Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
– potenzielle Gefahrenquellen im Straßenverkehr aufzeigen, ihr eigenes Verhalten in Bezug auf Verkehrssicherheit reflektieren und Strategien zur Vermeidung von Gefahren beschreiben,
– angemessenes Verhalten bei Unfällen beschreiben und Erste Hilfe leisten.
Lehrstoff:
Verkehrsrechtliche Vorschriften. Verkehrszeichen. Gefahrenquellen im Straßenverkehr. Verhalten bei Unfällen. Erste Hilfe.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können gesprochene Inhalte in ihrer Muttersprache verstehen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen in Standardsprache wiedergeben,
– kennen sprachliche Register in ihrer Muttersprache und können diese gezielt einsetzen,
– kennen das Phänomen der Sprachmischung und können ihre eigene Sprachverwendung in Hinblick auf diese reflektieren sowie Interferenzen sowohl in Gesprächen in der Muttersprache als auch in Deutsch vermeiden.
Lehrstoff:
Hörverständnis. Verbale Kommunikation. Sprachliche Register. Sprachmischung.
Kompetenzbereich Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Texte in ihrer Muttersprache sinnerfassend lesen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben,
– Originaltexte in ihrer Muttersprache mit deutschen Übersetzungen vergleichen,
– ihren Wortschatz in der Muttersprache erweitern.
Lehrstoff:
Textverständnis. Originaltexte und Übersetzungen. Wortschatz.
Kompetenzbereich Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können Texte in der Muttersprache unter Beachtung grammatikalischer und orthografischer Regeln verfassen,
– kennen das Phänomen der Sprachmischung und können Interferenzen sowohl beim Verfassen von Texten in der Muttersprache als auch von deutschen Texten vermeiden.
Lehrstoff:
Schriftliche Kommunikation. Schreib- und Sprachrichtigkeit.
FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.
XVII. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE
DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE
Bildungs- und Lehraufgabe:
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler aufgenommen wurden, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Angewandte Mathematik, Berufs- und Lebenswelt oder Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie – zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe,
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester,
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Didaktische Grundsätze:
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit, die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen, da sich diese in der Erstsprache von denen in der deutschen Sprache unterscheiden können. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiertgelenkten bis sehr offenenspielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusstgemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.
Lehrstoff:
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten
– Hörverstehen und Hör /Sehverstehen
– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
– Lesen und Leseverstehen
– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
– Wortschatz
– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
– Aussprache
– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
– Rechtschreibung (Orthografie)
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen.
– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
– folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
– reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
– begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
– erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
– fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
– trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
– bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
– wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.
Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
– versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
– liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne uÄ.).
– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
– nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
– bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
– hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
– verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster uÄ.).
– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
– verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
– nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
– erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
– erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Kompetenzbereich Strukturen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
– beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
– drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
– formuliert Fragen und Antworten.
– stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
Kompetenzbereich Aussprache
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
– bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern uÄ. an.
Kompetenzbereich Schrift
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
– entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
– erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
– kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
– wandelt Buchstaben in Laute um.
– stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
– ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
– ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
– schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
– verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
– kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Kompetenzbereich Rechtschreibung
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
– kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
– kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
– fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
Überfachliche Kompetenzen
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge.
Kompetenzbereich Soziale Kompetenz
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge.
Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
RELIGION
Wie Abschnitt XV.
WEITERE PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Für die weiteren Pflichtgegenstände, Alternative Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitt XVI unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.
FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitt XVI unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.
Anlage 1/PTS
Lehrplan der Polytechnischen Schule
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Polytechnische Schule hat im Sinne des § 28 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf ihr weiteres Leben vorzubereiten und bestmöglich für den Eintritt in Lehre und Berufsschule (im Folgenden: Duale Ausbildung) oder weiterführende Schulen zu qualifizieren.
Das Bildungsziel der Polytechnischen Schule ist auf eine Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung, eine umfassende Berufsorientierung, die Vermittlung einer Berufsgrundbildung sowie die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen ausgerichtet.
Im Sinne der Berufsorientierung tragen alle Unterrichtsgegenstände dazu bei, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre weiteren Bildungs- und Ausbildungswege entlang persönlicher Interessen, Begabungen und Fähigkeiten eigenständig zu gestalten.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit zu geben, charakteristische Tätigkeiten unterschiedlicher Berufsfelder bzw. Berufe praktisch zu erproben sowie gemachte Erfahrungen zu reflektieren. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler bei der persönlichen Entscheidung über ihren weiteren (Aus-)Bildungsweg unterstützt werden.
Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Einstieg in die Duale Ausbildung oder weiterführende Schulen erleichtern sollen.
Die Absolventinnen und Absolventen der Polytechnischen Schule
– verfügen über solide Grundlagen und gesicherte Grundkompetenzen für einen erfolgreichen Übertritt in weiterführende (Aus-)Bildungen,
– kennen ihre Stärken und Schwächen, können die Anforderungen unterschiedlicher Berufe mit ihren eigenen Fähigkeiten vergleichen sowie ihren Berufswunsch begründen,
– haben sich Ziele für ihre persönlichen Lebens- und Berufswünsche erarbeitet, und können geeignete Ausbildungsmöglichkeiten zur Erreichung ihrer Ziele beschreiben,
– kennen die Anforderungen, die die Arbeitswelt ua. zu Arbeitseinstellungen und Umgangsformen, hat und vergleichen ihre eigenen Einstellungen in Hinblick auf diese,
– können Eigeninitiative entwickeln, Verantwortung übernehmen und sowohl selbstständig als auch im Team arbeiten,
– können Feedback einholen und geben sowie mit Kritik konstruktiv umgehen,
– können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenzen Alltagssituationen sowie einfache fachbereichsspezifische Herausforderungen bewältigen,
– können selbstbewusst nach außen auftreten und nutzen ihre Kreativität einerseits zur Bereicherung ihrer Allgemeinbildung und andererseits zur Stärkung ihrer Lösungskompetenz,
– kennen unterschiedliche Lerntechniken und Lernstrategien und können die für sie passenden im Sinne des lebenslangen Lernens für weiterführende (Aus-)Bildungen nutzen.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A. Art und Gliederung des Lehrplans
Der Lehrplan der Polytechnischen Schule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Der Rahmencharakter des Lehrplans räumt den Lehrerinnen und Lehrern Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Aufbereitung, der Anordnung und Gliederung der Lehrplaninhalte sowie der Festlegung von Unterrichtsmethoden und -mitteln ein.
Alternative Pflichtgegenstände ermöglichen die Berücksichtigung der beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler und sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefasst.
Um besonderen regionalen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, weist der Lehrplan für die Polytechnische Schule Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt III).
B. Fachbereiche
Die Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern bzw. weiterführenden Ausbildungen entsprechen und aus einem Bündel alternativer Pflichtgegenstände bestehen, angeboten. Die Fachbereiche vermitteln grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und eröffnen eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten bzw. weiterführenden (Aus-)Bildungswegen.
Gemäß den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der standortbezogenen Gegebenheiten sind möglichst viele verschiedene Fachbereiche zur Wahl anzubieten. Die Schülerinnen und Schüler haben nach der Orientierungsphase (siehe Abschnitt II, Unterabschnitt C) einen Fachbereich zu wählen, wobei gemäß § 11 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, ein späterer Wechsel des Fachbereichs auf Ansuchen der Schülerin bzw. des Schülers von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter bewilligt werden kann.
Die Fachbereiche gliedern sich in Fachbereiche des Clusters Technik
– Fachbereich Bau,
– Fachbereich Elektro,
– Fachbereich Holz sowie
– Fachbereich Metall
und die Fachbereiche des Clusters Dienstleistungen
– Fachbereich Handel und Büro,
– Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie
– Fachbereich Tourismus.
An jedem Standort sind je nach Schülerinnen- und Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend bzw. in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, dass Fachbereiche kombiniert werden. Darüber hinaus können, falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft es erfordern, zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vorgesehen werden (siehe Abschnitt III).
C. Phasen des Unterrichtsjahres
Zu Beginn des Unterrichtsjahres stehen eine Orientierungsphase sowie eine optionale Schwerpunktphase. Daran anschließend folgt die Intensivierung der Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich.
Orientierungsphase
Eine Orientierungsphase (§ 11 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes) dient den Schülerinnen und Schülern zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennen zu lernen. Die Dauer der Orientierungsphase hat mindestens vier Wochen und längstens acht Wochen zu betragen.
Schwerpunktphase
In Schulen, die mindestens drei nicht kombinierte Fachbereiche anbieten, kann eine Schwerpunktphase vorgesehen werden. Für kombinierte Fachbereiche kann die Schwerpunktphase entfallen.
In der Schwerpunktphase, die an die Orientierungsphase anschließt und spätestens mit Ende des 1. Semesters aufhört, werden die alternativen Pflichtgegenstände Fachkunde und Fachpraxis des gewählten Fachbereichs (Schwerpunkt) durch Lehrplaninhalte (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) von bis zu zwei anderen Fachbereichen (Ergänzungsbereich) ergänzt.
Die Bezeichnung, die Lehrplaninhalte sowie das Unterrichtsausmaß des Ergänzungsbereichs sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei für den Unterricht im Ergänzungsbereich zumindest 16 Unterrichtsstunden über die gesamte Schwerpunktphase heranzuziehen sind.
Durch den Unterricht im Ergänzungsbereich erhalten Schülerinnen und Schüler spezifische Einblicke in weitere Berufsfelder und können so neue Perspektiven für ihre Berufswahl gewinnen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist eine Dauer von zumindest acht Wochen für die Schwerpunktphase zweckmäßig. Für die Umsetzung des Unterrichtes im Ergänzungsbereich sind auch projektorientierte Arbeitsphasen unterschiedlicher Dauer geeignet.
Berufspraktische Tage
Berufspraktische Tage sind in der Jahresunterrichtsplanung vorzusehen.
D. Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräche
Um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei ihrer Berufs- und (Aus-)Bildungsentscheidung zu unterstützen, ist während des Schuljahres zumindest ein Gespräch zwischen Schülerin bzw. Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrperson vorzusehen. Die Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler, die Interaktion mit den Erziehungsberechtigten, die Analyse der vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen abseits der Leistungsbeurteilung sowie die Erhebung des Ist-Standes betreffend die Berufsüberleitung stehen im Mittelpunkt dieses Gesprächs.
E. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Lesererziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.
Ein weiteres fächerübergreifendes Prinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.
F. Differenzierungsmaßnahmen
Die Individualität der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Differenzierte Lernangebote berücksichtigen die unterschiedlichen Vorerfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler und eröffnen individuelle Zugänge. Darüber hinaus ermöglicht der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden auf verschiedene Lerntypen einzugehen.
Als Grundlage der Unterrichtsplanung sind Lernstandserhebungen durchzuführen, um die aktuelle Ausprägung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu erheben und gezielte Fördermaßnahmen zu erarbeiten.
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache kann in zwei Leistungsniveaus erfolgen, wobei die Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen nach Möglichkeit entsprechend ihrem Leistungsniveau in Schülergruppen zusammenzufassen sind. Gemäß § 28 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes kann der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache auch differenziert nach Interessen (den gewählten Fachbereichen bzw. dem entsprechenden Cluster) der Schülerinnen und Schüler erfolgen.
Darüber hinaus sind in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache insbesondere die in § 31a Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes angeführten Differenzierungsmaßnahmen einzusetzen, um die Schülerinnen und Schüler zum bestmöglichen Lernergebnis zu führen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch Beobachtung und den Einsatz von Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen zu aktualisieren und die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Im Falle eines Leistungsabfalls ist unmittelbar durch fördernde Angebote, im Fall einer Leistungssteigerung durch geeignete zusätzliche und komplexere Lernangebote zu reagieren.
G. Fördermaßnahmen
Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, ist ein Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. aa bzw. cc des Schulorganisationsgesetzes vorgesehen. Gemäß § 12 Abs. 9 des Schulunterrichtsgesetzes kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter das Ausmaß für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an diesem Förderunterricht beschränken.
Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der 8. Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotenziale aktivieren sowie Motivation und Perspektiven für ihr weiteres (Berufs-)Leben entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen (§ 28 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes).
Ziel ist jedenfalls die Festigung und Förderung zentraler Basiskompetenzen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen, die in den Lehrplanzusätzen der Allgemeinen Pflichtgegenstände „Deutsch und Kommunikation“, „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ sowie „Angewandte Mathematik“ definiert sind.
Gemäß § 8h des Schulorganisationsgesetzes sind außerordentlichen Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe der Testergebnisse gemäß den §§ 4 Abs. 2a und 18 Abs. 14 und Abs. 15 des Schulunterrichtsgesetzes in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen.
H. Betreuungsplan für ganztägige Polytechnische Schulen
Der Betreuungsplan für ganztägige Mittelschulen (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung) ist sinngemäß anzuwenden.
I. Lehrplanabweichungen für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler
Für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler hat die zuständige Schulbehörde gemäß § 29 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf die Behinderung und die Förderungsmöglichkeiten sowie die grundsätzliche Erfüllung der Aufgabe der Polytechnischen Schule Abweichungen vom Lehrplan festzulegen.
Gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes können therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen durchgeführt werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume in der Gestaltung der Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen (ausgenommen ist der Unterrichtsgegenstand „Religion“) sowie des Förderunterrichts.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie auf die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf die Aufgabe der Polytechnischen Schule gemäß § 28 des Schulorganisationsgesetzes (Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung, Berufsgrundbildung), das in Abschnitt I umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplans sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im österreichischen Schulsystem (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel, den Bildungs- und Lehraufgaben sowie dem Lehrstoff
Durch schulautonome Bestimmungen kann die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) bzw. alternativen Pflichtgegenstand im vorgegebenen Rahmen (siehe Abschnitt IV, Unterabschnitt 2) festgelegt werden.
Das Stundenausmaß für den Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ darf nur dann reduziert werden, wenn im Ausmaß der Reduktion ein zusätzlicher fachbereichsspezifischer alternativer Pflichtgegenstand mit Lehrplaninhalten (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) aus dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ geschaffen wird.
Wird die Wochenstundenanzahl eines alternativen Pflichtgegenstands reduziert, können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen vorgesehen werden. Werden zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen geschaffen, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des alternativen Pflichtgegenstands bzw. der verbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten.
Durch schulautonome Abweichungen von der Stundentafel darf es zu keiner Erhöhung der Gesamtwochenstundenanzahl kommen.
Wird das Stundenausmaß eines alternativen Pflichtgegenstandes reduziert, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes bzw. eines alternativen Pflichtgegenstandes können auch vertiefende oder erweiternde Kompetenzen in den zusätzlichen Lehrplanbestimmungen festgeschrieben werden. In diesem Fall haben sich die Formulierungen am Kompetenzmodell, das dem Lehrplan zugrunde liegt, zu orientieren.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in Hinblick auf Begabung und Interesse zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen festgelegt werden. In diesem Fall haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des Freigegenstands bzw. der unverbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten. Weiters kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß der im Lehrplan festgelegten Freigegenstände und unverbindlichen Übungen abgeändert werden.
Schulautonome Abweichungen im Fachbereich
Fachbereiche können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu kombinierten Fachbereichen zusammengefasst werden. Dabei sind sowohl das Stundenausmaß der für die einzelnen Fachbereiche vorgesehenen alternativen Pflichtgegenstände als auch die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff zusammenzufassen und gegebenenfalls zu reduzieren. Eine Erhöhung des für den Fachbereich vorgesehenen Stundenausmaßes ist bei der Zusammenfassung mehrerer Fachbereiche nicht zulässig.
Falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festgelegt werden. Dabei müssen jedenfalls die Bezeichnung des Fachbereichs, die Bezeichnung der alternativen Pflichtgegenstände, deren Stundenausmaß, die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben und der dazugehörige Lehrstoff sowie gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze festgeschrieben werden. Für den alternativen Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist zumindest eine Wochenstunde vorzusehen. Die Bezeichnung des Fachbereichs muss so gewählt werden, dass sie den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereichs wiedergibt. Das Gesamtstundenausmaß für einen schulautonom definierten Fachbereich darf nicht vom Stundenausmaß eines im Lehrplan definierten Fachbereichs abweichen.
Schulautonome Abweichungen im Zusammenhang mit der Schwerpunktphase
Der im Rahmen der Schwerpunktphase vorgesehene Ergänzungsbereich eines Fachbereichs ist aufbauend auf den alternativen Pflichtgegenständen Fachkunde und Fachpraxis dieses Fachbereichs anhand von schulautonomen Lehrplanbestimmungen aus den Lehrplaninhalten der alternativen Pflichtgegenstände Fachpraxis und Fachkunde von bis zu zwei weiteren Fachbereichen zu bilden. Insbesondere sind die Bezeichnung, das Unterrichtsausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff des Ergänzungsbereichs festzulegen.
IV. STUNDENTAFEL
SOWEIT KEINE SCHULAUTONOMEN LEHRPLANBESTIMMUNGEN BESTEHEN:
| A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | |
|---|---|---|
| Religion | 2 | |
| Berufs- und Lebenswelt | 3 | |
| Deutsch und Kommunikation | 3 | |
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | 3 | |
| Angewandte Mathematik | 3 | |
| Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie | 2 | |
| Bewegung und Sport | 2 | |
| Zwischensumme | 18 | |
| B1. Alternative Pflichtgegenstände | Cluster Technik | |
| --- | --- | --- |
| Fachbereiche | Bau | Elektro |
| Digitale Grundbildung | 1 | 1 |
| Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen | 2 | 2 |
| Technisches Zeichnen | 2 | 2 |
| Fachkunde | 2 | 2 |
| Fachpraxis | 7 | 7 |
| Zwischensumme | 14 | 14 |
| Gesamtwochenstundenanzahl (A, B1) | 32 | 32 |
| B2. Alternative Pflichtgegenstände | Cluster Dienstleistungen | |
| --- | --- | --- |
| Fachbereich | Handel und Büro | Gesundheit, Schönheit und Soziales |
| Digitale Grundbildung | 3 | 2 |
| Betriebswirtschaftliche Grundlagen | 2 | 1 |
| Buchführung und Wirtschaftsrechnen | 3 | 2 |
| Fachkunde | 1 | 4 |
| Fachpraxis | 5 | 5 |
| Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation | ||
| Zwischensumme | 14 | 14 |
| Gesamtwochenstundenanzahl (A, B2) | 32 | 32 |
| C. Freigegenstände | ||
| --- | --- | |
| Deutsch | 2 | |
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | 2 | |
| Mathematik | 2 | |
| Erstsprachenunterricht | 3 | |
| D. Unverbindliche Übungen | ||
| Eigenverantwortliches Lernen | 1 | |
| Verkehrserziehung | 1 | |
| Erstsprachenunterricht | 3 | |
| E. Förderunterricht | ||
ERMÄCHTIGUNG FÜR SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN:
| A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | |
|---|---|---|
| Religion | 2 | |
| Berufs- und Lebenswelt1 | 2-4 | |
| Deutsch und Kommunikation | 3-4 | |
| Lebende Fremdsprache (Englisch) | 3-4 | |
| Angewandte Mathematik | 3-4 | |
| Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie | 2-3 | |
| Bewegung und Sport | 2-3 | |
| Zwischensumme | 17-21 | |
| B1. Alternative Pflichtgegenstände | Cluster Technik | |
| --- | --- | --- |
| Fachbereiche | Bau | Elektro |
| Digitale Grundbildung | 1-2 | 1-2 |
| Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen | 2-3 | 2-3 |
| Technisches Zeichnen | 2-3 | 2-3 |
| Fachkunde | 1-2 | 1-2 |
| Fachpraxis | 5-9 | 5-9 |
| Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände | 0-4 | 0-4 |
| Zwischensumme | 11-15 | 11-15 |
| B2. Alternative Pflichtgegenstände | Cluster Dienstleistungen | |
| --- | --- | --- |
| Fachbereich | Handel und Büro | Gesundheit, Schönheit und Soziales |
| Digitale Grundbildung | 2-3 | 1-2 |
| Betriebswirtschaftliche Grundlagen | 2-3 | 1-2 |
| Buchführung und Wirtschaftsrechnen | 3-4 | 2-3 |
| Fachkunde | 1-2 | 3-5 |
| Fachpraxis | 3-6 | 3-6 |
| Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation | ||
| Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände | 0-4 | 0-4 |
| Zwischensumme | 11-15 | 11-15 |
| B3. Alternative Pflichtgegenstände | ||
| --- | --- | --- |
| Fachbereich | autonom | |
| Digitale Grundbildung | 1-3 | |
| Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände | 10-14 | |
| Zwischensumme | 11-15 | |
| C. Verbindliche Übung | 0-1 | |
| --- | --- | |
| Gesamtwochenstundenanzahl (A,B,C) | 32 | |
| D. Freigegenstände | 0-4 | |
| --- | --- | |
| E. Unverbindliche Übungen | 0-4 | |
| F. Förderunterricht | ||
1 Eine Festlegung von zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird (siehe Abschnitt III).
STUNDENTAFEL DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN:
| Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen | Wochenstunden | |
|---|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | |
| Religion | 2 | |
| Weitere Pflichtgegenstände, alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen2 | 10 | |
| Summe | 32 | |
2 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen der Stundentafeln der Polytechnischen Schule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen:
Wie Z 1 Abschnitte C und D bzw. Z 2 Abschnitte D und E.
V. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan, wobei die Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Unterrichtsplanung das allgemeine Bildungsziel sowie die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele konkretisieren. Dabei sollen schulspezifische Zielsetzungen, regionale Besonderheiten, aktuelle Gegebenheiten sowie Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Technik berücksichtigt werden.
Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand sowie den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt werden. Dazu empfehlen sich sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, in Bezug auf eigene Stärken und Schwächen sensibilisiert und somit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden ermöglicht es auf verschiedene Lerntypen einzugehen.
In der Unterrichtsplanung und -gestaltung kommt der Zusammenarbeit und Absprache zwischen den Lehrerinnen und Lehrern besondere Bedeutung zu. Wichtige Elemente dieser Zusammenarbeit sind pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen sowie die Qualitätssicherung und Evaluierung des Unterrichts. Insbesondere sind bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen Querverbindungen zu anderen (alternativen) Pflichtgegenständen zu berücksichtigen, um realitätsnahe Anforderungssituationen im Unterricht abbilden zu können sowie die Fähigkeit zum vernetzten Denken der Schülerinnen und Schüler zu fördern. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten, hat die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen und hat sich sowohl an der Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler als auch an den Anforderungen der Arbeitswelt zu orientieren. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wird in allen Unterrichtsgegenständen ausdrücklich empfohlen.
Projektorientierte Arbeitsformen unterstützen einen schülerinnen- bzw. schülerzentrierten, fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht und sind für die Entwicklung der personalen und sozialen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet.
Exkursionen, berufspraktische Tage, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft, der Sozialpartner inklusive deren Bildungseinrichtungen und von Beratungsstellen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden. Diese Realbegegnungen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Einsicht in komplexe fachliche und organisatorische Abläufe der Arbeitswelt zu bekommen, unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Entscheidung über den weiteren (Aus)Bildungsweg, weshalb eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung unerlässlich ist.
Zur dauerhaften Festigung von Lernergebnissen ist durch den Einsatz von praxisorientierten Aufgabenstellungen das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für Zusammenhänge zu fördern. Darüber hinaus sind Übungs- und Wiederholungsphasen bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben.
Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.
Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem künftigen Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken.
Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Fähigkeit zur Selbsteinschätzung sowie in der Reflexion ihres Lernfortschritts zu unterstützen. Dazu eignen sich insbesondere Methoden mit dokumentierender Komponente, wie zB Portfolios oder Lerntagebücher. Darüber hinaus sind die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente für Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen geeignet und bieten die Möglichkeit, individuelle Fördermaßnahmen zu erarbeiten.
Klar definierte und transparente Bewertungskriterien im Rahmen der Leistungsbeurteilung sollen den Schülerinnen und Schülern Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen positiv beeinflussen. Darüber hinaus kommt einer detaillierten Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) besondere Bedeutung zu.
Der Lebens- und Arbeitswelt entsprechend empfiehlt es sich, die Verwendung von Unterlagen, Nachschlagewerken und technischen Hilfsmitteln in den Unterricht zu integrieren und in Abhängigkeit der Aufgabenstellung auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.
Lernende mit sprachlichen Defiziten sind in allen Unterrichtsgegenständen in Hinblick auf einen angemessenen Einsatz von Sprache in Wort und Schrift zu sensibilisieren und zu fördern.
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFS- UND LEBENSWELT
Dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ kommt – insbesondere in der Orientierungsphase – eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu. Es wird empfohlen, in dieser Phase diverse Instrumente zur Analyse der Interessen und Potenziale der Schülerinnen und Schüler einzusetzen, um sie bei der Fachbereichswahl zu unterstützen.
Schülerinnen und Schülern, die zusätzliche Unterstützung in Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl oder bei der Suche einer geeigneten Lehrstelle bzw. eines Platzes in einer weiterführenden Schule benötigen, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung empfohlen werden.
Bei der Aufbereitung der auf die Berufswahl ausgerichteten Lehrplaninhalte sind nach Möglichkeit die Interessen und persönliche Dispositionen der Schülerinnen und Schüler, das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen.
Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, zu Anliegen der Klassengemeinschaft sowie aktuellen Anlässen im Schulleben ist der Vorzug gegenüber der Vermittlung abstrakter Inhalte zu geben.
VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung ist der Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu erheben.
Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen sowie insbesondere zu den alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs herzustellen.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet.
Bei der Auswahl von Hörübungen sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für lebenslanges Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für lebenslanges Lernen ist bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.
Die Fehlerkorrektur in den Bereichen Orthografie und Grammatik soll ein Rechtschreibbewusstsein der Schülerinnen und Schüler fördern. Durch Förderung der Selbsteinschätzung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotenziale zu erkennen. Die Verbesserung von Orthografie und Grammatik soll sich an den individuellen Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an konkreten Schreibanlässen orientieren.
VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION, WENN DEUTSCH ZWEITSPRACHE IST
Diese besonderen didaktischen Grundsätze sind im Wesentlichen als Differenzierungshilfe für den Unterricht, der sich an den Lernergebnissen des Pflichtgegenstandes Deutsch und Kommunikation orientiert, zu verstehen.
Eine Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler in der Zweitsprache Deutsch soll auf der Ebene der jeweiligen Unterrichtsplanung erfolgen. Darüber hinaus ist auf die unterschiedlichen sprachlichen Ausgangslagen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie auf Herausforderungen, die sich beim Erwerb der (Bildungs)Sprache Deutsch aus den Unterschieden zu ihren jeweiligen Erstsprachen ergeben, durch geeignete Individualisierungsangebote einzugehen. Diese spezifischen Herausforderungen betreffen insbesondere Laut-Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortbildung, Groß- und Kleinschreibung, Satzbau sowie Satzzeichen. In diesem Zusammenhang wird für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache die Teilnahme am Freigegenstand bzw. an der Unverbindlichen Übung Erstsprachenunterricht empfohlen.
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