Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahl 1995
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 118/1991, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).
Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahl 1995 werden der 16., 17. und 18. Mai 1995 bestimmt.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.