Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1991
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1986, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).
Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1991 werden der 14., 15. und 16. Mai 1991 bestimmt.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.