Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, mit der dem Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“ an der NÖ Landesakademie universitärer Charakter verliehen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, wird verordnet:
§ 1. Dem von der NÖ Landesakademie veranstalteten Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“ wird universitärer Charakter gemäß § 40a Abs. 1 AHStG verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1998 außer Kraft.
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