Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
– Gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
– Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;
– Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Ernährung:
Nahrung: Zusammensetzung, Aufgabe.
Ernährungsbedarf, Nährstoffe und deren Bedeutung für die Gesunderhaltung.
Lebensmittelanalyse, Nährwertberechnungen, Energieverbrauch.
Eßverhalten und Kostformen (Normal-, Natur- und Vollwertkost, Fehlernährung).
Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln; Lagerung, Konservierung.
Lebensmittelgruppen (pflanzliche, tierische, synthetische).
Getränke (alkoholfreie, alkoholische, Mixgetränke).
Garmachungsarten und deren Einfluß auf die Lebensmittel.
Küchenführung:
Speisenfolgen, Menüpläne, Mengenberechnungen, Wareneinsatzkosten und Kalkulation.
Einführung in den Küchenbetrieb (Arbeitsplatz, Arbeitsbehelfe, Maschinen und deren ökonomischer Einsatz, Handhabung und Wartung).
Grundrezepturen für Suppen, Saucen, Teige und Cremes. Garverfahren für unterschiedliche Speisen.
Richtlinien für Portionieren, Anrichten, Garnieren.
Alkoholfreie und alkoholische Getränke.
Service:
Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen.
Grundbegriffe des Servierens, Servierregeln, Servierarten und einfaches Getränkeservice.
Einfache Gedecke, Tischgestaltung, Eß- und Trinkkultur.
Erweiterungsbereich:
Verfeinerte Ableitungen der Grundrezepturen.
Kennenlernen computerunterstützter Lagerhaltung und Rezepturensammlung.
Planung und Gestaltung von Festen.
Herstellung und Nutzung natürlicher Materialien für Kosmetik, Hygiene und Umwelt.
Didaktische Grundsätze:
Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.
Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewußtem Einkaufsverhalten bei.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittel- und Bazillenausscheidegesetz, Hygienevorschriften, Berufskleidung und Unfallverhütung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.
KREATIVES GESTALTEN
(Fachbereich DIENSTLEISTUNGEN)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– sich mit möglichst vielfältigen Ausdrucksformen, Materialien, bildnerischen und musikalischen Elementen und Mitteln auseinandersetzen und
– in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Gestalten mit verschiedenen formbaren Materialien, Herstellen einfacher Gegenstände.
Design: gestalterischer Zusammenhang zwischen Farb-, Formelementen und Funktion, wie Vitrinengestaltung, Raumgestaltung, Tischschmuck, Verpackung usw.
Textiles Gestalten: flächenbildende und flächengestaltende Verfahren, Drucktechniken, Applikationen.
Körpersprache, Gestik, Mimik, Pantomime. Tänze, musikalischer Ausdruck.
Kosmetik.
Erweiterungsbereich:
Projektartige Gestaltung einer Feier. Multimediales Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der im Abschnitt „Lehrstoff” angeführten Inhalte soll ausgehend von den Interessen und Begabungen der Schüler unter dem Aspekt der Förderung individueller Kreativität und persönlicher Ausdrucksfähigkeit, aber auch unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewußtseins erfolgen.
Die Vielfalt von Unterrichts- und Sozialformen sowie der Einsatz von Medien oder auch Exkursionen und der Besuch von Fachausstellungen soll Kreativität anregen.
Veranstaltungen, Feste und Projekte bilden Anlässe für kreatives Gestalten.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch ua.)
(Fachbereich TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– sprachliche Strukturen erwerben, die es ihm ermöglichen, sich in privaten und beruflichen Standardsituationen zu verständigen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Einfache Gespräche verstehen und führen, Auskünfte erfragen und erteilen, private und berufliche Verabredungen und Vereinbarungen treffen, telefonieren.
Sinnerfassendes Lesen von kurzen Texten sowie Aufschriften, Hinweisschilder, einfachen Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen.
Schriftliche Übungen zur Erarbeitung und Festigung der vorher genannten Bereiche.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache.
C. FREIGEGENSTÄNDE
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– einen allgemeinen Einblick über gegenwärtige Einsatzmöglichkeiten der Informatik und zukünftige Entwicklungen und deren Problematiken gewinnen;
– individuelle bzw. fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Personalcomputern und Standardsoftware erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Anwendungsorientiertes Lernen und Erproben in verschiedenen, den (beruflichen) Interessen und dem Wissensstand der Schüler entsprechenden Anwendungsbereichen.
Grundlagen der Informatik: Begriffe, Entwicklung.
Problemlösungsverfahren: Bedarfsanalyse, Bestandsaufnahme, Forschen, Planen, Erproben.
Hardware: Geräte und Verfahren zur Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenübertragung, Datenausgabe; Elemente des Computers wie Prozessor, Speicher, Peripherie.
Software: Anwenden von Standardsoftware wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation; Kennenlernen eines Betriebssystems.
Einblick in die Möglichkeiten lokaler und globaler Netzwerke.
Auswirkungen des Computereinsatzes: Veränderungen im Produktionsprozeß, in der Berufsstruktur und in der Kommunikation. Veränderungen am Arbeitsplatz (neue Qualifikationen, entlastende und belastende Faktoren usw.). Datenschutzpraxis.
Erweiterungsbereich:
Multimediaanwendungen; Kommunikation mit anderen Anwendern, elektronische Informationssuche, Computerspiele usw.
Projektartiges Unterstützen der allgemeinbildenden und fachspezifischen Unterrichtsgegenstände mit geeigneter Software (CAD, Tabellenkalkulationen, Trainingsprogrammen, Steuerungstechnik usw.).
Allgemeine Projekte (Schülerzeitung, Auswertungen von Sportveranstaltungen usw.).
Grundzüge des Programmierens (Makroprogrammierung für Standartsoftware; eine höhere Programmiersprache usw.).
Didaktische Grundsätze:
Die Auseinandersetzung mit neuen Techniken soll unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten anhand von konkreten Aufgabenstellungen aus verschiedenen Lernbereichen unter besonderer Berücksichtigung der künftigen Berufs- und Arbeitswelt der Schüler erfolgen und Einsatzmöglichkeiten des Computers aufzeigen. Die praktischen Übungen an EDV-Geräten dienen insbesondere auch dem Abbau allfälliger (auch geschlechterspezifischen) Berührungsängste und dem Kennenlernen wichtiger Funktionen der technischen Geräte.
KOMMUNIKATION, WERBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Kommunikationstechniken kennen und anwenden können;
– Einsicht in Funktion und Wirkung von Präsentations- und Werbetechniken gewinnen;
– optische und akustische Informationsträger kreativ gestalten.
Lehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächsklima, Kommunikationstraining. Kommunikationsmodelle in spielerischer Form, Kommunikationsblockaden; Diskussion, sachbezogene objektive Argumentation, Gesprächsstrategien, Telefonate.
Werbung und Präsentation:
Selbstpräsentation und Präsentation im Vorstellungs-, Verkaufs- und Beratungsgespräch; Standpunktformulierungen, Werbemittel, Werbesprache, Werbetechniken.
Didaktische Grundsätze:
Durch die Simulation von praxisbezogenen Situationen soll ein größtmöglicher Realitätsbezug hergestellt werden.
Die Förderung der Kreativität soll speziell in der Auseinandersetzung mit der Werbung berücksichtigt werden.
TEXTILES WERKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– durch den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Persönlichkeitsbildung und zur ästhetischen Gestaltungsfähigkeit gelangen;
– durch berufsbezogenes Arbeiten im praktischen Unterricht die wichtigsten Kriterien des Konsumverhaltens und der Umwelt erfahren und dabei Freude an der Verwirklichung eigener Ideen erleben;
– befähigt werden, dem gesellschaftlichen Druck der Modetrends kritisch zu begegnen.
Lehrstoff:
Mode:
historische Grundlagen, Modetrends, Modeverhalten.
Materialerkundung.
Herstellung, Ausrüstung, Veredelung und Pflege von Textilien.
Serienanfertigung (zB Berufskleidung).
Schnittgewinnung.
Wohnen:
Wohntextilien: Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form, Pflege.
Wohndesign: Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln.
Accessoires:
Modeschmuck und Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.
Didaktische Grundsätze:
Berufsbezogenen Arbeiten ist der Vorrang einzuräumen.
Selbsttätigkeit und projektorientiertes Handeln des Schülers sollen im Vordergrund stehen.
Bei der Herstellung von Produkten soll dem Schüler hinsichtlich der Materialien und der Techniken großer Freiraum gewährt werden.
Mode soll nicht nur als ästhetischer, sondern auch als wirtschaftlicher Faktor gesehen werden.
ERWEITERTE GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– den Zusammenhang von Gesundheit, Umwelt und Gesellschaft erkennen;
– die Bedeutung von persönlicher Hilfeleistung erkennen und
– ein Bewußtsein für gesunde Lebensführung in Beruf und Freizeit erlangen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Sozialhygiene und Ethik: Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen und die Gesellschaft. Psychohygiene. Arbeitshygiene, Berufskrankheiten. Impfungen. Hilfsorganisationen und Selbsthilfegruppen. Altenhilfe. Körperliche und geistige Behinderung.
Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit: Erste Hilfe – Grundkurs, Unfallverhütung.
Hilfe für den Kranken: Psychosomatik, Krankenhilfe zu Hause, Diätik, Pflege des alten Menschen, Schulmedizin und Hausmittel.
Säuglings- und Kinderpflege: Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Betreuung vom Säugling bis zum Kleinkind.
Erweiterungsbereich:
Kurse für Hauskrankenhilfe, Mutter und Kind. Öffentliche Gesundheitseinrichtungen.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff und die Didaktischen Grundsätze des Lehrplans „Muttersprachlicher Unterricht” der Hauptschule (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung) sind sinngemäß anzuwenden.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG, BEWEGUNG UND SPORT
(Nach den ausgewählten Schwerpunkten ist eine nähere Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes festzulegen.)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– verschiedene Gelegenheiten erhalten, persönliche Interessen und individuelle Begabungen zu entdecken und zu pflegen;
– Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen;
– zur gemeinschaftlichen Pflege eines Hobbys als Vorbereitung auf eine sinnvolle und aktive Nutzung des Freizeitangebotes angeleitet werden.
Lehrstoff:
Die Auswahl und Festlegung der Schwerpunkte erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend skizzierten Handlungsfelder und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Begabungen der Schüler.
Kommunikation – Ausdruck:
In Ergänzung zu Deutsch- und Fremdsprachenunterricht sollten die Schüler grundlegende kommunikative Fähigkeiten erproben und erweitern.
Soziales Lernen:
Im Mittelpunkt steht der Mensch, der als gesellschaftliches Wesen von Interessen geleitet und von Natur- und Humanbedingungen abhängig seine Umwelt gestaltet.
Die Auseinandersetzung mit sozialen, gesellschaftlichen, politischen Fragen soll tolerantes und demokratisches Verhalten anbahnen.
Natur – Technik – neue Technologien:
In Auseinandersetzung mit Gesetzmäßigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Natur, Technik und Wirtschaft können zum Beispiel spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Werkstätte, Physik/ Chemie, usw. den Schwerpunkt darstellen.
Im Sinne der Unterrichtsprinzipien „Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken”, sowie „Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt” sollen moderne Methoden der Informationsbeschaffung und -verarbeitung überall dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll erscheint und wo ähnliche Methoden auch in der Praxis verwendet werden.
Bewegung – Sport – Gesundheit:
Spezielle Interessengebiete aus dem Bereich von Bewegung, Sport und Gesundheit wie Freizeitsportarten der Jugendlichen sind im Hinblick auf eine sinnvoll gestaltete Freizeit und gesunde Lebensführung Schwerpunkt.
Kreativität und Ausdruck:
Die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit und Erlebnisfähigkeit wie Musik, Tanz, Spiel, Chorgesang, Fotografie, Malen und Zeichnen usw. werden in besonderer Weise gefördert.
Sonstige Interessen und Begabungen:
Bestimmte Interessen einer genügend großen Anzahl von Schülern bilden den Unterrichtsschwerpunkt, sofern dadurch ein Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, sinnvollen Freizeitgestaltung oder Entspannung geleistet wird.
Didaktische Grundsätze:
Auf Grund der Interessen der Schüler wird ein oder werden mehrere Handlungsfelder zu Schwerpunkten bestimmt, wobei auch eine Abfolge von Schwerpunkten bestimmt werden kann, die projektartig und kursmäßig organisiert werden.
Aufgaben und Zielsetzungen können sich aus dem Lebensalltag der Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen oder aus der Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien ergeben. Selbständiges, ganzheitliches und forschendes Lernen sowie lustbetontes Üben unterstützen die Entfaltung kognitiver, affektiver und kreativer Fähigkeiten.
Der Unterricht hat insgesamt auch zur Gemeinschaftserziehung beizutragen.
VERKEHRSERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– den Verkehr in seiner Komplexität erfassen und die eigene Rolle in diesem System erkennen;
– lernen, sich am Verkehr sicher, veranwortungs- und umweltbewußt zu beteiligen;
– das für den Erwerb des Mopedlenkerausweises notwendige Wissen und Können erwerben.
Lehrstoff:
Fortbewegungsmittel Jugendlicher (Fahrrad, Moped, öffentlicher Verkehr usw.); Verkehrsfläche, rechtliche Bestimmungen für jugendliche Fahrzeuglenker; Verkehrspartnerschaft; Regelwissen; Verkehr und Umwelt bzw. Gesundheit.
Praktischer Unterricht:
Kontrolle und Wartung, Gewöhnungs- und Geschicklichkeitsübungen, Verkehrstraining im Schonraum (mit Fahrzeugen Jugendlicher wie Fahrrad, Moped usw.).
Didaktische Grundsätze:
Dem theoretischen und praktischen Unterricht ist gleichermaßen Bedeutung zuzumessen.
Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip bedingt ein Zusammenwirken mit den anderen Unterrichtsgegenständen. Eine Erste Hilfe – Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen wird empfohlen.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff und die Didaktischen Grundsätze des Lehrplans im Freigegenstand „Muttersprachlicher Unterricht” sind anzuwenden.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Abschnitt II Unterabschnitt F Z 1.
Anlage
LEHRPLAN DER POLYTECHNISCHEN SCHULE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Polytechnische Schule hat gemäß § 28 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Schüler sind im Anschluß an die 8. Schulstufe je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in Lehre und Berufsschule bestmöglich zu qualifizieren sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen zu befähigen.
Von ihrer persönlichen Situation ausgehend sind die Jugendlichen durch Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.
Der Unterricht baut auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen auf und hat im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung zum Ziel, daß die Schüler
– für das weitere Leben bedeutsame Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern,
– sich mit wesentlichen Fragen ihres zukünftigen Lebens auseinandersetzen,
– ihre Kreativität entwickeln,
– ihr Urteils- und Entscheidungsvermögen ausbauen,
– theoretisch und praktisch Erlerntes auf neue Situationen anwenden,
– Vorteile und Eigenarten einer Dualität von Arbeit und Ausbildung erkennen und nutzen lernen,
– durch praktisches, beruflich anwendbares Lernen auf einen frühen Berufseintritt vorbereitet werden,
– persönliche und berufliche Handlungsfähigkeit (Selbst, Sozial- und Sachkompetenz) entwickeln und
– sich auf Mobilität und lebensbegleitendes Lernen einstellen.
Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.
Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozeßorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen. Der Schüler soll arbeitnehmerisches und unternehmerisches Denken kennen- und einschätzen lernen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln und in die Lage versetzt werden, sich selbständig und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt um einen Ausbildungsplatz zu bewerben bzw. motiviert sein, eine Berufsausbildung in einer weiterführenden Schule anzustreben.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANES
Der Rahmencharakter des Lehrplans für die Polytechnische Schule räumt dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.
Im Rahmen der Pflichtgegenstände ermöglichen alternative Pflichtgegenstände unter Bedachtnahme auf die ausstattungsmäßigen Gegebenheiten die Berücksichtigung der Interessen der Schüler. Die alternativen Pflichtgegenstände sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefaßt.
Im Lehrstoff aller Pflichtgegenstände wird zum besseren Erkennen des Wesentlichen ein Kernbereich festgelegt.
Bei den alternativen Pflichtgegenständen (im Fachbereich) wird ein Erweiterungsbereich mit zusätzlichen Lehrinhalten ausgewiesen, wodurch leistungsfähige Schüler zusätzliche Qualifikationen erlangen können.
Um den besonderen Erfordernissen in der Region Rechnung zu tragen, weist der Lehrplan für die Polytechnische Schule Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt III).
B. FACHBEREICHE (WAHLPFLICHTBEREICHE)
Die Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, den Schülern als Bereiche von alternativen Pflichtgegenständen zur Wahl angeboten. In den Fachbereichen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) vermittelt. Durch betont handlungsorientiertes Lernen soll die Erschließung der individuellen Begabungen und die Lernmotivation gefördert werden.
Die Fachbereiche eröffnen eine Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten und die abgestimmte Fortsetzung des Bildungsweges in weiterführenden Schulen. Entsprechend den beruflichen Interessen der Schüler und den Möglichkeiten am Standort sind daher möglichst viele verschiedene Fachbereiche den Schülern zur Wahl anzubieten. Jeder Schüler hat einen Fachbereich zu wählen.
Die Fachbereiche gliedern sich in technische Fachbereiche
– Fachbereich METALL,
– Fachbereich ELEKTRO,
– Fachbereich BAU,
– Fachbereich HOLZ,
und in wirtschaftlich / sozial / kommunikative Fachbereiche
– Fachbereich HANDEL-BÜRO,
– Fachbereich DIENSTLEISTUNGEN,
– Fachbereich TOURISMUS.
An jedem Standort sind je nach Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten, wobei ausstattungsmäßige Verbesserungen zur Erweiterung des Angebotes beitragen. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, daß die Fachbereiche METALL und ELEKTRO, BAU und HOLZ sowie DIENSTLEISTUNGEN und TOURISMUS kombiniert oder auch in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann auch ein im Lehrplan nicht enthaltener Fachbereich vorgesehen werden (siehe Abschnitt III, schulautonome Lehrplanbestimmungen).
C. ORIENTIERUNGSPHASE
Eine Orientierungsphase am Beginn des Schuljahres (§ 11 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes) dient dem Schüler zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes und der Einsicht in das Zusammenwirken der Berufe im Wirtschaftsleben sowie dem Aufbau einer entsprechenden Lernmotivation für das Schuljahr. Dem Schüler soll die Möglichkeit geboten werden, möglichst alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennenzulernen. Die Einbindung von berufspraktischen Tagen ist sinnvoll.
D. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Der Polytechnischen Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die als Kombination inhaltlicher und methodischer Anforderungen zu verstehen sind und fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind (Unterrichtsprinzipien):
– Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt;
– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern;
– Gesundheitserziehung;
– Interkulturelles Lernen;
– Leseerziehung und Sprecherziehung;
– Medienerziehung;
– Musische Erziehung;
– Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerlicher Erziehung);
– Sexualerziehung;
– Umwelterziehung;
– Verkehrserziehung;
– Vorbereitung auf neue Techniken, insbesondere Kommunikations- und Informationstechniken;
– Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung).
E. DIFFERENZIERUNGSFORMEN
Differenzierungsmaßnahmen dienen der bestmöglichen individuellen Förderung.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III) sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik Differenzierungsmaßnahmen festzulegen, die im Hinblick auf den beabsichtigten Beruf bzw. auf die weitere Schullaufbahn möglichst individuell interessen- und begabungsfördernd wirken sollen.
In den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik sind die Schüler in ihrer Leistungsfähigkeit und Lernmotivation entweder durch Leistungsgruppen und/oder durch Interessensgruppen zu fördern. Dem Förderauftrag kann auch in heterogenen Schülergruppen durch innere Differenzierung entsprochen werden.
Sofern in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik eine Differenzierung nach Leistung erfolgt, sind die Schüler in zwei oder drei Leistungsgruppen zusammenzufassen. Der Unterricht in den einzelnen Leistungsgruppen unterscheidet sich sowohl durch die Komplexität des Stoffangebotes als auch durch die methodische Aufbereitung, etwa in Berücksichtigung unterschiedlicher Fähigkeiten der Schüler, Probleme selbständig zu formulieren und zu interpretieren, zu lösen sowie Lösungswege und Lösungen zu bewerten. Die Schüler der I. Leistungsgruppe erhalten ein über die Grundanforderungen hinausgehendes Lernangebot, das im Hinblick auf den Abstraktionsgrad und Komplexitätsgrad eine vertiefte oder erweiterte Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten ermöglicht. Für die Schüler der II. und III. Leistungsgruppe stehen die Sicherung und Festigung der Grundanforderungen und ihre Anwendung in lebens- und berufspraktischen Situationen im Vordergrund.
Sofern in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik eine Differenzierung nach Interessen erfolgt, sind die Schüler in Interessensgruppen nach dem gewählten Fachbereich, bzw. Gruppen von Fachbereichen zusammenzufassen, um sowohl beim Lernen wie auch beim Lehren besondere Anschaulichkeit und Motivation zu erzielen.
Sofern die für die Führung von Leistungs- oder Interessensgruppen erforderliche Schülerzahl nicht erreicht wird, können auch Formen der inneren Differenzierung durchgeführt werden. Innere Differenzierung dient dem optimalen individuellen Lernfortschritt und kann vor allem nach Lernzielen, Lernzielreihenfolge, Lernzeit, Unterrichtsverfahren und Unterrichtsmitteln erfolgen.
F. FÖRDERMASSNAHMEN
Für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht bis zum Ausmaß von 60 Unterrichtsstunden pro Klasse angeboten werden. Der Förderunterricht findet in Kursform von jeweils bis zu acht Unterrichtsstunden statt, wobei wöchentlich eine Unterrichtsstunde anzubieten ist. Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann der Förderunterricht auch geblockt, klassenübergreifend bzw. gruppenübergreifend oder integriert in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes geführt werden.
Schüler ohne positiven Abschluß der 8. Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglichen Bildungsabschluß (§ 28 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes) zu führen.
Da die Lernvoraussetzungen für diese Schüler außerordentlich unterschiedlich sein können, ist durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III) ein besonderes Förderprogramm (Auswahl und Schwerpunktsetzung aus den Kernbereichen des Lehrstoffs der Pflichtgegenstände bzw. in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache auch nach dem Lehrplan der Hauptschule) zu erstellen. Sofern ein besonderes Förderprogramm nicht durch schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen wird, hat die Festlegung eines solchen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen des Landesschulrates zu erfolgen.
Weiters kann durch Verordnung des Landesschulrats die Gesamtwochenstundenanzahl für diese Schülergruppe auf bis zu 29 Wochenstunden verringert werden, wenn dadurch Fördermaßnahmen besonders intensiviert werden können und der Einstieg ins Berufsleben unterstützt werden kann.
Für außerordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichtes nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichtes oder durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, daß eine zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens sechs Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig.
Für ordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Bei einer drei- bis sechsstündigen Führung dieses Unterrichts kann für die teilnehmenden Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
G. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
|---|---|---|---|---|
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
H. POLYTECHNISCHE SCHULEN, DIE EINER SONDERSCHULE ANGESCHLOSSEN SIND
Die Lehrstoffangaben in diesem Lehrplan gelten auch für Polytechnische Schulen, die in organisatorischem Zusammenhang mit Sonderschulen stehen, die nach dem Lehrplan der Volks- oder Hauptschulen unterrichten. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können an diesen Schulen therapeutisch-funktionelle Übungen im Ausmaß bis zu zwei Wochenstunden festgesetzt werden, die in die Gesamtwochenstundenzahl der Pflichtgegenstände einzurechnen sind.
Für Polytechnische Schulen, die in organisatorischem Zusammenhang mit Sonderschulen für Blinde oder Gehörlose sowie mit Allgemeinen Sonderschulen stehen und als solche zu bezeichnen sind, gelten die Lehrstoffangaben dieses Lehrplanes als unter den herrschenden schulischen Gegebenheiten anzustrebende Richtmaße. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Stundenausmaß der einzelnen Pflichtgegenstände unter Berücksichtigung der jeweiligen schulischen Gegebenheiten im Rahmen der Gesamtwochenstundenzahl festgelegt werden, wobei eine Verringerung der Gesamtwochenstundenanzahl auf bis zu 29 Wochenstunden erfolgen kann.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes (Schulprofil).
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und auf die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind auf das allgemeinbildende, das berufsorientierende und berufsgrundbildende Ausbildungsziel der Polytechnischen Schule sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens abzustimmen. Bemerkungen zur Stundentafel und Rahmenvorgaben
Durch schulautonome Bestimmungen kann im vorgegebenen Rahmen (siehe Z 2 der Stundentafel – Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen) die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) erhöht bzw. verringert werden. Im Ausmaß von schulautonom festgelegten Reduktionen können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände vorgesehen werden.
Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden bzw. mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.
Ferner sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Differenzierungsmaßnahmen und erforderlichenfalls ein besonderes Förderprogramm festzulegen. Erfolgt schulautonom keine derartige Festlegung, so sind die erforderlichen Lehrplanbestimmungen durch den Landesschulrat zu treffen.
Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine verbindliche Übung, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sowie eine nähere Bezeichnung der unverbindlichen Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Sport“ festgelegt werden.
Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff sowie Didaktische Grundsätze zu enthalten.
Im Wege schulautonomer Bestimmungen können einzelne Unterrichtsgegenstände auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zulässig.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (zB Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden. Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Sport“ kann im Rahmen eines Gesamtstundenausmaßes von bis zu 80 Unterrichtsstunden auch kursmäßig über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Diese unverbindliche Übung kann auch integriert in andere Unterrichtsgegenstände geführt werden.
Verminderung der Gesamtwochenstundenanzahl
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann für einzelne Klassen oder Gruppen einer Schule eine Verminderung der Gesamtwochenstundenanzahl um 2 Wochenstunden festgelegt werden, sofern folgende Bedingungen zutreffen:
Die Lernvoraussetzungen in der Klasse oder Gruppe sind nach den örtlichen Gegebenheiten außerordentlich schwierig, und es liegt ein besonderes Konzept der Förderung vor.
Schulautonomer Fachbereich
Falls die berufliche Interessenslage einer genügend großen Gruppe von Schülern andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können im Lehrplan angeführte Unterrichtsgegenstände und im genannten Ausmaß (siehe Stundentafel) auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände zu einem schulautonomen Fachbereich zusammengefaßt werden.
Die Fachbereichsbezeichnung muß den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches wiedergeben.
IV. STUNDENTAFEL
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Wochen-stunden | |||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Religion | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Deutsch | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Lebende Fremdsprache (Englisch)1) | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Mathematik | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre | 1 | ||||||||||||||||||||||||
| Bewegung und Sport. | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Zwischensumme (A) | 18 | ||||||||||||||||||||||||
| FACHBEREICHE | |||||||||||||||||||||||||
| Metall | Elektro | Holz | Bau | Handel-Büro | Dienstleis-tungen | Touris-mus | |||||||||||||||||||
| Technisches Seminar 2) 3) | 4 | 4 | 2 | 2 | – | – | – | ||||||||||||||||||
| Technisches Zeichnen 4) | 2 | 2 | 4 | 4 | – | – | – | ||||||||||||||||||
| Fachkunde | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | – | ||||||||||||||||||
| Werkstätte | 7 | 7 | 7 | 7 | – | – | – | ||||||||||||||||||
| Betriebswirtschaftliches Seminar 5) | – | – | – | – | 4 | – | – | ||||||||||||||||||
| Human-kreatives Seminar 6) | – | – | – | – | – | 4 | 4 | ||||||||||||||||||
| Buchführung 7) | – | – | – | – | 4 | 2 | 2 | ||||||||||||||||||
| Textverarbeitung | – | – | – | – | 3 | 3 | 3 | ||||||||||||||||||
| Fachpraktische Übungen | – | – | – | – | 4 | – | – | ||||||||||||||||||
| Ernährung, Küchenführung, Service | – | – | – | – | – | 4 | 4 | ||||||||||||||||||
| Kreatives Gestalten | – | – | – | – | – | 2 | – | ||||||||||||||||||
| Zweite lebende Fremdsprache 8) | – | – | – | – | – | – | 2 | ||||||||||||||||||
| Zwischensumme (B) | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | ||||||||||||||||||
| Summe (A, B) | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | ||||||||||||||||||
| Wochen-stunden | |||||||||||||||||||||||||
| Angewandte Informatik | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Kommunikation, Werbung | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Textiles Werken | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Erweiterte Gesundheitslehre | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Interessen- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Verkehrserziehung | 1 | ||||||||||||||||||||||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Wochen-stunden | |||||||||||||||||||||||||
| Religion | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 2–3 | ||||||||||||||||||||||||
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 1–3 | ||||||||||||||||||||||||
| Deutsch | 2–4 | ||||||||||||||||||||||||
| Lebende Fremdsprache 1) 8) | 2–4 | ||||||||||||||||||||||||
| Mathematik | 2–4 | ||||||||||||||||||||||||
| Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre | 1–3 | ||||||||||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2–3 | ||||||||||||||||||||||||
| Zwischensumme (A) | 16–20 | ||||||||||||||||||||||||
| FACHBEREICHE | |||||||||||||||||||||||||
| Metall | Elektro | Holz | Bau | Handel-Büro | Dienst-leistungen | Touris-mus | Auto-nom | ||||||||||||||||||
| Technisches Seminar 2) 3) | 3–5 | 3–5 | 2–3 | 2–3 | – | – | 0–5 | ||||||||||||||||||
| Technisches Zeichnen 4) | 2–3 | 2–3 | 3–5 | 3–5 | 0–5 | ||||||||||||||||||||
| Fachkunde | 1–2 | 1–2 | 1–2 | 1–2 | 0–3 | ||||||||||||||||||||
| Werkstätte | 5–9 | 5–9 | 5–9 | 5–9 | 0–9 | ||||||||||||||||||||
| Betriebswirtschaftliches Seminar 5) | 3–5 | 0–5 | |||||||||||||||||||||||
| Human-kreatives Seminar 6) | 3–5 | 3–5 | 0–5 | ||||||||||||||||||||||
| Buchführung 7) | 3–4 | 1–3 | 1–3 | 0–5 | |||||||||||||||||||||
| Textverarbeitung | 2–4 | 2–3 | 2–3 | 0–4 | |||||||||||||||||||||
| Fachpraktische Übungen | 3–6 | 0–5 | |||||||||||||||||||||||
| Ernährung, Küchenführung, Service | 2–4 | 3–5 | 0–5 | ||||||||||||||||||||||
| Kreatives Gestalten | 1–4 | 0–3 | |||||||||||||||||||||||
| Zweite lebende Fremdsprache 8) | 2–3 | 0–3 | |||||||||||||||||||||||
| Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 9) | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–6 | |||||||||||||||||
| Zwischensumme (B) | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | |||||||||||||||||
| 0–1 | |||||||||||||||||||||||||
| Summe (A, B, C) | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | |||||||||||||||||
| 0–4 | |||||||||||||||||||||||||
| 0–4 | |||||||||||||||||||||||||
1) einschließlich Fachsprache.
2) Technisches Seminar und Grundlagen der Mechanik im Fachbereich METALL.
3) Technisches Seminar und Grundlagen der Elektrotechnik im Fachbereich ELEKTRO.
4) Technisches Zeichnen und Konstruktionsübungen im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
5) Betriebswirtschaftliches Seminar und angewandte Informatik.
6) Human-kreatives Seminar und fachpraktische Übungen.
7) Buchführung und Wirtschaftsrechnen im Fachbereich HANDEL – BÜRO.
8) Die Fremdsprache ist in Klammer einzusetzen.
9) Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
10) Siehe Abschnitt II Unterabschnitt F Z 1.
V. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schüler aus.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen (insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht) sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die berufliche und private Lebenssituation der Schüler maßgeblich, sodaß die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein breites Spektrum von beruflichen bzw. schulischen Möglichkeiten eröffnen.
Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue technische Medien zweckmäßig einzusetzen. Die Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Personalcomputer als zeitgemäßes Schreib-, Speicher- bzw. Kommunikationswerkzeug soll als lernunterstützendes Medium verwendet werden, und die Informationsbeschaffung soll in vielfältigen Formen erfolgen.
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen gehören zu den Hauptanliegen der Polytechnischen Schule.
Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.
Der Pflege eines altersgemäßen mündlichen und schriftlichen Ausdrucks ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen methodischen Vereinfachung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Durch vielfältige Wiederholung (nicht in Form von Leistungsfeststellungen) der wichtigen Hauptanliegen des Lehrplanes, getragen vom Verständnis für Zusammenhänge, ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Durch Veranstaltung von Exkursionen, Lehrausgängen und Berufspraktischen Tagen und Unterricht an außerschulischen Lernorten soll die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert werden.
Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf den Lehrstoff bezogen werden, sondern auch prozeßorientiert (durch Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau) erfolgen.
Auf die Sicherung der Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten durch Nutzung von Zeitressourcen zur Vertiefung und Festigung der Lehrinhalte des Kernbereiches ist Wert zu legen. Auf der Grundlage dieser gesicherten Kenntnisse und Fertigkeiten in den wesentlichen Inhalten des Kernbereiches bietet der im Lehrstoff der alternativen Unterrichtsgegenstände (Fachbereiche) ausgewiesene Erweiterungsbereich leistungsfähigen Schülern die Möglichkeit zum Erwerb zusätzlicher, weiterführender Lehrinhalte.
Technische Fachbereiche
Die in den vor dem Besuch der Polytechnischen Schule zurückgelegten Schulstufen gewonnenen Erfahrungen mit Natur und Technik sind in den Fachbereichen HOLZ, BAU, METALL oder ELEKTRO durch Realbezug anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Die Lehrstoffauswahl ist je nach Fachbereich den Berufsfeldern metallverarbeitender, elektrotechnischer, holzverarbeitender Berufe bzw. der Bau- und Baunebengewerbeberufe zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.
Bei den gemeinsamen Lern- und Arbeitsprozessen sind zur Verbesserung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit, insbesondere für die Arbeitswelt, kommunikativ ausgeprägte Sozialformen zu wählen.
Die Inhalte aus dem jeweiligen technischen Fachbereich sind durch die Vernetzung von Lernfeldern zueinander in Beziehung zu bringen. Dies betrifft insbesondere die Fächer Mathematik, Technisches Seminar, Technisches Zeichnen sowie die Fachkunde und vor allem Werkstätte.
Bei der Auswahl der Inhalte sind Interessen und Neigungen sowie das Leistungsvermögen der Schüler zu berücksichtigen, sodaß in allen Gegenständen ein individueller Lernfortschritt erzielt werden kann.
Wichtig ist auch die Sensibilisierung und Schärfung der Wahrnehmung bezüglich der Folgen naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Eingriffe auf Natur, Tier und Mensch.
Handlungsorientierter Unterricht und ganzheitliche Lern- und Arbeitsweisen fördern die Fähigkeit zum Weiterlernen und zur Gestaltung der eigenen Lernprozesse.
Fachbereich HANDEL-BÜRO
Die Lehrstoffauswahl ist dem Berufsfeld der kaufmännischen Berufe (insbesondere Einzelhandels- und Bürokaufmann) zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.
Die Beispiele sind praxisnah zu wählen und in einer der beruflichen Situation möglichst naheliegenden Arbeitsweise zu bearbeiten.
Die eigenständige Beschaffung von nachschlagbaren Daten, Routineberechnungen und Routineabläufe sollen durch die Verwendung von in der Praxis gebräuchlichen Hilfsmitteln unterstützt werden.
Anstelle einer isolierten Darbietung der Inhalte ist eine Vernetzung im gesamten Fachbereich anzustreben.
Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN und TOURISMUS
Praktische und handlungsorientierte Arbeitsweisen sollen eine möglichst verständliche Aufarbeitung von fachtheoretischen Themen ermöglichen.
Regionale Aspekte und Schülerinteressen sind zu berücksichtigen.
Die Lehrstoffauswahl ist nach den beruflichen Interessen der Schüler den Berufsfeldern von Dienstleistungsberufen und Tourismusberufen zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der katholische Religionsunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule und versteht sich als Dienst an den Schülern.
Der Religionsunterricht soll den Schülern den christlichen Glauben erschließen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und sie unsere christlich geprägte Kultur verstehen lassen. Er soll die Schüler zur aktiven Teilnahme am Leben in Gesellschaft und Staat, das auf Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung abzielt, ermutigen und befähigen.
Unter Berücksichtigung des allgemeinen Bildungszieles der Polytechnischen Schule sieht der Religionsunterricht seine Aufgabe darin, die Schüler zu begleiten, sie aber auch bei der Vorbereitung auf das weitere Leben durch religiöse Bildung zu unterstützen, wobei der bevorstehende Eintritt in das Berufsleben einen besonderen Schwerpunkt einnimmt.
Lernziele:
Der Schüler soll
– sich als Mensch angenommen erfahren und Haltungen im Umgang miteinander üben, die dem christlichen Menschenbild entsprechen. Diese Erfahrungen sollen ihm helfen, auf die Liebe Gottes aufmerksam zu werden;
– die Beziehungen in den Gemeinschaften, in denen er lebt, bewusst wahrnehmen und dabei die gegenseitige Verantwortung für deren Gelingen erkennen;
– erkennen, dass die Wertschätzung des anderen, Offenheit, Toleranz und Verlässlichkeit wesentliche Voraussetzungen für jede Gemeinschaft sind;
– Arbeit und Beruf als Aufgabe und Beitrag zur Entfaltung menschlichen Lebens, als Dienst am Mitmenschen und als Chance zur Mitgestaltung der Gesellschaft sowie zur Erhaltung der Schöpfung erkennen;
– das Bewusstsein für solidarisches Handeln im Geiste Jesu, insbesondere mit hilfesuchenden und benachteiligten Menschen, entwickeln;
– bei seinem Streben nach einem geglückten und guten Leben die eigenen Bedürfnisse und Sehnsüchte wahrnehmen, für jene der Mitmenschen sensibel werden und die verschiedenen, oft gegensätzlichen Sinnangebote und Versprechungen von Glück prüfen;
– sich mit Formen der Bewältigung von Leid und mit der Frage nach dem Tod auseinandersetzen und die Heilszusage Gottes in Jesus Christus als Grund und Erfüllung menschlicher Hoffnung kennen lernen;
– an Beispielen und Lebensmodellen erkennen, wie christlicher Glaube im Alltag gelebt werden kann. Er soll dadurch herausgefordert und ermutigt werden, in diesem Geist sowohl sein eigenes Leben verantwortungsbewusst zu gestalten als auch sich mitverantwortlich wissen für die Gegenwart und Zukunft von Gesellschaft und Welt.
Lehrstoff für den Kernbereich:
Sich selbst verstehen und annehmen
– Wie sehe ich mich? Meine Wünsche, Träume, Ängste, Hoffnungen,...
– Wie sehen mich meine Mitmenschen? Meine Rollen, meine Masken,...
– Gott liebt mich, so wie ich bin (Jes 43, 1: Röm 8, 15–17)
Alles im Leben ist Beziehung
– Meine Beziehung zu Menschen, die mir besonders nahe stehen: Familie, Freunde,...
– Voraussetzungen für partnerschaftliche Beziehungen: Zärtlichkeit, Liebe, Treue, Verantwortung,...
– Der Bund der Ehe als Liebes- und Lebensgemeinschaft
– Meine Beziehung zu Gott. Gebet und Meditation, Gottesdienst,...
Sehnsucht nach Sinn und Glück
– Persönliche Glücksvorstellungen
– Auf der Suche nach Glück und erfülltem Leben (Joh 10, 10)
– Kritische Auseinandersetzung mit Glücksversprechungen: Konsum, Geld, Werbung,..., Aberglauben,..., Drogen,...
– Misserfolg und Scheitern, Leid und Tod als Herausforderungen im Leben
– Umkehr – Versöhnung (Mk 1, 15; Mk 2, 5f)
– Unser Gott – ein Gott des Lebens und der Liebe (Joh 4, 1–26)
Jesus Christus – Gott ist Mensch geworden
– Mein Jesusbild
– Jesus in seiner Zeit und Umwelt
– Die Botschaft Jesu in Wort und Tat:
– Jesu menschliches Ringen um seinen Weg (Mt 4, 1–11)
– Seine Offenheit für alle Menschen
– Sein Vertrauen auf Gott, seinen Vater
– Die Begegnung mit Jesus Christus fordert zur Entscheidung heraus
– Als mündiger Christ in der Kirche leben
– Ökumene – auf dem Weg zur versöhnten Vielfalt
Das Leben christlich gestalten – Leben aus dem Heiligen Geist
– Beispiele und Lebensmodelle aus dem Alltag
– Das Wirken des Hl. Geistes in „geisterfüllten“ Menschen
– Ehrfurcht vor der Würde und dem Wert des Menschen: Schutz des Lebens, Sterbebegleitung, Gentechnologie,...
– Achtung der Rechte und Überzeugung des anderen
– Die christliche Sicht der Arbeit
– Job – Beruf – Berufung
– Verantwortung übernehmen – solidarisch leben und handeln: im Bereich von Arbeit und Güterverteilung, in Wirtschaft und Politik, mit den Schwachen und Ausgegrenzten
– Religiöse Lebenskultur: Sonntag, Feste, Bräuche,...
– Freizeit: Zeit für mich – Zeit für die Gemeinschaft
– Mitleben in Vereinen, kirchlichen Bewegungen und Gruppierungen
Die in Klammern angeführten Bibelstellen sind als Anregung zu verstehen.
Lehrstoff für den Erweiterungsbereich:
Der Lehrstoff für den Erweiterungsbereich ist vom Religionslehrer entsprechend den konkreten Notwendigkeiten und Bedürfnissen der Schüler einer Klasse heraus zu entwickeln. Er kann so konkreter den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten, wie diese im Schulalltag und im religiösen Leben der Regionen vorzufinden sind, gerecht werden. Er kann und wird auch Themen des Kernstoffes erweitern und vertiefen.
Art des Lehrplanes:
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht dem Religionslehrer den Lehrstoff und die Lernziele hinsichtlich ihrer Auswahl, ihres Schwerpunktes, ihrer zeitlichen Abfolge und nach der Situation der jeweiligen Klasse gemäß den didaktischen Grundsätzen einzuteilen. Dadurch können die Möglichkeiten für fächerübergreifenden Unterricht genützt und der Bezug zu Schwerpunktsetzungen des Schulstandortes hergestellt werden.
Didaktische Grundsätze:
Der Religionsunterricht begleitet die jungen Menschen bei ihrem Fragen und Suchen nach dem Geheimnis von Leben und Welt. Er lädt sie zu einem Dialog zwischen Glaubensüberlieferung und Lebenserfahrung ein, der zu einer verantwortlichen Gestaltung des Lebens befähigen und ermutigen will.
Leben und Glauben werden dabei in ihrer spannungsvollen Einheit zur Sprache gebracht, um das Leben aus dem Glauben, den Glauben aus dem Leben heraus zu deuten. So sollen die Schüler befähigt werden, ihre eigene religiöse Identität auszubilden und auf dieser Grundlage ihr Leben zu gestalten.
Der Religionsunterricht in der Polytechnischen Schule unterscheidet sich aber von jenem in der Hauptschule durch die besondere Aufgabe dieser Schulart, die Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten.
– Die Schüler mit ihren sehr unterschiedlichen Welt-, Lebens- und Glaubenserfahrungen stehen im Mittelpunkt des Religionsunterrichtes.
– In der Phase der Neuorientierung begleitet der Religionsunterricht die jungen Menschen und bietet Hilfestellung zur Persönlichkeitsentfaltung an.
– Inhalt des Unterrichtes sind der christliche Glaube und das menschliche Leben sowie deren Mit-, In- und Gegeneinander.
– Der Religionsunterricht ermöglicht den Schülern in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung und des Vertrauens ihr Leben zur Sprache zu bringen. Dabei ist auf selbständiges und kritisches Denken Wert zu legen. Selbstkritische Reflexion des eigenen Verhaltens sowie verantwortungsbewusstes Handeln sind anzustreben und zu fördern.
– Die Erfahrungen der Schüler werden aus der Perspektive der Botschaft des christlichen Glaubens reflektiert, der in Jesus Christus seine Mitte hat.
– In einer Auseinandersetzung mit der Medienwelt der Schüler werden Chancen und Gefahren der Medien aufgezeigt. Dadurch wird ein verantwortungsbewusster Umgang mit diesen gefördert.
– Aktuelle Anlässe und deren Gestaltung im Schulleben, in Familie, Gesellschaft und Kirche, Begegnungen mit Persönlichkeiten, die Durchführung von Lehrausgängen, Exkursionen, religiösen Übungen und Orientierungstagen erweitern und konkretisieren das Erfahrungswissen und unterstützen die Persönlichkeitsbildung sowie das Christsein im Alltag.
– Der Religionsunterricht greift auch aktuelle gesellschaftliche Themen auf und bietet Information aber auch Hilfestellung aus christlich-ethischer Sicht an.
– Fächerübergreifende, fächerverbindende und projektorientierte Unterrichtsformen bieten eine besondere Chance, die Vernetzung von Glaube und Leben zu unterstreichen.
Ein derart ausgerichteter Religionsunterricht fördert die religiöse Wahrnehmungs-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der Schüler und leistet damit einen wesentlichen und spezifischen Beitrag zum Erwerb von Ich-Kompetenz, von religiöser und ethischer Sachkompetenz sowie von Sozialkompetenz.
Evangelischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel:
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