Verordnung des Bundeskanzlers betreffend Beschluß Nr. 7/97 des Obersten Rates des europäischen Hochschulinstituts vom 11. Dezember 1997 zur Änderung des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts nach dem Beitritt der Republik Österreich

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), Nr. 660, wird verordnet:

Der Beschluß Nr. 7/97 des Obersten Rates des europäischen Hochschulinstituts vom 11. Dezember 1997 zur Änderung des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts nach dem Beitritt der Republik Österreich *1) wird dadurch kundgemacht, daß er in allen authentischen Sprachfassungen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegt.


*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 106/1998

Der Beschluß Nr. 7/97 des Obersten Rates des europäischen Hochschulinstituts vom 11. Dezember 1997 zur Änderung des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts nach dem Beitritt der Republik Österreich 1) wird dadurch kundgemacht, daß er in allen authentischen Sprachfassungen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegt.


1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 105/1998

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