ERKLÄRUNG ÜBER EIN VORBEREITUNGSPROGRAMM FÜR EIN DATENRELAIS-SATELLITENSYSTEM(erstellt am 27. Januar 1986)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1987-04-16
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Die weiter unten aufgeführten Teilnehmerstaaten (im folgenden „die Teilnehmerstaaten“ genannt) –

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß ein Datenrelais-Satellitensystem für künftige europäische Programme benötigt wird;

GESTÜTZT auf den Vorschlag des Generaldirektors für ein Vorbereitungsprogramm (s. ESA/JCB(85)66, rev. 3);

EINGEDENK der vom Rat auf Ministerebene am 31. Januar 1985 angenommenen Entschließung ESA/C-M/LXVII/Res. 1 (Final) über den langfristigen europäischen Weltraumplan, insbesondere des Kapitels II.5;

GESTÜTZT auf die Ratsentschließung ESA/C/LXXI/Res. 1 (Final) vom 23. Oktober 1985 betreffend die Durchführung eines Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem im Rahmen der Organisation;

GESTÜTZT auf das Übereinkommen und insbesondere auf Artikel V.1.b sowie Anlage III -

I. Bestätigen ihr Interesse an einem Datenrelais-Satellitensystem und billigen die in Anlage A Abschnitt 1 beschriebenen allgemeinen Ziele.

II. Beschließen, die Durchführung eines Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem (DRPP) in Angriff zu nehmen, und billigen den in Anlage A Abschnitte 2 und 3 beschriebenen Inhalt der Arbeiten.

III. Kommen überein, für die Durchführung des Vorbereitungsprogramms einen Finanzrahmen von 27 Mio RE zum Preisstand von Mitte 1985 und zu den Umrechnungskursen für 1986 bereitzustellen.

IV. Kommen überein, zu dem Finanzrahmen des DRPP Beiträge nach dem in Anlage B angegebenen Schlüssel zu leisten.

V. Vereinbaren folgende Regelung für den Übergang auf die nachfolgenden Phasen des Programms (endgültige Definition und Durchführung):

a)

Die Teilnehmerstaaten führen anhand einer Vorlage der Organisation eine Programmüberprüfung durch und prüfen den technischen und finanziellen Vorschlag für die nachfolgenden Phasen des Programms; sie richten zu gegebener Zeit eine Empfehlung zur Annahme der entsprechenden Entschließung an den Rat.

b)

Die interessierten Teilnehmerstaaten erstellen außerdem eine Erklärung über die nachfolgenden Phasen des Programms.

c)

Ein Teilnehmerstaat, der die Erklärung über die nachfolgenden Phasen des Programms nicht annehmen kann, notifiziert dies schriftlich dem Generaldirektor.

VI. Kommen überein, daß die Arbeiten des Vorbereitungsprogramms beginnen können, sobald die Summe der zugesagten Beiträge 90% des in Abschnitt III genannten Finanzrahmens erreicht. Es besteht Einvernehmen darüber, daß die Arbeiten nur bis zur Höhe der Beitragszusagen eingeleitet werden.

VII. Kommen überein, daß diese Erklärung bis 29. Mai 1986 zur Annahme aufliegt; ein Teilnehmerstaat, der diese Erklärung bis zu diesem Termin nicht annehmen kann, erklärt dies und hört auf, Teilnehmerstaat zu sein.

Folgende Teilnehmerstaaten haben diese Erklärung angenommen:

(Teilnehmer) (Datum)
Belgien ………………………………………. 28. 5. 1986
Frankreich …………………………………… 28. 5. 1986
Deutschland …………………………………. 8. 4. 1986
Italien ………………………………………… 7. 5. 1986
Schweden ……………………………………. 28. 4. 1986
Schweiz ……………………………………… 27. 1. 1986
Vereinigtes Königreich ……………………… 29. 5. 1986

ANLAGE A

VORBEREITUNGSPROGRAMM FÜR EIN DATENRELAIS-SATELLITENSYSTEM (DRPP)

1 Ziele des DRS-Programms

Das Hauptziel des DRS-Gesamtprogramms besteht darin, im Weltraum und am Boden eine kosteneffiziente Infrastruktur für künftige europäische Weltraumprogramme zu errichten, die innerhalb eines mit den Erfordernissen der Nutzer zu vereinbarenden zeitlichen Rahmens nahezu kontinuierlich folgende Dienste leistet:

– Übertragung von Daten zu und von Raumfluggeräten in erdnahen Umlaufbahnen und von Trägerraketen zur Bodenkontrolle;

– Übertragung von Video- und Sprachsignalen zwischen Raumfluggeräten in erdnahen Umlaufbahnen und ihren Kontrollstationen am Boden;

– Herstellung von Telemetrie- und Telekommandoverbindungen zwischen Bodenkontrolle und Raumfluggeräten in der Umlaufbahn;

– Möglichkeit der Durchführung von Entfernungsmessungen zur Bahnbestimmung und Ortung von Raumfluggeräten sowie ggf. von Trägerraketen während der Aufstiegsphase.

2 Ziele des DRPP

Das DRPP ist im besonderen darauf gerichtet,

– die bevorzugte Konfiguration für das Weltraum- und das Bodensegment des Datenrelais-Satellitensystems (DRSS) zu bestimmen und im Detail zu definieren, das kosteneffiziente Datenrelais-, Informationsübertragungs-, Telemetrie- und Telekommandodienste und Entfernungsmeßfunktionen für die geplanten europäischen Weltraumprogramme, insbesondere Columbus, Ariane 5, Hermes und fortschrittliche Erdbeobachtungssatelliten, sicherstellen soll;

– in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen zu untersuchen, ob die Bestandteile eines europäischen DRSS in ein weltweites Datenrelais-Satellitensystem einbezogen werden können, und die damit verbundenen Kosten und Vorteile gegeneinander abzuwägen;

– während des Programms die zu entwickelnden Technologien zu untersuchen und ihre Entwicklung einzuleiten, damit sie rechtzeitig für das Gesamtprogramm zur Verfügung stehen;

– bis zum Ende des Programms ein technisches Grundkonzept für das Weltraum- und das Bodensegment, die in den nachfolgenden Phasen entwickelt, errichtet und betrieben werden sollen, zu erarbeiten sowie Kostenschätzungen und Zeitpläne für diese Phasen aufzustellen.

3 Beschreibung des Vorbereitungsprogramms

Entsprechend den in Abschnitt 2 dargelegten Zielen setzt sich das Programm im wesentlichen aus den folgenden drei Bestandteilen zusammen:

a)

Systemdefinitionsstudien

b)

Begleitende Studien

– Modulations- und Kodierverfahren

– Mehrfachzugang im S-Band

– Vergleich möglicher Technologien für S-Band-Antennen

– Software für Gruppenantennen

– Telemetrie und Telekommando im S-Band für Ariane 5 und Hermes.

c)

Vorentwicklung kritischer Technologien

– DRS-Bahnverfolgungsantenne

– Hochgeschwindigkeits-CODEC (Kodierer/Dekodierer)

– Festkörper-Leistungsverstärker für das Ka-Band

– Entwicklungen für Nutzer-Endstellen.

– Antenne,

– RF-Fernmeldeeinheit oder Transponder,

– Modem,

– Aus- und Einfahrmechanismen für Ausleger.

4 Industriepolitik

Um die Vorteile konkurrierender Angebote für die spätere Entwicklungsphase des DRSS-Programms nutzen zu können, erscheint es zweckmäßig, daß die Systemdefinitionsstudien von zwei verschiedenen Firmengruppen parallel durchgeführt werden. Desgleichen sollten die technologischen Vorentwicklungen jeweils im Rahmen zweier paralleler Verträge durchgeführt werden, zumindest bis konkurrierende verbindliche Angebote für die weiteren Entwicklungsarbeiten und für die Beschaffung künftiger Flugeinheiten erhältlich sind. Danach könnte für die weiteren Entwicklungsarbeiten ein einziger Vertrag vergeben werden.

Die begleitenden Studien dürften dagegen auf Einzelfragen beschränkt sein und nicht unmittelbar weitere Studien oder Hardware-Beschaffungen nach sich ziehen. Sie erfordern daher keine parallelen Arbeiten und können jeweils im Rahmen eines einzigen Vertrags durchgeführt werden.

5 Zeitplan

Die Arbeiten des Vorbereitungsprogramms dürften sich auf etwa zweieinhalb Jahre erstrecken.

6 Revisionsklausel

Diese Anlage kann auf einstimmigen Beschluß der Teilnehmerstaaten geändert werden.

ANLAGE B

FINANZIELLE BESTIMMUNGEN

I. Finanzrahmen

Personalausgaben 2,0
Laufende Ausgaben 0,8
Anlagen 0,1
Investitionen 0,3
Entwicklung
Systemdefinition 6,0
Begleitende Studien 2,0
Technologische Vorentwicklungen 9,0
Direkte Ausgaben insgesamt 20,2
Verwaltungsunterstützung 2,8
Variable Unterstützungskosten 2,2
Fixe Unterstützungskosten und Investitionen 1,8
Indirekte Ausgaben insgesamt 6,8
GESAMTSUMME 27,0

II. Beitragsschlüssel

Teilnehmerstaaten Beitragsschlüssel (in %)
Österreich ..................................................................
Belgien ...................................................................... 5
Dänemark ..................................................................
Frankreich ................................................................. 30
Deutschland .............................................................. 30
Irland ........................................................................
Italien ....................................................................... 31
Niederlande ..............................................................
Norwegen .................................................................
Spanien ..................................................................... 6
Schweden .................................................................
Schweiz .................................................................... 2
Vereinigtes Königreich ............................................ 34

III. Vorläufiger Zeitplan für die Bereitstellung der Ausgabemittel

Jahr Mio RE
1986 ………………………….. 5,0
1987 ………………………….. 9,7
1988 ………………………….. 8,4
1989 ………………………….. 3,9
27,0

IV. Revisionsklausel

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