Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten desAbkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und derRegierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit
Die für das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit *1) gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 erforderlichen Mitteilungen wurden am 7. Dezember 1992 bzw. 17. November 1993 abgegeben; das Abkommen tritt somit mit 1. Februar 1994 in Kraft.
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 122/1993 idF 239/1993
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