Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich desEuropäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1994-05-28
Status Aufgehoben · 2015-05-27
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).

Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 708/1992) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Kroatien 27. Jänner 1993

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 30. März 1994

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Bulgarien das Übereinkommen am 2. Juni 1993 mit Wirksamkeit vom 3. Dezember 1993 gekündigt.

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