Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen, Üben, Wiederholen, Anwenden des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben), den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.
Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen sind daher in der Grundstufe I und II behutsam vorzunehmen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
STUNDENTAFELN
A. Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden |
|---|---|
| Religion | 2 |
| Sachbegegnung | 2 |
| Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben | 5 |
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdenssysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 2 |
| Mathematische Früherziehung | 2 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 2 |
| Bildnerisches Gestalten | 1 |
| Werkerziehung | 1 |
| Bewegung und Sport, Spiel | 5 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 22 |
| Verkehrserziehung | X |
| Förderunterricht | X |
Ergänzende Anmerkungen
Verkehrserziehung: Bis maximal 20 Jahresstunden.
Förderunterricht: Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe
Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Sprache im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.
Aus den „Therapeutisch-funktionellen Übungen“ sind jene Teilbereiche der verbindlichen Übung im vorgesehenen Ausmaß zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung anzuwenden, die auf den vorhandenen individuellen kommunikativen Kompetenzen (Art der bereits erfolgten Fördermaßnahmen, Versorgung mit technischen Hilfen, individuelle Spracherfahrung usw.) der Schülerinnen und Schüler aufbauen.
B. Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Schulstufen und Wochenstunden | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Sachunterricht | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 |
| Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation | 8 | 8 | 9 | 9 | 34 |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Technisches/Textiles Werken | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Verbindliche Übungen | |||||
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Lebende Fremdsprache | x | x | x | x | |
| Verkehrserziehung | x | x | x | x | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 23-27 | 23-27 | 27-29 | 27-29 | 106 |
| Förderunterricht | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Unverbindliche Übungen | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | |
| 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: | |||||
| Hörstrategien | (1)-2 | 1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Bewegung und Sport | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Spielmusik und Rhythmische Erziehung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Darstellendes Spiel | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Bildnerisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Interessen und Begabungsförderung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | |
| 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | |
| Hörstrategien | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Spielmusik und Rhythmische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Darstellendes Spiel | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Bildnerisches Gestalten | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Interessen- und Begabungsförderung | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | |
Ergänzende Anmerkungen:
Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) sowie in der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Verkehrserziehung: Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 2 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Z 5 der Bemerkungen zur Stundentafel.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
Bemerkung zur Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichtes nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichtes oder durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, dass eine zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens drei Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig.
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 2 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
C. Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch, Kommunikation | 24-30 | ||||
| Lebende Fremdsprache | 8-12 | ||||
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | 3-6 | ||||
| Geographie und Wirtschaftskunde | 4-8 | ||||
| Mathematik | 16-20 | ||||
| Geometrisches Zeichnen | 1-2 | ||||
| Biologie und Umweltkunde | 4-8 | ||||
| Chemie | 1-3 | ||||
| Physik | 3-5 | ||||
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 4-6 | ||||
| Bildnerische Erziehung | 4-8 | ||||
| Technisches Werken Textiles Werken | 4-12 | ||||
| Ernährung und Haushalt | 3-4 | ||||
| Bewegung und Sport | 12-18 | ||||
| Verbindliche Übungen | |||||
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | |||||
| Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 6-16 | ||||
| Lebens- und Identitätskunde | 4-12 | ||||
| Berufsorientierung | - | x | x | x | |
| - | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 1-4 | |
| Gesamtwochenstundenzahl | |||||
| 27-33 | 29-34 | 30-34 | 30-34 | 128 | |
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
| Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Deutsch, Kommunikation | 7 | 7 | 7 | 6 | 27 |
| Lebende Fremdsprache | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 |
| Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | 2 | 1 | 1 | 4 | |
| Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 | 5 | 17 |
| Geometrisches Zeichnen | 1 | 1 | |||
| Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
| Chemie | 2 | 2 | |||
| Physik | 1 | 1 | 1 | 3 | |
| Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Bildnerische Erziehung | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
| Technisches Werken Textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Ernährung und Haushalt | 1,5 | 1,5 | 3 | ||
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
| Verbindliche Übungen | 0 | ||||
| Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 |
| Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| Lebens- und Identitätskunde | - | x | x | x | |
| Berufsorientierung | - | - | x | x | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 30 | 32,5 | 32,5 | 33 | 128 |
| Freigegenstände und unverbindliche Übungen | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Hörstrategien | 2-8 | ||||
| Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 2-8 | ||||
| Lebende Fremdsprache | 2-8 | ||||
| Darstellendes Spiel | 2-8 | ||||
| Interessen- und Begabungsförderung | 2-8 | ||||
| Berufsorientierung | 2-8 | ||||
| Bewegung und Sport | 2-8 | ||||
| Technisches / Textiles Werken | 2-8 | ||||
| Freigegenstand Einführung in die Informatik | 2-8 | ||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 8-24 | ||||
Ergänzende Anmerkungen
Technisches Werken, Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.
Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lebens- und Identitätskunde: 20 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden (im Rahmen der autonomen Stundentafel). Sofern keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen in der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler, mit anderen Erstsprachen als Deutsch, kann zum Erwerb der Unterrichtssprache zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden, der bei besonderen Lernproblemen bis auf achtzehn Wochenstunden erweitert werden kann. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichts nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist - allenfalls auch durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen - dafür Sorge zu tragen dass die zusätzliche Belastung höchstens sechs Wochenstunden beträgt. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig.
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.
D. Stundentafeln der Deutschförderklassen
Stundentafel der Vorschulstufe
| Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere verbindliche Übungen1 | 5 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 22 |
1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).
Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
| Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Wird gesondert bekannt gemacht.
Evangelischer Religionsunterricht
Wie Anlage C1.
Altkatholischer Religionsunterricht
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN THERAPEUTISCH-FUNKTIONELLE ÜBUNGEN, HÖRSTRATEGIEN, MANUAL- UND GEBÄRDENSYSTEME, ÖGS, LEBENS- UND IDENTITÄTSKUNDE
Therapeutisch-funktionelle Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hörerziehung und Hörtraining
Hören ist nicht nur für die Sprachwahrnehmung von Bedeutung, sondern auch für die emotionale und psychosoziale Entwicklung sowie für die Orientierung in Raum und Zeit. Wichtige Voraussetzungen für das Hören lernen sind die regelmäßige Überprüfung und eine ständige Beobachtung des Hörvermögens sowie die Schaffung eines anregenden Hörklimas. Im Unterrichtsgeschehen muss es möglichst viel zu hören geben. Dies erfordert unter anderem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodische Lehrersprache und das Bewusstmachen all dessen, was es im Verlauf eines Unterrichtstages zu hören gibt. Hörerziehung und Hörtraining sollen die Schülerinnen und Schüler zum Hinhören, zu einer Lauschhaltung anregen, damit sie lernen, Töne, Geräusche und die Sprache ihrer Umwelt aufzunehmen und zu verwenden.
Individuelle Sprechförderung
Aufgabe der individuellen Sprechförderung ist die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation. Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Manualsysteme können bei Bedarf als Unterstützung verwendet werden.
Manual- und Gebärdensysteme
Der Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen wie Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), lautsprachbegleitende Gebärde und andere manuelle Kommunikationsmittel ermöglicht eine individuelle und differenzierte Förderung von Kindern und Jugendlichen, die lautsprachlich bzw. hörgerichtet nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Die ÖGS als eigenständiges Sprachsystem ermöglicht Kommunikation auf der Grundlage von Mimik, Körperhaltung und Handzeichen, dient der Vermittlung konkreter abstrakter und differenzierter Inhalte und trägt wesentlich zur Identitätsfindung bei.
Lautsprachbegleitende Gebärde, Fingeralphabet und Phonembestimmtes Manualsystem (PMS) sind visuelle Ergänzungssysteme, die den jeweiligen Regeln der Laut- und Schriftsprache strukturell folgen. Manual- und Gebärdensysteme zielen darauf ab, die Wahrnehmung und die Anwendung lautsprachlicher Äußerungen zu erleichtern und zu unterstützen.
Wahrnehmungsschulung
Die Basissinne (taktil- kinästhetisches, vestibuläres und propriozeptives System), die eng mit der auditiven Wahrnehmung verbunden sind, bilden die Grundlage einer positiven Sprachentwicklung. Sie liefern die Informationen für die Interpretation von Sinneseindrücken und steuern Anpassungsreaktionen, also jene angemessenen Handlungen, mit denen das Kind sinngebend auf Umweltreize reagiert. Anpassungsreaktionen wiederum sind grundlegend für die sensorische Integration und fördern die Verarbeitungsprozesse im Gehirn. Durch Wahrnehmungsschulung soll die sensorische Integration aller Sinnesmodalitäten gefördert werden.
Bei lautsprachlich geförderten Kindern und Jugendlichen ist Absehen eine natürliche Hilfe beim Sprachverstehen. Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können.
Lehrstoff:
Hörerziehung und Hörtraining
Beispielsweise:
– auf Geräusche, Klänge und Sprache achten
– Geräusche selber erzeugen
– Wiederholen und Nachahmen von Tönen, Geräuschen und Sprache
– Reaktions-, Erkennungs- und Unterscheidungsübungen bezogen auf Geräusche und Sprache
– auditives Erfassen, Erkennen und Verarbeiten von Begriffen, sprachlichen Einheiten und Strukturen
– Aufgreifen und Anwenden rhythmischer, dynamischer, prosodischer und melodischer Merkmale der Sprache
– Erarbeitung antizipierender Schemata für das Erfassen sprachlicher Inhalte
– Steigerung der auditiven Speicherung und Merkfähigkeit
– Verbesserung der Sprechgliederung
– Lokalisierungsübungen (Richtungshören)
– dichotisches Hören (gleichzeitig auftretende Sprachinformationen voneinander trennen und verstehen können)
– Erziehung zum Zuhören, zum genauen Hinhören und zur selbstbewussten gezielten Intervention, wenn etwas nicht verstanden wurde
– Trainieren bestimmter Hörqualitäten und Hörsequenzen
– Schulung des selektiven Hörens (Sprache aus Umgebungsgeräuschen herausfiltern, Nutz- und Störschall voneinander trennen, usw.)
Individuelle Sprechförderung
Beispielsweise
– Stimmbildungsübungen unter Einbeziehung aller Sinnesmodalitäten
– Lautier-, Stimm- und Atemübungen in Verbindung mit Körperbewegungen
– Erarbeitung und Übung von Lauten und Lautverbindungen
– Übungen zur Verbesserung fehlerhafter Aussprache durch die Verwendung von Lautgruppen und Silbenverbindungen unter besonderer Berücksichtigung von Konsonantenhäufungen
– individuelle Anbahnung und Aufbau der Sprechfertigkeit
– entsprechender Einsatz von technischen Hilfsmitteln
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Beispielsweise:
Phonembestimmtes Manualsystem (PMS)
– Koordination Mund und Hand
– Phonemzeichen erlernen und anwenden
– bewusst machen, üben und festigen artikulatorischer Vorgänge
Fingeralphabet
– Erlernen und Anwenden des internationalen Fingeralphabetes
Gebärdenvokabular
– Elemente der Gebärde (Mimik, Gestik, Handformen, Mundbild, Mundgestik)
– Wortschatzerweiterung und Festigung
Gebärdensprachgrammatik (ÖGS)
– grammatikalische Gesetzmäßigkeiten der ÖGS erkennen und anwenden
– bewusstes Wechseln der Sprachsysteme ÖGS und Schriftsprache
Gebärdenverständnis
– Gebärden wahrnehmen und produzieren
– Informationen in Gebärden verstehen
– differenzierte Sachzusammenhänge begreifen
– Verständnis für chronologische Abläufe
– persönliche Erfahrungen und Erkenntnisse angemessen mitteilen
– Gefühle, Wünsche und Vorstellungen sprachlich ausdrücken und verstehen
– Nacherzählen und freies Erzählen
– Sachinformationen schlüssig vermitteln
– Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
Wahrnehmungsschulung
Beispielsweise:
– Übungen zur Schulung
– der taktil-kinästhetischen, visuellen und auditiven Wahrnehmung
– des vestibulären (Gleichgewicht) und propriozeptiven (Eigenwahrnehmung) Systems
– der Motorik
– Strukturierung von Handlungsabläufen durch psychomotorische Förderung
– Absehtraining
Didaktische Grundsätze:
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Hörerziehung und Hörtraining
Ausgehend von der genauen Kenntnis des Hörvermögens der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist Hörerziehung möglichst in allen Unterrichtsgegenständen gezielt einzusetzen. Die speziellen Übungen sollen in einem engen Bezug zu den jeweiligen Unterrichtsinhalten stehen. Dadurch werden der Wort- und Sprachschatz der Schülerinnen und Schüler gefestigt und die Kommunikationsmöglichkeiten erweitert.
Dabei ist zu beachten, dass der Schwierigkeitsgrad der Übungen aufbauend ist und so Frustration und Abwehrmechanismen vermieden werden. Dieser Weg führt vom Entdecken zur Unterscheidung, weiter zur Identifikation und schließlich zum Verstehen. Gearbeitet wird vorwiegend mit Silben, Wörtern und Sätzen.
Eine weitere Voraussetzung für das Hören lernen ist die Schaffung eines Hörklimas, wozu vor allem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodisch gegliederte Lehrersprache gehört. Durch optimale Sitzordnung, günstige Lichtverhältnisse, angemessene Raumakustik sowie das kommunikative Verhalten der Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler soll die Sprachwahrnehmung über das Ohr sichergestellt werden. Dabei ist auf die Hörermüdung Rücksicht zu nehmen.
In diesem Zusammenhang spielt auch der eigenverantwortliche Umgang mit der Hörtechnik (elektroakustische, audiotaktile, audiovisuelle und elektronische Hilfsmittel) eine bedeutende Rolle.
Durch Hörübungen sollen das Globalverständnis und das Detailverständnis geschult werden. Hören soll in kommunikative Situationen eingebunden werden, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.
Individuelle Sprechförderung
Beim Sprechen sind mehrere Aspekte zu unterscheiden:
– der kommunikative Aspekt (Sprechen als Mittel zum Kontakt)
– der symbolische Aspekt (Sprechen als Mittel, um Gedanken und Gefühle auszutauschen) und
– der technische Aspekt (Zusammenspiel von Atmung, Stimme und Sprechbewegungen)
Für die Sprechentwicklung ist eine gute Hör-/Spracheinstellung wesentlich. Diese Einstellung kann durch Herausfordern, Auffangen und Verstärken des Sprechverhaltens entwickelt werden.
Gute Atemkontrolle, Stimmkontrolle und die Sprechmotorik, Artikulation von Einzellauten und Lautgefügen sowie Sprechbewegungsabläufe müssen sukzessive geübt werden.
Grundlegende Prinzipien im Sprechunterricht sind das Gespräch, die Imitation, das entdeckende Lernverfahren, das rhythmische Sprechen und die Wiederholung sowie die Sicherung des Lautbestandes.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Phonem- und graphembestimmte Zeichen (phonembestimmtes Manualsystem, Fingeralphabet) und andere Lautgebärden sind weitere Mittel zur Erleichterung des Lesens, der Lautsprachwahrnehmung und des Sprechens.
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) verwendet neben Mimik und Körperhaltung insbesondere Handzeichen (Gebärden). Die Gebärden sind nach Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung klar strukturiert und werden regelhaft im so genannten Gebärdenraum ausgeführt. Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung eines umfassenden Gebärdenschatzes und der Erwerb einer ausdifferenzierten Grammatik mit eigenen Regeln und die semantischen Regeln im sozial kommunikativen Austausch. Die Auswahl von Gebärden und gebärdeten Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, dem Sprachvermögen der Klasse, sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärdensprache mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden. Anfänglich im Lesen und Gebärden/Fingern von Buchstaben und Blickwörtern, später dann von Sätzen in der ÖGS und der Schriftsprache.
Die Lautsprachbegleitende Gebärde (LBG) stellt keine eigenständige Sprache dar, sondern folgt den syntaktisch-semantischen Regeln und Strukturen der gesprochenen deutschen Sprache. Vorwiegend der Gebärdensprache (ÖGS) entnommene Gebärdenzeichen werden simultan zum Sprechen eingesetzt, um insbesondere gehörlosen Kindern, die Schwierigkeiten mit der Hörentwicklung haben, Wahrnehmung und Gebrauch der gesprochenen Sprache im kommunikativen Prozess zu erleichtern.
Lautsprachunterstützende Gebärde (LUG) ist eine Methode, bei der im Wesentlichen die sinntragenden Worteinheiten mit Gebärden begleitet werden, um den natürlichen Sprechablauf zu sichern.
Wahrnehmungsschulung
Durch die Wahrnehmungsschulung werden die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche miteinander verbunden, und ermöglichen ganzheitliches Lernen unter anderem durch:
– Unterstützung der sprachlichen Äußerungen durch ein klares Mundbild, Unterstützung der Kommunikation durch Mimik, Gestik und Körpersprache
– Schulung aller Sinnesbereiche
– ausdrucksvolles, rhythmisch gut gegliedertes und strukturiertes Sprechen
Absehen
Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können; die gerichtete visuelle Wahrnehmung wird geschult und mit auditiver Wahrnehmung gegebenenfalls auch mit taktilem Empfinden gekoppelt. Wenn die tragende Funktion des Hörens in der lautsprachlichen Kommunikation nicht vorausgesetzt werden kann, sichern Antlitzgerichtetheit und vermehrte Schriftsprache den Spracherwerbsprozess zusätzlich ab. Dazu müssen gute räumliche und partnerbezogene Voraussetzungen gegeben sein, wie Raumakustik, Lichtverhältnisse, Standort der Gesprächspartner und Abfolge der Gesprächsbeiträge.
Hörstrategien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hören ist ein Lernvorgang über viele Jahre der kindlichen Entwicklung und dauert in seiner Wechselwirkung mit dem Lautspracherwerb bis ins Jugendlichenalter. Hörerziehung ist daher als fächerübergreifender Auftrag zu sehen. Durch die unterschiedlichen Hörvoraussetzungen sind Individualisierung und Differenzierung von grundlegender Bedeutung.
Da das Hören nicht nur die Aufnahme von Schallereignissen durch das Innenohr bedeutet, sondern darüber hinaus die Auswertung der Schallereignisse durch das Gehirn, bedürfen sowohl Schülerinnen und Schüler mit peripheren als auch solche mit zentralen Störungen frühzeitig Hilfen, damit die Entwicklung des Hörens, der Verarbeitung und der Sprache und darüber hinaus die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler positiv verlaufen kann. Der Erwerb der Lautsprache hängt von einer adäquaten Wahrnehmung ab.
Im Rahmen der unverbindlichen bzw. verbindlichen Übung lernen die Schülerinnen und Schüler ausgehend von dem Wissen um die eigene Hörbeeinträchtigung kommunikative Situationen in Schule und Alltag besser zu bewältigen.
Lehrstoff:
Hörübungen und Hörstrategien
Beispielsweise:
– Übung des gezielten Einsatzes des Hörvermögens
– Ansprechen der eigenen Behinderung
– Optimierung des kommunikativen Umfeldes im Hinblick auf die optischen und akustischen Gegebenheiten (Lichtverhältnisse, Raumakustik, Position des Gesprächspartners und der Lichtquelle)
– Einsatz und Umgang mit Hörhilfen
– Anwendung bestimmter Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
– Beachten der Körpersprache der Gesprächspartner
Didaktische Grundsätze:
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schüler die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen. Der gezielte Einsatz technischer Hilfsmittel unterstützt dabei die Informationsaufnahme. Angemessene schulische Rahmenbedingungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von kommunikativen Situationen. Dazu zählen eine kleine Schülergruppe, schalldämmende Maßnahmen, eine gute Beleuchtung, ein entsprechender Sitzplatz, optimale technische Hilfen, Visualisierung in allen Unterrichtsphasen, Strukturierung des Unterrichtes, schriftliche Fixierung schwieriger Begriffe, Wiederholungen und Teilzusammenfassungen und Hörpausen.
Die Beachtung der Körpersprache der Gesprächspartner unterstützt die Kommunikation.
Hörhilfen sind bestmöglich einzusetzen, um den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung einer Hörfertigkeit auch bei Störschall zu ermöglichen. Die Prinzipien der Stufen des Hörenlernens (Wahrnehmen, Erkennen, Diskriminieren, Anwenden) müssen in allen Altersstufen berücksichtigt werden.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der interaktiven Entwicklung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) oder lautsprachbegleitenden Gebärde (LBG) unter Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen kommt im Unterricht besondere Bedeutung zu.
Ziel ist es, den Schülerinnen und Schüler angemessene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihnen vielfältige Formen der Lebensgestaltung zu eröffnen. Neben dem Erwerb der Gebärde als Mittel der Kommunikation und zur Beschaffung von Informationen, steht die Identitätsfindung der gehörlosen Schülerinnen und Schüler, die damit verbundene Akzeptanz ihrer Gehörlosigkeit (ich bin anders, aber gleichwertig) und die selbstbewusste Anwendung der Gebärde im Mittelpunkt.
Lehrstoff:
Gebärdenvokabular
Beispielsweise:
– Erlernen, Wiederholen und Anwenden des Fingeralphabetes; Bewusstmachen der Handformen
– Erarbeitung, Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes
– Bedeutung des Mundbildes erkennen
– differenzierte Ausdrucksmöglichkeiten für Gefühle, Charaktereigenschaften usw. erwerben
– Arbeit mit verschiedenen Medien
– Gebärdenlexika kennen lernen
– Erarbeiten eines individuellen Notationssystems für Einzelgebärden
Bei ÖGS:
– Erarbeitung von Spezialgebärden (zB Redewendungen, Fachbegriffe und Fremdwörter)
– Kennen lernen verschiedener Transkriptions-Systeme
Gebärdensprachgrammatik bei ÖGS
Beispielsweise:
– gezieltes Aufbauen sowie bewusstes und korrektes Anwenden grammatikalischer Prinzipien
– Gebärden in ihre Parameter zerlegen:
– Erkennen der Bedeutung von Handform, Ausführungsstelle und Bewegung, zB Finden von Minimalpaaren (gleiche Handform, gleiche Bewegung jedoch unterschiedliche Ausführungsstelle)
– Gebärden sammeln und in Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung aufgliedern, Wortbild und Mundgestik differenzieren
– Übungen zur Direktionalität
– Merkfähigkeit im Raum (Personen und Gegenstände im Raum fixieren und durch hinweisende Gebärde wieder abrufen)
– Anwenden von Personalpronomen, Fragewörtern, Präpositionen, Modalverben, zB unterschiedliche Satzmimik kennen lernen und verwenden
– Zeitformen in der ÖGS
– Schriftsprache in ÖGS/ÖGS in Schriftsprache übertragen
– Bewusstmachen des Prinzips der Inkorporation
– Darstellung von Eigenschaften, Bewegungsgebärden, Zahlen-, Zeit- und Mengenangaben
– bewusstes Anwenden von Klassifikatoren, zB:
-- verschiedene Klassifikatorhandformen sammeln und sortieren
-- Anordnungen von Objekten
-- Form- und Größenverhältnisse genau beschreiben
-- Form- und Größenvariationen miteinander vergleichen
-- verschiedene Köperteilklassifikatoren anwenden und differenzieren
-- Pluralangaben mit Klassifikatoren verstehen und anwenden
– den Gebärdenraum für Gegenüberstellungen ausnutzen
– Fragen stellen und konkret beantworten, Fragemimik beachten
– Zeitlinien verstehen und richtig anwenden:
-- horizontal: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
-- vertikal: zB heranwachsende Kinder
– Zeitabläufe/zeitliche Einordnung
– Orientierungshilfen verstehen und anwenden, zB räumliche Orientierungsspiele
– Steigerungsformen anwenden, zB verschiedene Möglichkeiten nicht-manueller Formen für die Markierung von Steigerungen sammeln und anwenden
– die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Rede an den manuellen und nicht-manuellen Zeichen erkennen und anwenden
– neutrale Oberkörperhaltung bei der indirekten Rede
– den Konditionalsatz verstehen und anwenden
– kausale und konzessive Sätze mit „trotzdem“, „deshalb“, „Grund“ verstehen und anwenden
– den Abschluss einer Tätigkeit mit „fertig“ und „schon“ anzeigen
– die manuelle und nicht-manuelle adverbiale Ergänzung anwenden und verstehen
– Simultanität der Gebärdensprache verstehen und anwenden
– Nummerungskongruenz bei Richtungsverben vertiefen und anwenden
Gebärdensprachverständnis und gebärdensprachlicher Ausdruck bei ÖGS
Beispielsweise:
– Mitteilungen und Anweisungen verstehen, sachgerecht und vollständig weitergeben, Handlungsabläufe beschreiben
– Wahrnehmen und Produzieren von Gebärden
– Erzählungen folgen und nacherzählen können, zB:
-- Erzählkriterien kennen lernen und anwenden
-- folgerichtig und lebendig erzählen
-- Spannungsaufbau und -steigerung erzeugen
-- aus verschiedenen Perspektiven erzählen
-- verschiedene Erzähltechniken erlernen und rhetorische Mittel kennen lernen
– Sachthemen erfassen und auswerten sowie Zusammenhänge erkennen und wiedergeben
– Fragen verstehen und richtig beantworten
– Entscheidungsfragen stellen, die nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können
– Beschreibungen verstehen und wiedergeben: zB Beschreiben von Eigenschaften
– Verständnis für chronologische Abläufe
– Erkennen zweier Dialogpartner in einer erzählten Geschichte
– Gefühle und Stimmungen des Gesprächspartners wahrnehmen und eigene Gefühle differenziert ausdrücken
– Mimik und körpersprachlichen Ausdruck erkennen, bilden und richtig deuten
– unbekannte Gebärden aus dem Kontext klären
– Gebärdensprache in medialer Darstellung (zB Wissens- und Informationsgewinn, Identifikation, Beobachtung, Analyse, Unterhaltung)
– Dialekte in der Gebärdensprache erkennen und verstehen, verschiedene Gebärdensprachanwender verstehen
– Verbesserung des gebärdensprachlichen Ausdrucks
– Gesprächskultur entwickeln
– Gesprächsführung, zB:
-- Anwendung verschiedener Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
-- Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
– Konflikte und Konfliktbewältigung, zB Verstehen, dass Sprachabsicht und verstanden werden nicht immer übereinstimmen
– Verständnis zeigen, zB sich in die Rolle eines anderen hineinversetzen, Ermutigen anerkennen
– Unsicherheit bzw. Unklarheit wahrnehmen und durch Mimik und manuelle Markierung äußern
– Rollen darstellen
Gehörlosenkultur
Beispielsweise:
– Gesprächsregeln aufstellen und beachten (Kommunikationstaktik)
– Nachfragen bei Nichtverstehen
– Gesprächspartner ausreden lassen
– Kontakt zu erwachsenen Gehörlosen
– bewusstes Gestalten des Umfeldes um eine reibungslose Kommunikation zu ermöglichen
– besondere Bedürfnisse aufgrund der Gehörlosigkeit erkennen und lernen, deren Erfüllung einzufordern
– Bedürfnisse gehörloser und hörender Menschen
– gebärdete Kinderliteratur
– gehörlose Menschen in Österreich und weltweit, zB:
-- Verbände und Vereine
-- verschiedene Gebärdensprachen
-- Vernetzung von Gehörlosen (verschiedene Organisationen, zB WFD)
– gehörlose Menschen in den Medien
– Umgang mit Medien
– Möglichkeiten der Gebärdenkommunikation mit Hilfe von technischen Medien
– Kennen lernen von Internetseiten für Gehörlose
– Kennen lernen der Unterstützungsmöglichkeiten durch Dolmetscher/innen
– Gebärdensprachpoesie, Gehörlosentheater, Veranstaltungen von Gebärdensprachanwender/innen
– Gebärdensprachdialekte
– Besonderheiten der Gehörlosenkultur kennen lernen
– Gehörlosengeschichte
Didaktische Grundsätze:
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen einer Eingangsdiagnostik soll der individuelle Kommunikationsstand der Schülerinnen und Schüler erfasst werden, um eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage zu schaffen.
Die Auswahl von Gebärden und Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler dem Sprachvermögen der Klasse sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärde mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden.
In der Sekundarstufe I ist auf die Steigerung der visuellen Merkfähigkeit, der Feinmotorik und des mimischen Ausdrucks zu achten. Dem Einsatz visueller Medien und multimedialer Technologien kommt besondere Bedeutung zu.
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schülern die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen.
Lebens- und Identitätskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Fach Lebens- und Identitätskunde werden Inhalte aufgegriffen und bearbeitet, die durch die Lebenswirklichkeit der hörbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen bestimmt sind. Es geht um Aspekte des Schulalltags und darüber hinaus auch um die Situation hörbeeinträchtigter Menschen. Die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Auswirkungen der eigenen Hörbeeinträchtigung bewirkt zunehmend eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Um hörbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen die Integration in die hörende Gesellschaft zu erleichtern, brauchen sie Informationen über die ihnen zustehenden Hilfen und Rechte. Die genaue Kenntnis der historischen Entwicklung soll gegenwärtige Strömungen verdeutlichen und zur Identitätsbildung beitragen. Die Einbeziehung erwachsener Hörbeeinträchtiger kann die schulische Arbeit wesentlich bereichern.
Lehrstoff:
Lebens- und Identitätskunde
Beispielsweise:
– Kenntnisse über das Hören
– Auswirkungen von Hörbeeinträchtigungen
– Hörtechnische Hilfen
– Integration Hörbeeinträchtigter in die Gesellschaft
– hörbeeinträchtigte Menschen in der Geschichte
– Geschichte der Hörbeeinträchtigtenbildung
– Gemeinschaften Hörbeeinträchtigter
– Gehörlosenkultur und Gebärdensprachgemeinschaft
– verschiedene Kommunikationsmittel im Vergleich
– Hörbeeinträchtigte in Partnerschaft und Familie
– die Rolle des Dolmetschers/der Dolmetscherin im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
– die Rolle des Dolmetschers im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
– Literatur und Filme von und über Hörbeeinträchtigte
– hörbeeinträchtigtenspezifische Hilfen, Filme, TV-Sendungen usw.
Didaktische Grundsätze:
Hörbeeinträchtigte Kinder hörbeeinträchtigter Eltern wachsen unter anderen kommunikativen Voraussetzungen auf, als hörbeeinträchtigte Kinder hörender Eltern.
Die Thematisierung der Hörbeeinträchtigung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen. Dazu trägt ebenso die Vermittlung positiver Vorbilder und Leistungen hörbeeinträchtigter Menschen bei. Dabei sind die kommunikativen Voraussetzungen im jeweiligen sozialen Umfeld zu berücksichtigen.
Im Unterricht wird von unterschiedlichen alltäglichen Erfahrungen, Erlebnissen, Fragen, Erwartungen, Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen.
Die Begegnung und die Kontaktpflege sowohl mit hörbeeinträchtigten als auch mit hörenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern eine realistische Einschätzung und die Akzeptanz und Entfaltung der individuellen Möglichkeiten.
Gemeinsame schulische und außerschulische Veranstaltungen, Kooperation mit sowie das Engagement in Vereinen führen zu vielfältigen persönlichen Erfahrungen.
Beispiele aus Literatur, Kunst, Politik, Musik, Film usw. informieren über Persönlichkeiten, Vorbilder und Lebenswege hörbeeinträchtigter Menschen.
ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PFLICHTGEGENSTÄNDEN, DEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN SOWIE DEN FREIGEGENSTÄNDEN DER VORSCHULSTUFE, GRUNDSCHULE UND HAUPTSCHULE
9 A) VORSCHULSTUFE
VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachbegegnung
Lehrstoff:
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Beispielsweise:
– altersgemäße Auseinandersetzung mit der Gehörlosigkeit oder hochgradigen Schwerhörigkeit
– Thematisierung der Bedeutung des Hörens bzw. der Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung
– Akzeptanz der Hörhilfen
Erfahrungs- und Lernbereich Technik
Beispielsweise:
– Handhabung der technischen Hörhilfen
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl von Inhalten (Schwerpunkten) zu treffen, an Hand derer, die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können.
Große Bedeutung hat dabei die sprachliche Aufbereitung von Tätigkeiten, Ereignissen und Erlebnissen.
Damit soll ein übergreifender Aufbau bzw. eine Erweiterung des Wortschatzes (Begriffsbildung) unter besonderer Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit und unter Berücksichtigung der individuellen kommunikativen Kompetenz ermöglicht werden.
Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben
Lehrstoff:
Situationsbezogenes Sprachhandeln
Beispielsweise:
– Individueller Sprachaufbau durch Zeichnungen, Fotos, Tagebücher
Miteinander sprechen
Beispielsweise:
– Elemente der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen
– Kontakt aufnehmen, sich dem Gesprächspartner zuwenden
Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache
Beispielsweise:
– Gefühle, Empfindungen und Emotionen über Gestik und Mimik deuten und ausdrücken lernen
Wahrnehmung1
Beispielsweise:
– Beschriftung der näheren Umgebung
– unterstützende Symbolsysteme kennen lernen und anwenden
– Manualsysteme (Fingeralphabet, PMS, usw.) kennen lernen und anwenden
– Dokumentation des Sprachschatzes
1Siehe verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Hörerziehung bzw. verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Gebärdensysteme
Didaktische Grundsätze:
Der Aufbau und die Erweiterung der Sprachkompetenz richten sich nach den primär vorhandenen individuellen Sprachvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
In der kommunikativen Begegnung kann es zu Fehleinschätzungen von Informationen und Situationen kommen, da entweder der sprachliche Inhalt unvollständig realisiert wird oder die emotionale Bedeutsamkeit des Gesagten nicht zum Tragen kommt. Daher benötigen gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler vermehrt sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an kommunikativen Prozessen muss gezielt unterstützt und gefördert werden.
Kompensatorische Fertigkeiten wie Absehen, die Anwendung von Hörstrategien, Zeichensystemen und vibro-taktilen Kommunikationshilfen sind zu entwickeln und zu erweitern.
Die Schrift als stabiles visuelles Zeichensystem sollte so früh wie möglich angebahnt werden.
Mathematische Früherziehung
Didaktische Grundsätze:
Mathematisches Denken ist eng mit persönlicher Erfahrung und Sprachverständnis verbunden. Eine eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit kann das Erfassen und Herstellen von Beziehungen und Ereignissen sowie die Bildung zeitlicher, ursächlicher und bedingungsmäßiger Verknüpfungen erschweren.
Daher sind mathematische Begriffe und Sachzusammenhänge unter Berücksichtigung der persönlichen Erfahrungen und der sprachlichen Kompetenz der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zu erarbeiten und zu festigen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als integraler Bestandteil zur Entwicklung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit. Ihre grundlegenden Mittel sind Bewegung und Musik mit ihren Elementen Zeit, Raum, Kraft und Form sowie Stimme, Bewegung und Materialien.
Die Aufgaben der Rhythmisch-musikalischen Erziehung der Vorschulstufe bestehen in
– der Anbahnung bzw. Erweiterung der Handlungskompetenzen im motorischen, sensorischen kognitiven, sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich
– der Förderung von gruppendynamischen Prozessen
– der Entdeckung und Entfaltung von individuellen Begabungen
– der Förderung von Kreativität
– der Weckung von Neugierde
– der Förderung der Bewegungsfreude
Lehrstoff:
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
– im freien und beschränkten Raum
– mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
– bewusstes Ordnen und Gruppieren
– Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
– anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
– auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
– akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
– verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
– Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Soziale Aufgaben
Beispielsweise:
– Körperkontakt
– Erarbeitung des Körperschemas
Gedächtnisaufgaben
Beispielsweise:
– akustische und visuelle Übungen zur Serialität
Grundlegung von Begriffen durch das Erleben und Gestalten der rhythmischen Elemente Raum, Zeit, Kraft und Form
Beispielsweise:
– groß – klein, vor – hinter, schnell – langsam, schwer – leicht, Kreis – Gerade, Sprechen und Singen – Gebärden
– die Freude am Sprechen und Singen/Gebärden wecken und fördern
– Grundlegung eines Repertoires an Reimen und Liedern
– Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
– die Stimme/Gebärde richtig gebrauchen
– gemeinsame Gestaltung von Musik, Bewegung und Pantomime
Erste Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
Beispielsweise:
– Experimentieren mit Klangerzeugern und einfachen Instrumenten
– Herstellen von Geräuschinstrumenten
– Kennen lernen von Musikinstrumenten
– Geräusche, Klänge und Motive imitieren, variieren und erfinden
– Einsetzen der Instrumente für Klangbilder, Improvisation, einfache Liedbegleitung, Klanggeschichten
Anbahnen des Verständnisses für Notation
Beispielsweise:
– Erkennen der Möglichkeit, akustische bzw. vibro-taktile Wahrnehmungen optisch zu fixieren
– Zuordnen entsprechender Symbole für Instrumente, Klänge, Geräusche und für kurze rhythmische oder melodische Motive
– Hören bzw. Spüren von Geräuschen, Tönen und Musik
– einfache Tänze erlernen, Teile von Tänzen selber erfinden
Didaktische Grundsätze:
Aktivitäten mit Musik und Bewegung sollen aus den kindlichen Erfahrungsbereichen erwachsen. In spielerischer Form sollen die Kinder mit Rhythmisch-musikalischer Erziehung vertraut gemacht werden. Die gemeinsame Begegnung mit Musik und Bewegung soll in einer entspannten Atmosphäre stattfinden.
Eine grundlegend prozessorientierte Unterrichtsgestaltung erfordert bei der Planung die tägliche Begegnung mit Musik und Bewegung unter Einbeziehung geeigneter spürbarer Instrumente, visueller Hilfen und anderer Medien.
Bewegung und Sport, Spiel
Lehrstoff:
Orientierung, Körperbeherrschung, Spiele
Beispielsweise:
– Gleichgewichtsübungen
– Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
– Raum- und Geländeorientierung
– Partner- und Gruppenspiele
– Darstellendes Spiel
Didaktische Grundsätze:
Damit sich die Kinder am Unterricht aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben. Bei Bedarf sind optische Signale zu verwenden.
Spielregeln sind kindgerecht und entsprechend der Hörbeeinträchtigung zu vermitteln.
Verkehrserziehung
Lehrstoff:
Wahrnehmung, Orientierung
– Ausbildung der kompensatorischen Fähigkeiten in Bezug auf die Wahrnehmung
– Richtungshören
– Raumorientierung
Didaktische Grundsätze:
Da aufgrund der Hörbeeinträchtigung das Richtungshören stark eingeschränkt oder überhaupt nicht funktionsfähig ist, kommt der räumlichen Orientierung eine besondere Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Hörbeeinträchtigung muss besonders auf die erhöhte Gefahrensituation als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden. So müssen besondere Gefahrenquellen, die von Hörenden unbewusst wahrgenommen werden, mit anderen Sinnesmodalitäten aufgenommen und erkannt werden. Mithilfe visueller Kompensationsmöglichkeiten zur Rundum-Übersicht und zur Einschätzung räumlicher Gegebenheiten soll selbständiges, verkehrssicheres Verhalten erlernt, geschult und differenziert trainiert werden.
9 B) GRUNDSTUFE I UND II; SEKUNDARSTUFE I
PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, Siebenter Teil sowie BGBl. II Nr. 134/2000, Anlage 1, Sechster Teil mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zur sprachlichen Sicherung von Sachthemen werden erlernte Sprachformen und -inhalte aus dem Deutschunterricht bewusst verwendet. Zugleich bilden diese Themen Sprachanlässe für die Erarbeitung und Übung von neuen Sprachformen und -inhalten. Durch Betrachten, Beobachten, Hantieren, Experimentieren und Vergleichen werden die Kinder vom anschaulichen zum formalen Denken geführt, wobei zunehmend das Verstehen abstrakter Zusammenhänge angestrebt wird. Die beeinträchtigte auditive Wahrnehmungsfähigkeit hat häufig Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung. Einsichten in soziale Bezüge und der Zugang zu den Verhaltensregeln der Gesellschaft können dadurch erschwert sein. Der Unterricht soll daher dazu beitragen, die Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln bzw. zu erweitern.
Vor allem in der Grundstufe I werden die Kinder zur Hygiene im Umgang mit Hörhilfen und zu geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung des Hörvermögens sowie zur speziellen Pflege des äußeren Gehörgangs angeleitet. Gleiches gilt für die Funktionserhaltung und Pflege der technischen Hörhilfen.
Lehrstoff:
Personal- und Sozialkompetenz
Beispielsweise:
– Auseinandersetzung mit der individuellen Hörbeeinträchtigung und den speziellen Lernmöglichkeiten
– Entwicklung von persönlichen Lernstrategien
– Aufbau und Pflege von emotionalen und sozialen Beziehungen
– Entwicklung und Erweiterung von adäquaten Sozial- und Handlungskompetenzen
– Verbesserung der Kommunikationstechniken
Didaktische Grundsätze:
Siehe dazu auch didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Der Wortschatz für den Sachunterricht ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schüler ausrichtet. In einem ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung sollen verschiedene Wahrnehmungsbereiche so aufeinander bezogen werden, dass ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen möglich ist.
Die Verbindung von Kind- und Sachorientierung muss sich in altersgemäßen fach- und behinderungsspezifischen Lehr- und Lernmethoden zeigen.
Deutsch / Lesen / Schreiben / Kommunikation bzw. Deutsch / Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch/Lesen/Schreiben/Kommunikation bzw. Deutsch/Kommunikation hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit so zu fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für ihre schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.
Somit kommt dem Spracherwerb und der Kommunikation basierend auf Gesprächsführung, Dialog und rhythmisch-musikalischer Erziehung eine zentrale Stellung zu. Sprachkompetenz in lautsprachlicher bzw. gebärdlicher Form entwickelt sich aus dem sozialen, kommunikativen Beziehungsgeflecht von Frage und Antwort, des Mitteilen Wollens und des gegenseitigen Interesses. Spracherwerb findet darüber hinaus in allen anderen Unterrichtsgegenständen statt und erfordert eine Vernetzung mit dem Gegenstand Deutsch. Die schwerpunktmäßige Auswahl der Lehrinhalte richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen der Kinder.
Durch den gezielten Auf- und Ausbau der Sprachkompetenz soll den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Bewältigung ihrer Schullaufbahn ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Grundlagen für einen weiterführenden vertiefenden Spracherwerb geschaffen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– wesentliche Vorgänge in der sprachlichen Umgebung verstehen,
– darauf sprachlich angemessen reagieren,
– ihre Bedürfnisse und Interessen ausdrücken und sich in die Gemeinschaft einbringen können.
Der Erwerb von kommunikativer Kompetenz ist dabei zentraler Lernbereich.
Das Gespräch und der Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen insbesondere in der Grundschule breiten Raum ein.
Zur Unterstützung des Worterwerbs, der Inhaltserarbeitung und der Erweiterung des Wortschatzes wird Sprache in kognitiv angemessener Weise angeboten. Durch Versprachlichung und interaktive Umsetzung von Unterrichtssituationen werden Sprachkompetenz und Wissen aufgebaut, erweitert und gefestigt.
Frühzeitig ist die Schrift kommunikativer Bestandteil des Spracherwerbs und der Gesprächserziehung.
Die Verknüpfung der sprachlichen, sprachformalen und sprachpragmatischen Arbeit mit Hörerziehung, Förderung des auditiven Gedächtnisses für Sprache, individueller Sprechförderung, rhythmisch-musikalischer Erziehung und Absehen ist für die lautsprachliche Förderung unerlässlich.
Die Basis für den hörgerichteten Spracherwerb sind die drei Säulen Hörerziehung, Gesprächserziehung und rhythmische Erziehung.
Bei gebärdensprachlicher Förderung durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS ist die Schulung des visuellen Gedächtnisses und der Körpersprache, der Mimik und der Gestik, der Aufbau von Blickkontakt und das Erlernen von Gebärden eine wesentliche Voraussetzung der interaktiven Kommunikation.
Die in der Grundschule beginnende Thematisierung der Hörbehinderung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, Identitätsfindung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen.
Lehrstoff:
Sprechen/rhythmisches Sprechen
beim hörgerichteten Spracherwerb
Beispielsweise:
– Sprechfreude und individuelle Sprach- und Sprechfähigkeit aufbauen und weiterentwickeln
– richtiger Gebrauch der Sprechstimme
– Artikulation
– Erlernen der richtigen Atemtechnik
– Lautier- und Stimmbildung
– Übungen mit elektroakustischen Hörhilfen
beim hörgerichteten und gebärdensprachlichen Spracherwerb
Beispielsweise:
– basale Schulung der Motorik
– Erarbeitung von Lauten und Lautverbindungen
– Mitteilungsbedürfnis erhalten und fördern
– Ermutigen zum Nachfragen
– bewegungsrhythmische und sprechrhythmische Übungen
– Informationen aufnehmen, verarbeiten und folgerichtig weitergeben
– Konfliktsituationen sprachlich angemessen bewältigen
– situationsgerechte Spontansprache verwenden
– Äußern von Gefühlen, Befindlichkeiten und Sachverhalten
– Verwendung optischer, kinästhetischer und vibratorischer Komponenten der Sprache
– Zuordnung der Laute zu den entsprechenden Schriftzeichen
– Sprechen steht stets in enger Verbindung mit dem Schreiben
Wortschatz:
Beispielsweise:
– Wortbedeutung: Erschließen von Wortbedeutungen aus der Sprachhandlungssituation, aus Texten und aus Satzzusammenhängen
– Alltagswortschatz (aktiv und passiv) erwerben, erweitern und differenzieren
– Erarbeiten von neuen Wörtern, zB mit Hilfe von Lautveränderungen, Wortzusammensetzungen
– Aufbau und Erweiterung eines altersgemäßen Fachwortschatzes
– Redewendungen
Lesen:
Beispielsweise:
– Lesefreude und Leseinteresse wecken und fördern
– Lesetechnik an individuellen Lesetexten erarbeiten und festigen
– Automatisieren der Lesefertigkeit
– Auseinandersetzung mit Textinhalten, Textstrukturen und Textfunktionen
– sinnerfassende und zunehmend selbständige Auseinandersetzung mit Textinhalten
– Texterschließung
– Kontrolle des sinnerfassenden Lesens
Verfassen von Texten:
Beispielsweise:
– Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes
– Verfassen von Mitteilungen
– Niederschriften von Erlebnissen und Ereignissen
– Texte spontan, situationsbezogen, mit und ohne Gestaltungshilfen erarbeiten
– Überarbeitung von Texten
– Reflexion von Texte
– Darstellen und Erklären
– Beschreiben und Vergleichen
Rechtschreiben:
Beispielsweise:
– kontinuierlicher Aufbau und Erweiterung des Wortschatzes
– orthografische Schreibweise
– Erkennen und Einprägen besonderer Schreibweisen durch häufiges Schreiben
– Erschließen unbekannter Wörter
– Rechtschreibhilfen wie Wörterlisten, Wörterbücher, Nachschlagewerke
Sprachbetrachtung:
Beispielsweise:
– möglichst frühes Erlernen und Internalisieren grundlegender grammatikalischer Begriffe
– Grundfunktionen der Sprache (Frage, Aussage und Aufforderung)
– Regeln erfassen, anwenden, präzisieren und reflektieren
– Wortschatzübungen
– Zeitformen erarbeiten
– Automatisieren sprachlicher Strukturen
Sprachentwicklung (Spracherwerb und Kommunikation) Grundstufe I und II
Sprechen/Kommunizieren, Handeln und Gespräche führen:
Beispielsweise:
– Erzählen und Zuhören
– Informationen geben und erfragen
– Miteinander sprechen/kommunizieren
– verständlich und ausdrucksvoll sprechen/kommunizieren
– soziale Kontakte und Beziehungen herstellen und pflegen
– Wünsche, Bitten, Gefühle und Meinungen äußern und ausdrücken
– kontinuierliche Erweiterung und Sicherung der Sprachkompetenz
Grammatikalische Grundstrukturen:
Beispielsweise:
– Bezeichnungen für Personen und Dinge durch Pronomen ersetzen
– Einzahl und Mehrzahl
– Wort- und Satzarten
– Zeitformen
– Verben mit festen Präpositionen gebrauchen
– die „Haben“ – Perspektive vielfältig anwenden
– die „Sein“ – Perspektive vielfältig anwenden
– Gegenwärtiges, Vergangenes und allenfalls Zukünftiges erfassen, erfragen, ausdrücken und darstellen
– das Präteritum als Darstellungsform für Vergangenes
Erarbeiten, Festigen und Erweitern von sprachlichen Ausdrucksformen:
Beispielsweise:
– Tätigkeiten, Eigenschaften, Handlungen und Handlungsabläufe beschreiben
– Zustände und Eigenschaften ausdrücken, erfragen und zuordnen
– Lageveränderungen ausdrücken und erfragen
– Gegensätze, Einschränkungen und Alternativen erfassen
– Umgang mit Begriffshierarchien
– ungegliederte und unbestimmte Mengen bezeichnen
– Häufigkeiten präzisieren
– nach Personen und Dingen fragen
– nach dem Grund fragen bzw. eine Begründung geben
– Zeitangaben (Uhrzeit usw.) erfragen und ausdrücken
– Orts- und Richtungsangaben erfragen und verwenden
– Bitten und Aufforderungen versprachlichen, verstehen und darauf eingehen
– Besitz- und Zugehörigkeitsverhältnisse klären und zum Ausdruck bringen
– Beziehungen zu Personen erfassen und ausdrücken
– Funktionen von Dingen erfassen und ausdrücken
– logische Verknüpfungen erfassen und ausdrücken
– detaillierte und umfassende Informationen einholen
– Vermutungen, Absichten und Zustandsänderungen erfassen und sprachlich ausdrücken
– sicheres Wissen von Vermutungen unterscheiden
– Formulierungen für bestimmte Sprechanlässe kennen lernen
– Redewendungen kennen lernen und anwenden
– eigene Meinung äußern, Stellung nehmen
– Vergleiche anstellen
Identitätsentwicklung:
Beispielsweise:
– Persönlichkeitsentwicklung
– Selbsteinschätzung
– Förderung des Selbstbewusstseins
– Steigerung der sozialen Kompetenz
– Vorgeben oder Anbieten einer Sprecherrolle
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