Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Privatschule „Paracelsus-Schule Salzburg''

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-07
Status Aufgehoben · 1995-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1993, wird verordnet:

§ 1. Die 1. bis 7. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Paracelsus-Schule Salzburg'' wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 499/1993 tritt außer Kraft.

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