Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Privatschule „Paracelsus-Schule Salzburg''

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1995-09-01
Status Aufgehoben · 1997-08-08
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985 BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1993 wird verordnet:

§ 1. Die erste bis achte Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Paracelsus-Schule Salzburg'' wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 732/1994 tritt außer Kraft.

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