Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 28. Feber 1980 über die Errichtung einer Schule zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine Bundesanstalt für Leibeserziehung mit Standort in Linz, Stockbauernstraße 8, errichtet; sie hat die Bezeichnung „Bundesanstalt für Leibeserziehung Linz“ zu führen.
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