Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 22. August 1973 über die Feststellung der Vollendung der Aufbaustufe der Hochschule für Bildungswissenschaften in Klagenfurt

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1973-09-07
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Auf Grund der Bestimmung des § 10 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 21. Jänner 1970, BGBl. Nr. 48, über die Gründung der Hochschule für Bildungswissenschaften in Klagenfurt, wird festgestellt, daß die Aufbaustufe der Hochschule mit 30. September 1973 vollendet ist.

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