Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten desAbkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und derRegierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1993-12-22
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Die für das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit *1) gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 erforderlichen Mitteilungen wurden am 7. Dezember 1992 bzw. 17. November 1993 abgegeben; das Abkommen tritt somit mit 1. Februar 1994 in Kraft.


*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 122/1993 idF 239/1993

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