Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung mit der dem von der Schloß-Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-Ges.m.b.H., Lochau am Bodensee, Vorarlberg, durchgeführten Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum Vorarlberg'' universitärer Charakter verliehen wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-07-01
Status Aufgehoben · 1997-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 40a AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 306/1992, wird verordnet:

§ 1. Dem von der Schloß-Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-Ges.m.b.H., Lochau am Bodensee, Vorarlberg, durchgeführten Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum Vorarlberg'' wird universitärer Charakter im Sinne des § 40a AHStG verliehen.

§ 2. Änderungen, welche die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 AHStG betreffen, sind dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung anzuzeigen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1998 außer Kraft.

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