Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 20. November 1972 betreffend Zuweisung der Aufgaben eines Senates der Studienbeihilfenbehörde an einen anderen Senat

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1973-01-10
Status Aufgehoben · 2006-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 Abs. 3 und des Art. II Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 330/1971 und BGBl. Nr. 286/1972 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Aufgaben des Senates der Studienbeihilfenbehörde an der Akademie der bildenden Künste in Wien werden dem Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien zugewiesen.

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