Kundmachung des Bundesministeriums für Unterricht vom 1. Dezember 1967 über die Rechtspersönlichkeit des Evangelischen Vereins für Innere Mission in Kärnten

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1968-01-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, wird kundgemacht:

Dem Evangelischen Verein für Innere Mission in Kärnten (mit dem derzeitigen Sitz in Spittal/Drau, 10. Oktober-Straße 8) kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 27. September 1967 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.

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