Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der dem Lehrgang „Hernstein Intensiv Training für den Unternehmernachwuchs am Hernstein International Management Institute“ universitärer Charakter verliehen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 25/1991, wird verordnet:
§ 1. Dem vom Hernstein International Management Institute in Wien, Berggasse 16, veranstalteten Lehrgang „Hernstein Intensiv Training für den Unternehmernachwuchs am Hernstein Internationale Management Institute“ wird universitärer Charakter im Sinne des § 40a Abs. 1 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1995 außer Kraft.
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