Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich desEuropäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 708/1992) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde:
Kroatien 27. Jänner 1993
Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 30. März 1994
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Bulgarien das Übereinkommen am 2. Juni 1993 mit Wirksamkeit vom 3. Dezember 1993 gekündigt.
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