortung. Durch Prozesse der Selbsterfahrung im Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass in einer Verkehrsgemeinschaft alle Verantwortung zu tragen haben.
Lerninhalte und Anlässe orientieren sich an realen Verkehrsereignissen und -situationen im Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Dies schließt die Möglichkeit von Gelegenheitsunterricht ein.
Üben, regelmäßiges Wiederholen und systematische Festigung von Verkehrsregeln in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen Blickwinkeln sind Voraussetzungen für die Sicherung des Unterrichtsertrags.
Verkehrserziehung soll so angelegt werden, dass sie von jeder Schülerin und von jedem Schüler als etwas Wichtiges, Lebensbedeutsames erkannt und akzeptiert wird. Richtiges und zunehmend selbstständiges Verhalten sollte als echte Lernleistung anerkannt und verstärkt werden.
Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.
Grundstufe I und II
Lehrstoff:
bis 4. Schulstufe
Verkehrsregeln und Verhalten im Straßenverkehr
Beispielsweise:
– die optische und akustische Wahrnehmung verfeinern und schulen: Lichtzeichen von Anlagen und Fahrzeugen bewusst wahrnehmen und ihre Signalfunktion verstehen; verschiedenste Verkehrsgeräusche (zB Motorengeräusche) bewusst wahrnehmen, unterscheiden und das eigene Verhalten darauf einstellen
– die Kommunikations- und Reaktionsfähigkeit im Verkehr verfeinern und fördern: die im Straßenverkehr gebräuchlichen nonverbalen Kommunikationsmuster wahrnehmen, verstehen und das eigene Verhalten darauf einstellen (zB Handzeichen, Blickkontakt, Warnsignale)
– die Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit möglichst optimieren
– Verkehrszeichen, -vorschriften und -regeln kennen lernen und akzeptieren (zB Benützen des Gehsteigs, Verhalten vor und beim dem Überqueren der Fahrbahn, Zebrastreifen)
– Verkehrsverhältnisse im Einzugsbereich der Schule
– besondere Gefahrenstellen
– der sichere Schulweg
– richtiges Verhalten als Fußgängerin und als Fußgänger üben
– Verhalten beim Mitfahren in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln (zB Verhalten beim Aus- und Einsteigen in ein Verkehrsmittel)
– soziales, vorausblickendes und sicherheitsorientiertes Verhalten im Verkehr (zB sich als Fußgänger sicher verhalten, für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen, mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen)
– richtiges Verhalten bei Unfällen: entwicklungs- altersgemäß und situationsgerecht handeln
– das Fahrrad als Verkehrsmittel: das verkehrssichere Fahrrad – vorschriftsmäßige Ausrüstung, Sicherheitsausrüstung, Pflege und Wartung, möglichst sichere Beherrschung des Fahrrads, Verhaltensregeln für das Rad fahren auf Freilandstraßen und in verbauten Gebieten
– Verkehr und Umwelt
Berufsorientierung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehend eigenständige Ziele. Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll folgende Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Arbeits- bzw. Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Arbeits- bzw. Berufswelt und soll im Rahmen der Berufsorientierung geübt und gefestigt sein.
Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.
Berufsorientierung soll die Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit der Arbeits- bzw. Berufswelt vorbereiten und möglichst viele praktische Einblicke in das Berufsleben bieten. Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtig stellen.
Berufsorientierung hat wesentlich dazu beizutragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen auseinander setzen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll den prozesshaften Charakter der Berufsorientierung berücksichtigen. Er soll die Berufswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.
Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sowie die Berücksichtigung der persönlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler sind dafür Voraussetzung.
Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit und direkte Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit Personen und Einrichtungen aus der Arbeits- bzw. Berufswelt oder dem Ausbildungsbereich (Realbegegnungen wie Betriebs-, Berufs- und Schulerkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Messen und weiteren Veranstaltungen zur Berufsinformation usw.) an.
Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und eine intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.
Eine intensive Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten sowie mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen bildet einen wichtigen Schwerpunkt in der Berufsorientierung.
Lehrstoff:
und 8. Schulstufe
Bedeutung und Aspekte von Arbeit und Beruf
Beispielsweise:
– Arbeit und Berufe
– Anforderungsprofile für Arbeit und berufliche Tätigkeiten
– Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Erziehungsberechtigte, Freundeskreis, Wirtschaft und Gesellschaft
– Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler
– Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen
– Formen von Arbeit
– die Arbeits- und Berufswelt erfahren – Realbegegnungen
– Verständnis gewinnen für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat
– die Bedeutung von sozialen Kompetenzen
– Arbeit und Gesundheit
– Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe- und Lebensgemeinschaften
– Rollenverständnis von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern
– Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten
– Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche
– Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen
– Interessensvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts
– berufsrelevante Informationen
– Beratungseinrichtungen im eigenen Bundesland
Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:
– die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen
– Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen
– Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können
– durch die Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege die daraus resultierenden Konsequenzen einschätzen lernen
– aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können
– vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen
– Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können
Digitale Grundbildung
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Schulstufe):
Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen.
Unsere komplexe, von Medien, Algorithmen und digitalen Technologien durchdrungene Welt lässt sich an ausgewählten Beispielen (mit entsprechenden Phänomenen, Strukturen, Funktionen und Problemstellungen) konkretisieren und im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung mit Aspekten aus der informatischen Bildung und Medienbildung erarbeiten. Solche Beispiele aus der digitalen und technisierten Welt kann man in ihrer Beschaffenheit und Funktionalität als digitale Artefakte bezeichnen. Diese weisen technologisch-mediale, gesellschaftlich-kulturelle und interaktionsspezifische Bezüge auf. Durch die Bearbeitung von Beispielen sollen Kompetenzen entwickelt werden, um digitale Artefakte zu erkunden, zu hinterfragen, verantwortungsvoll zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist eines der Ziele ein sicherer Umgang mit Medien und digitalen Technologien im Sinne des Kinderschutzes.
Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht, unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Schulstufe):
Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung bieten sich didaktische Konzepte und Prozesse an, die einen ganzheitlichen Zugang zu digitalen Artefakten gewährleisten. Dazu gehören ko-konstruktive, erfahrungs-, gestaltungs- sowie reflexions- und problemlösungsorientierte Methoden wie Critical Thinking (kritisches Denken: vernünftiges reflektierendes Denken), Design Thinking (iterative Methode für die Lösung von Problemen und die Entwicklung neuer Ideen), forschendes Lernen und Playful Learning (spielerisches Lernen). Digitale Grundbildung erfordert fächerverbindende und fächerübergreifende Arbeitsformen unter Berücksichtigung der besonderen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler. Daraus ergeben sich insbesondere: die Arbeit mit individuellen Förderplänen, eine zieldifferente Strukturierung, eine binnendifferenzierte Organisation des Lernprozesses und eine Sicherung der Lernmotivation. Digitale Medien stellen für Kinder mit Behinderungen eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem Kontaktaufnahme, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen. Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Lernbehinderungen unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Des Weiteren gilt zu beachten, dass je nach Lernbehinderung der Schülerinnen und Schüler für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.
Die folgenden Bereiche sind dabei in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen:
– Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus.
– Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21 st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration) und des Computational Thinking (problemorientiertes informatisches Denken).
– Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in globalisierten digitalen Kulturen.
Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. Dabei gilt es, die aus der jeweiligen Lernbehinderung erwachsenden Einschränkungen besonders zu berücksichtigen. In koedukativen Gruppen ist darauf zu achten, dass Buben und Mädchen gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe erhalten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten.
Zentrale fachliche Konzepte (5. bis 8. Schulstufe):
Durch die Digitalisierung, Datafizierung, Automatisierung und Medialisierung befinden wir uns in einem Veränderungsprozess mit all seinen Problemen und Chancen, welcher auch Grundlagen, Aufbau und Ordnung von Wissen betrifft. Die drei zentralen fachlichen Konzepte beruhen, basierend auf dem Frankfurt Dreieck, auf folgenden Perspektiven: der technisch-medialen (T), der gesellschaftlich- kulturellen (G) und der interaktionsbezogenen (I). Mit diesen können digitale Phänomene unserer Gesellschaft beispielhaft auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Graden der Abstraktion didaktisch bearbeitet werden.
Strukturen und Funktionen digitaler informatischer und medialer Systeme und Werkzeuge (T)
Diese beinhalten informatische Funktions- und Wirkprinzipien sowie die Reflexion ihrer nichtunmittelbar sichtbaren Einflüsse auf Kultur, Politik, Gesellschaft und Lebenswelt, Technik und Produktion.
Gesellschaftliche Wechselwirkungen durch den Einsatz digitaler Technologien (G)
Diese betreffen etwa soziale Umgangsformen, die politische Organisation, Machtstrukturen, ökonomische Interessen oder die Kommunikation. Die historische Perspektive erlaubt es, Kontinuitäten und Entstehungsprozesse sowie damit verbundene Traditionen zu verstehen.
Interaktion in Form von Nutzung, Handlung und Subjektivierung (I)
Sie erlaubt die Analyse, Reflexion und kreative Gestaltung persönlicher und kollektiver Handlungsrepertoires. Dies beinhaltet auch die Frage, wie und mit welchen Zielen Menschen Medien erstellen, gestalten und Systeme nutzen.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (5. bis 8. Schulstufe):
– Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
– Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
– Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
– Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren: Zerlegen von Problemen, Muster erkennen, Verallgemeinern/Abstrahieren und Algorithmen entwerfen
– Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Lehrstoff (5. bis 8. Schulstufe):
Es wird auf die Anwendungsbereiche des Lehrplanes Digitale Grundbildung der Mittelschule (BGBl. II Nr. 267/2022) verwiesen. Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind unter der Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderung so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit orientieren und die Kompetenzen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien aufbauen, festigen und erweitern.
Schulstufe:
Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) das Prinzip der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe eines digitalen Endgeräts beschreiben.
– (G) erkunden, was das Digitale im Unterschied zum Analogen ausmacht, und an Beispielen aufzeigen, welche Elemente/Komponenten und Funktionen dazugehören.
– die individuelle Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag vergleichen, hinterfragen und sinnvolle Möglichkeiten der Veränderung benennen sowie vergleichen, wie Menschen vor und nach der Einführung oder Übernahme der Digitalisierung leben und arbeiten.
Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) verschiedene Suchmaschinen nennen und beschreiben, wie eine Suchmaschine prinzipiell funktioniert.
– (G) Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für sich selbst erkennen.
– unter Nutzung der grundlegenden Funktionen einer Suchmaschine einfache Internetrecherchen durchführen sowie die Qualität der gefundenen Informationen anhand grundlegender Kriterien einschätzen.
– mit einem digitalen Gerät Informationen speichern, kopieren, suchen, abrufen, ändern und löschen und die gespeicherten Informationen als Daten definieren.
Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen.
– (G) an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten.
– verschiedene digitale Kommunikationswerkzeuge, Kollaborationswerkzeuge und Kollaborationsdienste benennen und sinnvolle Nutzungsszenarien aufzeigen.
Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) erkennen und ausführen
– (G) verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben.
– einzeln und gemeinsam Texte und Präsentationen (unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten) gestalten.
Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) gängige physische Komponenten von Computersystemen (Hardware) benennen
– (G) Mediennutzungsformen sowie deren historische Entwicklung und gesellschaftliche Etablierung im Zuge des Medienwandels beschreiben.
– Hilfesysteme bei der Problemlösung nutzen.
Schulstufe:
Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) nach vorgegebenen Kriterien bewerten, wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Technologieprodukten für unterschiedliche Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzer verbessert werden kann.
– (G) Interessen der Medienproduktion und der Veröffentlichung sowie des Medienkonsums beschreiben.
– (G) geeignete Software (auch freie Software) auswählen und bedienen, um unterschiedliche Aufgaben auszuführen.
– an Beispielen aufzeigen, inwieweit das Digitale im Vergleich zum Analogen das eigene Leben, die Gesellschaft oder Umwelt verändert. Sie können erkennen, dass Medien und Technologien nie „neutral“ sind.
Kompetenzbereich Information: mit Daten Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) Daten erfassen, filtern, sortieren und darstellen.
– Lizenzmodelle, insbesondere offene (Creative Commons, Open Educational Resources, Open Source) benennen und anwenden.
Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) darstellen, wie Informationen in kleinere Teile zerlegt, als Pakete durch mehrere Geräte über Netzwerke und das Internet übertragen und am Zielort wieder zusammengesetzt werden.
– (G) Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen. Sie können Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben.
– den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welche Interessen das anbietende Unternehmen hat.
Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– (G) die Rechte am geistigen Eigentum erkennen und Quellen angeben.
– visuelle/audiovisuelle/auditive Inhalte erzeugen und adaptieren. Sie können Möglichkeiten der Veröffentlichung benennen.
– mit Daten einfache Berechnungen durchführen sowie in verschiedenen (visuellen) Formaten sammeln und präsentieren.
Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie interne und externe Teile von digitalen Geräten funktionieren und ein System bilden.
– (T) digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen.
– zwischen digitalen Angeboten und eigenen Bedürfnissen abwägen und persönliche Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte gestalten.
Schulstufe:
Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) an Beispielen Anwendungen von Technik in Umwelt und Gesellschaft beschreiben und deren Relevanz für gesellschaftliche Gruppen und kulturelle Kontexte berücksichtigen.
– (G) Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens erkennen sowie Chancen und Gefahren der personalisierten Mediennutzung beschreiben.
Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden.
– (G) Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für die Gesellschaft erklären.
– zielgerichtet die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden durchführen, geeignete Quellen nutzen und gefundene Informationen vergleichend überprüfen.
Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit).
– (G) einen Kompromiss zwischen der Veröffentlichung von Informationen und der Geheimhaltung und Sicherheit von Informationen benennen.
– (I) bei der Erstellung digitaler Projekte mit mehreren Mitwirkenden zusammenarbeiten.
– (I) eigene digitale Identitäten gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen.
Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie Programme Daten speichern und verarbeiten, indem sie Zahlen oder andere Symbole zur Darstellung von Informationen verwenden.
– (G) verschiedene populäre Medienkulturen benennen sowie Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben.
– medialen Produktionen auf Barrierefreiheit überprüfen.
– Einstellungen in Softwareapplikationen den persönlichen Bedürfnissen entsprechend anpassen.
Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) am Beispiel erklären, wie Computersysteme in Alltagsgegenständen bestimmte Funktionen erfüllen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.
– (G) ökologische Problemkonstellation wie Energie und Rohstoffe im Zusammenhang mit Digitalisierung benennen.
– (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann.
– (I) entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen.
Schulstufe:
Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert.
– (G) euphorische und kulturpessimistische Haltungen gegenüber Technologie- und Medienwandel wahrnehmen.
– (I) die Normativität von digitalen Technologien (zB Filterblase) und Medieninhalten (zB Stereotype, Klischees) erkennen.
Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen.
– (G) Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erkennen und sich dazu verantwortungsvoll verhalten.
Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
Die Schülerinnen und Schüler können
– (G) ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln.
– (G) bei der Auswahl von Social Media bedenken, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben.
– verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen.
Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) unter Nutzung einer geeigneten Entwicklungsumgebung einfache Programme erstellen, diese testen und debuggen (Fehler erkennen und beheben).
– (G) Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben und deren Einfluss auf die Wahrnehmung des Inhalts hinterfragen.
– mit bereitgestellten Medien und Software-Applikationen zielgerichtet und kreativ gestaltend kooperieren.
Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Die Schülerinnen und Schüler können
– (T) Software zur Verschlüsselung von Daten benennen und unterstützt einsetzen.
– (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zu zivilgesellschaftlicher Partizipation und Engagement genutzt wird.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN UND FREIGEGENSTÄNDE
Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Verkehrserziehung, Lebende Fremdsprache Englisch, Berufsorientierung, Bewegung und Sport sowie Technisches Werken und Textiles Werken enthalten vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der entsprechenden Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Interessens- und Begabungsförderung, Chorgesang, Spielmusik, Darstellendes Spiel, Einführung in die Informatik und Muttersprachlicher Unterricht orientieren sich am Lehrplan der Volks- bzw. der Mittelschule.
Der Inhalt des Freigegenstandes Lebende Fremdsprache Englisch enthält vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache Englisch mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
A. GRUNDSTUFE I UND II
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
B. SEKUNDARSTUFE I
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Anlage C 2
LEHRPLAN DER SONDERSCHULE FÜR GEHÖRLOSE KINDER
PRÄAMBEL
Der Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen gehörloser bzw. hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Bei hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern kommt dieser Lehrplan dann zur Anwendung, wenn die aus ihrer Hörbeeinträchtigung erwachsenden pädagogisch-inhaltlichen Erfordernisse jenen gehörloser Schülerinnen und Schülern gleichzusetzen sind.
Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe I einschließlich der Vorschulstufe, die Grundstufe II und die Sekundarstufe I gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:
– Präambel;
– Pädagogische Ausgangslage;
– Allgemeines Bildungsziel;
– Allgemeine Bestimmungen;
– Allgemeine didaktische Grundsätze;
– Stundentafeln;
– Lehrpläne für den Religionsunterricht;
– Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der verbindlichen und unverbindlichen Übungen Therapeutisch-funktionelle Übungen, Hörstrategien, Manual- und Gebärdensysteme, Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), Lebens- und Identitätskunde;
– Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie den Freigegenständen der Vorschulstufe, Grundschule und Hauptschule.
Für gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Behinderung aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind.
PÄDAGOGISCHE AUSGANGSLAGE
Gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler sind Kinder und Jugendliche mit einer angeborenen oder erworbenen gravierenden Hörbeeinträchtigung. Unter diesem Begriff werden einerseits organische und funktionelle Störungen des Hörorgans, die eine hochgradige Schwerhörigkeit bzw. eine Gehörlosigkeit verursachen, sowie andererseits zentrale Hörstörungen (zB auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen), die auf neurologischen Dysfunktionen basieren, verstanden.
Es sind dies Schülerinnen und Schüler, die
– auch bei optimaler Hörgeräte- bzw. Cochlear-Implant-Versorgung Lautsprache nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auditiv wahrnehmen können,
– bei der Wahrnehmung akustischer Reize zwar erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen, aber dennoch Lautsprache mit Hilfe von Hörgeräten oder Cochlear-Implant auditiv wahrnehmen können,
– trotz normalem peripheren Hörvermögens Lautsprache nicht auf natürlichem Weg verarbeiten und wahrnehmen können.
Das Ausmaß der Folgen einer Hörbeeinträchtigung wird im Einzelfall durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bestimmt, wie
– Beginn, Art und Grad der Hörbeeinträchtigung;
– Beginn und Art der durchgeführten Fördermaßnahmen;
– adäquate Versorgung mit technischen Hilfen;
– Kommunikation und Spracherfahrung;
– Lern- und Leistungsverhalten;
– soziale und psychosoziale Faktoren sowie das soziokulturelle Umfeld.
Ausgehend von den Erkenntnissen der Hörbeeinträchtigtenpädagogik und der Neurolinguistik sowie den medizinischen und technischen Fortschritten erschließen sich für das hörbeeinträchtigte Kind Fördermöglichkeiten, die in den ersten Lebensjahren am effektivsten sind und deren Wirksamkeit mit Eintritt in die Schule erhalten und weiterentwickelt werden muss.
Dem Bereich Kommunikation und Sprache kommt eine besondere Bedeutung als wesentliches Element menschlicher Selbstbestimmung zu. Die Entwicklung eines Kommunikationssystems muss sich an der Lebenssituation, den Bedürfnissen und den konkreten, individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dazu bedarf es der intensiven Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule.
Für die kindliche Entwicklung sind insgesamt die Form und Intensität der Kommunikation mit den nächsten Bezugspersonen entscheidend. In der Auseinandersetzung mit ihnen entfalten und bilden sich Persönlichkeit und Identität, wird emotionales und soziales Verhalten erlernt und erweitern sich der Wissens- und Bildungsstand sowie das Abstraktionsvermögen.
Hörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler benötigen methodisch-didaktisch speziell aufbereitete Lernangebote sowie mehr Zeit für die verschiedenen Lernprozessphasen. Daher sind geeignete Schwerpunksetzungen und Gewichtungen vorzunehmen sowie ausreichende Übungszeiten im Rahmen der vom Lehrplan vorgegebenen Stundentafeln vorzusehen.
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Sonderschule für gehörlose Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, im Sinne der Paragraphen §§ 2 und 22 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln und Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf gebraucht werden.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Erziehung und Unterricht haben die Aufgabe, Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz zu fördern, die Nutzung erforderlicher technischer Hilfen zu ermöglichen, die Entwicklung der Sprache und des Sprechens zu unterstützen sowie die Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler zu fördern, wodurch bestehende Barrieren bewusst gemacht und abgebaut werden können.
Ein wesentliches Ziel der schulischen Bildung ist es, den Schülerinnen und Schülern möglichst umfassende Kompetenzen in Laut-, Schrift- bzw. Gebärdensprache gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen zu vermitteln. Dies soll ihnen ermöglichen, mit ihrer hörenden Umwelt zu kommunizieren, an der kulturellen Welt der Hörenden und der Hörbeeinträchtigten zu partizipieren und ihre kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten zu entfalten.
Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird ihre Integration in die Welt der Hörenden erleichtert und die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.
Der Lehrplan wird von folgenden Leitprinzipien getragen:
– Förderung der Sprach-, Kommunikations- und Wahrnehmungskompetenz;
– Gesprächserziehung;
– Erziehung zum Hören;
– rhythmisch-musikalische Erziehung;
– Förderung der sozialen, emotionalen und psychomotorischen Entwicklung;
– Befähigung zum Äußern von Gefühlen und Wünschen;
– Förderung integrativer und kooperativer Prozesse;
– Erarbeitung und Einüben sozialer Verhaltensweisen;
– Förderung der Ich-Stärke und Identitätsbildung;
– Erziehung zur Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Teamfähigkeit;
– Berücksichtigung der behinderungsrelevanten Aspekte in allgemein bildenden Unterrichtsinhalten.
Neben der Schaffung hörbeeinträchtigtengerechter Rahmenbedingungen, die einen adäquaten Erwerb der Bildungsinhalte gewährleisten und der Einbeziehung des Umfelds in den Unterricht soll eine geeignete Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen erfolgen. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
4.1 Gliederung nach Lehrplan-Hauptstufen
Die acht Schulstufen des Lehrplans der Sonderschule für gehörlose Kinder sind in drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefasst:
Grundstufe I: 1. und 2. Schulstufe (einschließlich der Vorschulstufe)
Grundstufe II: 3. und 4. Schulstufe
Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe I und II zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Sekundarstufe I besteht aus vier aufeinander folgenden Schulstufen, die jeweils einem Schuljahr entsprechen.
Innerhalb der Grundstufen I und II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Sofern eine Vorschulstufe geführt wird, ist der zugrunde liegende Lehrplan die Planungsgrundlage für die Arbeit im Vorschulstufenbereich. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.
Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres erleichtert wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 4.3 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
Der Schuleingangsbereich soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.
Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe
Die Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab.
In der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
4.2 Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten
In der Grundstufe I und II ist der Lehrstoff nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundstufe I und II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
Bei gemeinsamer Führung von Vorschulstufe und Grundstufe I ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel vom Schulforum gemäß Art. I § 4 Abs. 4 festzulegen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.
Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Jahresstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
4.3 Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
– die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
– die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
– die Arbeit mit Individuellen Förderplänen.
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw. Schülergruppen. Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.
4.4 Lernen und Lehren
Therapeutisch-funktionelle Übungen
Die Therapeutisch-funktionellen Übungen sollen einerseits zu einer möglichst weit reichenden Kompensation des eingeschränkten Hörvermögens beitragen und andererseits die Schülerinnen und Schüler bei der Aneignung aller erforderlichen Kompetenzen für eine selbstständige Lebensbewältigung unterstützen. Ausgehend vom Entwicklungsstand, dem Schweregrad der Hörbeeinträchtigung und den speziellen Bedürfnissen sind im vorgesehenen Rahmen jene Angebote in einem individuellen Ausmaß auszuwählen, durch die eine umfassende Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler erzielt werden kann.
Um die beschriebenen Bildungs- und Lehraufgaben der Therapeutisch-funktionellen Übungen erfüllen zu können, sind deren Inhalte sowohl im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden zu vermitteln als auch fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen.
Die dargestellten Lehrstoffangaben bieten nur eine exemplarische Auswahl von Lehrinhalten an. Diese sind in der Planungsverantwortlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf die Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. entsprechend zu ergänzen.
Gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler bedürfen insbesondere in der Vorschulstufe unter Berücksichtigung ihrer kommunikativen Kompetenzen unterschiedlicher Fördermaßnahmen. Dies betrifft die Bereiche der Sprachentwicklung und der Gesprächserziehung (Lautsprache/Gebärde/Österreichische Gebärdensprache ÖGS), der rhythmisch-musikalischen Erziehung und der auditiven Wahrnehmung.
In der Grundstufe I und II sowie in der Sekundarstufe I werden diese Fördermaßnahmen in den Pflichtgegenständen und verstärkt auch in den behinderungsspezifischen verbindlichen Übungen umgesetzt.
Kommunikations- und Informationstechnologien
Informations- und Kommunikationstechnologien tragen im Unterricht von hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern wesentlich zum Abbau von Barrieren bei. Sie sind vielfach eine grundlegende Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Lernprozess und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern ihren Erfahrungsraum zu erweitern, verbessern den persönlichen Zugang zu Kommunikation und Information und erleichtern die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Unterrichtsarbeit ist der Einsatz von elektroakustischen, audio-taktilen, audiovisuellen und elektronischen Hilfsmitteln.
Die Aneignung von Kompetenzen bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen behinderungsspezifischen Medien ist für gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Schlüsselqualifikation sowohl für die Bewältigung schulischer als auch künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.
Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Lernorganisation auf der Vorschulstufe
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
Lernformen
Um den Unterricht in der Grundstufe I und II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
– Lernen im Spiel;
– offenes Lernen;
– projektorientiertes Lernen;
– entdeckendes Lernen;
– informierendes Lernen;
– wiederholendes und übendes Lernen;
– usw.
Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
Schularbeiten
Auf der 4. Schulstufe sind in Deutsch und Mathematik je vier bis sechs Schularbeiten durchzuführen. Im 2. Semester sind jedenfalls je Unterrichtsgegenstand zwei Schularbeiten vorzusehen.
In der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe) beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
4.5 Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht
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RIS
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