Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-09-01
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2025-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 12
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– einfache alltags- und unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen) verstehen.

Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerinnen und Schüler können

– auf Sprachhandlungen anderer reagieren und selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen herstellen;

– in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke (Chunks) anwenden;

– im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung anwenden und auch ihre Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.

Linguistische Kompetenzen (Wortschatz/Chunks, Strukturen, Aussprache)

Die Schülerinnen und Schüler können

– in Alltagssituationen und im Unterricht einige wenige wichtige memorierte Wendungen (Chunks) einsetzen;

– Fragen und Antworten formulieren;

– aktiv nach Bezeichnungen und Bedeutungen fragen;

– die meisten Laute und Lautgruppen annähernd korrekt nachsprechen;

– unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich machen.

GESELLSCHAFT UND KULTUR

Werteverständnis und interkulturelle Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

– kulturelle und sprachliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen;

– Diversität, religiöse Pluralität und Religionsfreiheit als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen;

– mit unterschiedlichen Lebensentwürfen respektvoll umgehen;

– eine wertschätzende Grundhaltung einnehmen (als Grundlage für Zivilcourage und eine konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen);

– die Grundlagen eines demokratischen Systems auf Basis der Klassengemeinschaft erkennen;

– die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter als demokratischen Grundwert begreifen;

– mit religiöser Pluralität umgehen und Religionsfreiheit als Menschenrecht begreifen.

Selbstkompetenz und soziale Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

– sich im Schulleben räumlich und zeitlich orientieren (Schulhaus, Klassenzimmer, Umgebung);

– Verantwortung für eigene Unterrichtsmaterialien und das Lernen übernehmen;

– basale Gesprächsregeln beachten (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen);

– sich in unterschiedlichen Arbeitsformen (Einzel-, Team-, und Gruppenarbeit) am Unterricht beteiligen und dabei Spiel- und Gruppenregeln einhalten;

– Kontakt zu ihren Bezugspersonen aufnehmen und Bedürfnisse ausdrücken;

– soziale Rollen wahrnehmen und Regeln des Miteinanders im Schulkontext einhalten.

Anlage 2/BVJ

Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Im Berufsvorbereitungsjahr sind die Schülerinnen und Schüler auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten. Dabei sind sie zu befähigen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Situation der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kennen und einschätzen zu lernen. Sie sind in die Lage zu versetzen und zu motivieren, sich möglichst selbstständig um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bewerben sowie bestehende Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote wahrzunehmen.

Die Allgemeinbildung der Jugendlichen ist von ihrer persönlichen Situation ausgehend zu vertiefen und zu erweitern und ihre Persönlichkeitsentwicklung, besonders im Hinblick auf die Entwicklung einer angemessenen Arbeitshaltung, der Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung, zu fördern.

Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.

Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit zu geben, charakteristische Tätigkeiten unterschiedlicher Berufsfelder bzw. Berufe praktisch zu erproben.

Das Berufsvorbereitungsjahr soll grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die unabhängig von der jeweiligen späteren Tätigkeit günstige Eingangsvoraussetzungen in das Arbeits- und Berufsleben schaffen, vermitteln.

Der Unterricht baut auf der Vorbildung der ersten acht Schulstufen und auf den individuellen Voraussetzungen auf. Schülerinnen und Schüler ohne erfolgreichen Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sind entsprechend ihrer individuellen Vorbildung und ihrer begabungs- und interessensspezifischen Bildungspotenziale zu fördern.

Absolventinnen und Absolventen des Berufsvorbereitungsjahres

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres findet für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl an Sonderschulen als auch in Integrationsklassen an allgemeinen Schulen Anwendung.

A. Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Der Rahmencharakter des Lehrplans räumt den Lehrerinnen und Lehrern Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.

Alternative Pflichtgegenstände ermöglichen die Berücksichtigung der beruflichen Interessen sowie der individuellen Begabungen, Möglichkeiten und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler und sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefasst.

Um besonderen regionalen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, weist der Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt III).

B. Fachbereiche

Die Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern bzw. weiterführenden Ausbildungen entsprechen und aus einem Bündel alternativer Pflichtgegenstände bestehen, angeboten. Die Fachbereiche vermitteln grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und eröffnen eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten bzw. weiterführenden (Aus-)Bildungswegen.

Die Fachbereiche gliedern sich in Fachbereiche des Clusters Technik

und die Fachbereiche des Clusters Dienstleistungen

An jedem Standort sind je nach Schülerinnen- und Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend bzw. in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, dass Fachbereiche kombiniert werden. Darüber hinaus können, falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft es erfordern, zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vorgesehen werden (siehe Abschnitt III).

C. Phasen des Unterrichtsjahres

Zu Beginn des Unterrichtsjahres stehen eine Orientierungsphase sowie eine optionale Schwerpunktphase. Daran anschließend folgt die Intensivierung der Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich.

Orientierungsphase

Eine Orientierungsphase (§ 11 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986) dient den Schülerinnen und Schülern zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes unter Bedachtnahme des individuellen Förderplanes. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennen zu lernen. Die Dauer der Orientierungsphase hat mindestens vier Wochen und längstens acht Wochen zu betragen.

Schwerpunktphase

In Schulen, die mindestens drei nicht kombinierte Fachbereiche anbieten, kann eine Schwerpunktphase vorgesehen werden. Für kombinierte Fachbereiche kann die Schwerpunktphase entfallen.

In der Schwerpunktphase, die an die Orientierungsphase anschließt und spätestens mit Ende des ersten Semesters aufhört, werden die alternativen Pflichtgegenstände Fachkunde und Fachpraxis des gewählten Fachbereichs (Schwerpunkt) durch Lehrplaninhalte (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) von bis zu zwei anderen Fachbereichen (Ergänzungsbereich) ergänzt.

Die Bezeichnung, die Lehrplaninhalte sowie das Unterrichtsausmaß des Ergänzungsbereichs sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei für den Unterricht im Ergänzungsbereich zumindest 16 Unterrichtsstunden über die gesamte Schwerpunktphase heranzuziehen sind.

Durch den Unterricht im Ergänzungsbereich erhalten Schülerinnen und Schüler spezifische Einblicke in weitere Berufsfelder und können so neue Perspektiven für ihre Berufswahl gewinnen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist eine Dauer von zumindest 8 Wochen für die Schwerpunktphase zweckmäßig. Für die Umsetzung des Unterrichtes im Ergänzungsbereich sind auch projektorientierte Arbeitsphasen unterschiedlicher Dauer geeignet.

Berufspraktische Tage

Berufspraktische Tage sind in der Jahresunterrichtsplanung vorzusehen.

D. Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräche

Um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei ihrer Berufs- und (Aus-)Bildungsentscheidung zu unterstützen, ist während des Schuljahres zumindest ein Gespräch zwischen Schülerin bzw. Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrperson vorzusehen. Die Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler, die Interaktion mit den Erziehungsberechtigten, die Analyse der vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen abseits der Leistungsbeurteilung sowie die Erhebung des Ist-Standes betreffend die Berufsüberleitung stehen im Mittelpunkt dieses Gesprächs.

E. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Lesererziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres fächerübergreifendes Prinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

F. Individualisierungs- und Differenzierungsmaßnahmen

Die Individualität der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Sozialverhalten, Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Interessen, Motivation, Vorwissen, Lernfähigkeit und Arbeitshaltung sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden, sie bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote.

Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Sie enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.

Differenzierte Lernangebote berücksichtigen die unterschiedlichen Vorerfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler, eröffnen individuelle Zugänge und helfen, individuelle Leistungspotenziale zu entfalten und besondere Begabungen zu fördern. Darüber hinaus ermöglicht der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden auf verschiedene Lerntypen einzugehen.

G. Fördermaßnahmen

Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. aa bzw. cc des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, im Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden. Gemäß § 12 Abs. 9 des Schulunterrichtsgesetzes kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter das Ausmaß für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an diesem Förderunterricht beschränken.

Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der 8. Schulstufe sollen neue Lern- und Begabungspotenziale aktivieren sowie Motivation und Perspektiven für ihr weiteres (Berufs-)Leben entwickeln. Sie sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend von individuellen Lernvoraussetzungen zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen (§ 28 Abs. 3 und 4 des Schulorganisationsgesetzes).

Zur Festigung und Förderung zentraler Basiskompetenzen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen sind spezielle Bildungs- und Lehraufgaben in den Lehrplanzusätzen der Allgemeinen Pflichtgegenstände „Deutsch und Kommunikation“, „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ sowie „Angewandte Mathematik“ definiert.

Gemäß § 8h des Schulorganisationsgesetzes sind außerordentlichen Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe der Testergebnisse gemäß den §§ 4 Abs. 2a und 18 Abs. 14 und Abs. 15 des Schulunterrichtsgesetzes in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen.

H. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsplan für ganztägige Mittelschulen (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung) ist sinngemäß anzuwenden.

Gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes können therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen durchgeführt werden.

I. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben des Berufsvorbereitungsjahres ist eine enge Kooperation zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und relevanten außerschulischen Einrichtungen und Institutionen besonders wichtig.

Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind häufig Hilfestellungen durch die Schule für die einzelnen Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind alle jene Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der allgemeinen Schulpflicht den Start in das Berufsleben unterstützen. Die Lehrerin oder der Lehrer als Bezugsperson kann häufig bei der Lösung von Problemen und Konflikten geeignete Hilfe anbieten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume in der Gestaltung der Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen (ausgenommen ist der Unterrichtsgegenstand „Religion“) sowie des Förderunterrichts.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines Konzeptes, das sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner sowie am schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeld orientiert.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie auf die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben gemäß § 22 iVm § 28 des Schulorganisationsgesetzes auf die Aufgaben der Sonderschule (Vorbereitung der Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben) und der Polytechnischen Schule (Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung, Berufsgrundbildung), das in Abschnitt I umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplans sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im österreichischen Schulsystem (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

A. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel, den Bildungs- und Lehraufgaben sowie dem Lehrstoff

Durch schulautonome Bestimmungen kann die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) bzw. alternativen Pflichtgegenstand im vorgegebenen Rahmen (siehe Abschnitt IV, Unterabschnitte 1.2, 2.2 und 3.2) festgelegt werden.

Das Stundenausmaß für den Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ darf nur dann reduziert werden, wenn im Ausmaß der Reduktion ein zusätzlicher fachbereichsspezifischer alternativer Pflichtgegenstand mit Lehrplaninhalten (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) aus dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ geschaffen wird.

Wird die Wochenstundenanzahl eines alternativen Pflichtgegenstands reduziert, können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen vorgesehen werden. Werden zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen geschaffen, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des alternativen Pflichtgegenstands bzw. der verbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten.

Durch schulautonome Abweichungen von der Stundentafel darf es zu keiner Erhöhung der Gesamtwochenstundenanzahl kommen.

Wird das Stundenausmaß eines alternativen Pflichtgegenstandes reduziert, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes bzw. eines alternativen Pflichtgegenstandes können auch vertiefende oder erweiternde Kompetenzen in den zusätzlichen Lehrplanbestimmungen festgeschrieben werden. In diesem Fall haben sich die Formulierungen am Kompetenzmodell, das dem Lehrplan zugrunde liegt, zu orientieren.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in Hinblick auf Begabung und Interesse der Schülerinnen und Schüler zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen festgelegt werden. In diesem Fall haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des Freigegenstands bzw. der unverbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten. Weiters kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß der im Lehrplan festgelegten Freigegenstände und unverbindlichen Übungen abgeändert werden.

C. Schulautonome Abweichungen im Fachbereich

Fachbereiche können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu kombinierten Fachbereichen zusammengefasst werden. Dabei sind sowohl das Stundenausmaß der für die einzelnen Fachbereiche vorgesehenen alternativen Pflichtgegenstände als auch die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff zusammenzufassen und gegebenenfalls zu reduzieren. Eine Erhöhung des für den Fachbereich vorgesehenen Stundenausmaßes ist bei der Zusammenfassung mehrerer Fachbereiche nicht zulässig.

Falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festgelegt werden. Dabei müssen jedenfalls die Bezeichnung des Fachbereichs, die Bezeichnung der alternativen Pflichtgegenstände, deren Stundenausmaß, die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben und der dazugehörige Lehrstoff sowie gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze festgeschrieben werden. Für den alternativen Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist zumindest eine Wochenstunde vorzusehen. Die Bezeichnung des Fachbereichs muss so gewählt werden, dass sie den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereichs wiedergibt. Das Gesamtstundenausmaß für einen schulautonom definierten Fachbereich darf nicht vom Stundenausmaß eines im Lehrplan definierten Fachbereichs abweichen.

D. Schulautonome Abweichungen im Zusammenhang mit der Schwerpunktphase

Der im Rahmen der Schwerpunktphase vorgesehene Ergänzungsbereich eines Fachbereichs ist aufbauend auf den alternativen Pflichtgegenständen Fachkunde und Fachpraxis dieses Fachbereichs anhand von schulautonomen Lehrplanbestimmungen aus den Lehrplaninhalten der alternativen Pflichtgegenstände Fachpraxis und Fachkunde von bis zu zwei weiteren Fachbereichen zu bilden. Insbesondere sind die Bezeichnung, das Unterrichtsausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff des Ergänzungsbereichs festzulegen.

IV. STUNDENTAFEL

1.

STUNDENTAFEL FÜR DIE ALLGEMEINE SONDERSCHULE

1.1 SOWEIT KEINE SCHULAUTONOMEN LEHRPLANBESTIMMUNGENBESTEHEN:

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden
Religion 2
Berufs- und Lebenswelt 3
Deutsch und Kommunikation 3
Lebende Fremdsprache (Englisch) 3
Angewandte Mathematik 3
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2
Bewegung und Sport 2
Zwischensumme 18
B1. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik
--- --- ---
Fachbereiche Bau Elektro
Digitale Grundbildung 1 1
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2 2
Technisches Zeichnen 2 2
Fachkunde 2 2
Fachpraxis 7 7
Zwischensumme 14 14
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B1) 32 32
B2. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen
--- --- ---
Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales
Digitale Grundbildung 3 2
Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2 1
Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3 2
Fachkunde 1 4
Fachpraxis 5 5
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
Zwischensumme 14 14
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B2) 32 32
C. Freigegenstände
--- --- ---
Deutsch Lebende Fremdsprache (Englisch) Mathematik 2 2 2
Erstsprachenunterricht Digitale Grundbildung 3 2
Kommunikation und Werbung 2
Textiles Werken 2
D. Unverbindliche Übungen
Eigenverantwortliches Lernen 1
Verkehrserziehung 1
Erstsprachenunterricht Interessens- und Begabungsförderung Bewegung und Sport 3 2 2
E. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

1.2. ERMÄCHTIGUNG FÜR SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN:

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden
Religion 2
Berufs- und Lebenswelt1 2-4
Deutsch und Kommunikation 3-4
Lebende Fremdsprache (Englisch) 3-4
Angewandte Mathematik 3-4
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2-3
Bewegung und Sport 2-3
Zwischensumme 17-21
B1. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik
--- --- ---
Fachbereiche Bau Elektro
Digitale Grundbildung 1-2 1-2
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2-3 2-3
Technisches Zeichnen 2-3 2-3
Fachkunde 1-2 1-2
Fachpraxis 5-9 5-9
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 0-4 0-4
Zwischensumme 11-15 11-15
B2. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen
--- --- ---
Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales
Digitale Grundbildung 2-3 1-2
Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2-3 1-2
Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3-4 2-3
Fachkunde 1-2 3-5
Fachpraxis 3-6 3-6
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 0-4 0-4
Zwischensumme 11-15 11-15
B3. Alternative Pflichtgegenstände
--- --- ---
Fachbereich autonom
Digitale Grundbildung 1-3
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 10-14
Zwischensumme 11-15
C. Verbindliche Übung 0-1
--- ---
Gesamtwochenstundenanzahl (A,B,C) 32
D. Freigegenstände 0-4
--- --- ---
E. Unverbindliche Übungen 0-4
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

1 Eine Festlegung von zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird (siehe Abschnitt III).

2.

STUNDENTAFELN FÜR DIE SONDERSCHULE FÜR GEHÖRLOSE KINDER

2.1 SOWEIT KEINE SCHULAUTONOMEN LEHRPLANBESTIMMUNGEN BESTEHEN:

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden
Religion 2
Berufs- und Lebenswelt 3
Deutsch und Kommunikation 3
Lebende Fremdsprache (Englisch) 3
Angewandte Mathematik 3
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2
Bewegung und Sport 2
Zwischensumme 18
B1. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik
--- --- ---
Fachbereiche Bau Elektro
Digitale Grundbildung 1 1
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2 2
Technisches Zeichnen 2 2
Fachkunde 2 2
Fachpraxis 7 7
Zwischensumme 14 14
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B1) 32 32
B2. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen
--- --- ---
Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales
Digitale Grundbildung 3 2
Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2 1
Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3 2
Fachkunde 1 4
Fachpraxis 5 5
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
Zwischensumme 14 14
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B2) 32 32
C. Freigegenstände
--- --- ---
Deutsch Lebende Fremdsprache (Englisch) Mathematik 2 2 2
Erstsprachenunterricht Digitale Grundbildung 3 2
Kommunikation und Werbung 2
Textiles Werken 2
Gebärdensprachpflege 3
D. Unverbindliche Übungen
Eigenverantwortliches Lernen 1
Verkehrserziehung 1
Erstsprachenunterricht Interessens- und Begabungsförderung Bewegung und Sport 3 2 2
E. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

2.2. ERMÄCHTIGUNG FÜR SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN:

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden
Religion 2
Berufs- und Lebenswelt2 2-4
Deutsch und Kommunikation 3-4
Lebende Fremdsprache (Englisch) 3-4
Angewandte Mathematik 3-4
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2-3
Bewegung und Sport 2-3
Zwischensumme 17-21
B1. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik
--- --- ---
Fachbereiche Bau Elektro
Digitale Grundbildung 1-2 1-2
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2-3 2-3
Technisches Zeichnen 2-3 2-3
Fachkunde 1-2 1-2
Fachpraxis 5-9 5-9
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 0-4 0-4
Zwischensumme 11-15 11-15
B2. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen
--- --- ---
Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales
Digitale Grundbildung 2-3 1-2
Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2-3 1-2
Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3-4 2-3
Fachkunde 1-2 3-5
Fachpraxis 3-6 3-6
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 0-4 0-4
Zwischensumme 11-15 11-15
B3. Alternative Pflichtgegenstände
--- --- ---
Fachbereich autonom
Digitale Grundbildung 1-3
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 10-14
Zwischensumme 11-15
C. Verbindliche Übung 0-1
--- ---
Gesamtwochenstundenanzahl (A,B,C) 32
D. Freigegenstände 0-4
--- --- ---
E. Unverbindliche Übungen 0-4
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

2 Eine Festlegung von zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird (siehe Abschnitt III).

3.

STUNDENTAFELN FÜR DIE SONDERSCHULE FÜR BLINDE KINDER

3.1 SOWEIT KEINE SCHULAUTONOMEN LEHRPLANBESTIMMUNGEN BESTEHEN:

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden
Religion 2
Berufs- und Lebenswelt 3
Deutsch und Kommunikation 3
Lebende Fremdsprache (Englisch) 2
Angewandte Mathematik 3
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2
Bewegung und Sport 2
Zwischensumme 17
B1. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik
--- --- ---
Fachbereiche Bau Elektro
Digitale Grundbildung 1 1
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2 2
Technisches Zeichnen 2 2
Fachkunde 2 2
Fachpraxis 7 7
Zwischensumme 14 14
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B1) 31 31
B2. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen
--- --- ---
Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales
Digitale Grundbildung 3 2
Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2 1
Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3 2
Fachkunde 1 4
Fachpraxis 5 5
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
Zwischensumme 14 14
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B2) 31 31
C. Verbindliche Übung
--- ---
Blindenschriftsysteme 1
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B, C) 32
D. Freigegenstände
--- --- ---
Deutsch Lebende Fremdsprache (Englisch) Mathematik 2 2 2
Erstsprachenunterricht Digitale Grundbildung 3 2
Kommunikation und Werbung 2
Textiles Werken 2
E. Unverbindliche Übungen
Eigenverantwortliches Lernen 1
Erstsprachenunterricht Interessens- und Begabungsförderung Bewegung und Sport Anwendungsorientierter Einsatz von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen Lebenspraktische Fertigkeiten Orientierung und Mobilität Musikalisch – rhythmische Bildung 3 2 2 1 1 1 1
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

3.2. ERMÄCHTIGUNG FÜR SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN:

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden
Religion 2
Berufs- und Lebenswelt3 2-4
Deutsch und Kommunikation 3-4
Lebende Fremdsprache (Englisch) 2-3
Angewandte Mathematik 3-4
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2-3
Bewegung und Sport 2-3
Zwischensumme 16-20
B1. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik
--- --- ---
Fachbereiche Bau Elektro
Digitale Grundbildung 1-2 1-2
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2-3 2-3
Technisches Zeichnen 2-3 2-3
Fachkunde 1-2 1-2
Fachpraxis 5-9 5-9
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 0-4 0-4
Zwischensumme 11-15 11-15
B2. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen
--- --- ---
Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales
Digitale Grundbildung 2-3 1-2
Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2-3 1-2
Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3-4 2-3
Fachkunde 1-2 3-5
Fachpraxis 3-6 3-6
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 0-4 0-4
Zwischensumme 11-15 11-15
B3. Alternative Pflichtgegenstände
--- --- ---
Fachbereich autonom
Digitale Grundbildung 1-3
Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 10-14
Zwischensumme 11-15
C. Verbindliche Übung 1-3
--- ---
Blindenschriftsystem Zusätzliche verbindliche Übung 1-2 0-1
Gesamtwochenstundenanzahl (A,B,C) 32
D. Freigegenstände 0-4
--- --- ---
E. Unverbindliche Übungen 0-4
F. Förderunterricht bis zu 80 pro Jahr

3 Eine Festlegung von zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird (siehe Abschnitt III).

4.

STUNDENTAFEL DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen Wochenstunden
Deutsch in der Deutschförderklasse 20
Religion 2
Weitere Pflichtgegenstände, alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen4 10
Summe 32

4 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen der Stundentafeln der Polytechnischen Schule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen:

Siehe Abschnitte IV.1. bis IV.3.

5.

STUNDENTAFEL FÜR DIE SONDERERZIEHUNGSSCHULE

Siehe die Stundentafel der Allgemeinen Sonderschule, Abschnitt IV.1.

V. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Berufs- und Lebenssituationen ein.

Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gehören zu den Hauptanliegen des Berufsvorbereitungsjahres. Dabei sollen schulspezifische Zielsetzungen, regionale Besonderheiten, aktuelle Gegebenheiten sowie Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Technik berücksichtigt werden.

Die Arbeit mit individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeiten. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen. Sie müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen. Dazu empfehlen sich sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, in Bezug auf eigene Stärken und Schwächen sensibilisiert und somit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden ermöglicht es auf verschiedene Lerntypen einzugehen.

Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan. Die Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Ebene der individuellen Unterrichtsplanung hinsichtlich der Auswahl, Gewichtung bzw. Kombination der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes.

In der Unterrichtsplanung und -gestaltung kommt der Zusammenarbeit und Absprache zwischen den Lehrerinnen und Lehrern besondere Bedeutung zu. Wichtige Elemente dieser Zusammenarbeit sind pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen sowie die Qualitätssicherung und Evaluierung des Unterrichts. Insbesondere sind bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen Querverbindungen zu anderen (alternativen) Pflichtgegenständen zu berücksichtigen, um realitätsnahe Anforderungssituationen im Unterricht abbilden zu können sowie die Fähigkeit zum vernetzten Denken der Schülerinnen und Schüler zu fördern. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten, hat die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen und hat sich sowohl an der Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler als auch an den Anforderungen der Arbeitswelt zu orientieren. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wird in allen Unterrichtsgegenständen ausdrücklich empfohlen.

Projektorientierte Arbeitsformen unterstützen einen schülerinnen- bzw. schülerzentrierten, fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht und sind für die Entwicklung der personalen und sozialen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet.

Exkursionen, berufspraktische Tage, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft, der Sozialpartner inklusive deren Bildungseinrichtungen und von Beratungsstellen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden. Diese Realbegegnungen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Einsicht in komplexe fachliche und organisatorische Abläufe der Arbeitswelt zu bekommen, unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Entscheidung über den weiteren (Aus)Bildungsweg, weshalb eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung unerlässlich ist.

Zur dauerhaften Festigung von Lernergebnissen ist durch den Einsatz von praxisorientierten Aufgabenstellungen das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für Zusammenhänge zu fördern. Darüber hinaus sind Übungs- und Wiederholungsphasen bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben.

Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.

Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem künftigen Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken.

Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.

Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Fähigkeit zur Selbsteinschätzung sowie in der Reflexion ihres Lernfortschritts zu unterstützen. Dazu eignen sich insbesondere Methoden mit dokumentierender Komponente, wie zB Portfolios oder Lerntagebücher.

Klar definierte und transparente Bewertungskriterien im Rahmen der Leistungsbeurteilung sollen den Schülerinnen und Schülern Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen positiv beeinflussen. Darüber hinaus kommt einer detaillierten Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) besondere Bedeutung zu.

Der Lebens- und Arbeitswelt entsprechend empfiehlt es sich, die Verwendung von Unterlagen, Nachschlagewerken und technischen Hilfsmitteln in den Unterricht zu integrieren und in Abhängigkeit der Aufgabenstellung auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen. Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen Umfeld und die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen, Institutionen, Einrichtungen und Vereinen (Übergang Schule – Beruf).

Lernende mit sprachlichen Defiziten sind in allen Unterrichtsgegenständen in Hinblick auf einen angemessenen Einsatz von Sprache in Wort und Schrift zu sensibilisieren und zu fördern.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFS- UND LEBENSWELT

Dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ kommt – insbesondere in der Orientierungsphase – eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu. Es wird empfohlen, in dieser Phase diverse Instrumente zur Analyse der Interessen und Potenziale der Schülerinnen und Schüler einzusetzen, um sie bei der Fachbereichswahl zu unterstützen. Wichtig ist hierbei auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Person um physische und psychische Befindlichkeiten sowie die Weiterentwicklung zu einem differenzierten emotionalsozialen Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl zu fördern.

Schülerinnen und Schülern, die zusätzliche Unterstützung in Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl oder bei der Suche einer geeigneten Lehrstelle bzw. eines Platzes in einer weiterführenden Schule benötigen, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung empfohlen werden. Realbegegnungen unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Berufsentscheidung.

Bei der Aufbereitung der auf die Berufswahl ausgerichteten Lehrplaninhalte sind nach Möglichkeit die Interessen und persönliche Dispositionen der Schülerinnen und Schüler, das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen.

Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, zu Anliegen der Klassengemeinschaft sowie aktuellen Anlässen im Schulleben ist der Vorzug gegenüber der Vermittlung abstrakter Inhalte zu geben.

Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit außerschulischen Institutionen (zB Jugendcoaching) sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.

VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung ist der Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu erheben.

Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen sowie insbesondere zu den alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs herzustellen. Dies soll unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Es sollen Kompetenzen ausgebaut werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für lebenslanges Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für lebenslanges Lernen ist bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Die Fehlerkorrektur in den Bereichen Orthografie und Grammatik soll ein Rechtschreibbewusstsein der Schülerinnen und Schüler fördern. Durch Förderung der Selbsteinschätzung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotenziale zu erkennen. Die Verbesserung von Orthografie und Grammatik soll sich an den individuellen Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an konkreten Schreibanlässen orientieren.

Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.

Zusätzliche Spezifikation für den Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder:

Das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation ist mittels dem Blindenschriftsystem sowie der Schwarzschrift zu fördern.

VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION, WENN DEUTSCH ZWEITSPRACHE IST

Diese besonderen didaktischen Grundsätze sind im Wesentlichen als Differenzierungshilfe für den Unterricht, der sich an den Lernergebnissen des Pflichtgegenstandes Deutsch und Kommunikation orientiert, zu verstehen.

Eine Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler in der Zweitsprache Deutsch soll auf der Ebene der jeweiligen Unterrichtsplanung erfolgen. Darüber hinaus ist auf die unterschiedlichen sprachlichen Ausgangslagen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie auf Herausforderungen, die sich beim Erwerb der (Bildungs)Sprache Deutsch aus den Unterschieden zu ihren jeweiligen Erstsprachen ergeben, durch geeignete Individualisierungsangebote einzugehen. Diese spezifischen Herausforderungen betreffen insbesondere Laut-Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortbildung, Groß- und Kleinschreibung, Satzbau sowie Satzzeichen. In diesem Zusammenhang wird für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache die Teilnahme am Freigegenstand bzw. an der Unverbindlichen Übung Erstsprachenunterricht empfohlen.

Der Erstsprachenunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit. Die systematische Beobachtung der Kompetenzentwicklung und eine daraus abgeleitete individuelle Förderplanung stellen eine angemessene Progression sicher. Die Lehrperson vermittelt die kommunikativen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben vernetzt und durch kontextbezogene Arbeit am Wortschatz und an sprachlichen Mitteln auf Wort-, Satz- und Textebene in vielfältigen Situationen und Interaktionen. Beim Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Kompetenzen für fachliches Lernen kooperiert die Lehrperson anlassbezogen mit Lehrpersonen des Regelunterrichts in allen Fächern und des DaZ-Unterrichts.

Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher auch im Rechtschreibunterricht angewendet werden. Für die Arbeit mit (digitalen) Wörterbüchern unterstützt den Erwerb von Lernstrategien zum weiteren selbstständigen sprachlichen Kompetenzaufbau.

Angebote zum selbstständigen Lesen und Hören sind als Mittel der Förderung des eigenständigen Spracherwerbs besonders zu nutzen. Lernangebote zum lauten Lesen tragen dazu bei, die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten zu automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit zu festigen. Das stille Lesen dient der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.

IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Alltags- und Unterrichtssituationen in der Fremdsprache in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie den Anforderungen des Niveaus A2 („Basic User“) und in einzelnen Fertigkeiten den Anforderungen des Niveaus B1 („Independent User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, sowie Realbegegnungen zu fördern.

Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs sind nach Möglichkeit herzustellen.

Um die Sprach- und Kommunikationskompetenzen bestmöglich zu fördern, sind Bezüge zwischen Deutsch, einer allfälligen Erstsprache und der Fremdsprache herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

Der schriftliche Ausdruck soll jedoch bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.

Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.

X. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Durch Problemstellungen aus Themenbereichen mit Bezug zu Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sollen mathematisches Wissen und Können weiterentwickelt werden. Kurze Wiederholungsphasen im Unterricht, in denen Grundkompetenzen angewandt und gefestigt werden, dienen der Nachhaltigkeit. Um den Nutzen der Angewandten Mathematik zu vermitteln sind Aufgabenstellungen aus den verschiedenen Lebens- und Fachbereichen heranzuziehen. Je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sollen schrittweise eine höhere Abstraktionsebene und Komplexität angestrebt werden.

Die Einbindung von klassischen und elektronischen Arbeitsmitteln wird empfohlen. Dabei ist auf deren situationsadäquaten Einsatz zu achten. Bei der Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln sollen die Ergebnisse mithilfe geeigneter Kontrollverfahren, wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen und Schätzen, auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Bei der Unterrichtsplanung ist besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstkontrolle zu legen.

XI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Förderung jener Kompetenzen, die zu einer aktiven, reflektierten und verantwortungsvollen Teilnahme am politischen und wirtschaftlichen Leben befähigen, auszurichten. Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche in den Unterricht zu integrieren. Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ermöglichen es, relevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen altersadäquat aufzubereiten sowie die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Reflexion des eigenen Handelns und zum Treffen selbstbestimmter Entscheidungen zu fördern.

Im Kompetenzbereich „Demokratiebildung, Leben und Mitgestalten in der Gesellschaft“ stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung im Vordergrund des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere für die Bedeutung der Nutzung von politischen und gesellschaftlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu sensibilisieren. Dazu eignet sich insbesondere die Förderung der aktiven Nutzung von Mitbestimmungsmöglichkeiten im schulischen Umfeld.

Im Unterricht ist dem Dialog ausreichend Raum zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und ausgewogen zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Dabei ist jedoch jedenfalls auf die Einhaltung demokratischer Grundsätze und rechtlicher Bestimmungen zu achten.

Durch die Wahl geeigneter Aufgabenstellungen sind die Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien (Internet, Fachbücher, …) zu sensibilisieren. Transversale Kompetenzen wie die Fähigkeit Informationen zu recherchieren sind im Unterricht zu fördern.

Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte bzw. projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Politik, Wirtschaft und Ökologie zu tieferem Verständnis führen. Außerschulische Lernorte sind einzubeziehen.

Im Kompetenzbereich „Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln“ sind Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs von großer Bedeutung. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler auf einem altersadäquaten Niveau für Verflechtungen und Spannungsverhältnisse zwischen Politik, Wirtschaft und Ökologie zu sensibilisieren. Dazu eignen sich insbesondere Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler.

XII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN ALTERNATIVEN PFLICHTGEGENSTAND DIGITALE GRUNDBILDUNG

Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen.

Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht durch den Fokus auf anwendungsorientiertes Lernen unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen.

Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung sind die folgenden Bereiche in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen:

Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. In koedukativen Gruppen ist auf gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe zu achten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten.

XIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS TECHNIK

Im alternativen Pflichtgegenstand „Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen“ soll die Anwendung von physikalischen und chemischen Grundlagen im gewählten Fachbereich im Vordergrund stehen. Querverbindungen zu den anderen Alternativen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sowie zu den Pflichtgegenständen „Angewandte Mathematik“ und „Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie“ sind herzustellen. Besonderer Wert ist auf das selbstständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Versuchen und Laborübungen zu legen.

In den Alternativen Pflichtgegenständen „Fachkunde“, „Technisches Zeichnen“ und „Fachpraxis“ steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Förderung handwerklicher Fertigkeiten sowie einer genauen und sauberen Arbeitsweise zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Werk-, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Werkzeug und Werkstücken sowie für die Einhaltung von arbeits- und sicherheitstechnischen Bestimmungen zu sensibilisieren. Praktische Arbeiten dürfen nur unter Einhaltung der Werkstättenordnung und von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie nach genauer Unterweisung durch die Lehrperson durchgeführt werden.

Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug.

Die Motivation der Schülerinnen und Schüler wird vor allem durch die Herstellung von nützlichen Werkstücken gefördert. Weiters empfiehlt sich der Einsatz von Werkstoffkombinationen, da die Schülerinnen und Schüler dadurch Erfahrungen sammeln können, die über ihren Fachbereich hinausgehen.

In der Unterrichtsplanung empfiehlt sich die Berücksichtigung von projektorientierten Arbeitsphasen, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsergebnisse auch dokumentieren und präsentieren. Dadurch werden wichtige personale und soziale Kompetenzen – wie Selbstständigkeit, Zeitmanagement und Teamfähigkeit – gefördert.

Querverbindungen zwischen den Alternativen Pflichtgegenständen „Fachkunde“, „Technisches Zeichnen“ und „Fachpraxis“ sind herzustellen. Dabei bilden die Alternativen Pflichtgegenstände „Fachkunde“ und „Technisches Zeichnen“ die Basis für den praktischen Unterricht. Dazu sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere in Hinblick auf Schwerpunktsetzungen und zeitliche Abstimmungen erforderlich. Darüber hinaus sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu den alternativen Pflichtgegenständen „Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen“ und „Digitale Grundbildung“ sowie zu den Pflichtgegenständen „Berufs- und Lebenswelt“, „Angewandte Mathematik“ und „Deutsch und Kommunikation“ herzustellen.

XIV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS DIENSTLEISTUNGEN

In den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitstechniken und -abläufe im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug.

Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung einer genauen und sauberen Arbeitsweise, der sprachlichen Ausdrucksweise, der persönlichen Umgangsformen, der interkulturellen Kompetenz und Kompetenz in Bezug auf Geschlechterrollen und geschlechtsspezifische Umgangsformen zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Arbeitsmaterialien sowie für die Einhaltung von fachbereichsrelevanten rechtlichen Bestimmungen, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften zu sensibilisieren.

Durch den Einsatz von Rollenspielen können die Schülerinnen und Schüler fachbereichsrelevante Gesprächssituationen trainieren. Bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler soll Feedback ermöglicht werden, womit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden.

Im Fachbereich Handel und Büro empfiehlt sich zur Förderung der Praxisnähe ein übungsbetriebsähnlicher Unterricht.

Im Fachbereich Tourismus bieten Veranstaltungen, Feste und Projekte gute Möglichkeiten um praxisnahe Erfahrungen zu sammeln und fachbereichsspezifische Kompetenzen weiter zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wird im Sinne einer Vorbildwirkung empfohlen, auf die Verwendung und den Ausschank von alkoholischen Getränken zu verzichten.

XV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE VERBINDLICHE ÜBUNG BLINDENSCHRIFTSYSTEME

Der Unterricht in den Blindenschriftsystemen ist schülerinnen- und schülerzentriert zu gestalten und hat unterschiedliche Lernformen zu berücksichtigen. Dabei soll an Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft werden. Wiederholung und Übung sind in besonderem Maß vorzusehen. Es ist darauf zu achten, dass Blindenschriftsysteme im Sinne eines Unterrichtsprinzips fächerübergreifend anzubieten sind.

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