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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der dem Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“ an der Wissenschaftlichen Landesakademie für Niederösterreich universitärer Charakter verliehen wird

Geltender Text a fecha 1992-01-31

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1991, wird verordnet:

§ 1. Dem von der Wissenschaftlichen Landesakademie für Niederösterreich veranstalteten Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“ wird universitärer Charakter verliehen.

§ 2. Änderungen, welche die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 Z 1 bis 5 AHStG betreffen, sind dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung anzuzeigen.

§ 3. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1995 außer Kraft.