Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der dem Lehrgang für Europarecht an der Wissenschaftlichen Landesakademie für Niederösterreich universitärer Charakter verliehen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 111/1994, wird verordnet:
§ 1. Dem von der Wissenschaftlichen Landesakademie für Niederösterreich in Krems veranstalteten Lehrgang für Europarecht wird universitärer Charakter gemäß § 40a AHStG verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1999 außer Kraft.
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