Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die Privatschule „KREAMONT''

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-06-22
Status Aufgehoben · 1997-08-06
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1993 und die Kundmachung BGBl. Nr. 969/1994, wird verordnet:

§ 1. Die erste, die zweite und die dritte Schulstufe der nach dem ausländischen Lehrplan geführten Privatschule „KREAMONT'' in St. Andrä-Wördern wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 398/1995 tritt außer Kraft.

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