Kundmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 12. Juni 1978 über die Rechtsstellung von Gemeinden der Evangelischen Kirche
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:
1.
Der
2.
Der
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