Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend die Privatschule „Freie Waldorfschule Wien-West, Rudolf Steiner Verein 1993''

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-15
Status Aufgehoben · 1995-04-19
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 515/1993, wird verordnet:

Die 1. bis 8. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Freie Waldorfschule Wien - West, Rudolf Steiner Verein 1993'' wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

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