Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 5. August 1983, mit der der Lehrplan für den ergänzenden Unterricht am Lycée Français in Wien erlassen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. IV des Übereinkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien, BGBl. Nr. 44/1983, wird verordnet:
§ 1. Für die erste bis zwölfte Schulstufe wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan mit 1. September 1983 in Kraft gesetzt.
§ 2. Der ergänzende Unterricht in Deutsch (österreichische und deutsche Literatur), österreichischer Geschichte und Sozialkunde sowie österreichischer Geographie und Wirtschaftskunde ist in deutscher Sprache abzuhalten.
Anlage
LEHRPLAN FÜR DEN ERGÄNZENDEN UNTERRICHT AM LYCÉE FRANÇAISIN WIEN
I.
bis 4. Schulstufe
Hinsichtlich des allgemeinen Bildungsziels und der didaktischen Grundsätze (insbesondere der Unterrichtsprinzipien) sowie hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben und der Aufteilung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände Deutsch und Sachunterricht ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschule erlassen werden, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachfolgenden Abweichungen anzuwenden.
Deutsch, Lesen, Schreiben
Schulstufe (5 Wochenstunden):
Lesen und Schreiben der lateinischen Druckschrift und einer modifizierten lateinischen Schreibschrift.
Schulstufe (5 Wochenstunden):
Rechtschreiben: Übungen im Hinblick auf die Unterschiede zwischen der deutschen und der französischen Orthographie.
und 4. Schulstufe (je 5 Wochenstunden):
Aufsatz und Sprachlehre: Übungen zur Erweiterung des Sprachschatzes, Bekämpfung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, die aus der Zweisprachigkeit erwachsen (zB Wortstellung, Zeitformen, Artikel usw.).
Sachunterricht
bis 4. Schulstufe (je 2 Wochenstunden):
Wecken und Vertiefen des Gefühls der Zugehörigkeit zu Wien und Österreich.
Anbahnen des Verständnisses für österreichische Geschichte und für spezifisch österreichische Gegebenheiten der Gegenwart (zB Festtage, Währung, Verkehr usw.). Bewußte Begegnung mit Mitschülern anderer Nationalitäten. Erwerben von Kenntnissen über andere Länder und Anbahnen von Verständnis für Menschen aus anderen Kulturkreisen.
II.
bis 8. Schulstufe
Hinsichtlich des allgemeinen Bildungsziels und der allgemeinen didaktischen Grundsätze (insbesondere der Unterrichtsprinzipien) ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.
Deutsch
(österreichische und deutsche Literatur)
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, in der jeweils geltenden Fassung, mit folgenden Abweichungen anzuwenden.
Lehrstoff:
Schulstufe (5 Wochenstunden):
Schulstufe (6 Wochenstunden):
Schulstufe (6 Wochenstunden):
Schulstufe (6 Wochenstunden):
Didaktische Grundsätze:
Nach dem ersten Absatz ist folgender Absatz einzufügen:
„Auf die Erfordernisse des Unterrichts an einer französischsprachigen Schule ist Bedacht zu nehmen.“
An den Abschnitt „Stilerziehung“ ist anzufügen:
„Die Stilerziehung ist an einer zweisprachigen Schule besonders wichtig. Gelegentlich können durch vergleichende Sprachbetrachtung und kurze Übersetzungsübungen Parallelen und Verschiedenheiten zur französischen Sprache herausgearbeitet werden, um die Sicherheit im Deutschen zu festigen.“
An den Abschnitt „Sprachlehre“ ist anzufügen:
„Zur Klärung und besseren Durchdringung der deutschen Sprachlehre können gegebenenfalls die französische Terminologie vergleichend herangezogen sowie Parallelen und Unterschiede zur französischen Grammatik aufgezeigt werden.“
Österreichische Geschichte und Sozialkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll wesentliche Aspekte der Kultur-, Wirtschafts-, Sozial- und Politikgeschichte an ausgewählten Bildern aus der Vergangenheit des österreichischen Raums vermitteln. Er soll Einsichten in historische Zusammenhänge eröffnen und die Veränderung historischer Phänomene erkennen lassen. Im Zusammenwirken mit dem Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde soll er Verständnis für das Zeitgeschehen anbahnen und Interesse für dessen Voraussetzungen wecken. Der Schüler soll erkennen, daß er selbst Anteil am historischen Geschehen hat.
Die sozialkundlichen Bildungsstoffe sollen mitmenschliches Verhalten, verantwortungsvolles Handeln und staatsbürgerliches Bewußtsein fördern. Die Erziehung zu demokratischer Gesinnung, zu Toleranz und zum Mitwirken an den gemeinsamen Aufgaben der Menschen in Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit soll besonderes Ziel des Unterrichts sein.
Lehrstoff:
Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Bilder aus der Urgeschichte Österreichs. – Sk: Familie, Sippe, Dorf; Entstehung des Handwerks. – Abgrenzung von Urgeschichte und Geschichte. Die Römerzeit in Österreich; römische Zivilisation; Wirtschaft und Gesellschaft. – Sk: Gesetz und Recht; Bedeutung des Handels und der Kulturvermittlung. – Christentum. Völkerwanderung. – Sk: Völkerverbindung durch Kultur und Zivilisation.
Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Österreich im Früh- und Hochmittelalter. Lehenswesen und Rittertum. Die Kirche und ihre Aufgaben. Städte, Bürger, Bauern im Spätmittelalter. – Sk: Entwicklung der Gesellschaft; Bedeutung des Geldes; Lohnarbeit. – Freie Bauern in Tirol. Bergbau. – Sk: Genossenschaftliche Organisation. – Hausmachtpolitik. Humanismus und Renaissance: Zeitalter Maximilians I. – Sk: Schulen und Universitäten; Naturwissenschaften. – Reformation. Aufstände in Österreich. – Sk: Niedergang von Ständen. – Erneuerung des katholischen Glaubenslebens. Der 30jährige Krieg. – Sk: Schrecken eines Krieges. – Abwehr der Osmanen. Kultur des Barock in Österreich. Aufgeklärter Absolutismus: Maria Theresia und Josef II. – Sk: Bedeutung von Bildung und Ausbildung in der Gesellschaft.
Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Österreich in der Napoleonischen Zeit. Der Wiener Kongreß. – Sk: Wirtschaftliche, soziale und geistige Änderungen; Verträge zwischen Staaten. – Bürgertum als politische Kraft; Liberalismus; Biedermeier. – Sk: Einstellung zum politischen Leben. – Entstehung der modernen Industrie. Die Revolution 1848. – Sk: Kampf um Mitbestimmung im Staat; Mensch und Arbeitswelt. – Nationale Bestrebungen. Unternehmertum. Bildung politischer Parteien. – Sk: Bedeutung von Organisationen im modernen Staat. – Österreich – ein europäischer Völkerstaat. – Sk: Zusammenleben mit anderen Nationalitäten. – Der Erste Weltkrieg und Österreich. Grundsätze der österreichischen Verfassung. – Sk: Beispiele staatlicher Ordnungen. – Österreich zwischen den Kriegen. – Sk: Auswirkungen wirtschaftlicher Krisen. – Das nationalsozialistische Deutschland und die Entfesselung des Zweiten Weltkriegs. – Sk: Auswirkungen politischer Propaganda; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Recht des Widerstands.
Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Folgen des Zweiten Weltkriegs für Österreich; der Wiederaufbau; Österreich zwischen Befreiung und Freiheit. – Sk: Bedeutung der Zusammenarbeit; Verbände, Körperschaften und Parteien im politischen Leben. – Staatsvertrag, Erklärung der immerwährenden Neutralität; Umfassende Landesverteidigung. Österreichs Beteiligung an gesamteuropäischen Aufgaben und Mitarbeit in den Weltorganisationen.
Bund, Länder, Gemeinden. Einrichtungen des staatlichen Lebens und der Rechtspflege. Sozialpolitik. Kulturpolitik. Massenmedien. Energie-, Umweltprobleme. Bedeutende Ereignisse und Entwicklungen in Österreich bis zur Gegenwart.
Didaktische Grundsätze:
Geschichtsbilder sollen jene Ereignisse und Zustände zum Inhalt haben, die für einen Zeitabschnitt wesentlich und kennzeichnend sind. In der Darstellung sollen sie anschaulich und leicht faßbar sein. Dem Prinzip der Lebensnähe entsprechend sollen Darstellungen aus dem Alltagsgeschehen im Vordergrund stehen. Wo immer möglich, soll dabei die Beziehung zur Gegenwart verdeutlicht werden; dies hat besonders für die in der 1. Klasse darzubietenden Bilder zu gelten. In altersgemäßer Auswahl sind audio-visuelle Unterrichtsmittel und Textstellen, gegebenenfalls aus geeigneten Jugend- und Sachbüchern, sowie Sozialformen des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen.
Die Fülle des Stoffes zwingt zu exemplarischer Behandlung, doch soll die Aneinanderreihung der ausgewählten Geschichtsbilder so geschehen, daß der zeitliche und ursächliche Zusammenhang erkennbar wird und Leitlinien herausgearbeitet werden können. Erweiterungen des Geschichtsstoffes können insbesondere die Geschichte Wiens betreffen. Aktuelle Ereignisse von besonderer Bedeutung sollen im Unterricht gebührende Beachtung finden.
Der historische Stoff gibt die Möglichkeit, sozialkundliche Grundbegriffe und Probleme sinngemäß einzuflechten und in altersgerechter Form zu erklären. Besonders in Verbindung mit den sozialkundlichen Bildungsstoffen und den Bildern aus der Geschichte der neuesten Zeit und der Gegenwart ist der Vermittlung der wesentlichen staatsbürgerkundlichen Begriffe und Kenntnisse gebührender Raum zu widmen.
Das zur Festigung der Kenntnisse und für den Unterricht auf der Oberstufe nötige Gerüst von Zeit- und Sachbegriffen ist aufzubauen und zu sichern.
Österreichische Geographie und Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in österreichischer Geographie und Wirtschaftskunde soll den Schülern die geographischen und wirtschaftskundlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe der junge Mensch sich im späteren Leben in der natürlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Umwelt Österreichs zurechtfinden und an ihrer Gestaltung mitwirken kann. Er soll dadurch auch befähigt werden, Österreich als Lebens- und Wirtschaftsraum aus der Lage und der natürlichen Beschaffenheit des Landes und aus dem Wirken seiner Bewohner zu verstehen.
Lehrstoff:
Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Wohnen: verschiedene Häuser, Lage der eigenen Wohnung, Wohnviertel, Schulweg.
Orientierung und Umgebung: Himmelsrichtungen, Orientierung in der Landschaft, vom Bild zur Karte, Karteninhalte, Kartenlesen. Karte einer Stadt am Beispiel Wiens, Städte Österreichs. Gemeinde, Dorf. Berg- und Talformen, Wetter und Gefahren im Gebirge, Hochland, Hügelländer und Ebenen. Gewässer.
Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Arbeiten und sich versorgen: Berufswelt, Berufsvielfalt, verschiedene Arbeitsplätze.
Erzeugen und verbrauchen: Bedürfnisse, Güter, Nachfrage, Kaufkraft, Markt.
Landwirtschaft: Wirtschaftsweise der Bauern, Abhängigkeiten vom Klima, Wetter und Klima (Beobachtungen, Wetterstation, Diagramme, Wetterkarten), Acker-, Weide- und Waldwirtschaft.
Gewerbe und Industrie: Betriebsformen, Rohstoffe und Energie, Inlandsproduktion, Importbedarf, Energieträger, Kraftwerkstypen.
Vom Produzenten zum Konsumenten: Handel, Haushalten – Sparen, Außenhandel, Handelsbilanz. Geld- und Kreditwesen.
Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Sich erholen: Erholungsbedürfnis, Fremdenverkehr – Arten, Bedeutung und Probleme, vom Bauerndorf zum Fremdenverkehrsort, Naherholung – Zweitwohnsitze, Umwelt- und Landschaftsschutz, Naturschutzgebiete, Ortsbildpflege.
Am Verkehr teilnehmen: Verkehrsmittel und -wege, Straßen- und Bahnverkehr, Individual- und Massenverkehrsmittel, Flughafen Wien, Durchgangsland Österreich. Donau als Verkehrsweg, Bodensee.
Bevölkerung Österreichs: Bevölkerungsstruktur, -bewegung und -entwicklung. Veränderung in der Berufsschichtung.
Schulstufe (1/2 Stunde wöchentlich oder 1 Wochenstunde vierzehntägig):
Zusammenfassender Überblick der Länderkunde Österreichs, der Wirtschaft Österreichs. Zentralismus und Föderalismus; Gemeinde, Land, Bund; Haushalt; Verwaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die aus der eigenen Erfahrungswelt, aus Fernsehen, Film und Lektüre erworbenen Vorstellungen über Österreich als Lebens- und Wirtschaftsraum sollen ergänzt, vertieft und in erste Ordnungssysteme eingefügt werden.
Die Schüler sollen zu entsprechender Selbsttätigkeit im Rahmen eines zielstrebigen Arbeitsunterrichts erzogen werden. Daher kommt der Anleitung zum richtigen und ständigen Gebrauch von Karten, Atlas und Lehrbuch, dem zweckmäßigen Umgang mit schematischen Darstellungen, Tabellen und Statistiken, der häufigen Verwendung von Lichtbildern und Filmen und der Auswertung der in Hörfunk und Fernsehen gebotenen Sendungen im Unterricht besondere Bedeutung zu. Die Selbsttätigkeit der Schüler sollte auch außerhalb der Unterrichtsstunden in der Aufgeschlossenheit für Darstellungen aus dem Bereich der Geographie und Wirtschaftskunde sowie für das aktuelle Geschehen auf diesen Gebieten ihren Ausdruck finden.
Der Erziehung in diesem Sinn dienen Übungen und Wiederholungen, Lehrausgänge, Exkursionen ebenso wie geeignete Filme, Vorträge und Ausstellungen.
Die Schüler sollen zur Anfertigung einfacher Skizzen, Profile, Schemata, Diagramme sowie einfacher, kurzer schriftlicher Zusammenfassungen angehalten werden.
Auf den französischen Geographieunterricht der Schüler ist soweit als möglich Bezug zu nehmen.
III.
bis 12. Schulstufe
Hinsichtlich des allgemeinen Bildungsziels und der allgemeinen didaktischen Grundsätze (insbesondere der Unterrichtsprinzipien) ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 13. August 1970, BGBl. Nr. 275, über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1986/87, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.
Deutsch
(österreichische und deutsche Literatur)
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 13. August 1970, BGBl. Nr. 275, über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1986/87, in der jeweils geltenden Fassung, mit folgenden Abweichungen anzuwenden.
Lehrstoff:
Schulstufe (4 Wochenstunden):
Schulstufe (4 Wochenstunden):
Im Abschnitt „Lektüre und Literaturkunde“ hat nach der Wendung „das barocke Theater und das Wiener Volkstheater“ der Klammerausdruck zu lauten:
„(die Bedeutung Molieres für das Wiener Volkstheater; Grillparzer, Raimund, Nestroy: insgesamt zwei Werke)“.
Schulstufe (4 Wochenstunden):
Schulstufe (4 Wochenstunden):
Didaktische Grundsätze:
Im Abschnitt „Lektüre und Literaturkunde“ hat der dritte Satz zu lauten:
„Dabei bietet sich auch Gelegenheit, auf Werke griechischer und römischer sowie französischer Dichtung einzugehen.“
Folgender Absatz ist anzufügen:
„Durch vergleichende Hinweise auf die französische Literatur und Kunst und ihren Einfluß auf die deutschsprachige Literatur sollen der französische und der deutsche bzw. österreichische Kulturkreis miteinander in Beziehung gesetzt werden.“
Österreichische Geschichte und Sozialkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll in einem gegenwartsbezogenen Überblick jene Kenntnisse und Einsichten aus der Kultur-, Wirtschafts-, Sozial- und Politikgeschichte des österreichischen Raums vermitteln, die für eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung bedeutsam sind.
Er soll Einsicht in die Grundlagen und Zusammenhänge des historischen Wandels geben, die Veränderung und Veränderbarkeit historischer Phänomene erkennen lassen sowie gegenwärtige Situationen aus ihrer historischen Entwicklung verstehbar machen. Dabei sollen die Schüler selbständiges und kritisches Urteil entwickeln lernen und zu verantwortungsvollem Handeln in der Gesellschaft angeregt werden.
Die Behandlung der Geschichte Österreichs und der Staatsbürgerkunde soll Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit und Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft bewirken und das staatsbürgerliche Bewußtsein fördern.
Die sozialkundlichen Bildungsstoffe sollen ein besseres Verstehen historischer Vorgänge sowie Gesellschaftsordnungen und ihrer Entwicklung ermöglichen, zu höherem sozialem Verantwortungsbewußtsein führen, zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Leben anregen und zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung beitragen.
Lehrstoff:
Sozialkundliche Bildungsstoffe:
Folgende sozialkundliche Grundbegriffe und Bildungsstoffe sollen an entsprechenden Beispielen in allen Klassen der Oberstufe erarbeitet werden:
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