Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 19. Oktober 1967, mit der die American International School in Wien als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt wird
Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 12 des Schulpflichtgesetzes, BGBl. Nr. 241/1962, wird verordnet:
Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.
Die nach ausländischem Lehrplan geführte Privatschule „American International School“ in Wien wird als zur Erfüllung der Allgemeinen Schulpflicht geeignet anerkannt.
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