Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 7.Dezember 1988 über den Lehrplan für Leibesübungen an PolytechnischenLehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe),berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- undforstwirtschaftlichen Lehranstalten
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