Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, mit der dem von der Schloß Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft m.b.H. veranstalteten Post-Graduate Lehrgang für Europarecht universitärer Charakter verliehen wird
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 40a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, wird verordnet:
§ 1. Dem von der Schloß-Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft m.b.H., Lochau am Bodensee, Vorarlberg, veranstalteten Post-Graduate Lehrgang für Europarecht wird universitärer Charakter gemäß § 40a AHStG verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2002 außer Kraft.
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