Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der dem Post-Graduate Lehrgang für Europarecht am Landesbildungszentrum Schloß Hofen, Vorarlberg, universitärer Charakter verliehen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 306/1992, wird verordnet:
§ 1. Dem vom Landesbildungszentrum Schloß Hofen, Vorarlberg, veranstalteten Post-Graduate Lehrgang für Europarecht wird universitärer Charakter im Sinne des § 40a Abs. 1 AHStG verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 1997 außer Kraft.
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