Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich desEuropäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 504/1989) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde:
Bulgarien ............................ 31. Jänner 1991
Jugoslawien .......................... 2. November 1990
Slowenien ............................ 2. Juli 1992
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Übereinkommens zu betrachten ist.
Ferner hat der Generalsekretär mitgeteilt, daß Rußland als Vertragspartei dieses Übereinkommens, dem die ehemalige Sowjetunion am 13. November 1990 beigetreten war, angesehen wird.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.