Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend den Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. II Nr. 130/2009
zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. II Nr. 130/2009
Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, wird der folgende vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassene Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, welcher alle bisherigen Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ersetzt, bekanntgemacht.
zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. II Nr. 130/2009
Anlage
LEHRPLAN (RAHMENPLAN) FÜR DEN EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN
Dieser Rahmenplan gilt für alle berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in allen Formen und Sonderformen, einschließlich der Kollegstufe.
I. Stellung und Aufgabe des Religionsunterrichts
Allgemeine Aufgabenbeschreibung
Evangelischer Religionsunterricht hat die Botschaft von Gott, der das Leben schafft, der unser Handeln herausfordert und uns seine Barmherzigkeit und Liebe anbietet, in der Deutung durch das Evangelium Jesu Christi, wie es in den Schriften des Neuen Testaments überliefert ist, zur Grundlage.
Dieses Evangelium besteht in Botschaft, Praxis, Leiden, Sterben und Auferstehen Jesu von Nazareth. Nach dem Glauben der Christen wird durch das Evangelium ein neues Verhältnis des Menschen zu Gott, zum anderen und zur Welt eröffnet.
Die Formulierung, daß das Wort Fleisch geworden ist (Joh. 1, 14), bedeutet, daß die Botschaft eingeht in die geschichtlichen Bedingungen, in denen sie gesagt, unterrichtet und konkretisiert werden muß. Das ist die religionspädagogische Aufgabe. Dabei sind folgende Bedingungen von Bedeutung:
– die Lebenswirklichkeit des einzelnen
– die Rahmenbedingungen der Gesellschaft, vor allem Sinn-, Norm- und Wertvorstellungen
– die Botschaft der Bibel und ihre sich wandelnde Deutung
– die Wirklichkeit der Kirchen und die Praxis des Glaubens.
Voraussetzungen des Religionsunterrichts
Als Pflichtgegenstand ist der Religionsunterricht eingebunden in die allen schulischen Gegenständen zugewiesene Gesamtaufgabe, wie sie in § 2 SchOG (BGBl. Nr. 242/1962 idgF) beschrieben wird.
Durch die Definition des Religionsunterrichts als Pflichtfach hat sich die Republik Österreich nicht nur verpflichtet, ihn an den in § 1 RUG (BGBl. Nr. 190/1949 idgF) genannten Schulen einzurichten, diese Definition besagt zugleich, daß sie von der Notwendigkeit dieses Fachs als unverzichtbarem Bestandteil schulischer Erziehung ausgeht.
Zum Charakter des Religionsunterrichts im Curriculum der öffentlichen Schule gehört auch die Bindung an seine Bezugswissenschaften: Religionspädagogik, Theologie und Religionswissenschaft konstituieren das Fach inhaltlich, verantworten und legitimieren es; auch Ergebnisse anderer Wissenschaften, zB Geschichte, Soziologie, Psychologie, werden für den Religionsunterricht bedeutungsvoll sein. Nur so kann er seinen Beitrag zum Gesamtziel der Erziehung erbringen.
Als Unterricht, der durch die Evangelische Kirche A. u. H. B. in Österreich besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt wird, unterscheidet sich der Religionsunterricht von anderen Gegenständen. Die Bindung an Lehren und Ordnungen der Kirche bedeutet sowohl eine juristische Festlegung als eine theologische Herausforderung.
Der juristischen Festlegung geht voraus, daß jeder Unterricht in der Schule bei aller Qualifikation und Kompetenz nicht allein von den Lehrer/innen verantwortet werden kann, der Staat übt daher nach § 2 Abs. 1 RUG ein Aufsichtsrecht aus. Auf Grund der dem Staat auferlegten Neutralität in weltanschaulich-religiösen Fragen obliegt der Kirche die unmittelbare kirchliche und fachliche Aufsicht (§ 216 Kirchenverfassung der Evangelischen Kirche A. u. H. B. 1949 idgF).
Die theologische Herausforderung besteht darin, daß nach evangelischem Verständnis Lehren und Ordnungen nicht ein für allemal definiert werden können. Vielmehr werden sie in einem lebendigen Prozeß, der sich in Auseinandersetzung mit der biblischen Botschaft, ihren geschichtlichen Vermittlungen und der heutigen Lebenswirklichkeit vollzieht, ständig neu gesucht. Lehrer/innen und Schüler nehmen gleichermaßen an diesem Prozeß teil. Der Rahmenplan gibt dazu Vorgaben und Orientierungen sowie didaktisch strukturierte Hilfen und Materialien.
Religionspädagogische Zielsetzung
Der Religionsunterricht hat im Rahmen seiner Voraussetzungen die Aufgabe, den christlichen Glauben in Geschichte und Gegenwart sachgemäß darzustellen, seine Bezüge zur heutigen Lebenswirklichkeit des einzelnen wie der Gesellschaft zu klaren und zu verdeutlichen. Er soll die (religiösen) Fragen der Schüler/innen aufnehmen und ihnen den christlichen Glauben so nahebringen, daß er für sie als befreiende und Hoffnung stiftende Lebensmöglichkeit bedeutsam wird. Diese Aufgabe ist – wie es sich aus dem Charakter der biblischen Schriften selbst begründet – im engen Aufeinanderbezogensein der Aussagen und Inhalte der biblischen Tradition, ihrer Interpretation und Praxis in der Geschichte der Kirche und der heutigen Lebenswirklichkeit der Schüler/innen zu erfüllen.
II. Die didaktische Struktur des Rahmenplanes
Ortsbestimmung
Die gegenwärtige religionspädagogische Diskussion ist vor allem durch das Problem des Zusammenhangs von Leben und Glauben bestimmt, dessen Lösung im Zentrum religionspädagogischer Bemühungen zu stehen habe. Nun ist – dies sei vorab gesagt – die Vermittlung von Leben und Glauben kein genuin religionspädagogisches Problem, es ist zuerst und vor allem im tatsächlichen Auseinanderfallen von Kirche und Gesellschaft begründet und damit vor allem ein ekklesiologisches Problem, das Kirchen und Gemeinden vor die Aufgabe stellt, ein adäquates Modell von Kirche und Christsein zu entwickeln.
Von einem religionspädagogischen Modell kann nicht erwartet werden, das Auseinanderfallen von Leben und Glauben in der modernen Gesellschaft ursächlich lösen zu können, wohl aber in diesem Bedingungsgefüge Perspektiven und Möglichkeiten zu eröffnen. Dies kann die Didaktik der Korrelation leisten.
In ihrem Zentrum steht das Ernstnehmen der Pole „Lebenswirklichkeit der Schüler/innen“ und „biblische Tradition“. Sie wendet sich gegen einbahnige Konzeptionen, etwa die eines „traditionsorientierten Religionsunterrichts“, der in der Vermittlung und Einübung in die Überlieferung die Lebenswirklichkeit der Schüler/innen ignorierte oder sie bestenfalls als Anknüpfungspunkt oder Aufhänger für seine eigentliche Aufgabe der Traditionsvermittlung ansah; oder die eines „problemorientierten Religionsunterrichts“, in dessen Mittelpunkt das Leben der Schüler/innen stehen sollte und in dem die biblische Tradition ihre Relevanz als Problemlöser für die Jugendlichen zu erweisen hatte – wobei sich oft genug zeigte, daß die artikulierten und diskutierten Probleme der Schüler/innen der biblischen Tradition zumeist nicht bedurften.
Die hermeneutische Dimension der Korrelation
Der besondere Akzent der Korrelationsdidaktik liegt in der Verschränkung und Verknüpfung von daseinsorientierten und traditionsorientierten Akzenten. Mit dem „problemorientierten Unterricht“ betont sie, daß ein Glaube, der nicht in eine Wechselbeziehung zur Lebenswirklichkeit zu bringen ist, substanzlos und ideologisch bleibt; mit dem „traditionsorientierten Unterricht“ macht sie deutlich, daß die biblische Tradition Anfragen an die Lebenswirklichkeit und -praxis der Schüler/innen stellt. Religiöses Lernen kann so als wechselseitige Erschließung von Erfahrungen der Schüler/innen und Erfahrungen, die in der biblischen Tradition „eingefroren“ sind, verstanden werden: die biblische Tradition soll auf dem Hintergrund konkreter Lebenswirklichkeit zugänglich und dabei ebenso konkret werden, das eigene Leben soll in den Erfahrungen und der Sprache der biblischen Tradition Ausdruck erhalten und so in seiner Tiefe verständlich werden.
Nun ist die Wechselbeziehung zwischen Leben und Glauben der biblischen Tradition gegenüber nichts Äußerliches, gar Fremdes oder bloß Didaktisches, vielmehr ein Konstitutivum ihrer Entstehung. Das, was uns heute als überlieferter Glaube begegnet, hat immer schon korrelativen Charakter, weil er in einer konkreten Situation entstanden ist, in denen gläubige Menschen ihr Leben, ihre Erfahrungen und Hoffnungen mit der ihnen überkommenen, tradierten Botschaft des Glaubens in Zusammenhang gebracht und produktiv verknüpft haben. Ein solch produktives Korrelationsgeschehen in der Verschränkung von Lebenswirklichkeit und biblischer Tradition ist zugleich Bedingung der Verschränkung von (heils)geschichtlicher Transzendenz und Immanenz: Gott bedient sich menschlicher Wege, um zum Menschen zu gelangen.
Aus der Konstatierung des korrelativen Charakters der Glaubenszeugnisse und -symbole der 2 000jährigen Christentumsgeschichte ergibt sich vom heutigen Verstehen der biblischen Tradition her die hermeneutische Dimension der Korrelation. Die tradierten Objektivationen des Glaubens verstehen lernen heißt, sie in ihrem geschichtlichen Gewordensein, in ihrer Verankerung in Lebens-, Leidens- und Hoffnungssituationen der darin interpretierten und erfahrenen Wahrheit des Glaubens verstehen lernen. So kann die biblische Tradition lebendig werden, weil hinter ihr Menschen und deren Geschick sichtbar werden. In dieser Verlebendigung der Tradition liegt eine Voraussetzung ihrer möglichen Relevanz für die Schüler/innen.
Der korrelative Charakter der Lebenswirklichkeit der Schüler/innen
Aber nicht nur die Überlieferung zeigt korrelativen Charakter, auch die Lebenswirklichkeit der Schüler/innen. Die Schüler/innen bringen den Glauben in eine bestimmte Korrelation zu ihrem Leben, sie wählen aus, heben hervor, gestalten, interpretieren, geben dem Glauben einen bestimmten Ort, eine Funktion in ihrem Leben. Im Religionsunterricht stehen sich deshalb nicht Glaube/Religiosität auf seiten des Lehrers und Unglaube/Areligiosität auf seiten der Schüler/innen gegenüber, sondern verschiedene Weisen von Religiosität. Die Widerständigkeit im Unterrichtsgeschehen gegen die Tradition gründet nicht in einem defizitären Glauben oder einer wie immer verschütteten religiösen Ansprechbarkeit, sondern in einer gestalthaft anderen Religiosität und Weltdeutung der Schüler/innen. Es sind deshalb verschiedene Gestalten der Korrelation, verschiedene Weisen der Religiositäten, die sich im Religionsunterricht begegnen, und das religionspädagogische Feld strukturieren. Offenbar ist es diese Unterschiedlichkeit und gestalthafte Differenz, die hinter der Inkompatibilität von Lebenswirklichkeit und biblischer Tradition steht, die den „problemorientierten Religionsunterricht“ in die Krise geführt hat.
Analog zur hermeneutischen Dimension des korrelativen Charakters der Überlieferung muß also eine weitere Dimension hinzugefügt werden: der korrelative Charakter der Lebenswirklichkeit der Schüler/innen – er stellt ebenso eine Bedingung jeglichen religionspädagogischen Handelns dar. Die spezifische Art, wie Schüler/innen Elemente des Glaubens und der Religion auswählen, ihnen eine besondere Bedeutung geben und in Beziehung setzen zu bestimmten Erfahrungen, Problemen und Hoffnungen ihres Lebens, vermag einen hermeneutischen Schlüssel abzugeben für das Verständnis ihrer spezifischen Religiosität als Ausdruck ihres Lebens.
Folgerungen
Der Rahmenplan versucht aus dem Dargelegten die didaktischen Folgerungen zu ziehen: seine didaktische Struktur erwächst aus dem Bemühen, der Lebenswirklichkeit der Schüler/innen gerecht zu werden, ohne modischer Anpassung zu verfallen und die Eigenart biblischer Tradition nicht nur inhaltlich, vor allem didaktisch-methodisch einzuarbeiten. Er nimmt dabei das aus der Systematischen Theologie von Paul Tillich stammende „Prinzip der Korrelation“ auf, weil es die angestrebte kritisch-produktive Wechselbeziehung zwischen Lebenswirklichkeit und biblischer Tradition herstellen kann. Den Brennpunkten einer Ellipse gleich, werden für das Unterrichtsgeschehen ein „daseinsauslegender Akzent“ und ein „traditionsauslegender Akzent“ sowohl unterschieden als aufeinander bezogen.
Daseinsauslegender Akzent
Der Rahmenplan setzt bei den Erfahrungsbereichen der Schüler/innen an, sucht diese
durch Sachinformationen zu ergänzen, um
zu Sinn- und Wertfragen zu führen, die dann
mit Lebens- und Weltdeutungen konfrontiert werden, um
in der Auseinandersetzung damit Handlungsorientierungen und Verhaltensdispositionen anzuregen.
Sowohl die „Lernchancen“ der einzelnen „Dimensionen“ als auch die „Intentionen“ der einzelnen „Thematischen Bausteine“ sind nach dieser didaktischen – nicht methodischen! – Abfolge aufgebaut.
| Didaktische Abfolge | Lernchancen der Dimension „Sehnsucht, glücklich miteinander zu leben“ | Intentionen zum Themat. Baustein „Auf der Suche nach Gemeinschaft“ (B 1) |
|---|---|---|
| 1. Entdecken und Verstehen der Sachverhalte | Die Schüler/innen sollen erkennen... sich bewußt werden... | Verbindlichkeiten und Erwartungen in den verschiedenen Beziehungskonstellationen |
| 2. Entdecken der Sinn- und Wertfragen | Die Schüler/innen sollen einsehen ... erkennen... | Befragen der angenommenen Erwartungen und Verbindlichkeiten auf ihre inhärente Definition von Menschlichkeit |
| 3. Auseinandersetzung mit weltanschaulichen Deutungen, insbesondere der christlich-religiösen Traditionen | Die Schüler/innen sollen unterscheiden... befragen ... | Am Maßstab des biblischen Menschenbildes Einsichten für die Entwicklung des eigenen Verhaltens gewinnen |
| 4. Haltungen und Handlungsdispositionen erwerben und einüben | Die Schüler/innen sollen bereit sein... | Die eigene Fähigkeit zur Wahrung berechtigter Interessen, zu Toleranz und solidarischem Verhalten entwickeln |
Traditionsauslegender Akzent
Hier setzt der Rahmenplan an
bei der Darlegung weltanschaulicher und christlich-religiöser Traditionen, dh. insbesondere des Lebens und der Lehre der reformatorischen Kirchen,
sucht die darin artikulierten Lebensfragen zu entdecken,
um herauszufinden, wie diese Traditionen helfen könnten, heutige Lebenswirklichkeit zu erhellen,
um daraus Verhaltensdispositionen zu gewinnen.
Aus dieser didaktischen Gewichtung ist die innere Abfolge der „Lernchancen“ und „Intentionen“ mit traditionsauslegendem gegenüber denen mit daseinsauslegendem Akzent variiert, als Beispiel dazu Intentionen aus dem „Thematischen Baustein“ „Leid – Krankheit – Tod“ (A 11)
Darlegung weltanschaulicher und christlich-religiöser Traditionen „Unterschiedliche Einstellungen zu Leid, Krankheit und Tod aufzeigen“
Entdecken der darin artikulierten individuellen und sozialen Lebensfragen „Leid, Krankheit und Tod als Erfahrung kreatürlicher Abhängigkeit, die die Frage nach dem Sinn aufwirft, deuten“
Verknüpfung mit gegenwärtigen Fragestellungen, Aktualisierung für heutige Lebenswirklichkeit „Verschiedene Weltanschauungen auf ihre Deutung von Leiden und Tod befragen und Beispielen von Leiderfahrung und -bewältigung aus der biblischen Tradition gegenüberstellen
Haltungen und Handlungsdispositionen erwerben und einüben „Das Tabu der modernen Gesellschaft gegenüber Leid, Krankheit und Tod aufarbeiten“.
Konsequenzen für die didaktische Abfolge in „Lernchancen“ und „Intentionen“
Der Rahmenplan ist bemüht, das didaktische Prinzip in „Lernchancen“ und „Intentionen“ durchzuhalten. Die didaktische Abfolge soll
– für die einzelnen Lerninhalte die Verknüpfung von heutiger Lebenswirklichkeit mit der Überlieferung darstellen und
– Einseitigkeiten und Verkürzungen verhindern, insbesondere dem Mißverständnis wehren, als gehe es nur in bestimmten „Thematischen Bausteinen“ um Religion und Glauben.
Die Abfolge der „Intentionen“ hat zu gewährleisten, daß sowohl bei „Thematischen Bausteinen“, deren Glaubensbezug aus der Themenstellung nicht unmittelbar einsichtig ist, als auch bei vorwiegend theologisch orientierten „Thematischen Bausteinen“
– theologisches Profil gewonnen wird, das verhindert, daß der RU seine Eigenart verliert und verwechselbar wird
– und die in den christlich-religiösen Traditionen „eingefrorenen“ Erfahrungen mit gegenwärtigen Fragestellungen verknüpft werden.
Das folgende Schema soll die Wechselbeziehung zwischen Leben und Glauben in jedem einzelnen „Thematischen Baustein“ veranschaulichen. Die „Intentionen“ 1 und 2 (Normalschrift) erschließen heutige Lebenswirklichkeit, die „Intentionen“ 3 und 4 (GROSSBUCHSTABEN) beziehen Aussagen auf diese Lebenswirklichkeit. Ein Beispiel aus der „Dimension“ „Sehnsucht, glücklich zu leben“, „Thematischer Baustein“ „Angst“ (A 2):
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