Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-01-01
Status Aufgehoben · 2000-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes, BGBl. I Nr. 115/1998, wird verordnet:

Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum

Rechtsform

§ 1. Das Kunsthistorische Museum (KHM) ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die mit Inkrafttreten dieser Museumsordnung eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des KHM

§ 2. (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsgutes die allgemeine Zielsetzung des KHM. Darüber hinaus definieren der große historische Hintergrund und seine kunst- und kulturgeschichtliche sowie kulturpolitische Bedeutung in der Gegenwart die besondere Zweckbestimmung.

(2) Die im § 7 aufgeführten Sammlungen des KHM, die von den Zeugnissen der altägyptischen Hochkultur über die Denkmäler der griechisch römischen Antike, den mittelalterlichen Sammlungsobjekten der Kunstkammer und den Werken der Gemäldegalerie über Gotik, Renaissance und Barock bis in das 20. Jahrhundert einen weiten zeitlichen und kulturellen Bogen kunst- und kulturgeschichtlicher Leistungen eines vor allem europäischen Kulturerbes umfassen, bilden das Fundament der spezifischen Zielsetzungen des KHM. Diese definieren sich aus der Qualität, dem Anspruch und der Charakteristik einer über fünf Jahrhunderte alten Sammlungsgeschichte, deren Anfänge bis in die Zeit der frühen Habsburger Kaiser Friedrich III. und Maximilian I. zurückreichen. Zeitbedingter Kunstgeschmack, die Sammelleidenschaft und das Repräsentationsbedürfnis der Habsburger Herrscher bis zu Franz Joseph I. waren und sind für Vielfalt, Reichtum und Besonderheiten dieses Sammlungsbestandes verantwortlich, der ein Panorama nicht nur der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte präsentiert. Eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung des KHM ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß in der Weltlichen Schatzkammer des KHM sowohl die Insignien des österreichischen Kaisertums als auch die Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches aufbewahrt und präsentiert werden. Als Sammlungs- und Bewahrungsort dieser bedeutenden Zeugnisse europäischer Geschichte, deren Anziehungskraft weit über die nationalen Grenzen hinaus jährlich hunderttausende Besucher aus aller Welt fasziniert, ist das KHM dazu aufgerufen und verpflichtet, in seiner Zielsetzung und Zweckbestimmung jene wissenschaftlichen, edukativen und kulturpolitischen Aufgaben zu erfüllen, die es in einem permanenten und breiten gesellschaftlichen Diskurs in unsere Gesellschaft einbinden.

Aufgabenkatalog

§ 3. Die Aufgaben des KHM sind

1.

den bestehenden Sammlungsbestand in bestmöglichem Zustand zu bewahren, planmäßig zu erweitern und für zukünftige Generationen zu sichern. Dazu zählen die Schaffung optimaler konservatorischer und sicherheitstechnischer Bedingungen für die Aufbewahrung und Präsentation der Objekte sowie eine permanente konservatorische Betreuung der Objekte;

2.

die Sammlungen wissenschaftlich zu erschließen und die Forschungsergebnisse in angemessener Form und in einem angemessenen Zeitraum zu veröffentlichen. Dazu zählen auch die regelmäßige Inventarführung und Herstellung bzw. laufende Ergänzung der Dokumentationen zu jedem einzelnen Objekt;

3.

den sammlungsspezifischen Schwerpunkten des KHM in eigenen Forschungsprojekten (zB archäologischen Unternehmungen) Rechnung zu tragen. Eine unterstützende Umsetzung dieser Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist anzustreben;

4.

verstärkt mitzuwirken an einem internationalen Austausch von Forschungsergebnissen, Einzelprojekten und Kooperationen in Form eines aktiven wissenschaftlichen Diskurses;

5.

die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit entsprechenden Instituten im In- und Ausland, seien es Museen, Universitäten oder andere Forschungseinrichtungen, zu vertiefen und auszubauen. Dazu gehören der internationale Austausch von Wissenschaftern, Restauratoren, Museologen und anderen Angehörigen des KHM mit vergleichbaren Einrichtungen im In- und Ausland, vor allem aber die Kooperation mit internationalen wissenschaftlichen Institutionen etwa der Archäologie, Ägyptologie, Numismatik, Kunstgeschichte, Museologie und vergleichbarer Fachrichtungen;

6.

die Sammlungsbestände nach Maßgabe ihrer kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung unter Berücksichtigung der besonderen räumlichen und historischen Bedingungen des KHM in einer den Erkenntnissen der modernen Museologie und Museumsdidaktik entsprechenden Form der Öffentlichkeit zu erschließen und zu präsentieren. Diese Schausammlungen sind neuen Erkenntnissen der Forschung jeweils anzupassen. Durch die nach museumsdidaktischen Prinzipien gestaltete Aufstellung ist eine befriedigende, auch für eine breite Öffentlichkeit verständliche Einführung in die Sinnzusammenhänge und eine Erklärung des Sinns der Einzelobjekte anzustreben;

7.

die spezifischen Sammlungsschwerpunkte in Form von Sonderausstellungen in einen größeren kunst- und/oder kulturgeschichtlichen Kontext zu stellen, um auf diese Weise deren Besonderheiten und Qualität sowie den vielfältigen Reichtum des KHM auch außerhalb der ständigen Schausammlungen zu präsentieren und/oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorzustellen;

8.

die besondere Bedeutung des KHM als Leihgeber bei international bedeutenden Ausstellungen auf der ganzen Welt nach Maßgabe restauratorischer und konservatorischer Gesichtspunkte zu unterstreichen, um auf diese Weise einen Beitrag des KHM zum internationalen Kulturaustausch im Sinne einer weit über Österreich hinaus reichenden kulturpolitischen Zielsetzung zu leisten;

9.

im internationalen Ausstellungsgeschehen als Veranstalter und Veranstaltungsort präsent zu sein. Die internationale Kooperation mit den großen Museen dieser Welt, sowohl im Forschungsbereich als auch bei bedeutenden Ausstellungen, ist eine dem Ansehen und dem Anspruch des KHM verpflichtete Zielsetzung;

10.

den besonderen kulturellen und gesellschaftlichen Stellenwert des KHM in Österreich und darüber hinaus in Verbindung mit den gegebenen personellen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen dazu zu nützen, das KHM zu einem verantwortlichen Ort einer lebendigen und zeitgemäßen Auseinandersetzung mit kultur- und kunstgeschichtlichen Phänomenen und Zeugnissen auch außerhalb des eigenen Sammlungsbereiches zu etablieren. Die Verankerung des KHM im gesellschaftlichen Bewußtsein unserer Zeit bedarf einer weitgehenden Offenheit in konzeptioneller und thematischer Hinsicht, sei es bei Sonderausstellungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen;

11.

den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen unserer Gesellschaft dienstbar zu sein. Es ist die verpflichtende Aufgabe des KHM, das durch Generationen zusammengetragene Sammlungsgut jetzt in verständlicher Form unserer Jugend als Zeugnisse unserer Geistesgeschichte zu vermitteln. So ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Jugendbetreuungseinrichtungen, mit Schulen aller Bildungsstufen, mit Volksbildungsanstalten, Volkshochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine besondere Verpflichtung im Aufgabenkatalog des KHM;

12.

die gesellschaftliche Einbindung des KHM in das Bewußtsein seines regionalen Umfeldes aber auch darüber hinaus durch eine offene und kooperative Grundhaltung für die Anliegen von Sponsoren, Mäzenen und anderen Förderern wie zB Museumsvereinen zum Ausdruck zu bringen, ohne dadurch die Grundsätze der oben formulierten Zielsetzungen zu verlassen;

13.

im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Diskurses darauf hin zu wirken, daß das KHM nicht nur als wissenschaftlicher und forschungsintensiver Bewahrungsort der anvertrauten Sammlungen aufgefaßt wird, sondern auch als gesellschaftsbezogener Erbauungs- und Begegnungsort aller Alters- und Bildungsschichten unserer Gesellschaft. Neben einer edukativen Zielsetzung ist es Aufgabe des KHM dafür Sorge zu tragen, daß die Auseinandersetzung mit den großen Werken der Kunst, die einen wichtigen Teil des allgemeinen Kulturerbes Österreichs, ja der Welt ausmachen, auch der persönlichen Bereicherung, der Freude und Selbstbestimmung in einem nicht nur historisch bestimmten Umfeld dienen.

Aufbauorganisation

§ 4. (1) Das KHM wird von einem Generaldirektor geleitet, der entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz als Geschäftsführer die Leitung der wissenschaftlichen Anstalt KHM innehat. Er bestimmt im Einvernehmen mit dem Kuratorium aus dem Kreis der Museumsangehörigen für die Dauer seiner Funktionsperiode einen Stellvertreter, dessen Rechte und Pflichten in der Geschäftsordnung des KHM geregelt sind. Wiederbestellungen als Generaldirektor-Stellvertreter sind möglich.

(2) Anstellungserfordernis für den Generaldirektor und für seinen Stellvertreter ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium in einer geisteswissenschaftlichen Fachrichtung, die im KHM vertreten ist.

(3) Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan des Geschäftsführers dient ein vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bestelltes Kuratorium, dem Voranschläge, der Budgetvollzug und der Rechnungsabschluß nach Maßgabe der entsprechenden Geschäftsordnung vorgelegt werden müssen.

Bereichsgliederung und Organisationsstruktur

§ 5. Zur Erfüllung der in § 2 und § 3 dieser Museumsordnung aufgeführten Leitlinien zur Zweckbestimmung bzw. des Aufgabenkatalogs des KHM dient folgende Gliederung:

1.

Forschungsbereich mit Forschungskonferenz

2.

Sammlungsbereich mit den einzelnen Sammlungen

3.

Verwaltung und Öffentlichkeitsbereich mit Generaldirektion, Verwaltungsbereichen und Hauptabteilungen.

Der Forschungsbereich

§ 6. (1) Obwohl alle Bereiche ohne gegenseitige Bezugnahme den kulturpolitischen und gesellschaftlichen Auftrag des KHM nicht erfüllen können, ist zu ihrer Förderung und Effizienzsteigerung eine Organisationsstruktur notwendig, die jedem einzelnen Bereich eine möglichst große Selbstbestimmung gewährleistet. So wird der Forschungsbereich neben dem Sammlungsbereich als vorrangige Aufgabe der Sammlungsdirektoren und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter (Kustoden und Restauratoren) durch eine möglichst weitgehende Entlastung der einzelnen Wissenschafter von administrativen und organisatorischen Aufgaben in seiner Effizienz beträchtlich verstärkt. Die Konzentration der Sammlungsdirektoren und ihrer Mitarbeiter auf sammlungsspezifische Fragestellungen - vor allem auf die Inventarisierung, wissenschaftliche Bearbeitung und Veröffentlichung des Sammlungsbestandes in Form von Sammlungskatalogen oder wissenschaftlichen Abhandlungen bzw. Aufsätzen - wird durch die Auslagerung nicht wissenschaftlicher Aufgabenbereiche in zum Teil bereits bestehende, zum Teil neu strukturierte Hauptabteilungen in hohem Ausmaß erleichtert.

(2) Die Forschung am KHM wird entspechend den Forschungsaufgaben und Zielen nach § 3 von Wissenschaftern wahrgenommen, die entweder dem KHM angehören oder die zur Erfüllung kurz- und/oder mittelfristiger Forschungsvorhaben für einen begrenzten Zeitraum für das KHM tätig sind. Dies betrifft sowohl allgemeine Forschungsvorhaben, die von besonderem wissenschaftlichen (zB kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen, archäologischen, historischen) Wert sind, vor allem aber Forschungsziele, die auf die Sammlungsobjekte des KHM, ihre Herkunft, Erschließung, Rezeption und Wirkungsgeschichte, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung usw. ausgerichtet sind bzw. mit der Geschichte des KHM und seinen Sammlungen insgesamt im Zusammenhang stehen. So kommt vor allem der Aufarbeitung der Sammlungsbestände in Form wissenschaftlicher Bestandskataloge eine besondere Bedeutung zu. Die einzelnen Forschungsvorhaben werden von den zuständigen Sammlungsdirektoren in Einvernehmen mit den beteiligten Wissenschaftern genau definiert und mit dem entsprechenden Budget und Zeitplan der Generaldirektion vorgelegt, die bei einer Annahme des Vorhabens für die Umsetzung des beantragten Forschungsvorhabens durch die Bereitstellung der notwendigen personellen und budgetären Mittel verantwortlich zeichnet. Sowohl die einzelnen Wissenschafter als auch der Generaldirektor können das Forschungsvorhaben auswärtigen Gutachtern zur Evaluierung vorlegen. Eine Unterstützung der einzelnen Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist anzustreben. Zur Koordinierung der Forschungsvorhaben dient eine mindestens zweimal jährlich abzuhaltende Forschungskonferenz, die vom Generaldirektor einzuberufen ist. Sämtliche wissenschaftlichen Mitarbeiter des KHM sind an der Forschungskonferenz teilnahmeberechtigt.

Der Sammlungsbereich

§ 7. (1) Ausgehend von einem über Jahrhunderte gewachsenen Entwicklungsprozeß und unter Berücksichtigung der unter Kaiser Franz Joseph I., dem die Errichtung des Gebäudes des KHM zu verdanken ist erfolgten Neuordnung der „Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses” und unter Bezugnahme auf organisatorische und räumliche Erfordernisse und Entwicklungen der Gegenwart, gliedert sich der Sammlungsbestand des KHM in folgende Sammlungen:

1.

Ägyptisch-Orientalische Sammlung

2.

Antikensammlung (Sammlung griechischer und römischer Altertümer)

3.

Münzkabinett

4.

Kunstkammer

5.

Geistliche und Weltliche Schatzkammer

6.

Gemäldegalerie

7.

Hofjagd- und Rüstkammer

8.

Sammlung alter Musikinstrumente

9.

Sammlung historischer Prunk- und Gebrauchswagen (Wagenburg)

10.

Monturdepot

11.

Sammlungen des Schlosses Ambras

12.

Museumsarchiv

13.

Bibliothek

(2) Die von Wissenschaftern geleiteten Sammlungen ergeben in ihrer Gesamtheit den Sammlungsbestand des KHM. Insofern ist bei sämtlichen wissenschaftlichen Untersuchungen, Publikationen und Leihgaben bei Ausstellungen das KHM immer an erster, die entsprechende Sammlung an zweiter Stelle zu nennen. Die Sammlungsdirektoren werden nach Anhörung des Betriebsrates (§ 11 Bundesmuseen-Gesetz) vom Generaldirektor bestellt.

(3) Die Aufgabenstellung der einzelnen Sammlungen bezieht sich auf die Erweiterung, Analyse, Aufarbeitung, Beschreibung, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung, Klassifizierung, Entschlüsselung, wissenschaftliche Bewertung und Dokumentation der einzelnen Sammlungsobjekte bzw. zusammenhängender Sammlungsteile.

(4) Sammlungsgeschichtliche Aspekte und Fragestellungen bzw. die Aufarbeitung der Archivalien der einzelnen Sammlungen sind Forschungsgegenstand des Museumsarchivs, das über sämtliche Sammlungsarchive verfügt.

(5) Der Sammlungsbestand des KHM ist in den Inventaren der einzelnen wissenschaftlichen Sammlungen verzeichnet. Verantwortlich für die regelmäßige Inventarführung und Herstellung bzw. laufende Ergänzung der Dokumentation zu den einzelnen Objekten ist der jeweilige Sammlungsdirektor. Er veranlaßt auch die Führung eines entsprechenden Standortverzeichnisses. Veränderungen im Standortverzeichnis, vor allem aber Veränderungen im Gesamtinventar, sei es durch Verlust (Diebstahl) oder Beschädigung, sind dem Generaldirektor unverzüglich anzuzeigen.

(6) Sammlungen können aus organisatorischen, personellen und/oder wirtschaftlichen Gründen nach Befassung der Vollversammlung des wissenschaftlichen Personals sowie des Betriebsrates zusammengelegt und unter die Leitung eines Sammlungsdirektors gestellt werden. Die interimistische Leitung einer Sammlung durch den Generaldirektor ist möglich.

(7) Darüber hinaus führen die Sammlungen Fremdinventare über die in den Sammlungen aufbewahrten, aber nicht im Eigentum des KHM stehenden Objekte.

(8) Den einzelnen Sammlungen sind nach Maßgabe ihres Sammlungsbestandes Restaurierwerkstätten zugeordnet. Die Zielvorgaben der Restaurierwerkstätten werden von den jeweiligen Leitern der Restaurierwerkstätten im Einvernehmen mit den Sammlungsdirektoren definiert und dem Generaldirektor zur Genehmigung vorgelegt. Die Restauratoren sind für die permanente Pflege und Betreuung der jeweiligen Sammlungsbestände zuständig und gehen dafür von einem jährlich zu erstellenden Restaurierungsplan aus.

(9) Zum Sammlungsbereich zählt auch das Naturwissenschaftliche Labor. Seine Aufgabe liegt in der technologischen und naturwissenschaftlichen Untersuchung der Sammlungsbestände. Im Mittelpunkt stehen konservatorische und restauratorische Fragestellungen aber auch die Bearbeitung wissenschaftlicher (kunsthistorischer oder archäologischer) Aufgaben in Zusammenarbeit mit allen Sammlungen und den diesen zugeordneten Restaurierwerkstätten. Der Einsatz des Naturwissenschaftlichen Labors richtet sich nach den Erfordernissen der einzelnen Sammlungen. Ihre Durchführung wird mit den Sammlungsdirektoren koordiniert, wobei etwaige Prioritäten von der Generaldirektion bekanntgegeben werden.

Verwaltung und Öffentlichkeitsbereich

§ 8. Folgende Einheiten sorgen für die Umsetzung der Aufgaben des KHM:

1.

Generaldirektion

2.

Verwaltung

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