Kundmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 13. Oktober 1980 gemäß § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1980-11-07
Status Aufgehoben · 1998-11-05
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Ersetzt durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 385/1998.

Ersetzt durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 385/1998.

Gemäß § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, wird kundgemacht, daß die folgende Einrichtung eine gesamtösterreichische Einrichtung im Sinne der genannten Bestimmung ist:

„IKEB - Institutionen katholischer Erwachsenenbildung”.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.