Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1997
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1993, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 22/1999).
Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1997 werden der 13., 14. und 15. Mai 1997 bestimmt.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.