Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Studienordnung für die Studienrichtung Vermessungswesen an der Universität Innsbruck aufgehoben wird
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über technische Studienrichtungen, BGBl. Nr. 290/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 374/1989, wird verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.
§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Studienordnung für die Studienrichtung Vermessungswesen, BGBl. Nr. 78/1972, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 156/1984 tritt an der Universität Innsbruck mit Ablauf des 31. Dezember 1992 außer Kraft.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.
§ 2. Ordentliche Hörer und Hörerinnen der Studienrichtung Vermessungswesen an der Universität Innsbruck sind jedoch berechtigt, ihr Studium bis zum 30. September 1994 an der Universität Innsbruck fortzusetzen.
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