Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Privatschule „Paracelsus-Schule Salzburg''
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985 BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1993 wird verordnet:
§ 1. Die erste bis achte Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Paracelsus-Schule Salzburg'' wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.
§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 732/1994 tritt außer Kraft.
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