Kundmachung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst vom 26. November 1971 über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, wird kundgemacht:
1.
Dem
2.
Der
3.
Die
4.
Die Umwandlung (Erhebung)
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