Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (International Management)“

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-11-01
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/1998, wird verordnet:

§ 1. Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz hat an die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums in Internationaler Betriebswirtschaftslehre „Master of Advanced Studies (International Management)“ den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (International Management)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November 1998 in Kraft.

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