Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Dezember 1971, mit der eine höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft in St. Florian errichtet wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1972-02-18
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 20 und 37 lit. b des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

In St. Florian, Oberösterreich, wird eine höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft mit der Bezeichnung

„Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian“ errichtet.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.