Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der dem postgradualen Lehrgang zur europäischen Integration für die öffentliche Verwaltung an der Verwaltungsakademie des Bundes in Wien universitärer Charakter verliehen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 523/1993, wird verordnet:
§ 1. Dem von der Verwaltungsakademie des Bundes in Wien veranstalteten postgradualen Lehrgang zur europäischen Integration für die öffentliche Verwaltung (Europaakademie) wird universitärer Charakter im Sinn des § 40a Abs. 1 AHStG verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1998 außer Kraft.
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