Kundmachung des Bundesministeriums für Unterricht vom 8. Oktober 1969 über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden der Evangelischen Kirche
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:
Der
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